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@Baerchen: genau so wie Deine Beiträge gestaltet sind, ist es Tierschmutz (das Wort scheint Dir ja überaus nahezuliegen )
 
 
stimmt, Lieschen war ja auch ein Fundhund und der Besitzer hätte sie binnen einen halben Jahres oder so zurückfordern können. Ich dachte halt nur, wenn schon Grund zur Beschlagnahmung vorliegt, wäre das was anderes... so a la Gefahr im Verzug oder ähnliches
 

Es soll nichts Schlimmeres an's Tageslicht kommen, sondern Fakten - und zwar echte und nüchterne Fakten.
Nicht, was sich einige Leute zusammenreimen - im Positiven wie im Negativen.
 
Das sind Deine grösstenteils unbelegten Mutmassungen, die wahr sein können aber nicht müssen ... hier eine Definition zu Fakten/Tatsachen:
Dir ist aber schon aufgefallen, daß der verlinkte Artikel wegen fehlender Qualität kurz vor der Löschung steht?
 
mir fehlen die Worte... wirklich

40 Hunde sind belegt, dafür wurden ja auch Pflegestellen gesucht, wieviele mehr weiss niemand

ich sprach davon "der zweite Hof wurde binnen kurzer Zeit" und 1 Jahr ist für mich eine kurze Zeit

Vetamt Nienburg: wenn mir ein Augenzeuge anbietet da anzurufen gehe ich mal davon aus, das da nicht einfach nur eine Behauptung aufgestellt wird, aber ich werde zusehen eine offizielle Stellungnahme und nicht nur ein Telefongespräch zu bekommen.

sollte G.K. oder ihre Helfer wirklich zum füttern dahingefahren sein was ändert es daran ob die Hunde zwei oder 22 Stunden alleine in dem Dreck gehockt haben, denn Zwinger sauber gemacht oder Kot aus dem Haus entfernt haben sie ja nicht.

Sie haben dem Elend nach dem füttern einfach den Rücken zugedreht und sind wieder ab, das behaupte ich jetzt einfach mal

Eine Frage noch: würdest du einen deiner Hunde in G.K. Obhut geben, bis endlich mal alle Fakten geklärt sind?
 
*lach* Kannst ja was raussuchen, was das Gleiche beschreiben wird, aber nicht von der Löschung bedroht ist ... z.B.
 

Die Tiere aus dem anderen Animal Hoarding Fall wurden im Januar 2010 aufgenommen.

http://forum.ksgemeinde.de/tierverm...ucht-animal-hoarding-fall-border-collies.html

Dass diese Tiere bis zum September desselben Jahres nicht geimpft wurden, wäre schon ein starkes Stück, denn

- wenn sie fürs Impfen zu krank gewesen wären, hätte man sie in diesem großen Rudel nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen
- hätte man sie ungeimpft überhaupt nicht mit den bereits vorhandenen Hunden zusammen halten dürfen
- hätte m.M.n. der Amtsvet die Impfung der Tiere vor Übernahme durch G.K. veranlassen (und bezahlen) müssen, inklusive Impfpässen.

Für mich sieht es so aus, als hätte G.K. auch die drei Hündinnen samt Welpen noch übernehmen müssen (s. auch die Videos von BC-Welpen bzw. Welpengeburt vom Januar 2010).
Vielleicht ist durch diese Übernahme von 13 erwachsenen Hunden (die nix kennen) plus x Welpen auf einen Schlag die Sache der Frau so über den Kopf gewachsen.
 
Fehlende Impfpässe, somit ordnungsgemäße Tierärztliche Versorgung,
Weil ja hier ständig auf fehlenden Impfpässen rumgeritten wird, in Deutschland besteht KEINE wie auch immer geartete Impfpflicht! Lasse ich meinen Hund, z.B. weil ich das Risiko möglicher Impfschäden für höher erachte als den Nutzen, nicht impfen hat dieser logischerweise auch keinen Impfpass. Nur auf dieser Grundlage aber eine gennerell ungenügende tierärtztliche Versorgung zu attestieren ist etwas vermessen.

Zu den "Betreibern" (sowohl G.K. als auch ihren Helfern) sage ich nur soviel: ein Tierhaltungs und -umgangsverbot bis zum Nachweis einer erfolgreichen Therapie könnte sicher nicht schaden.
 
...

Eine Frage noch: würdest du einen deiner Hunde in G.K. Obhut geben, bis endlich mal alle Fakten geklärt sind?

Es geht nicht darum, ob ich meine Hunde in die Obhut von G.K. geben würde (und ich habe schon mehrfach erwähnt, dass natürlich auch ich nicht den von Fr. Z. geschilderten Haltungsbedingungen einverstanden bin) ... es geht schlicht, einfach und ergreifend darum, keine Unwahrheiten und/oder Phantasien und/oder Halbwahrheiten zu veröffentlichen, da man auch damit dem TS schadet ... darum geht es!

Mal abgesehen davon beruht auch in D. das Rechtssystem auf belegbare Fakten - und das ist gut so!

Wenn Du mit nachweisbaren Fakten aufwarten kannst (z.B. mit einer offiziellen, schriftlichen Stellungnahme des VetAmts in Nienburg) - um so besser, auf so etwas warten wir!
 

Eben deshalb mein Nachtrag, wir haben uns da an keiner Stelle widersprochen. War mir schon wichtig darauf hinzuweisen, dass solche Dinge nicht "mal eben" anders zu regeln sind, denn solange es keine abschließende Klärung gibt, wem das Tier gehört, kann man es auch nicht einfach weitergeben. Viele Interessenten schreckt schon ab, dass auch Fundtiere im Ernstfall wieder abgegeben werden müssten, bei Sicherstellungen kann das ja noch über einen viel längeren Zeitraum möglich sein. Schön für das einzelne Tier, wenn ihr Menschen findet, die sich auf sowas einlassen.



