Gast2009082503
20 Jahre Mitglied
Haßloch den 26.04.02
Der DCBT - Vorstand berichtet'
in Angelegenheit der Kampfhundeverordnungen ist uns endlich wieder einmal ein Erfolg gelungen.
Unser Mitglied Willy Scheidel, Halter eines 9 Jahre alten Bullterriers, Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Scheidel & Scheidel, hat in eigenem Namen, in Absprache mit dem Vorstand unterstützt durch das Zuwendungskonto Harry Pöppke, gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Kampfhundeverordnung der Stadt Mannheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt und gewonnen ( Aktenzeichen 1 S 1667/00 ). Der VGH hat festgestellt, daß die Stadt Mannheim mit ihrer Verordnung gegen das Übermaßverbot und damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat.
Das besondere Schmankerl in dieser Sache besteht darin, daß die Stadt Mannheim nun auch die Kosten des Verfahrens tragen muß, insbesondere die Gebühren unseres Mitgliedes, da Willy Scheidel nicht nur Kläger war, sondern sich als Anwalt auch noch selbst mit seiner Vertretung beauftragt hat.
Wir hoffen, daß dieses Beispiel Schule macht und wir letztendlich auch über die noch verbliebenen Unrechtsverordnungen siegen werden, damit wir alle mit unseren Hunden wieder in Ruhe und Frieden leben können.
Tja, Anwalt müßte man sein.......
greetz
Sibse
Der DCBT - Vorstand berichtet'
in Angelegenheit der Kampfhundeverordnungen ist uns endlich wieder einmal ein Erfolg gelungen.
Unser Mitglied Willy Scheidel, Halter eines 9 Jahre alten Bullterriers, Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Scheidel & Scheidel, hat in eigenem Namen, in Absprache mit dem Vorstand unterstützt durch das Zuwendungskonto Harry Pöppke, gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Kampfhundeverordnung der Stadt Mannheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklagt und gewonnen ( Aktenzeichen 1 S 1667/00 ). Der VGH hat festgestellt, daß die Stadt Mannheim mit ihrer Verordnung gegen das Übermaßverbot und damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat.
Das besondere Schmankerl in dieser Sache besteht darin, daß die Stadt Mannheim nun auch die Kosten des Verfahrens tragen muß, insbesondere die Gebühren unseres Mitgliedes, da Willy Scheidel nicht nur Kläger war, sondern sich als Anwalt auch noch selbst mit seiner Vertretung beauftragt hat.
Wir hoffen, daß dieses Beispiel Schule macht und wir letztendlich auch über die noch verbliebenen Unrechtsverordnungen siegen werden, damit wir alle mit unseren Hunden wieder in Ruhe und Frieden leben können.
Tja, Anwalt müßte man sein.......
greetz
Sibse