Na ja, aber so steht es doch im Artikel:
"Das Ministerium verwies dabei lediglich auf eine EU-Verordnung, die das Reisen mit Haus- und Zootieren regelt: Pro Person dürften jeweils höchstens fünf Tiere mitgenommen werden und diese dürften auch nicht den Besitzer wechseln. Und auch "gewerbsmäßige Hundezucht" sei klar im Tierschutzgesetz festgelegt. Dazu brauche man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Mit anderen Worten: Nach Ansicht des Ministeriums ist alles geregelt."
In der betreffenden EU-Verordnung, auf die im Artikel verwiesen wird, geht es genau darum: Das Reisen mit Haustieren:
Größere Transporte fallen (so die Verordnung) unter Handel, geregelt durch eine andere EU-Verordnung.