Deutsche Botschaft , London

merlin

20 Jahre Mitglied
Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
- Der Botschafter persönlich -
Postfach

London / Großbritannien Winterswijk, 2001-03-15


Ihre Äußerungen auf BBC vom 12.02.2001
Sehr geehrter Herr Botschafter,
bitte entschuldigen Sie, das ich mich erst jetzt an Sie wende, um Ihnen
meine Reflektion auf Ihre Aussagen vom oben genannten Anlass zu geben. Ich
komme selbst aus einer Familie für die der diplomatische Dienst kein
Fremdwort ist, da verschiedene Vorfahren von mir diesen Beruf gewählt
hatten, und nicht im Service oder der Fahrbereitschaft eingesetzt waren.
Aus
Gesprächen mit diesen Personen ist mir bekannt, dass man, zum Schutz der
Heimat, im Gast-land als Diplomat nicht sein ganzes Wissen preis geben
darf,
dass man so unverfroren lügen muss wie Sie dies am 12.02. d.J. taten ist
mir
jedoch neu.
Sie behaupten:
1. das die englischen Züchter und Halter vom Bullterrier und seinen
artverwandten Ras-sen nicht betroffen seien.
2. das trotz der neuen Regelungen in Deutschland der freie Warenverkehr
nicht einge-schränkt würde.
3. es seien bisher keine Beißunfälle mit tödlichem Ausgang beim Deutschen
Schäfer-hund bekannt geworden.
4. die deutschen Hundehalter hätten die Notwendigkeit der neuen Gesetze
akzeptiert.
5. die Züchter hätten freiwillig die Zucht eingestellt
6. Kritik an den neuen deutschen Gesetzen kommt nur vom Ausland.
7. es sei wissenschaftlich erwiesen das diese Rassen für den Menschen
besonders gefähr-lich seien.
8. das der EU bereits seit dem vorigen Jahr Expertengutachten vorliegen.
Auch wenn es Ihnen schwer fallen dürfte zukünftig eine andere Meinung zu
vertreten, als die durch Sie repräsentierte und bereits mehrfach der Lüge
überführten, Deutschen Regierung, möchte ich Ihnen an dieser Stelle einmal
den korrekten Sachverhalt zu Ihren Aussagen mittei-len.
Die Realität sieht zu den einzelnen Äußerungen wie folgt aus.
Zu:
1. Ausländische Züchter und Halter der indizierten Rassen, können an
internationalen Ausstellungen auf deutschem Boden nur noch teilnehmen,
wenn
diese Rassen vorü-bergehend als ungefährlich eingestuft werden, wie dies
in
Dortmund bereits einmal geschehen ist. Angesichts der angeblichen Gefahr,
die von diesen Rassen ausgehen soll, ist es aber nicht einzusehen, das
Tiere
die 359 Tage im Jahr gefährlich sind, dies für die Dauer von 6 Tagen nicht
sein sollen.
2. Ungeachtet der Tatsache das es sich bei Hunde um Wirbeltiere handelt
die
in Deutsch-land fälschlicher Weise als Gegenstände behandelt werden, ist
der
freie Warenhandel in der EU schon dadurch nicht mehr gewährleistet, dass
sich Deutschland bzgl. des Bullterriers und seiner artverwandten Rassen
nicht an die vereinbarte Freizügigkeit des Handels innerhalb der
Staatengemeinschaft hält.
3. Entgegen der von Ihnen geäußerten Meinung Beißvorfälle mit tödlichem
Ausgang wä-ren beim Deutschen Schäferhund nicht bekannt, werden diese
inzwischen sogar von den Haltern dieser Rasse zugegeben. Des weiteren sind
sogar häufig solche Beißvor-fälle durch Presseberichte auch aktuell noch
dokumentiert worden.
4. Entgegen Ihrer Behauptung, haben deutsche Hundehalter die Notwendigkeit
der neuen gesetzlichen Regelungen keineswegs akzeptiert oder deren Sinn
erkannt. Vielmehr sind eine Vielzahl betroffener deutscher Hundehalter ins
Ausland emigriert, oder mo-bilisieren den deutschen Widerstand, zum
Beispiel
in Berlin und Düsseldorf. Des wei-teren wird weder über
Gesetzesänderungen,
wie auch den Protesten dazu in den deut-schen Medien berichtet, noch
kritischen Moderatoren erlaubt entsprechende Sendun-gen auszustrahlen.
5. Das die Züchter die Zucht freiwillig eingestellt haben entspricht einer
Mähr, denn alle mir bekannten Züchter der betroffenen Rassen haben Ihre
Zuchten lediglich zwangs-weise eingestellt bzw. zurückgefahren, da
aufgrund
der Repressalien denen Hundehal-ter bestimmter Rassen in Deutschland
ausgesetzt sind, nur noch wenige Liebhaber die-ser Rassen ein solches Tier
haben möchten. Im Gegensatz zu den Landwirten haben Hundehalter kein
