Das ist neu in Niedersachsen:

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Das in der Gefahrtierverordnung geregelte absolute Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

Kein „Kampfhund“ muss einen Maulkorb tragen, wenn er den Wesenstest bestanden hat.

Der durch andere Gesetze und Verordnungen geregelte Leinenzwang für alle Hunde gilt aber weiterhin.

Die besondere Gefährlichkeit der American-Staffordshire-Terrier gilt nach dem Urteil als nicht erwiesen. Sie gelten nicht länger als „Kampfhunde“.

Die in der Verordnung in der Kategorie II eingeordneten so genannten Schutzhunderassen Dobermann und Rottweiler sind grundsätzlich vom Maulkorbzwang befreit. Sie werden mit anderen Schutzhunderassen wie Schäferhund, Dogge und Boxer gleichgestellt.

Dies alles gilt für Niedersachsen, so lange bis der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschließt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Niedersächsischen Gefahrtierverordnung hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der entsprechenden Verordnungen anderer Bundesländer.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich hervorgehoben das es die Verordnung deshalb gekippt habe weil eine Verordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage für derart weitgehende Einschnitte in die Rechte der Hundehalter sei, als Gesetz hätten die Bestimmungen jedoch weitgehend Bestand gehabt. Und diese Gesetze sind seit langem in Vorbereitung !


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Wolfs

Nächster AK Tierschutz Do.29.08.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207.
 
  • 23. April 2024
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Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Wolf...

wo haste denn die Weisheiten her? Von Bartels?

§ 1 wurde für nichtig erklärt - nicht nur in Bezug auf den Am-Staff.

Es gibt bereits eine Pressemitteilung vom ADRK-Anwalt, die von HuH wird folgen.

Ein Anruf beim zuständigen OA von Thomas hat ergeben: DIE VO IST NICHTIG - HAT ES NIE GEGEBEN!!!

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo Wolf,
das liest sich sehr ähnlich wie die Stellungnahem des Agrarministers, der ja bekanntlich unterlegen ist.

Ich bin nicht der Meinung, dass der AmStaff von der Liste heruntergekommen ist, vielmehr ist die Liste als nichtig beurteilt worden.

Von einer nicht-existenten (nichtigen) Liste kann man nichts streichen. Es gibt keine Liste(n) mehr.

Die Formulierung
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Kein „Kampfhund“ muss einen Maulkorb tragen, wenn er den Wesenstest bestanden hat.
[/quote]
impliziert zwei falsche Sachen:
1.) dass es Kampfhunde (oder "Kampfhunde") gäbe
2.) dass ein Wesenstest erforderlich wäre

zu 1) Es gibt keine Kampfhundeliste mehr
zu 2) es gibt keine Pflicht zum Wesenstest mehr.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Die in der Verordnung in der Kategorie II eingeordneten so genannten Schutzhunderassen Dobermann und Rottweiler sind grundsätzlich vom Maulkorbzwang befreit. Sie werden mit anderen Schutzhunderassen wie Schäferhund, Dogge und Boxer gleichgestellt.
[/quote]

Die Hunde sind nicht vom Maulkorbzwang befreit, sondern der Maulkorbzwang wurde für nichtig erklärt, solange er als Kriterium irgendeine Rassezugehörigkeit heranzieht.

Es gibt keinen Rassen-Maulkorbzwang mehr.

Das Gericht hat keine dritte Kategorie "Schutzhunderassen" erfunden.
Es gab bis vorgestern zwei Kategorien, die beide abgeschafft sind.
Der Rotti wurde nicht dem Schäferhund gleichgestellt, sondern es gibt nur noch Hunde. Der Rotti ist mit einem Zwergpinscher genauso gleichgesetllt wie mit dem Schäferhund.

Alles, was von Ministers Bartels Verordnung übriggeblieben ist, ist die Genehmigungspflicht für Giftschlangen und Raubkatzen. Daher kann er zwar wahrheitsgemäß sagen, dass die GefTVO nicht komplett nichtig ist, aber es ist sehr durchsichtig, dass er damit sein komplette Niederlage hinsichtlich der Hundediskriminierungs-Bestimmungen verschleiern will.

Wenn du andere Informationen hast, sag bitte, woher.

ciao
Andreas
 
Es ist die Erklärung der Auswirkung dieses Urteils aus der HAZ von heute.

