Eigentlich nicht. Ausbluten dauert eine Weile. Mit dem Bolzenschuss sind die Lichter sofort aus.
Angeblich tritt der Tod beim schächten innerhalb von 15 Sekunden ein und laut EEG haben die Tiere keine Schmerzen dabei gezeigt, beim Bolzenschuss schon.
hab ich aus Wikipedia
Eine 1978 veröffentlichte Studie von Forschern der
deutet auf die Abwesenheit von Schmerzreizen beim Schächten hin. Ziel der Studie war die „Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein“ der Tiere, um objektiv gültige Urteile bezüglich des Tierschutzes zu erlangen, da die diesbezügliche Diskussion bisher weitestgehend mit subjektiven und emotional geprägten Argumenten geführt worden war. Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten vor und nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, wohingegen die Bolzenschussbetäubung im EEG auf deutliche Schmerzen hinwies. Die Wissenschaftler zogen daher folgendes Fazit: „Die hierbei in vergleichender Untersuchung gewonnenen Einblicke in sinnesphysiologische Abläufe beim Schlachten dieser Tiere weichen z. T. erheblich von bisherigen Vorstellungen ab.“
In einem Bericht des Eidgenössischen
(BVET), der nach einem Besuch im Schächthof in
entstand, wird berichtet, dass die Aussagen, „wonach das Schächten nicht tierquälerisch sei, nicht bestätigt werden. Zahlreiche Tiere, an denen der Schächtschnitt korrekt ausgeführt wurde, zeigten nach dem Schnitt heftige Abwehrreaktionen; der Augenreflex (
), dessen Ausbleiben als anerkanntes Maß für den Verlust des Bewusstseins gilt, war teilweise bis 30 Sekunden nach dem Schnitt noch deutlich festzustellen.“
Gegner des Schächtens kritisieren, dass die
des Tieres nicht sofort eintritt, da die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der
und des tiefen
erfolgt, und verweisen auf manche Video-Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen teilweise mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Halsschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit sei daher beim Schächten nicht automatisch gegeben, was darauf zurückzuführen sei, dass der Ausblutungsprozess eine gewisse Zeit benötigt. Auch sei ein Beharren auf dem Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem würden auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch bleiben.