Interesse daran, Ihre Tiere wegen "Überproduktion" gegenüber dem Markt
keulen lassen zu müssen. Dies liegt wahrscheinlich daran, das Hunde
überwie-gend als Familienmitglieder und nicht als Nutzvieh gesehen werden
und sicher auch daran, das Hundezüchter keine Entschädigung aus der
Bundesseuchenkasse erhalten.
6. Wie bereits unter 4. geschildert verwundert es nicht, dass Sie nur
Kritik
aus dem Aus-land wahrnehmen, denn auch wir deutschen Hundehalter, müssen
aus
unter 4. genann-ten Gründen uns ausländischer Medien bedienen, um auf
unsere
Situation aufmerksam zu machen. Des weiteren sind neben den durch das
Bundesgesetz betroffenen Rassen in verschiedenen Bundesländern u.a. NRW
nahezu ausschließlich ausländische Rassen von der aktuellen Hetze in
Deutschland betroffen, und da wundert es wenig (es sei denn man ist
Politiker) das sich die Kritik aus den Herkunftsländern massiv häuft.
7. Wenn es wissenschaftlich erwiesen ist, dass die in Deutschland
indizierten Rassen für den Menschen besonders gefährlich sein sollen,
verwundert es schon sehr, warum dies von international renommierten
Kynologen und Veterinären immer wieder bestritten wird. Von Spezialisten
aus
dem vorgenannten Personenkreis wird immer wieder klar-gestellt, das es
keine
Hinweise darauf gibt das bestimmte Rassen aufgrund der Rasse-genethik eine
signifikante Gefahr für den Menschen darstellen. Auch für die von
deut-schen
Politiker gerne herbeigewünschte höhere Beißkraft bestimmter Rassen gibt
es
bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, da es den Wissenschaftlern
bisher nicht gelungen ist, vergleichbare Messvorrichtungen für die
unterschiedlichen Beißmuster zu entwickeln.
8. Ihre Aussage das der EU bereits seit dem vorigen Jahr Experten
Gutachten
zu den deutschen Gefahrhunde Verordnungen und -Gesetzen vorliegen sollen
erscheint mir sehr fraglich, denn nach meiner Kenntnis hat der zuständige
Kommissar David Byrne zu Beginn diesen Jahres entsprechende Unterlagen
von
der deutschen Regierung noch angefordert. Das er sie bis heute nicht
erhalten hat, liegt nach meiner Einschätzung weniger daran, das in der EU
Verwaltung andere Ordnungskriterien gelten, als daran, dass es der
deutschen
Bundesregierung an glaubwürdigen Unterlagen mangelt.
Ihrer Einschätzung, das es sich bei diesen neuerlichen Rassegesetzen um
eine
innere Angele-genheit Deutschlands handelt möchte ich aufs schärfste
widersprechen, denn mit den Unter-stellungen gegenüber bestimmten
ausländischen Rassen und, wie z. B. in NRW geschehen, die Halter dieser
Rassen, ist das auch eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung. Es
würde mich schon interessieren wie Sie einer englischen, königlichen
Hoheit
verdeutlichen, das Sie beim Besuch Ihrer Patenregimenter in NRW als
asozial,
Rotlicht geschädigt und ten-denziös rechtsradikal gilt, nur weil Sie
Zuhause
ausgewiesene Kennerin, Liebhaberin und Halterin der Bullterrier ist. Und
bei anderen Besuchern in Deutschland ist das nichts anderes.
Sie verbitten sich in dem Interview vergleiche mit den Vorgängen im
zweiten
Weltkrieg, das tun wir Hundehalter mehrheitlich auch, uns geht es
eigentlich
um die Vorgänge die dem 2. Weltkrieg vorausgegangen sind und die zu der
breiten Front gegen Deutschland geführt ha-ben. Der Unterschied den sie
offensichtlich nicht wahrhaben wollen liegt darin, das wir kei-nen
Unterschied zwischen 2 und 4beinigen Familienmitgliedern und Freunden
machen, son-dern für uns zählt das Lebewesen und das Verhaltensmuster nach
dem mit Ihm umgegangen wird, und hier sind deutliche Parallelen zu
erkennen.
Abschließend möchte ich feststellen das Ihre inhaltliche Aussage,
Deutschland habe sich in die BSE Probleme in England nicht eingemischt,
richtig stellen. Deutschland war seinerzeit eines der ersten Länder die
einen Einfuhrstopp gegen britisches Rindfleisch gefordert und verhängt
haben
was letztlich zur Tötung 1000sender getesteter und nicht getesteter Tiere
auf der britischen Insel zur Folge hatte.
Mit freundlichen Grüßen
 