Die Auswirkungen auf die kommende Hundegesetzgebung sind hier bereits implementiert.

Darauf werden wir uns wohl für die Zukunft einstellen müssen.



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Wolfs

Nächster AK Tierschutz Do.29.08.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207.
 
Durch das "Verbocken" einer Regelung, die tatsächlich dem Schutz der Menschnen (und Hunde) dient, hat Bartels seine Amtpflicht verletzt, sein Amtseid enthält die Verpflichtung, Schaden von den Bürgern abzuhalten.

Durch seine handwerklich miserable Verordnung (Schreibfehler, Logik-Bezugsfehler, fehlende Angabe des örtlichen Geltungsbereiches, etc.) und vor alem durch die überzogene Diskriminierung von Hunderassen, die nun zur völligen Nichtigkeit der Hundeverordnung führte, muß er verantworten, dass es zur Zeit überhaupt keine Regelung zum Schutz vor tatsächlich gefährlichen Menschen gibt, die einen Hund mißbrauchen wollen.

Derzeit können Dutzende/Hunderte von unzuverlässigen, vorbestraften Hundehaltern die Herausgabe ihres scharfgemachten Hundes durch das Ordnungsamt verlangen, wenn die Beschlagnahme mit der GefTVO begründet wurde.

Nur über neue Bescheide, die sich auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht berufen, kann hier verhindert werden, dass vorbestrafte Totschläger, Zuhälter, Drogendealer sich ihren abgerichteten Hund zurückholen. Und sie können sogar noch Schadenersatz verlangen.

Normalerweise müßte so ein Minister zurücktreten, aber Bartels ist derart von sich überzeugt, da hilft wohl nur eine "biologische Lösung". Seiner roten Nase nach zu urteilen, kann man ihm nur "Prost" sagen und auf Leberschaden hoffen.


ciao
Andreas
 
@ mom: deine Aussage „die Verordnung hat es nie gegeben“ dürfte juristisch so nicht haltbar sein. Die Verordnung ist seit dem Urteilsspruch aufgehoben.

Aus diesem Grunde (um Schadensersatzansprüche der betroffenen Halter zu vermeiden) hat Bartels, wie er mir gegenüber in einem Gespräch mit dem AK Tierschutz persönlich zugab, die Verordnung nicht zurückgenommen obwohl er wusste das sie so nicht haltbar sein würde sonder deren Aufhebung abgewartet.

Deshalb ist die Aussage der HAZ „Das ändert sich durch den Urteilsspruch“ schon sachlich richtig.

@ andreas: deiner Aussage zur Person Bartels werde ich nicht widersprechen.


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Wolfs

Nächster AK Tierschutz Do.29.08.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207.

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolf II am 05. Juli 2002 editiert.]</font>
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolf II:

Es ist die Erklärung der Auswirkung dieses Urteils aus der HAZ von heute.
[/quote]

Egal, ob der Agrarminister es auf seiner eigenen Homepage schreibt, oder seine Leib-und-Magen-Zeitung es in seinem Auftrag schreiben läßt, die Ausführungen sind falsch.

Hinsichtlich eines vorgeschlagenen Gesetzes widerspricht er sich selber:
Zunächst behauptete er, dass alles "1:1" in Gesetzesform eine Neuauflage erleben solle.

Nun fabuliert er von einer Kategorie 3, die es bisher überhaupt nicht gab. Was denn nun?

Gesetze macht der Minister nicht alleine. Dazu braucht er - zu dumm aber auch - eine parlamentarische Mehrheit. Und ob er die bekommt, ist nicht gesagt.

Falsch ist ferner, dass das Gericht gesagt hätte, der Inhalt sei völlig in Ordnung und wäre in Gestzesform nicht beanstandet worden.

Das Gegenteil ist der Fall.
Die wesentlichen Änderungen, die schon das OVG Lüneburg gefordert hatte, wurden im Ergebnis übernommen
(z.B. kein MK mehr für Hunde mit WT, kein Kastrationszwang mehr [wird vom Minister falsch interpretiert als "Kastrationsverbot" - Blödsinn]).

Weiterhin hat das OVerwG ungewohnt klar gesagt, dass trotz der kompletten Nichtigkeit aufgrund formaler Gründe, der Inhalt auch sehr kritisch zu würdigen wäre. Das Gericht hat die ungewöhnlich kritische Formulierung
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an." [/quote]
gewählt.