Deshalb auch der Hinweis, dass es sich hier vor Ort um ein Städtisches Tierheim handelt, das ja nur deshalb von der Stadt selbst unterhalten wird, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, Fundtiere und Sicherstellungen unterzubringen.

Wenn ihr einen Vertrag mit der Stadt macht, in dem ihr euch dazu verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen, dann ist in einer solchen Situation auch der Verhandlunsspielraum begrenzt. Dafür werdet ihr dann bezahlt. Kommt ihr euren Verpflichtungen nicht nach, kann die Stadt diesen Vertrag kündigen. Nimmst du solche Tiere allerdings "freiwillig" auf, ist dein Verhandlungsspielraum sicherlich größer. Christine hatte doch erst kürzlich einen ganzen Schwung an Sicherstellungen übernommen, die bis dahin eben für die Stadt "billig verwahrt" wurden. Kommt eben immer auf den Einzelfall an, inwie weit man überhaupt im Sinne der Tiere verhandeln kann.
 
*lach* Kannst ja was raussuchen, was das Gleiche beschreiben wird, aber nicht von der Löschung bedroht ist ... z.B.
Eine Begriffserklärung die Deine Argumentation auch nicht unterstützt. Da wird die Tatsache über den Begriff des Nachweises definiert. Nichts anderes hat Patricia getan. Sie hat lediglich jene Punkte angeführt für die es Nachweise gibt. An einen "Nachweis" werden je nach Rahmen unterschiedliche Ansprüche gestellt. Im Zivilrecht andere als im Strafrecht und wiederum in der Geschichtswissenschaft andere als in der Physik. In dem Zusammenhang in dem wir diskutieren, dürften die Ansprüche hinsichtlich eines erforderlichen Nachweises von Patricias Aufstellung erfüllt sein.
 

Danke, Bettina. Stimmt natürlich, dass diese Tiere bis September hätten geimpft worden sein sollen. Aber mir ging es auch eher darum zu erklären, wie es dazu kommen kann, dass Tiere ohne Impfausweis und in einem schlechten Zustand im Tierschutz zu finden sind. Der Vet selbst weiss es auch, weil er selbst solche Tiere dort unterbringen ließ. Und jetzt soll er sagen, dass das SO ja nicht ginge? So deutlicher, was ich ausdrücken wollte?
In dem Bericht stand etwas von Hunden, die am Tag der "Begutachtung" als Hunde aus schlechter Haltung beschrieben wurden, ebenso wie von 43 Hunden und 31 Impfausweisen. Es fehlten also 12 Impfausweise, nicht alle. Und zu einer objektiven Beurteilung fehlen nun Infos, seit wann diese Hunde ohne Ausweis bei ihr waren, ob sie in einem Zustand waren, in dem sie hätten geimpft werden können, etc.. Wir haben aber eben nur wenige Infos, daher können wir doch gar nicht beurteilen, was man ihr tatsächlich konkret alles vorwerfen kann.
 
Ich weiss gar nicht, was viele von euch mit ihren spitzfindigen Ausführungen beweisen wollen.
Eine Klärung die keine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann (m.E. in begrenztem Umfrang) nur ein Gericht vornehmen. Es werden so viele verschiedene Aspekte diskutiert. Wichtig ist doch vor Allem, dass man jetzt dazu beiträgt, dass sich die Dinge nicht wiederholen können, denn die Leite, die den Tatbestand decken und die Tiere unterbringen, scheinen ja unter einem ähnlichen Realitätsverlust zu leiden. Dass das jetzt und hier möglich ist, während in allen möglichen Foren und Presseartikeln Seiten und Bilder gelöscht werden, damit Infos nur bruchstückhaft durchsickern können, ist für mich der 2. schockierende Punkt an der ganzen "Geschichte"
 
in einem anderen forum, was hier unterwegs auch verlinkt worden ist, habe ich z.b. gelesen, das jemand von dort (ich meine am 23.09.2010) auf dem hof war und die zustände, wie sie in frau zitlows bericht standen, bzw. bildlich festgehalten waren, NICHT bestätigen konnte.

ausserdem wurde dort, wie ich finde, zu recht, geäussert, das man zwar die bilder vom haus festgehalten hat, von den zu dem zeitpunkt anwesenden hunden aber kein einziges zu sehen ist, was mich jetzt auch wiederum nachdenklich stimmt
 

Bei nochmaligem Nachlesen der Quellen muss ich meinen letzten Punkt betreffend den AmtsVet zurücknehmen.
Offenbar handelte es sich bei der Übernahme von Hunden im Januar 2010 um Tiere aus einem anderen Landkreis, so dass der AmtsVet des LK Vulkaneifel dafür nicht zuständig war. Außerdem wurden die Tiere offenbar auch nicht beschlagnahmt, sondern freiwillig von den bisherigen Eigentümern abgegeben.

Offenbar befanden sich alle Tiere im Eigentum von G.K.; wären beschlagnahmte Tiere darunter gewesen, könnte der zuständige AmtsVet (aus welchem Landkreis auch immer) nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müsste dem Verbleib der Hunde nachforschen.

Andererseits stellt sich mir - wie eigentlich schon beim erstenmaligen Lesen - die Frage, wieso eigentlich jemand in dieser Situation sich verpflichtet fühlt, einem Vertreter seiner Vermieterin sämtliche Hunde nebst Impfpässen zur Kontrolle, Begutachtung und Abfilmung vorzuführen. Dass Haus und Grundstück inspiziert werden, ist ja noch verständlich, aber wieso sämtliche Hunde?
 

Was ist jetzt und hier möglich ?
 

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