Meldung vom 30.11.2000 18:02
Datenschützer gegen Internet als Fahndungsnetz
Landesbeauftragte lehnen Forderung der Innenminister ab
Schwerin (AP)
Die Datenschutzbeauftragten aus 14 der 16 Bundesländer haben sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Benutzung des Internets als Fahndungsnetz ausgesprochen. Damit wandten sie sich gegen die in der vergangenen Woche erhobene Forderung der Innenministerkonferenz, wonach Provider und Serverbetreiber für Strafverfolgungszwecke Daten ihrer Kunden sammeln sollen, wie der Leiter des Arbeitskreises Technik und Sicherheit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, Werner Kessel, in Schwerin mitteilte.
Nach dem Willen der Innenminister soll für Provider und Serverbetreiber eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adressen ihrer Kunden und des Nutzungszeitraums bei einer entsprechenden Aufbewahrungsfrist eingeführt werden. Das käme einer Verpflichtung der Post gleich, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr für Zwecke einer möglichen späteren Strafverfolgung zu speichern und für den Zugriff der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten, erklärte Kessel. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Thüringen betrachteten die Datenschutzbeauftragten der Länder ein solches Ansinnen als verfassungswidrig.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt festgestellt, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zur Rundumbeobachtung der Bürger führen dürfe, betonte Kessel. Das Vorhaben der Innenministerkonferenz würde zu einem «unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei Millionen rechtstreuer Internetnutzer führen».
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Datenschützer gegen Internet als Fahndungsnetz
Landesbeauftragte lehnen Forderung der Innenminister ab
Schwerin (AP)
Die Datenschutzbeauftragten aus 14 der 16 Bundesländer haben sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Benutzung des Internets als Fahndungsnetz ausgesprochen. Damit wandten sie sich gegen die in der vergangenen Woche erhobene Forderung der Innenministerkonferenz, wonach Provider und Serverbetreiber für Strafverfolgungszwecke Daten ihrer Kunden sammeln sollen, wie der Leiter des Arbeitskreises Technik und Sicherheit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, Werner Kessel, in Schwerin mitteilte.
Nach dem Willen der Innenminister soll für Provider und Serverbetreiber eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adressen ihrer Kunden und des Nutzungszeitraums bei einer entsprechenden Aufbewahrungsfrist eingeführt werden. Das käme einer Verpflichtung der Post gleich, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr für Zwecke einer möglichen späteren Strafverfolgung zu speichern und für den Zugriff der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten, erklärte Kessel. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Thüringen betrachteten die Datenschutzbeauftragten der Länder ein solches Ansinnen als verfassungswidrig.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt festgestellt, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zur Rundumbeobachtung der Bürger führen dürfe, betonte Kessel. Das Vorhaben der Innenministerkonferenz würde zu einem «unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei Millionen rechtstreuer Internetnutzer führen».
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