Das sagt der Zoll zu Sokas (Betrifft Ein- und Ausreise)

Amaliana

20 Jahre Mitglied
Gefährliche Hunde
Die Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen - mit zum Teil tödlichen Folgen - haben ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde erforderlich gemacht.
Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) ist am 21. April 2001 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot von als gefährlich eingestuften Hunden. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Bevölkerung. Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einfuhr dieser Hunde mit.
Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dies sind Hunde der Rassen

Pitbull - Terrier
American Staffordshire - Terrier
Staffordshire - Bullterrier
Bullterrier.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Die Liste dieser Hunderassen wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und wechselt somit von Bundesland zu Bundesland. Zu den von den einzelnen Bundesländern in Rechtsverordnungen als gefährlich eingestuften Hunden gehören regelmäßig folgende Rassen:

Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Cane Corso
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Pitbull Bandog
Perro de Presa Canario
Perro de Presa Mallorcin
Rhodesian Ridgeback
Tosa Inu.
Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen, da die o.a. Liste nicht abschließend ist.

Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot zugelassen:

Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
Beim Verbringen von gefährlichen Hunden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gelten die Bestimmungen für die Einfuhr aus sog. "Drittländern" sinngemäß. Deshalb sollten die nach Landesrecht vorgeschriebenen Papiere auch in diesen Fällen beim Verbringen von gefährlichen Hunden nach oder aus Deutschland stets mitgeführt werden.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr/dem Verbringen von gefährlichen Hunden stehen zur Verfügung:

die für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsämter
das zentrale Zoll-Infocenter
sowie die örtlich zuständigen Zolldienststellen.

Quelle:


Grüße
Andrea
Sam & Laika
 
  • 29. November 2023
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Hi Amaliana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,
dieses Gesetz war nicht immer so! Ich hatte monatelang Email Verkehr mit dem saarländischen Innenministerium bis mir bescheinigt wurde, dass ich als deutscher Staatsangehöriger, der zur Zeit mit seinen 4 "Kampfhunden" aus beruflicher Notwendigkeit im Ausland lebt (und vorher im Saarland lebte), mit diesen zum Besuch wieder nach Deutschland einreisen darf!

MfG
MadBull
 
  • 29. November 2023
  • #Anzeige
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LG Meike mit Benny
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Diese Ausnahme war im Gesetz vergessen worden MadBull, wurde erst kürzlich geändert.


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Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.14.03.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover

"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover, Georgsplatz (vor dem alten Nord-LB Gebäude)
 
Da hat aber die Bürokratie im Saarland kräftig
geschlafen, 24 -Stunden nach Erlass des Bundesgesetzes
im letzten Jahr erhielt ich auf meine Fax-Intervention
ein Fax des Ministerpräsidenten Beck in Rheinland-Pfalz,daß ich mit meinem Hund jederzeit einreisen
könne und das Bundesgesetz entsprechend geändert
würde.
Was ich damit sagen will:Inkompetenz lauert überall...
 
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