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Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 97

10559 Berlin
Winterswijk, 2001-03-23

Strafanzeige wg. öffentlicher Rufschädigung der Bundesrepublik mittels
des Radio- und Fernsehsenders BBC in London.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen mit dem Ziel
der Einleitung eines Strafverfahrens

gegen: Herrn Hans von Plotz, Geschäftsträger der Bundesrepublik
Deutschland im Vereinigten Königreich Großbritannien. Zu laden über
das Auswärtige Amt, Werderscher Markt, 10117 Berlin.

Wegen: öffentlicher Rufschädigung der Bundesrepublik Deutschland und
Verunglimpfung unzähliger Bürger der Bundesrepublik Deutschland im
In- und Ausland.

Begründung:

Herr von Plotz hat in seiner Funktion als deutscher Geschäftträger in
den Morgenstunden des 12.02.01 dem Radiosender BBC in London ohne
erkennbare Notwendigkeit ein Interview zum Thema "Kampfhund Gesetze in
Deutschland" gegeben. Dies wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn Herr
von Plotz die Wahrheit u. a. zu den Rassen der Bullterrier gesagt
hätte. Herr von Plotz behauptete jedoch Bullterrier, Pitt Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier sowie der American Staffordshire Terrier
hätten wegen ihrer gesteigerten Aggression und der hieraus
entstehenden Gefährdung des Menschen verboten werden müssen. Des
weiteren stellte Herr von Plotz die Behauptung auf, das die
vorgenannten Rassen eine höhere Beißkraft gegenüber den üblicher Weise
in Deutschland gehaltenen Rassen aufzuweisen hätten. Beide von Herrn
von Plotz gemachten Aussagen sind sowohl kynologisch, wie auch
veterinärmedizinisch, von entsprechenden Fachleuten, wie z. B. Herrn
Dr. Dieter Fleig und Frau Prof. Dorit Feddersen - Petersen und
anderen, zum Teil in Gutachtenform widerlegt worden. Auch unter
Berücksichtigung der Tatsache das der gemeine Deutsche in dem Ruf
steht, sein Wissen für das "Non plus Ultra" zu halten, haben die von
Herrn von Plotz gemachten Äußerungen erhebliche Verärgerungen über
Deutschland in England, dem Stammland aller Terrier (egal ob Bull oder
nicht), sowie unter englischen Mitbürgern in Deutschland ausgelöst,
und somit zu einem Ansehensverlust geführt, insbesondere deshalb, weil
Herr von Plotz, offenbar entgegen besseren Wissens, behauptete,
Beißvorfälle mit tödlichem Ausgang wären beim Deutschen Schäferhund
nicht bekannt.

