Ich kenne kein Tierheim hier in der Gegend, das die Tiere wegen sowas bei sich verschimmeln läßt.
Es ist vielleicht nicht die Regel in irgendwelchen Großtierheimen, aber ganz sicher nicht selten.
Das ist eine gesetzliche Vorgabe und nicht nur eine Regel, dass man etwas nicht weitervermitteln darf, das einem nicht gehört. Und eigentlich auch richtig so, denn nicht jedes sichergestellte Tier ist zu Recht sichergestellt. Die Sicherstellungen, die ich selbst zur Pflege aufgenommen habe, kamen auch aus kleineren Vereinen. Auch da gab es ganz klare Ansagen seitens der Behörden, dass eine Weitergabe erst erfolgen darf, wenn die Besitzverhältnisse abschließend geklärt sind.
Die Besitzer bekommen von der Stadt mit der Sicherstellung die schriftliche Aufklärung, dass sie 4 Wochen Zeit haben, um gegen diese Maßnahme Widerspruch einzulegen. Lassen sie diese Frist verstreichen, übereignen sie dadurch der Stadt das Tier (stillschweigendes Einverständnis). Eigentlich der schnellste Weg zur Vermittlung, mal abgesehen von der Möglichkeit, dass der Besitzer ein Tier sofort bei Sicherstellung übereignen kann.Viele Besitzer rühren sich nach einer Sicherstellung auch gar nicht mehr, da weiß dann auch nicht das OA, was nun Stand der Dinge ist.
Dann geht das Ganze auch seinen rechtlichen Weg und das dauert.....aber deshalb bleibt (jedenfalls bei uns und bei mir bekannten Tierheimen) kein Tier verwahrt.
Da so mancher Besitzer versucht, sein Tier auf nicht legalem Weg wieder zu erlangen, dient das Vorgehen sowohl dem Schutz des Gassigängers als auch dem des Tieres. Es gibt innerhalb des Tierheims Auslaufflächen. Ich schrieb, dass diese Tiere nicht vor die (TH)Tür dürfen.Warum man mit einem sichergestellten Tier nicht Gassi gehen soll/kann wie auch immer hängt mir zu hoch und das halte ich auch für tierquälerisch und absolut nicht akzeptabel.
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edit: irgendwie hat das mit dem zitieren nicht so geklappt.....
Auch wenn sich der Besitzer nicht mehr rührt dauert es länger als 4 Wochen, bis die Sache kpl. durch ist (hab mehrmals ähnliches durch mit den Behörden und es läuft grad wieder sowas).
Du sollst das Tier ja auch nicht weitervermitteln, wie du normale Abgabehunde weitervermittelst.
Der neue "Besitzer" des Tieres kriegt erst mal einen vorläufigen "Pflege"-Vertrag mit div. Zusatzklauseln, daß das Eigentum bisher ungeklärt und ein schwebendes Verfahren anhängig ist, das auch zu Gunsten des Noch-Eigentümers ausgehen kann und der Hund dann u. U. zurückgegeben werden muß.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird er dann der rechtmäßige neue Eigentümer.
Das muß er unterschreiben.
Die Klauseln, die die Ämter da drin haben wollen (wir halten vorab immer Rücksprache) variieren immer ein bißchen von OA zu OA, aber im Prinzip steht überall das Gleiche drin....
Wir haben schon div. Hunde so vermittelt, da die Tiere definitiv auf Grund von solchen Dingen keine Zwinger blockieren können.
Dann können wir irgendwann den Laden dicht machen, weil wir nur noch Verwahrstation und kein Tierheim mehr sind.
Für ein Tierheim sollte das Wohl der Tiere an erster Stelle stehen und dafür muß man sich auch einsetzen und notfalls auch mal eine größere Diskussion mit den Ämtern starten.
Zum Thema Gassi:
Eine Auslauffläche ersetzt keinen Gassigang.
Man könnte beispielsweise die Gassizeiten so gestalten, das man zu keinen festen Zeiten rausgeht und somit niemand weiß, wann der Hund wo sein wird.
Wir hatten auch so einen Fall.....das geht alles.....
sachliche und objektive Fakten:
- viel zu viele Hunde auf engstem Raum, keine Möglichkeiten zur räumlichen Trennung
30, 40, 60 oder 70 Hunde? Wieviel qm? Nur im Haus, oder auch im Aussenbereich? Wieviele in den 5 Zwingern? Wieviele davon Welpen? Wieviele Zimmer?
