MRT war unauffällig.MRT?
Eine Bekannte von mir hatte sowas wie eine unvollständige Thrombose in einem wichtigen Blutgefäß im Gehirn, und je nachdem wie viel Blut da durchkam, war sie mal mehr und mal weniger ansprechbar.
Und es mussten mehrere MRTs gemacht werden, um das zu finden.
Ja, und dem Heim natürlich auch. Alles nachvollziehbar.Es ist schade das man sich im medizinischen Bereich offenbar so gar nicht mit dem natürlichen sterben beschäftigt. Wenn man schwerkrank ist, dann wird alles getan um das Leiden nicht zu verlängern und das sterben zu erleichtern (was auch super ist!) aber einen natürlichen Tod durch Altersschwäche wird irgendwie nicht akzeptiert..schade ist das. Wobei ich denke das den Ärzten da auch die Hände gebunden sind aufgrund der Gesetzeslage.
Auch darum sind Patientenverfügungen so wichtig.Es ist schade das man sich im medizinischen Bereich offenbar so gar nicht mit dem natürlichen sterben beschäftigt. Wenn man schwerkrank ist, dann wird alles getan um das Leiden nicht zu verlängern und das sterben zu erleichtern (was auch super ist!) aber einen natürlichen Tod durch Altersschwäche wird irgendwie nicht akzeptiert..schade ist das. Wobei ich denke das den Ärzten da auch die Hände gebunden sind aufgrund der Gesetzeslage.
Die ist vorhanden. Nützt aber nichts, in diesem Falle. Heute war sie gar nicht wach zu bekommen...Auch darum sind Patientenverfügungen so wichtig.
Da fällt mir ein Beispiel aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang ein, wo die Ehefrau eines Kollabierten den Rettungsdienst anrief und den eingetroffenen Sanitätern dann die Patientenverfügung präsentiert hat, wonach der Mann keine Wiederbelebung wollte. Sie sei dann beschieden worden "Dann hätten Sie uns nicht rufen dürfen", und die Rettungsmaßnahmen wurden durchgeführt.Wenn er nun den Notarzt ruft müssen die meinen Vater mitnehmen, was sie denn tun sollen.
Wobei sich auch Notärzte an Verfügungen halten müßen. Wenn sie sehen das es nur noch wenig Sinn macht einen -sagen wir-Krebskranken im Endstadium mitzunehmen und dort das ganz große Besteck auffahren zu lassen, fragen sie auch selber nach ob Verfügungen dahingehend vorhanden sind. Wenn ja und sie bekommen es gezeigt, dürfen bzw müßen sie die Behandlung abbrechen auch entgegen der Wünsche der Angehörigen.Da fällt mir ein Beispiel aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang ein, wo die Ehefrau eines Kollabierten den Rettungsdienst anrief und den eingetroffenen Sanitätern dann die Patientenverfügung präsentiert hat, wonach der Mann keine Wiederbelebung wollte. Sie sei dann beschieden worden "Dann hätten Sie uns nicht rufen dürfen", und die Rettungsmaßnahmen wurden durchgeführt.
Der Arzt war involviert und arbeitete eng mit dem Pflegeteam zusammen. Heute würde man das Palliativversorgung nennen Es ging um die Versorgung im Krankenhaus, da wurde der Patient in einem Zimmer abgestellt und das war's dann. Über 25 Jahre her.Als mein Vater im Sterben lag, hatten wir einen Palliativ-Arzt, der regelmäßig nach Hause gekommen ist.
Es kann ja nicht die Lösung sein, dass man sich nicht traut, einen Arzt zu rufen, der das Leiden mildert
Ich könnte grade...Bei "unseren" Senioren ist zur Zeit absolut der Wurm drin...
Bei meiner Tante, Schwester meiner Mutter, ist die Demenz jetzt so fortgeschritten, das sie ins Heim musste, mein Onkel, Bruder der beiden, ist vor 10 Tagen gestorben und mein Vater musste heute wegen Lungenentzündung ins Krankenhaus...