Des weiteren sind unzählige Bürger der Bundesrepublik von Herrn von
Plotz verunglimpft und beleidigt worden, indem Ihnen Einsichten in die
Notwendigkeit der "Kampfhundegesetze und Verordnungen" unterstellt
wurden, obschon diese weder gegeben noch erforderlich sind. Einige
Hundehalter und Züchter haben Ihre Tiere und teilweise auch sich
selbst im Ausland in Sicherheit gebracht, wie Sie z. B. an meinen
Absenderangaben erkennen können. In diesem Zusammenhang wurde von
Herrn von Plotz ebenfalls die Behauptung aufgestellt Kritik an dem
Handeln der deutschen Politik käme ausschließlich vom Ausland. Auch
hier hat Herr von Plotz üble Nachrede praktiziert, denn in Deutschland
üben nach wie vor regelmäßig Hunderte und Tausende betroffener, sowie
solidarischer, Hundehalter Kritik an dem politischen Aktivismus gegen
bestimmte Hunderassen, nur scheint es den Medien zu unpopulär zu sein,
darüber noch zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas von Aulock

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Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk

Auswärtiges Amt

- Disziplinarvorstand -

Werderscher Markt

10117 Berlin
Winterswijk, 2001-03-23


Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. Interview gegeben am 12.02. gegenüber
dem Radio und Fernsehsender BBC in London.

Verbunden mit den Aufforderungen

1. ein Disziplinarverfahren gegen den deutschen Geschäftsträger
für die Bundesrepublik Deutschland im Vereinigten Königreich
Großbritannien Herrn Hans von Plotz wegen öffentlicher Beleidigung und
Diskriminierung in der Bundesrepublik lebender Hundehalter bestimmter
Hunderassen.

2. feststellen zu lassen ob Herr von Plotz autorisiert war,
derart unqualifizierte Äußerungen, wie in Interview geschehen,
öffentlich abzugeben. Wenn er es nicht war, bitte ich festzustellen
auf wessen Weisung es dennoch geschah.

3. unter zur Hilfenahme erfahrener Fachkräfte, wie Ärzten,
Psychologen etc. festzustellen, ob Herr von Plotz Physisch, Psychisch
oder anderweitig konstitutionell überhaupt in der Lage ist, in einer
Zeit wie der jetzigen, die Bundesrepublik an einer derart exponierten
Stelle angemessen zu vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich gemäß dem obengenannten Sachverhalt Beschwerde ein
und fordere Sie auf die Umstände des Interviews umgehend und lückenlos
aufzuklären und evtl. strafrechtlich Schritte prüfen um eine
Wiederholung derartig Image schädigender Auftritte deutscher
Geschäftsträger zu vermeiden.

