Darf mir das EWMA Auskunft geben?

AngelBlueEyes

KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

blöde Frage, aber darf mir das Einwohnermeldeamt einer Stadt Auskunft über einen Bürger geben, also wo eine bestimmte Person wohnt?

Es geht darum dass ich eine bestimmte Person suche, die ich seit über 2 Jahren nicht mehr gesehen habe und wiederfinden will.
Email Adresse, ICQ Nummer und ALTE Handynummer hab ich, genau so wie die alte Adresse bei den Eltern, jedoch lebt die Person da nicht mehr und die Mutter hat mir die Telefonnummer der Person nicht gegeben.
Gut, sie hat meine Nummer aufgeschrieben und wenn sie dran denkt wird sie beim nächsten Telefonat meine Nummer weiter geben, aber ich weiss nicht ob die Person sich auch meldet.

Mein Gedanke war nun beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob die mir Auskunft geben können. Ich würd dafür ja auch was bezahlen wenn ich das muss.
In welcher Stadt die Person wohnt weiss ich inzwischen. Hab auch schon eine andere Möglichkeit genutzt um sie vielleicht zu finden, aber ich weiss nicht ob das alles hinhaut.

Ich muss sie finden. Nein, nix schlimmes passiert, aber ich muss noch etwas zu Ende bringen und etwas klären, auch noch nach 2 Jahren ...

Danke schonmal für eure Rückmeldung.

LG Maja
 
  • 23. April 2024
  • #Anzeige
Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 34 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Das soll angeblich gehen wenn derjenige keine Auskuftssperre hat einrichten lassen oder für den eine Auskuftssperre eingerichtet worden ist.
Soll aber was kosten, aber nicht viel.
Hatte das mal von einem Freund gehört der das wohl mal gemacht hat. Alte Adresse hat genügt.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Ich hab, als ich die Nummer von ner aus den Augen verlorenen Freundin gesucht habe den Eltern meine Nummer auf den AB gesprochen und ein paar Stunden später hat sich die "verschollene" Freundin gemeldet. ;)
 
Ich hab vorhin mit der Mutter gesprochen, aber die beiden scheinen keinen sooo guten draht mehr miteinander zu haben und das ist das Problem an der Sache ... Die Mutter meinte dass sie sich diese Woche eigentlich melden wollte, aber ihre Nummer hätte sie nicht im Kopf ...

Deswegen ist meine letzte Chance übers Einwohnermeldeamt zu gehen und dort um eine Auskunft zu bitten.

Adresse würd ja reichen - ... dann könnt ich vorbei gehen ...
Werd dann ja sicher persönlich um EWMA müssen ... boa, wo is das nur in Frankfurt ... *grübel* Wird sich aber finden.
 
Du hattsest 2 Jahre keinen Kontakt und nun muß es binnen 2 Tagen sein? *wunder*

Sonst schmeiß der Mutter ne Visitenkarte von Dir in den Briefkasten mit Bitte um weiterleitung.
 
Hi Maja,

das Einwohnermeldeamt in Frankfurt ist auf der Zeil 3.

Ich weiß allerdings nicht, ob Du einfach so eine Auskunft bekommst. Über einen Anwalt würde das gehen, privat wohl eher nicht. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Postanfrage. Da müsstest Du mal bei der Post anrufen und fragen, ob das privat möglich ist.

Manchmal bekommt man auch Informationen, wenn man einfach mal den vollständigen Namen in einer Suchmaschine eingibt. Kannst auch mal auf gehen und dort den Namen Deiner Freundin eingeben... vielleicht haste Glück und findest sie so schneller
 
Wir haben im vorigen Jahr mal eine Anschrift beim Einwohnermeldeamt erfragt - die Anfrage mußte schriftlich erfolgen und hat 4 Euro gekostet - viel Erfolg :)
 
In der Regel werden an Privatleute keine Auskünfte erteilt. Man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können (Forderung mit Urteil, Vertrag, ect.). An sich kostet das zwischen 5 bis 7 Euro, je nach Einwohnermeldeamt. Aber ohne Nachweis des berechtigten Interesses wirst Du als Privatperson kein Glück haben.

Die Postanfragen funktionieren auch für Privatleute, jedoch nur, wenn noch die Nachsendung läuft, also max. für ein Jahr nach dem Umzug. Hat der "Umgezogene" keinen Nachsendeauftrag mehr laufen, ist die Postanfrage zwecklos. Sie kostet max. 3,00 und es gibt bei der Post Vordrucke, die man entsprechend ausfüllen muss und ausreichend frankieren. Infos gibt die Post.
 
Hihi, hab jetzt von ner Freundin mal was geschickt bekommen, ich hab also noch Hoffnung sie zu finden:


Melderegisterauskünfte für Privatpersonen
Wenn Sie ein Klassentreffen organisieren wollen oder einen guten Freund aus den Augen verloren haben und dieser früher in Frankfurt am Main gewohnt hat, können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten.
Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor-, Familiennamen und aktueller Anschrift.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:
Stadt Frankfurt am Main
XXXX

Bei erweiterten Auskünften und Auskünften aus unserer Altkartei (Oktober 1945 bis Mai 1984) rufen Sie bitte vorher unser Auskunftsteam an.
Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 8,00 €.

Wegen der Vielzahl der eingehenden Anfragen können wir Auskünfte ausschließlich nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr beantworten (Verrechnungsscheck oder Einzahlungsbeleg bitte beilegen).