- K. hat den zweiten Hof binnen kurzer Zeit heruntergewirtschaftet, keine Mietzahlungen G.K. befand sich jahrelang im Haus in Brockeloh - da kann man wohl kaum von kurzem Zeitraum sprechen. Verlässliche Dokumentationen in Form von z.B. Bildern (vorher/nachher) zum Haus in Brockeloh liegen nicht vor.
- gleichartige Vorwürfe auf dem Anwesen zuvor, belegt durch Vetamt Nienburg (gibt es da eine öffentliche Auesserung seitens des VetAmts zu?)
- die Hunde waren sich selbst überlassen und z. Teil im Haus eingesperrt (zumindest zeitweise, über die Dauer hat keiner eine genaue Dokumentation, auch nicht, ob neben G.K. sich noch Helfer um die Tiere kümmerten. Falls Anderes nachgewiesen werden kann, bitte ich es anzugeben)
- Beschlagnahmung durch Vetamt wurde durch Nacht und Nebelaktion umgangen, keiner weiss wo sich die Tiere jetzt aufhalten (bis auf Wenige)
- tierschutzwidrige Haltung bestätigt durch Amtsvet (das scheint mal wahr zu sein)
ich frage mich wirklich was ihr noch hören wollt an Fakten
Das sind Deine grösstenteils unbelegten Mutmassungen, die wahr sein können aber nicht müssen ... hier eine Definition zu Fakten/Tatsachen:
, soll es denn erst noch schlimmeres ans Tageslicht kommen? Denn das was erzählt wird von Leuten die auf dem Hof waren und "jetzt erst aus den Löchern" kommen (denn sie haben vorher versucht zu helfen und wurden derart niedergemacht von einer ganzen Internetrotte das dagegen kein ankommen war) , das lässt einem echt Gänsehaut über den Rücken laufen, aber das führe ich oben nicht mit auf, denn das ist halt noch nicht öffentlich belegt.
Die soll die Hunde endlich freigeben, zugeben das sie den Karren in den Sand gesetzt hat und vlt. mal in sich gehen.
Dir ist aber schon aufgefallen, daß der verlinkte Artikel wegen fehlender Qualität kurz vor der Löschung steht?Das sind Deine grösstenteils unbelegten Mutmassungen, die wahr sein können aber nicht müssen ... hier eine Definition zu Fakten/Tatsachen:
Auf der Seite von Frau Z. ist eine Aussage des zuständigen Vets zu lesen, die sogar fehlende Impfpässe, etc. erklärt:
Man müsse ihr ja eines zu Gute halten: Sie hat in einem schlimmen Fall von Animal Hoarding in der Nähe geholfen und Hunde aufgenommen. Leider wisse man nämlich in der Eifel nicht, wohin mit den ganzen Hunden, man sei ja auf die Mithilfe von Tierschutzvereinen angewiesen.
Impfpässe werden diese Tiere nicht gehabt haben, die er selbst dort unterbringen ließ, ebenso dürfte es an mangelnder tierärztlicher Versorgung gefehlt haben. Kranke Tiere kann man nicht einmal immer sofort impfen.... Leider steht da nichts darüber, wann das war, aber wenn er selbst eine solche Unterbringung "anleiert" und befürwortet, kann er auf der anderen Seite schlecht solche Zustände anprangern.
Weil ja hier ständig auf fehlenden Impfpässen rumgeritten wird, in Deutschland besteht KEINE wie auch immer geartete Impfpflicht! Lasse ich meinen Hund, z.B. weil ich das Risiko möglicher Impfschäden für höher erachte als den Nutzen, nicht impfen hat dieser logischerweise auch keinen Impfpass. Nur auf dieser Grundlage aber eine gennerell ungenügende tierärtztliche Versorgung zu attestieren ist etwas vermessen.Fehlende Impfpässe, somit ordnungsgemäße Tierärztliche Versorgung,
...
Eine Frage noch: würdest du einen deiner Hunde in G.K. Obhut geben, bis endlich mal alle Fakten geklärt sind?
Du sollst das Tier ja auch nicht weitervermitteln, wie du normale Abgabehunde weitervermittelst.