Begründung:

Herr von Plotz hat in dem Interview gegenüber seinem Gesprächspartner
des britischen Radio und Fernsehsenders BBC die Behauptung aufgestellt
die 4 in Deutschland indizierten Bullterrierrassen hätten wegen ihrer
erheblichen Gefahr für den Menschen indiziert werden müssen. Dies ist
eine glatte Lüge, da sowohl ausgewiesene Kynologen, wie auch erfahrene
Veterinäre hierfür bisher kein entsprechendes rassetypisches Indiz
haben. Da der Bullterrier in Großbritannien, seinem Ursprungsland,
weitverbreitet, und auch der Charakter der Rassen hinreichend bekannt
ist, musste diese Aussage von Herrn von Plotz Irritationen auslösen.
Des weiteren beinhaltet diese Aussage eine Diffamierung u.a. deutscher
Bullterrier Freunde, denen damit unterstellt wird zu gewissenlosen
Subjekten der deutschen Gesellschaft zu gehören, dies ist aber ebenso
wenig richtig, wie die frühere Einschätzungen sog. "Kampfhundehalter"
als potentiell Rechtsradikal oder Rotlichtgeschädigt.

Des weiteren stellt Herr von Plotz die Behauptung auf, die Gefährdung
des Menschen durch die Bullterrier Rassen ginge, neben der
Basisaggression, von der wesentlich höheren Beißkraft dieser Rassen
aus. Auch dies ist eine nicht zutreffende Aussage, denn hierzu haben
bisher weder Kynologen noch Veterinärmediziner eine geeignete und
vergleichbare Meßmethode entwickeln können, da nahezu jede Rasse ihr
eigenes Beißverhalten hat.

Weiter führt Herr von Plotz an, das die deutschen Halter und Züchter,
der durch das Bundesgesetz und die Länderverordnungen indizierten
Rassen, die Notwendigkeit dieser Gesetze akzeptiert hätten und Kritik
nur von außen nach Deutschland hereingetragen würde. Meine
Lebensgefährtin und ich sind eins von vielen Beispielen, dass das
Wissen von Herrn von Plotz eines Updates bedarf, denn wir sahen uns im
Jahr 2000, als geborene Deutsche, gezwungen unsere ruhige bürgerliche
Existenz in den Niederlanden fortzusetzen, da wir aus Überzeugung
Halter einer in NRW indizierten Rasse sind. Wer sich für Hunde
interessiert, kennt sicher auch Fälle wo Züchter, teilweise unter
erheblichen Verlusten, ihre Tiere ins Ausland verkauft haben, da die
weitere Zucht der Rassen in Deutschland verboten wurde. Hier von
freiwillig eingestellten Zuchten und Einsichten der Bevölkerung zu
sprechen, entspricht einer Verhöhnung des eigenen Volkes und einer
gezielten Verdummung fremder Völker. Die Behauptung von Herrn von
Plotz Kritik käme nur aus dem Ausland entspricht eindeutig nicht der
Wahrheit, denn auch in Deutschland gibt es nach wie vor Proteste gegen
den öffentlich verordneten groben Unfug zu Lasten der Hunde und Ihrer
Halter, unter anderem finden in Berlin wie auch in Düsseldorf und
weiteren Städten regelmäßig Protestveranstaltungen statt. Der
Unterschied den Herr von Plotz offensichtlich wahrzunehmen nicht
bereit ist, liegt darin, das im Ausland über solche Proteste
berichtet wird, um dies auch in Deutschland zu tun ist es zu
unpopulär.

Des weiteren ist Herr von Plotz offensichtlich nicht bereit
wahrzunehmen, dass der Deutsche Schäferhund in den Beißstatistiken,
unabhängig von der Betrachtungsrichtung, kontinuierlich erste Plätze
belegt, denn er hat in dem Interview eindeutig erklärt tödliche
Beißvorfälle mit Deutschen Schäferhunden wären nicht bekannt. Sollte
dieses auch bei Ihnen auf Unglauben stoßen bin ich gerne bereit Ihnen
entsprechende Vorfälle mit Orts- und Datumsangabe vorzulegen.

