06.10.2000 16:39
Wildernde Hunde reißen Rehe
Nordeifel.
«Die Auswirkungen der Hundeverordnung hinterlassen in erschreckender Weise eine tödliche Bilanz beim Wild in unseren heimischen Wäldern.» Das stellt jetzt Karl-Heinz Kuckelkorn aus Lammersdorf für die Kreisjägerschaft fest.
Weil Hunde ab 20 Kilogramm Gewicht oder mehr als 40 Zentimeter Widerrist-Größe innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr frei laufen dürfen, fahren einige Besitzer mit ihnen in Wald, Wiese und Feld und lassen dort ihre Hunde von der Leine.
Obwohl der größte Teil der Hundebesitzer in vorbildlicher Weise ihre Hunde auch dort führen, gibt es immer mehr so genannte «schwarze Schafe». «Diese lassen auch die Hunde frei, die sie nicht im Griff haben und die sich auch zu schnell selbstständig machen. Nicht nur, dass sie Wild hetzen und auch reißen, nein, sie greifen zum Teil auch die Hunde der Hundeführer an, die ihre Hunde korrekt an der Leine führen. Des öfteren wurden schon Jäger von den so bedrohten Hundeführern um Hilfe gebeten,» beklagt Kuckelkorn.
Der Jäger allerdings hat keine besondere Befugnis, die Hundehaltung der Hundeverordnung durchzusetzen. Auch ist es häufig schwer, frei laufende Hunde bestimmten Besitzern zuzuordnen, zumal dann, wenn man sie auch nicht festhalten kann, weil sie bissig sind.
So sind mehrfach schon im Bereich des Belgenbachtales große, frei laufende Hunde beobachtet worden, die in unkontrollierter Weise Wild hetzten. Erst kürzlich wurde dort ein Rehkitz auf brutale Weise von wildernden Hunden bei lebendigem Leib zerfleischt. In einem kleinen Waldstück zwischen Gressenich und Schevenhütte sind in diesem Jahr bereits vier Rehe solchen Bestien zum Opfer gefallen. «Wahrscheinlich gibt es eine hohe Dunkelziffer nicht gefundener Tiere.»
Immer wieder wenden sich Jäger Rat suchend an die Kreisjägerschaft Aachen, die noch einmal auf die rechtliche Situation nach Inkrafttreten der Hundeverordnung aufmerksam macht: Als gefährliche Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung (LHV NRW) gelten auch Hunde, die in Gefahr drohender Weise einen Menschen angesprungen haben, oder die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen und Hunde hetzen oder reißen.
Solche Hunde sind auch in der freien Landschaft an der Leine zu führen und müssen einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 2000 Mark geahndet werden.
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Bisher hatten wir eigentlich Ruhe und noch keine Probleme mit Anwohnern und Behörden, aber das wird sich sicherlich bald ändern.
Wie kann man seinen Hund einfach laufen lassen, wenn er nicht 100 % hört ???
Wir wohnen schon seit über sieben Jahre mit unseren Hunden hier und hatten das Wild schon hinter unserem Haus stehen und nie Probleme.
Wenn es sich um ausgesetzte Hunde handelt, ist es umso schlimmer.
Ich kann sowas nicht verstehen. Sie nehmen uns das letzte Stückchen Freiheit.
Ein total wütender und trauriger
merlin
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 14. Oktober 2000 editiert.]
Wildernde Hunde reißen Rehe
Nordeifel.
«Die Auswirkungen der Hundeverordnung hinterlassen in erschreckender Weise eine tödliche Bilanz beim Wild in unseren heimischen Wäldern.» Das stellt jetzt Karl-Heinz Kuckelkorn aus Lammersdorf für die Kreisjägerschaft fest.
Weil Hunde ab 20 Kilogramm Gewicht oder mehr als 40 Zentimeter Widerrist-Größe innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr frei laufen dürfen, fahren einige Besitzer mit ihnen in Wald, Wiese und Feld und lassen dort ihre Hunde von der Leine.
Obwohl der größte Teil der Hundebesitzer in vorbildlicher Weise ihre Hunde auch dort führen, gibt es immer mehr so genannte «schwarze Schafe». «Diese lassen auch die Hunde frei, die sie nicht im Griff haben und die sich auch zu schnell selbstständig machen. Nicht nur, dass sie Wild hetzen und auch reißen, nein, sie greifen zum Teil auch die Hunde der Hundeführer an, die ihre Hunde korrekt an der Leine führen. Des öfteren wurden schon Jäger von den so bedrohten Hundeführern um Hilfe gebeten,» beklagt Kuckelkorn.
Der Jäger allerdings hat keine besondere Befugnis, die Hundehaltung der Hundeverordnung durchzusetzen. Auch ist es häufig schwer, frei laufende Hunde bestimmten Besitzern zuzuordnen, zumal dann, wenn man sie auch nicht festhalten kann, weil sie bissig sind.
So sind mehrfach schon im Bereich des Belgenbachtales große, frei laufende Hunde beobachtet worden, die in unkontrollierter Weise Wild hetzten. Erst kürzlich wurde dort ein Rehkitz auf brutale Weise von wildernden Hunden bei lebendigem Leib zerfleischt. In einem kleinen Waldstück zwischen Gressenich und Schevenhütte sind in diesem Jahr bereits vier Rehe solchen Bestien zum Opfer gefallen. «Wahrscheinlich gibt es eine hohe Dunkelziffer nicht gefundener Tiere.»
Immer wieder wenden sich Jäger Rat suchend an die Kreisjägerschaft Aachen, die noch einmal auf die rechtliche Situation nach Inkrafttreten der Hundeverordnung aufmerksam macht: Als gefährliche Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung (LHV NRW) gelten auch Hunde, die in Gefahr drohender Weise einen Menschen angesprungen haben, oder die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen und Hunde hetzen oder reißen.
Solche Hunde sind auch in der freien Landschaft an der Leine zu führen und müssen einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 2000 Mark geahndet werden.
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Bisher hatten wir eigentlich Ruhe und noch keine Probleme mit Anwohnern und Behörden, aber das wird sich sicherlich bald ändern.
Wie kann man seinen Hund einfach laufen lassen, wenn er nicht 100 % hört ???
Wir wohnen schon seit über sieben Jahre mit unseren Hunden hier und hatten das Wild schon hinter unserem Haus stehen und nie Probleme.
Wenn es sich um ausgesetzte Hunde handelt, ist es umso schlimmer.
Ich kann sowas nicht verstehen. Sie nehmen uns das letzte Stückchen Freiheit.
Ein total wütender und trauriger
merlin
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 14. Oktober 2000 editiert.]