Wortbedeutung in der Schweiz
In der Schweiz ist der Ausdruck Konkubinat ohne die negativen oder ideologischen Konnotationen gebräuchlich, die im übrigen deutschen Sprachraum verbreitet sind (Helvetismus). Konkubinat wird hier als Synonym zu Begriffen wie „Ehe ohne Trauschein“, „wilde Ehe“, „nichteheliche Lebensgemeinschaft“, „konsensuale Lebensgemeinschaft“ oder „eheähnliche Gemeinschaft“ verwendet. Das Zusammenleben von zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht, welche jedoch keinen Trauschein besitzen, wird als Konkubinat bezeichnet. Im Konkubinat leben Menschen aller Altersgruppen mit oder ohne Kinder zusammen.
Personen, welche in einem Konkubinat leben, haben einen anderen juristischen und sozialen Schutz als ein verheiratetes Paar. Mit einem Konkubinatsvertrag können Paare sich absichern.[4]