Begründung des besonderen öffentlichen Interesses:

Das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser
Beschwerde ist dadurch gegeben, dass sich die Weltöffentlichkeit durch
ein solch wahrheitswidriges Verhalten deutscher Geschäftsträger ein
nachteiliges Bild von den Absichten der deutschen Politik, sowie des
Deutschen Charakters machen kann und wird. Ein solches Ergebnis kann
weder im Interesse der deutschen Politik noch der deutschen
Bevölkerung liegen. Auch wenn deutsche Entscheidungsträger sich gegen
diesen Vergleich verwahren, wird im Ausland bereits seit längerem mit
Sorge beobachtet das Deutschland erneut gegen ein Wirbeltier, ebenso
wie es der Mensch biologisch betrachtet ist, mit Rassegesetzen
vorgegangen wird. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es wichtig, das
die Bundesrepublik solche, eher von Selbstdarstellungsdrang als von
Kompetenz getragenen Auftritte Ihrer Geschäftsträger unterbindet bzw.,
wenn bereits geschehen, ahndet.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Recht- und
Ordnungsmäßigkeit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde unverzüglich und
halten Sie mich bitte schriftlich über den Stand der Sachlage stets
auf dem aktuellen Stand.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas von Aulock


####################################
´
 
Abschrift der Antwort aus dem AA vom 28.03.01



Betr. : Ihre Beschwerde über Botschafter Dr. von Ploetz, London, vom
23.03.01



Sehr geehrter Herr von Aulock,



mit Ihrer o.a. Beschwerde wenden Sie sich gegen Äußerungen, die der
Botschafter Dr. von Ploetz anlässlich eines Interviews mit der BBC am 12.
02.2001 im Zusammenhang mit den gesetzlichen Maßnahmen gegen "Kampfhunde"
getätigt hat. Es steht Ihnen frei, mit diesem formlosen Rechtsbehelf die
Amtsführung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu beanstanden,
ohne das es auf eine unmittelbare Beschwer ankommt. Soweit Sie Ihre Kritik
hingegen mit ehrverletzenden Angriffen verbinden, weise ich diese als
inakzeptabel zurück und fordere Sie auf, dergleichen zu unterlassen.



Die von Ihnen zitierten Bemerkungen habe ich auf etwaige Mängel geprüft.
Verstöße gegen Dienstpflichten habe ich dabei nicht festgestellt.
Botschafter Dr. von Ploetz hat in dem betreffenden Interviewerkennbar
nicht seine persönliche Auffassung geäußert, sondern den Stand der
gesetzlichen Maßnahmen gegen die Haltung und Zucht von Hunden mit
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) wiedergegeben.
Ihre fachlichen Bedenken gegenüber hunderassenspezifischen Ansätzen gehen
daher an der Sache vorbei. Tatsache ist, dass eine Mehrzahl von
Bundesländern Gefahrenhundeabwehrverordnungen erlassen hat, die
unwiderlegbare Vermutungen für die gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen aufstellen. Die Bemerkung, dass die
deutschen Halter und Züchter die Notwendigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert
hätten, mag in Ihrem Fall nicht zutreffen. Sie wird als Tendenzaussage
jedoch dadurch nicht falsch.



Ich weise Ihre Beschwerde daher als sachlich unbegründet zurück.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Dr. Schnakenberg





_________________________________________________________________________________________________________________








Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk





Auswärtiges Amt

- Dr. Schnakenberg -

Werderscher Markt



10117 Berlin
Winterswijk,
2001-04-04





Gz: 100 (100)- 102.00 LOND



Sehr geehrter Herr Dr. Schnakenberg,

zunächst möchte ich mich für Ihre schnelle Antwort auf mein Schreiben vom
23.03.01 bedanken, möchte aber gleichzeitig feststellen das ich auch einen
längeren Zeitraum des Wartens in Kauf genommen hätte, wenn Sie meinen
Schreiben die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt worden wäre. Ich
bedauere sehr, wenn sie in meiner Kritik ehrverletzende Aussagen entdeckt
haben, denn dies lag nicht in meiner Absicht und kann auch nach
neuerlicher Durchsicht meines Schreibens vom o. g. Datum weiterhin nicht
nachvollzogen werden. Einzig mir erkennbare Möglichkeiten der
Ehrverletzung in meinem Schreiben scheinen mir zu sein, dass ich ein
politisch motiviertes, und dadurch Ideologie behaftetes Auftreten eines
Angehörigen des öffentlichen Dienstes, auf der Basis von nachweisbarem
Fachwissen kritisiert habe und dies auch weiterhin tun werde.

