Danke für die Klarstellung. Es muss demnach auch nicht zurück gezahlt werden, wenn die Promotion nicht erfolgt?
Nein.
In der Regel nicht.
Es ist Hilfe zum Lebensunterhalt während der Förderung, aber die Gewährung ist nicht an den Abschluss gebunden.
(Edit: Ich weiß allerdings nicht, wie es bei der Studienstiftung des deutschen Volkes ist. Aber da kannte ich ehrlich gesagt auch keine Promotionsstipendiaten.
Ein Fachwechsel im Grundstudium war für eine Mitstudentin von mir jedenfalls kein Problem.)
Und, wie gesagt: Soweit mir bekannt, fördern gerade die politischen Stiftungen ausdrücklich auch das politische Engagement neben dem Studium.
Wer sich stark politisch engagiert, hat evtl. keine Zeit, neben dem Studium zu jobben. Und die Geisteswissenschaftler werden - anders als Naturwissenschaftler - auch während der Promotion nicht bezahlt und müssen die irgendwie nebenberuflich erledigen. Auch da wird es schwierig mit der Politik-Arbeit nebenher.
Und genau darum, aus Gründen der Nachwuchsförderung, damit junge politisch aktive Leute nicht gezwungen werden, sich sofort für das eine oder das andere zu entscheiden, haben die Parteien (alle Parteien, übrigens) solche Stiftungen.
Sich darüber zu mokieren, dass jemand, der dort Stipendiatin ist, sich parallel zum Stipendium stark politisch engagiert, geht irgendwie am Sinn und Zweck des Ganzen vorbei.