Der "Alles über Pferde"-Thread

Okay, danke. Ich überlege, ob ich mich da reinhänge. Aber einwandfrei scheint es wohl nicht zu sein, was die Versicherung da anbietet.
 
  • 28. März 2024
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Hi lupita11 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Meine Stute Larry hatte in den Neunzigern im Spiel auf der Weide ihrem besten Freund vorne gegen das Röhrbein vorne gedotzt, wobei sich ein Chip gelöst hat.
Meine HPV hat damals alles übernommen.
Sogar ein Paar Gamaschen pro Jahr, die er ab dann lt. TA tragen sollte.
Bei einem ähnlichen Vorfall mit dem Pferd meiner TA vor sechs Monaten hat ihre HPV auch nur noch 50% übernommen, weil beide Pferde "frei" liefen.
 
Okay, danke für eure Antworten. Ich habe jetzt mal "Beschwerde eingelegt" und bin gespannt, welche Rückmeldung ich bekomme.
 
Okay, danke. Ich überlege, ob ich mich da reinhänge. Aber einwandfrei scheint es wohl nicht zu sein, was die Versicherung da anbietet.
Doch, das ist einwandfrei und so üblich, wenn zwei Pferde gemeinschaftlich auf einer Weide stehen. Hat was damit zu tun, dass man damit das üblicherweise von Tieren ausgehende Risiko wissentlich in Kauf nimmt. Daher keine 100% Regulierung.
 
100% nicht, aber mehr als 50 % ist glaube ich schon üblich: kommt halt darauf an, wie hoch die „typische Tiergefahr“ bewertet wird
 
ich habe jetzt nachgehakt bei der Versicherung. es gibt ja einen Zeugen, der gesehen hat, dass er die Stute bedrängt hat (nachdem sie ihn tagelang berängt hatte...)
 
100% nicht, aber mehr als 50 % ist glaube ich schon üblich: kommt halt darauf an, wie hoch die „typische Tiergefahr“ bewertet wird
Das hat wenig mit glauben zu tun. Bei zwei Pferden verteilt es sich 50/50. Gerichte kommen in Einzelfällen zu einer anderen Bewertung, dazu müsste die Geschädigte klagen.
 
Ich hatte diese Seite gefunden.

Zitat: "Klassisches Beispiel: zwei Pferde prügeln sich und eines von beiden “verliert”. Da das geschädigte Pferd aktiv mitgewirkt hat, muss sich dessen Halter eine “Mitschuld” anrechnen lassen (“Schuld” im übertragenen Sinne). Hier kann die Anwendung der “50:50-Regel” also korrekt sein.

Problematisch wird es aber schon dann, wenn niemand die Prügelei beobachtet hat.

Zweites klassisches Beispiel: Stehen zwei Pferde alleine auf der Koppel und eines hat plötzlich eine Trittverletzung, dann kommt nur ein Pferd als “Täter” in Frage. Dessen “Schuld” ist also bewiesen. Nicht bewiesen ist aber, dass das getretene Pferd zuvor in irgendeiner Weise den Tritt provoziert haben könnte.

Hier wären demnach 100% des Schadens zu ersetzen; ein Abzug wegen “Mitschuld” wäre unzulässig, da nicht beweisbar."
 
Wie gesagt: der Versicherer geht zunächst von 50/50 aus. Einzelfälle können aber von Gerichten anders bewertet werden. Will man eine solche Einzelfallbeurteilung, bleibt der Klageweg. Das müsste aber die Geschädigte tun, nicht der Versicherungsnehmer ;)
 
Wie gesagt: der Versicherer geht zunächst von 50/50 aus. Einzelfälle können aber von Gerichten anders bewertet werden. Will man eine solche Einzelfallbeurteilung, bleibt der Klageweg. Das müsste aber die Geschädigte tun, nicht der Versicherungsnehmer ;)
ja, oder die Versicherung lenkt von sich aus ein, wenn ein Zeuge benannt wurde. aber ich glaube auch noch an den Weihnachtsmann :lol:

.... allerdings hat die gleiche Versicherung vor Jahren anstandslos die komplette Rechnung übernommen, als mein Hund auf einen anderen zugerannt ist. passiert ist zwar überhaupt nix, aber die anderen Besitzer sind "zur Sicherheit" mit ihrem zum TA.
 
Jetzt bin ich im Bereich „gefährliches Halbwissen“, aber rein logisch besteht für mich in der Risikobewertung ein Unterschied zwischen einem unbeaufsichtigt auf einer Weide laufenden Pferd und einem unter der theoretischen Kontrolle seines Besitzers laufenden Hundes.