Die Interpretation liegt nahe:
Wenn es nicht ohnehin nichtig wäre, hätte man diese Regelung beanstandet.

Die Ausführungen des BVerwG lassen m.E. offen, wie eine Entscheidung gegen ein inhaltsgleiches Gesetz ausgesehen hätte.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"Nach den vorliegenden Feststellungen besteht für bestimmte Rassen derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen – Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse – für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung."[/quote]

Für mich sind die Worte "derzeit" und "Verdacht" wichtig.
Dieser "Verdacht" der genetisch begründeten Aggression wurde mehrmals von anderen Gerichten so bemüht.

Immer wurde gesagt, dass nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen, diesen Verdacht zu untermauern oder auszuräumen.

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen jetzt vor bzw. sind fast fertig.

Die Durchfallquote im niedersäsischen Wesenstest bei Liste2-Hunden ist (geringfügig) höher als bei Liste1-Hunden. Nach der nichtigen Verordnung hätten Liste1-Hunde trotz bestandem WT lebenslang einen Maulkorb tragen müssen. Liste2-Hunde wären nach der VO maulkorbbefreit gewesen.
Dabei wurde anfangs (2000-2001) sogar noch unterschiedlich getestet:
Liste1-Hunde hatten zusätzliche Prüfungsteile, z.B. der Angriff mit dem Stock, welcher Liste2-Hunden erspart blieb. Trotzdem wurde der erschwerte Liste1-Test (geringfügig) häufiger bestanden. Das ist entweder eine statistische Zufallserscheinung, oder Liste1-Hunde sind genetisch weniger aggressiv als Liste2-Hunde.

Die Durchfallquote insgesamt liegt unter 1%! Was jetzt noch fehlt, sind Vergleichszahlen mit anderen Rassen.

Bei der TiHo Hannover werden zurzeit mehrere Disserationen (Doktorarbeiten) dazu geschrieben. Wie die TiHo zur Rassenliste steht, ist allgemein bekannt. Schaut mal unter

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
-Innerartliche Aggression bei Hunden im Wesenstest entsprechend der niedersächsischen Gefahrtierverordnung -Untersuchung des Verhaltens der 13 Hunderassen der niedersächsischen Gefahrtierverordnung im Hinblick auf den Hund-Mensch und Hund -Umwelt Kontakt
-Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden im Wesenstest
-Erfassung der häufigsten Verhaltesstörungen bei verhaltenstherapeutisch betreuten Hunden in Deutschland und daraus resultierend ein Beitrag zur möglichen Vermeidung von Verhaltensproblemen
-Hundeangriffe in Deutschland
[/quote]

Dort ist auch eine 4 Jahre alte Dissertation zu AmStaffs, die zu der Schlußfolgerung kommt, dass eine rasseneutrale Steuerung der Zucht sinnvoll wäre. Also Wesenstest für Zuchttiere, wovon der AmStaff-Verband ja auch behauptet, dass dies getan wird.

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse werden bei der Ausarbeitung eines Gestzes oder spätestens bei der Klage dagegen zu beachten sein.

ciao
Andreas
 
Die in unserem Landkreis (Landkreis Harburg) zuständige Amtstierärztin hat eben bei unserem Vereinsvorsitzenden(http://www.einherzfuerhunde.de)angerufen und gesagt, sie hätte eine Info des Ministeriums erhalten, wie weiterhin verfahren werden solle. Ihrer Aussage zufolge könnten Am.Staffs von Maulkorb und Leine befreit werden, Bullis und Pittis nur vom Maulkorb. Ich weiß, dass das nicht gerade überzeugend klingt, aber was die letzten 2 Jahre abgelaufen ist, hatte auch nichts mit Logik zu tun.

Kersti
 
Hi Kersti,

das kann so nicht sein. Also erstmal stimmt da die Reihenfolge nicht (ich dachte immer Staffies und Pitties seien die Ausgeburt der Hölle schlechthin).

2 Jahre haben die eine rechtswidrige VO aufrechterhalten, so sieht´s aus und nicht anders!!! 2 Jahre lang Beschmipfungen und Hundemord, 2 Jahre lang rechtswidrige Repressalien an denen Menschen und Hunde zugrunde gegangen sind...

