Die Mängel der Rasselisten: Theorie und Praxis
Finkenbach-Gersweiler/R.-P., 4.5.02
"Kampfhunde"
Mal ganz abgesehen von dem konkreten "Fall" in Finkenbach-Gersweiler, als ein Schäferhund einen Achtjährigen ins Gesicht gebissen hat hundejo.de/news. Durch das Geschehene und die besonderen Begleitumstände wird einiges deutlich. Die - in dieser Woche noch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung viel gepriesene - Gefahrenabwehrverordnung hat so ihre Tücken. So gelten die drei Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier per Gesetz und von Geburt an als "gefährliche Hunde". Charakter, "Führungszeugnis" oder sonstige Merkmale des Tieres und Besitzers spielen da keine Rolle. Das Tier ist laut Paragraf 1 gefährlich, sein Halter muss den Vierbeiner anleinen, ihm einen Maulkorb anlegen und - inzwischen in vielen Kommunen praktiziert - eine wesentlich höhere Kampfhundesteuer zahlen. Ein scharfer Schäferhund oder ein wilder Rottweiler jedoch müssen sich laut Verordnung erst "als bissig erwiesen haben". Mit anderen Worten: Es muss erst etwas passieren, ehe ein vom gesunden Menschenverstand eingeschätzter gefährliche Hund auch gesetzlich als gefährlich gilt. Ein Angriff auf Menschen ist sozusagen "frei".
Diese Gefahrenabwehrverordnung macht - vielleicht - in Großstädten Sinn, wo die einschlägigen Hunderassen "einschlägigen Haltern" gehören. Was sie in unserer ländlichen Region wert ist, kann man bei den "Hunde-Nachbarn" in Finkenbach-Gersweiler erfragen. Diese hatten vor dem jetzigen Schäferhunde-Biss mehrfach ihre Angst wegen frei laufender Hunde in der Straße kund getan, teilten der zuständigen VG-Verwaltung Alsenz-Obermoschel mit, dass sie sich kaum noch in ihre eigene Gärten wagten. Die Verwaltung handelte nach der Gefahrenabwehrverordnung, kontrollierte die Auflagen für den "gefährlichen" Staffordshire Bullterrier, hatte keine Beanstandungen. Nach offizieller Einschätzung war "Ruhe eingekehrt". Zur Erinnerung: Gebissen hat jetzt ein Schäferhund. In Zweibrücken waren es zwei Rottweiler, die ein Kind töteten. Zum Glück hatte das Unglück in Finkenbach eine ganz andere Dimension. Alle Beteiligten bedauern auch den Vorfall, wollen Maßnahmen ergreifen, dass so etwas nicht wieder vorkommt: An dem Grundstück werden Zäune errichtet, die Verwaltung prüft die Stellungnahmen und Aussagen der Zeugen des Angriffs und der gebissene Junge macht einen großen Bogen um Hunde auf fremden Grundstücken. Das alles passiert aber nicht auf Grund der Gefahrenabwehrverordnung - sondern weil etwas passiert ist. Und vielleicht auch - leider hat man manchmal den Eindruck - weil die RHEINPFALZ nachgefragt hat. Eine Diskussion um die Kampfhunde-Verordnung lohnt sich aber allemal. Oder?
Quelle:
bis denne
dog-aid
mail: gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
homepage: gnadenhof-flemsdorf.de.vu
Finkenbach-Gersweiler/R.-P., 4.5.02
"Kampfhunde"
Mal ganz abgesehen von dem konkreten "Fall" in Finkenbach-Gersweiler, als ein Schäferhund einen Achtjährigen ins Gesicht gebissen hat hundejo.de/news. Durch das Geschehene und die besonderen Begleitumstände wird einiges deutlich. Die - in dieser Woche noch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung viel gepriesene - Gefahrenabwehrverordnung hat so ihre Tücken. So gelten die drei Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier per Gesetz und von Geburt an als "gefährliche Hunde". Charakter, "Führungszeugnis" oder sonstige Merkmale des Tieres und Besitzers spielen da keine Rolle. Das Tier ist laut Paragraf 1 gefährlich, sein Halter muss den Vierbeiner anleinen, ihm einen Maulkorb anlegen und - inzwischen in vielen Kommunen praktiziert - eine wesentlich höhere Kampfhundesteuer zahlen. Ein scharfer Schäferhund oder ein wilder Rottweiler jedoch müssen sich laut Verordnung erst "als bissig erwiesen haben". Mit anderen Worten: Es muss erst etwas passieren, ehe ein vom gesunden Menschenverstand eingeschätzter gefährliche Hund auch gesetzlich als gefährlich gilt. Ein Angriff auf Menschen ist sozusagen "frei".
Diese Gefahrenabwehrverordnung macht - vielleicht - in Großstädten Sinn, wo die einschlägigen Hunderassen "einschlägigen Haltern" gehören. Was sie in unserer ländlichen Region wert ist, kann man bei den "Hunde-Nachbarn" in Finkenbach-Gersweiler erfragen. Diese hatten vor dem jetzigen Schäferhunde-Biss mehrfach ihre Angst wegen frei laufender Hunde in der Straße kund getan, teilten der zuständigen VG-Verwaltung Alsenz-Obermoschel mit, dass sie sich kaum noch in ihre eigene Gärten wagten. Die Verwaltung handelte nach der Gefahrenabwehrverordnung, kontrollierte die Auflagen für den "gefährlichen" Staffordshire Bullterrier, hatte keine Beanstandungen. Nach offizieller Einschätzung war "Ruhe eingekehrt". Zur Erinnerung: Gebissen hat jetzt ein Schäferhund. In Zweibrücken waren es zwei Rottweiler, die ein Kind töteten. Zum Glück hatte das Unglück in Finkenbach eine ganz andere Dimension. Alle Beteiligten bedauern auch den Vorfall, wollen Maßnahmen ergreifen, dass so etwas nicht wieder vorkommt: An dem Grundstück werden Zäune errichtet, die Verwaltung prüft die Stellungnahmen und Aussagen der Zeugen des Angriffs und der gebissene Junge macht einen großen Bogen um Hunde auf fremden Grundstücken. Das alles passiert aber nicht auf Grund der Gefahrenabwehrverordnung - sondern weil etwas passiert ist. Und vielleicht auch - leider hat man manchmal den Eindruck - weil die RHEINPFALZ nachgefragt hat. Eine Diskussion um die Kampfhunde-Verordnung lohnt sich aber allemal. Oder?
Quelle:
bis denne
dog-aid
mail: gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
homepage: gnadenhof-flemsdorf.de.vu