Der neue "Besitzer" des Tieres kriegt erst mal einen vorläufigen "Pflege"-Vertrag mit div. Zusatzklauseln, daß das Eigentum bisher ungeklärt und ein schwebendes Verfahren anhängig ist, das auch zu Gunsten des Noch-Eigentümers ausgehen kann und der Hund dann u. U. zurückgegeben werden muß.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird er dann der rechtmäßige neue Eigentümer.
Das muß er unterschreiben.
Die Klauseln, die die Ämter da drin haben wollen (wir halten vorab immer Rücksprache) variieren immer ein bißchen von OA zu OA, aber im Prinzip steht überall das Gleiche drin....
Wir haben schon div. Hunde so vermittelt, da die Tiere definitiv auf Grund von solchen Dingen keine Zwinger blockieren können.
Dann können wir irgendwann den Laden dicht machen, weil wir nur noch Verwahrstation und kein Tierheim mehr sind.
Für ein Tierheim sollte das Wohl der Tiere an erster Stelle stehen und dafür muß man sich auch einsetzen und notfalls auch mal eine größere Diskussion mit den Ämtern starten.
Eine Begriffserklärung die Deine Argumentation auch nicht unterstützt. Da wird die Tatsache über den Begriff des Nachweises definiert. Nichts anderes hat Patricia getan. Sie hat lediglich jene Punkte angeführt für die es Nachweise gibt. An einen "Nachweis" werden je nach Rahmen unterschiedliche Ansprüche gestellt. Im Zivilrecht andere als im Strafrecht und wiederum in der Geschichtswissenschaft andere als in der Physik. In dem Zusammenhang in dem wir diskutieren, dürften die Ansprüche hinsichtlich eines erforderlichen Nachweises von Patricias Aufstellung erfüllt sein.*lach* Kannst ja was raussuchen, was das Gleiche beschreiben wird, aber nicht von der Löschung bedroht ist... z.B.
Die Tiere aus dem anderen Animal Hoarding Fall wurden im Januar 2010 aufgenommen.
http://forum.ksgemeinde.de/tierverm...ucht-animal-hoarding-fall-border-collies.html
Dass diese Tiere bis zum September desselben Jahres nicht geimpft wurden, wäre schon ein starkes Stück, denn....
Die Tiere aus dem anderen Animal Hoarding Fall wurden im Januar 2010 aufgenommen.
http://forum.ksgemeinde.de/tierverm...ucht-animal-hoarding-fall-border-collies.html
Dass diese Tiere bis zum September desselben Jahres nicht geimpft wurden, wäre schon ein starkes Stück, denn
- wenn sie fürs Impfen zu krank gewesen wären, hätte man sie in diesem großen Rudel nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen
- hätte man sie ungeimpft überhaupt nicht mit den bereits vorhandenen Hunden zusammen halten dürfen
- hätte m.M.n. der Amtsvet die Impfung der Tiere vor Übernahme durch G.K. veranlassen (und bezahlen) müssen, inklusive Impfpässen.
Für mich sieht es so aus, als hätte G.K. auch die drei Hündinnen samt Welpen noch übernehmen müssen (s. auch die Videos von BC-Welpen bzw. Welpengeburt vom Januar 2010).
Vielleicht ist durch diese Übernahme von 13 erwachsenen Hunden (die nix kennen) plus x Welpen auf einen Schlag die Sache der Frau so über den Kopf gewachsen.
Ich weiss gar nicht, was viele von euch mit ihren spitzfindigen Ausführungen beweisen wollen.
Eine Klärung die keine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann (m.E. in begrenztem Umfrang) nur ein Gericht vornehmen. Es werden so viele verschiedene Aspekte diskutiert. Wichtig ist doch vor Allem, dass man jetzt dazu beiträgt, dass sich die Dinge nicht wiederholen können, denn die Leite, die den Tatbestand decken und die Tiere unterbringen, scheinen ja unter einem ähnlichen Realitätsverlust zu leiden. Dass das jetzt und hier möglich ist, während in allen möglichen Foren und Presseartikeln Seiten und Bilder gelöscht werden, damit Infos nur bruchstückhaft durchsickern können, ist für mich der 2. schockierende Punkt an der ganzen "Geschichte"