Ich platz gleich... Ich seh´s kommen....

Meike

 
Das Ministerium soll mal den Rand halten, in sich gehen, ein Entschuldigungsschreiben an alle unrechtmäßig drangsalierten Hundehalter schicken und dann können sie schon mal anfangen nach Einsparmöglichkeiten im laufenden Haushalt zu suchen.

Die Schadenersatzforderungen wären allein für die 1000 Wesenstests an der TiHo Hannover rund eine halbe Million Mark. Dazu Verdienstausfälle, Fahrtkosten, Maulkorbkosten, ggf. Tierarztkosten für Kastration, usw.

Und die 1000 Hunde sind nur die von der TiHo Hannover.

Was fabulieren die von einer Andersbehandlung des AmStaff herum?

Der Staffordshire Bullterrier wurde auf die nichtige Liste gesetzt, obwohl er im (ohnehin umstrittenen) "Qualzuchtgutachten" nicht auftaucht.

Zuzutrauen wäre den MKS-und-BSE-Tierärzten durchaus, dass sie American Staffordshireterrier und Staffordshire Bullterrier nicht unterscheiden können.

Vielleicht haben sie das sagen wollen, aber nicht auf die Reihe gekriegt?

ciao
Andreas
 
Hi, alle zusammen,
ich denke einfach, Herr Bartels läuft Amok. Irgendwie dieselbe chaotische Situation wie kurz vor dem Mauerfall. Er will sich retten und versucht alles mögliche.
Wollen wir ihn doch mal ohne jede Emotion beobachten wie eine Labormaus. Er hat die Fäden eh nicht mehr in der Hand. Spannend wird es nach der Bekanntgabe des Urteils. Dann kann er nicht mehr hin und herspringen. Und noch etwas: Nachdem Herr Poggendorf dieser Tage wegen seiner Pressemitteilung viele liebevolle E-Mails zugeschickt bekommen hat, ist von ihm in dieser schicksalschweren Zeit erfreulicherweise nichts zu hören. Herr Bartels hat auch ein Gästebuch.

Kersti
 

Hier ist der Link , damit Ihr nicht lange herumsuchen müsst, zu Uwes Gästebuch. Schon allein das Lesen macht Freude und baut auf. Und er selbst freut sich über Kritiken und Wünsche, wie er selbst meint. Bedauerlicherweise werden selbst gut formulierte und sachliche Einträge teilweise zensiert. Aber die Sozies sind eben so...

Kersti
 
Korrektur:

Die vorstehende Veröffentlichung über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.02 habe ich der HAZ vom 05.07. entnommen.

Offenbar war diese Veröffentlichung jedoch in wesentlichen Teilen unrichtig; inhaltlich liegt der Verdacht nahe das diese vom Pressesprecher des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, Herrn Rosinke, stammt.

Deshalb nachstehend die juristische Interpretation des Urteils von RA Martin Hanske, der den Verein Hund und Halter bei der Klage vertreten hat:

Niedersächsische Gefahrtierverordnung durch das Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner am 03.07.2002 ergangenen Entscheidung der von uns für den Halter eines Amercian Staffordshire Terriers eingelegten Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30.05.2002 stattgegeben.

Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit zwar einige der angegriffenen Regelungen die Kategorie-1-Hunderassen betreffend für nichtig erklärt, das Urteil ging jedoch nicht weit genug. Die Revision richtete sich somit gegen sämtliche übrigen rassediskriminierenden Regelungen der niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) hinsichtlich der Kategorie-1-Hunderassen. Das Land Niedersachsen war hiergegen in die Anschlussrevision gegangen, so dass auch die bereits durch das Oberverwaltungsgericht für nichtig/rechtswidrig erklärten Regelungen wieder auf dem Prüfstand standen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsverkündung die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt, mit der Begründung, es fehle an der ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage durch den Landesgesetzgeber. Es bestünde nach Ansicht des Gerichts lediglich ein Verdacht, dass von bestimmten Rassen eine genetisch bedingte erhöhte abstrakte Gefahr ausginge. Da dies jedoch in der Wissenschaft umstritten sei und dieser Faktor lediglich neben vielen anderen Ursachen (Erziehung, Eignung des Halter usw.) für die gesteigerte Aggressionsbereitschaft eines Hundes verantwortlich gemacht werden könne, könne nicht von vor herein von einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit einer Rasse ausgegangen werden. Somit läge allenfalls ein bloßer Gefahrenverdacht vor. Eingriffe der Gefahrenvorsorge müssten jedoch in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, welches es in Niedersachsen derzeit nicht gibt.