Wenn Ihre Überprüfungen keine Verstöße gegen die Dienstpflichten von Herrn
von Ploetz ergeben haben, verwundert mich dies schon sehr. Von den
gesetzlichen Maßnahmen ist z. B. der Deutsche Schäferhund in keiner Weise
betroffen, obschon Herr von Ploetz hier eindeutig unrichtige Aussagen
öffentlich getroffen hat. Dies ist ein tauglicher Nachweis dafür dass Herr
von Ploetz, entgegen Ihren Angaben, nicht ausschließlich die gesetzlichen
Maßnahmen in dem Interview vertreten hat. Des weiteren fehlt in den
Ausführungen von Herrn von Ploetz, wenn er tatsächlich die Gesetzeslage
darlegen sollte, ein Hinweis darauf das für Hundehalter die Grundrechte
(Artikel 13 GG) eingeschränkt worden sind.

Meine Kritik an den hunderassenspezifischen Ansätzen der deutschen
Gesetzgebung gehen entgegen Ihrer Annahme nicht an der Sache vorbei. Sie
sind im Gegensatz zu der Meinung der Regierenden von fachkundiger Seite,
d. h. anerkannten Kynologen und Veterinären, zum Teil in Gutachtehrlicher
Art und Weise, als ungeeignet und falsch nachgewiesen worden. Die von
Ihnen angeführte Tatsache, dass die Mehrzahl der Bundesländer
Gefahrenabwehrverordnungen erlassen hat ist kein ausreichender Beweis
dafür, das dieses Verhalten auch fachlich richtig sein muss.

Es ist sicher richtig, das die Tatsache das ich mich durch die neuen
Gesetze gezwungen worden bin Deutschland zu verlassen kein Beweis dafür
ist, das deutsche Hundehalter und Züchter die Notwendigkeit dieser
Maßnahmen akzeptieren. Die diversen Klagen Deutscher Hundehalter und
Züchter vor deutschen und europäischen Gerichten erhöhen die Chancen das
meine Feststellung richtiger ist, als die Aussage vom Botschafter in
diesem Punkt. Des weiteren führte Herr von Ploetz aus, das die deutsche
Bundesregierung ihre Entscheidung auf Empfehlung von Gutachten getroffen
habe, die bereits im letzten Jahr an die EU weitergeleitet worden seien.
Einmal angenommen, diese Aussage von Herrn von Ploetz ist sachlich,
fachlich und auch ideologisch zutreffend, können Sie mir dann bitte Ihre
Erklärung dafür mitteilen, warum der zuständige EU Kommissar David Byrne
die entsprechenden Unterlagen mehr als 3 Monate nach dem Jahreswechsel
immer noch anmahnt?

Abschließend möchte ich Sie bitten die Zurückweisung meiner Beschwerde
noch einmal zu überdenken. Zudem teile Ihnen mit, das, am gleichen Datum
wie meine Ursprungsbeschwerde, bei der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt
wurde, mit dem Ziel der Strafverfolgung gegen Herrn von Ploetz zu
ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas von Aulock

wMail: [email protected]

=================================
 
Hi Merlin,

oha, da läßt sich aber jemand nicht so leicht in's Bockshorn jagen!
smile.gif

Bin gespannt, wie die Sache weitergeht!
Herr von Aulock ist ja echt hartnäckig. Ich finde es super, daß er sich nicht so leicht abspeisen läßt!

Liebe Grüße
Alexis

asthanos.gif
 
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