Das ist natürlich sehr sehr theoretisch, aber so ist nunmal die Gesetzeslage in Deutschland. Also theoretisch. Wir haben kein case law wie die USA. Darum ist es ja im Einzelfall immer möglich und mitunter sogar wahrscheinlich, dass Gerichte zu einer abweichenden Bewertung kommen.
 
Zumindest in den Link ist es so formuliert, dass sogar im Zweifelsfall 100% gezahlt werden müssen. Also sollte das mit einem Zeugen schon hat keine Frage mehr sein.
 
Ich kann nur aus Erfahrung berichten:

1x Pferde 8ca. 10) stehen auf Weide - Besitzerin hat (angeblich) gesehen, daß ihr Pferde von meiner Stute getreten wurde - Versicherung hat rund 75% der Kosten übernommen

1x nur 2 Pferde stehen unbeaufsichtigt zusammen und 1 Pferd hat hinterher den Oberarm gebrochen. Es wurde von der Versicherung nachgeforscht, ob der Bruch eine andere Ursache haben kann als eine Verletzung durch das andere Pferd. Das wurde ausgeschlossen ... danach hat meine Versicherung die Klinkkosten und den "Zeitwert" zu 80% übernommen. Ganz traurige Geschichte, die uns auch über 10 Jahre später noch nachhängt .
 
Zumindest in den Link ist es so formuliert, dass sogar im Zweifelsfall 100% gezahlt werden müssen. Also sollte das mit einem Zeugen schon hat keine Frage mehr sein.
Da liest du was rein, was da drin nicht steht. MÜSSEN müssen 100% nur dann gezahlt werden, wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass eine Alleinschuld des verursachenden Pferdes ohne berechtigten Zweifel angenommen werden kann und die Versicherung zu einer solchen Zahlung entsprechend verurteilt.

Ansonsten muss die Versicherung nur das zahlen, was explizit zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer vereinbart ist. Und da sind immer gewisse Beschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten, die die Versicherung zunächst einmal geltend macht. Das ist ihr gutes Recht.

Ist der Geschädigte anderer Auffassung, kann er klagen. Das ist sein gutes Recht. Was dabei im Endeffekt rauskommt, kann vorher keiner sagen, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Der Anwalt wird in jedem Fall zur Klage raten, schließlich verdient er an dem Streit. Was ja auch in Ordnung ist.

Bleibt die Frage, ob die Klage wirtschaftlich Sinn macht.
 
Da liest du was rein, was da drin nicht steht. MÜSSEN müssen 100% nur dann gezahlt werden, wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass eine Alleinschuld des verursachenden Pferdes ohne berechtigten Zweifel angenommen werden kann und die Versicherung zu einer solchen Zahlung entsprechend verurteilt.

Ansonsten muss die Versicherung nur das zahlen, was explizit zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer vereinbart ist. Und da sind immer gewisse Beschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten, die die Versicherung zunächst einmal geltend macht. Das ist ihr gutes Recht.

Ist der Geschädigte anderer Auffassung, kann er klagen. Das ist sein gutes Recht. Was dabei im Endeffekt rauskommt, kann vorher keiner sagen, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Der Anwalt wird in jedem Fall zur Klage raten, schließlich verdient er an dem Streit. Was ja auch in Ordnung ist.

Bleibt die Frage, ob die Klage wirtschaftlich Sinn macht.
Oder die Versicherung kommt von selbst zu dem Schluss, dass sie mehr als 50% zahlt, da es einen Zeugen gibt.
Was lese ich rein, was nicht drin steht?
 
Oder die Versicherung kommt von selbst zu dem Schluss, dass sie mehr als 50% zahlt, da es einen Zeugen gibt.
Was lese ich rein, was nicht drin steht?
Das ist etwas anderes als „im Zweifelsfall müssen 100% gezahlt werden“.

Die Versicherung nimmt intern eine Risikobewertung vor und zahlt dann das, was nach ihrem Ermessen in diesem Fall sinnvoll ist. Dazu gehört selbstverständlich auch das Kalkül wie wahrscheinlich der Geschädigte klagt und wie wahrscheinlich eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Aber egal wie man es dreht und wendet: da du Versicherungsnehmer und nicht Geschädigter bist, kannst du so oder so nichts machen.
 
Das ist etwas anderes als „im Zweifelsfall müssen 100% gezahlt werden“.

Die Versicherung nimmt intern eine Risikobewertung vor und zahlt dann das, was nach ihrem Ermessen in diesem Fall sinnvoll ist. Dazu gehört selbstverständlich auch das Kalkül wie wahrscheinlich der Geschädigte klagt und wie wahrscheinlich eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Aber egal wie man es dreht und wendet: da du Versicherungsnehmer und nicht Geschädigter bist, kannst du so oder so nichts machen.
Natürlich wird ein Zweifelsfall immer von einem Gericht entschieden werden müssen. Ich denke, wir meinen das Gleiche :).
 
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