Da liest du was rein, was da drin nicht steht. MÜSSEN müssen 100% nur dann gezahlt werden, wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass eine Alleinschuld des verursachenden Pferdes ohne berechtigten Zweifel angenommen werden kann und die Versicherung zu einer solchen Zahlung entsprechend verurteilt.
Ansonsten muss die Versicherung nur das zahlen, was explizit zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer vereinbart ist. Und da sind immer gewisse Beschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten, die die Versicherung zunächst einmal geltend macht. Das ist ihr gutes Recht.
Ist der Geschädigte anderer Auffassung, kann er klagen. Das ist sein gutes Recht. Was dabei im Endeffekt rauskommt, kann vorher keiner sagen, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Der Anwalt wird in jedem Fall zur Klage raten, schließlich verdient er an dem Streit. Was ja auch in Ordnung ist.
Bleibt die Frage, ob die Klage wirtschaftlich Sinn macht.