Wenn alle Berechnungen stimmen, mit Sicherheit. Ansonsten sind so Einzelnachweise zur Klärung uU hilfreich.
Reicht da nicht der Lohnsteuerjahresbescheid?
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Wenn alle Berechnungen stimmen, mit Sicherheit. Ansonsten sind so Einzelnachweise zur Klärung uU hilfreich.
Reicht da nicht der Lohnsteuerjahresbescheid?
Hmpf, nach dem, was ich jüngst so gehört habe von der Rentenkasse, glaube ich Dir das sofort. Leider habe ich bislang hier auch das 10-Jahres-Prinzip angewendet, weil ich dachte, die Jahresabrechnung würde reichen. Dann höre ich jetzt mal auf mit wegwerfen.Wenn alle Berechnungen stimmen, mit Sicherheit. Ansonsten sind so Einzelnachweise zur Klärung uU hilfreich.
Hat mir der Steuerberater so empfohlen und ich fand die Argumentation schlüssig. Auf den Einzelabrechnungen sind ja schon mehr Details ersichtlich als auf der Jahresabrechnung. Ich habe allerdings keine Ahnung, welche Infos da von Belang sein können und welche nicht.Was soll denn in einer Gehaltsabrechnung noch drin sein, was nicht mit der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmt?
Reicht da nicht der Lohnsteuerjahresbescheid?
Und wer setzt sich mit dem Rentenbescheid dann hin und kontrolliert die Einzelabrechnungen der letzten 40+ Jahre um zu schauen, ob alles seine Richtigkeit hat?
aber ich würde meinen, sowas fällt im Zeitalter der Digitalisierung eher auf?Beim GG hat ein Arbeitgeber ihn vor Jahrn mal nicht korrekt angemeldet - also, er war angemeldet, aber irgendwas war falsch, und nachher konnte man diese Bescheide nicht mehr zuordnen.
An sowas denkt man halt mit Mitte 30 nicht. Weil man sich gar nicht vorstellen kann, dass die Rentenversicherung so chaotisch. Das habe ich erst die letzten Monate mitbekommen von Kollegen, die in Rente gehen wollten und berichtet haben, dass die Unterlagen dort teils unvollständig sind und sie alles selber mitbringen müssen.Was immer hilft, wenn man sich unsicher ist, bevor mal alles wegwirft, bei der Rentenversicherung nach einer Kontenklärung zu fragen
Ich bekomme ja Erwerbsunfähigkeitsrente (unbefristet), daher müssten die Renten relevanten Dinge bereits geklärt sein - oder braucht die Rentenkasse für die Altersrente andere Unterlagen?
Mich haben die französischen Behörden (Renten- und Krankenversicherung) mal nach Südfrankreich platziert. Es war eine Namensverwechslung, die nur per Zufall rauskam, als ich bei einem franz. Arzt war und die Abrechnung mit der franz. Kasse abklären wollte. Eine franz. Kollegin hat mir dann bei der Klärung geholfen. Ich hätte das alleine nicht so schnell geregelt bekommen.Ot: als ich in holland meine rentenansprüche geltend machen wollte, alles geschickt, geburtsurkunde, adressen wo ich gewohnt habe bliblablo, „sie existieren nicht„ wir können sie nirgends finden!
alsdann musste ich ein formular ausfüllen:
wo haben sie gewohnt bevor sie in die niederlanden eingereist sind? Waren sie asylant? Und mehr so feines, NEIN gemäss geburtsurkunde bin ich in die niederlanden geboren. Nach mehrere teure telefonaten hats denn geklappt.
das war was.
ich bekam den Tipp vor Jahren mal von jemandem, der dort gearbeitet hat.An sowas denkt man halt mit Mitte 30 nicht.
Ich glaube, dass Daten aus Gehaltsabrechnungen fehlen, da muss schon wirklich viel extrem blöd laufen.Aber wie gesagt, auf die Idee, dass die RV diese Informationen nicht vorliegen hat, wäre ich nicht gekommen.