Der Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren könne mit den bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten des Strafrechts und des allgemeinen Polizeirechtes gewährleistet werden.

Für die Hundehalter von Hunden der betroffenen Rassen gilt somit die GefTVO ab dem Tag der Verkündung des Urteils nicht mehr, da gegen selbiges kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann!

Es ist zu erwarten, dass nun ein Landesgesetz auf den Weg gebracht wird. Trotz des durchweg positiven Urteils des Bundesverwaltungsgerichts besteht die Gefahr, dass Niedersachsen ein entsprechendes Gesetz nachlegt, mit welchem wiederum Rassen diskriminiert werden. Allerdings besteht die Hoffnung, dass an einem etwaigen entsprechenden Gesetzgebungsverfahren nun auch umfassend und frühzeitig Wissenschaftler und Tierärzte, Hundehalter, -züchter und -vereine beteiligt werden, um bei der Entstehung eines vernünftigen und gerechten Gesetzes zur Gefahrenvorsorge mitzuwirken, welches den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen sicherstellt ohne die Rechte von Hunden und ihren Haltern zu gefährden.

Zuletzt ein wichtiger Hinweis an alle Hundehalter: Auf Hundeseiten im Internet fanden wir laienhafte Interpretationen des Urteils, die nicht nur sehr fragwürdig, sondern teilweise schlichtweg falsch waren. Kompetente Informationen zum Urteil sind dagegen beispielsweise beim Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V., u.a. auf dessen Homepage: "www.hund-und-halter.de" zu erhalten.

Zur Klarstellung:

Am 3. Juli 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht nur über AmStaffs, Dobermänner und Rottweiler entschieden, sondern auch zugunsten von Bullterriern und Pittbulls!

Das BVerwG hat nämlich nicht nur dem Normenkontrollantrag des von uns vertretenen AmStaff-Halters stattgegeben, sondern auch die Revision des Landes Niedersachsen gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg) vom 21.05.2001 in Sachen der Tierschutzvereine Lüneburg und Hannover zurückgewiesen.

Damit haben diese Urteile des OVG Lüneburg Bestand!

In Sachen Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e.V. gegen das Land Niedersachsen, Az.: 11 K 4233/00, hatte das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 21.05.2001 für Recht erkannt:

"§ 1 Abs. 1 der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (...- GefTVO -) ... ist rechtswidrig, soweit er das nicht gewerbliche Halten von Hunden der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen und dieses Typs verbietet; ..."

Weiterhin hat das Gericht für die Zeit bis zum 31.12.2001 eine Übergangsregelung geschaffen, die durch Zeitablauf hinfällig geworden ist.

Dieses Urteil, in welchem auch die Nichtigkeit von Tötungsanordnung bei nicht bestandenem Wesenstest, Maulkorbzwang bei bestandenem Wesenstest, Maulkorbzwang für Dobermänner und Rottweiler festgestellt wurden, ist vom BVerwG bestätigt worden.

Wer also Dritte, insbesondere Behörden, zur Anwendung dieser Normen aufruft, ruft zu rechtswidrigem Handeln auf! Wenn Behörden im Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Eingriffe in Grundrechte von Bürgern veranlassen (das Eigentum am Hund, Freiheitsrechte u.a.) können sie sich nicht erfolgreich auf Unwissenheit oder Rechthaberei des Landwirtschaftsministers berufen.

Wir empfehlen: Holen Sie sich unverzüglich Rechtsrat ein, sollten Sie von Maßnahmen der Ordnungsbehörden (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Polizei) betroffen sein, damit sie schnellst möglich juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten!

Soweit aus Behördenkreisen Gerüchte kursieren, die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil des 6. Senates vom 3. Juli 2002 sei fehlerhaft, sei darauf hingewiesen, dass die Richter des 6. Senates selbst die Verfasser dieser Erklärung sind.

Quelle: RA Martin Hanske

<small>[ 17. Juli 2002, 17:00: Beitrag editiert von: Wolf II ]</small>
 
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