Jetzt ist es ja so, dass sie "frisch" in Frankfurt wohnt .. weiss nicht ob ich dann die Anfrage an die alte Gemeinde stellen muss oder ob ich das trotz allem in Frankfurt machen kann.

@Caro - ich weiss, wir haben uns zwei Jahre nicht gesehen, aber ich such sie schon einige Wochen und bin erst gestern auf das Einwohnermeldeamt aufmerksam geworden.
Visitenkarte einwerfen ist etwas schlecht, ihre Ma wohnt in der Nähe von Koblenz ... da fahr ich dann doch lieber nach Frankfurt und klapper da alles ab.

Ich hoff ich werd sie finden ...
 
Schau mal hier :

"Auch Privatpersonen oder nicht öffentlich Stellen können Adressauskunft aus dem Melderegister erhalten, wenn sie beispielsweise die neue Adresse von einem alten Schulfreund für ein Klassentreffen brauchen. Ein anderer Fall für die Notwendigkeit einer Einwohnermeldeamtsauskunft kann die Suche von vermissten Personen oder Schuldnern sein.

So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt
Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann. [...] Für die Auskünfte aus dem Melderegister berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren von 3,50 bis zu 16,00 Euro, Tendenz steigend. Außerdem verlangen die Meldeämter verschiedene Anfrageformen. Bevor man also eine Suche nach einer vermissten oder aus den Augen verlorenen Person starten kann, muss man sich zunächst darüber informieren, welche Anforderungen die einzelnen Meldebehörden für eine Melderegisterauskunft stellen."

Üblicherweise stellt man die Anfrage am letzten bekannten Wohnort, möglichst mit vollem Namen des Gesuchten und der alten Adresse. Das Einwohnermeldeamt teilt dann mit, wohin sich die betreffende Person abgemeldet hat. Wenn man Pech hat, und derjenige den man sucht häufig umzieht, kann sich das wie eine Schnitzeljagd gestalten... Sperrvermerke, die dem Amt verbieten, einfache Daten rauszugeben, sind nur in Ausnahmefällen zu erwirken und zeitlich begrenzt.

Manche Gemeinden bieten einfache Melderegisterauskünfte auch online an. Das erfährst Du auf der Homepage der entsprechenden Stadt. Ebenso die Kontaktadresse des Einwohnermeldeamtes, wenn die Stadt eine schriftliche Anfrage verlangt.

Viele Grüße
Petra
 
Ich hab die Adresse rausbekommen, auch ohne das Einwohnermeldeamt ... man muss sich nur zu helfen wissen und die richtigen Leute an den richtigen Stellen sitzen haben ...

Naja ... prickelnd wars nicht ... hab mit meiner Aktion ne Ehekrise hervorgerufen. Woher soll ich denn wissen dass die Person verheiratet ist und die Partnerin von meiner Bekannten so nen Affen kriegt? :verwirrt: Ich wusst ja nicht mal mehr dass sie eine hat ...

Es war ein Versuch wert und gut ...
 
Wolltest du etwa zurück zu deiner damaligen Freundin und bist dabei ins Fettnäpfchen gesprungen?
Nur weil jemand ganz normal Kontakt sucht muß man ja als Partner nicht gleich ausrasten, allerdings wenn du gleich mit der Tür ins Haus gefallen bist kann ich sie verstehen ;)
 
Nee, ich will nicht zurück zu ihr ... ich wollte das bereden was vor zwei Jahren gewesen ist, weil es mich beschäftigt hat. Sie hat vor zwei Jahren von mir verlangt meinen Ex-Mann zu verlassen (vor der Hochzeit) um wieder zu ihr zurück zu kommen.
Das und nur das wollt ich besprechen.

Aber ganz ehrlich? Nach der Morddrohung ihrer Frau auf meinem AB hab ich absolut keine Lust die Frau nochmal wieder zu sehen.
 
Du machst aber auch Sachen...
warst du bisher eigentlich nur mit PsychopathINNen zusmmen? :uhh:
 
Ach Natalie ... ich kenn ihre Frau nicht - woher auch? Aber so abzugehen?

Jetzt hab ich eben wieder nen Anruf (unterdrückte Nummer) bekommen. Sie hat mich gestern gefragt wo ich denn jetzt genau wohnen würde und wie ich jetzt mit Nachnamen heiss.

Nachtigal ick hör dir trapsen. KLAR - ich schaufel mir auch freiwillig mein eigenes Grab. Also ich glaub ich spinn ... Sag ich der wo genau ich wohn und wie ich jetzt heiss kannste sicher net bis 10 zählen und ne Horde Weiber mit netten schwulen Herren steht vor meiner Tür und will mich zusammen kloppen. :unsicher: DAS brauch ich so dringend wie Bauchweh ...
 
Oh man, da scheint ja eine mega eifersüchtig zu sein :kindergarten: Ne Morddrohung find ich aber schon sehr heftig, hat die einen an der Klatsche :verwirrt:

Dann kann ja nur im Busch stecken, das deine Ex früher immer von dir erzählt hat und die Sache vielleicht immer noch unterschwellig Thema bei den beiden ist.
 
Keine Ahnung ... is mir auch soweit egal ... ich wollt NUR mit ihr reden und sie fragen was das damals sollte. MEHR nicht. Hallo? Meine Ehe is von ner Frau und meinem Mann kaputt gemacht worden, da mach ich doch den gleichen Mist nicht bei anderen Beziehungen!! :rolleyes:
Nee lass mal, mir war klar, hat sie ne andere ist sie weiterhin tabu. Und wie gesagt, ich wollt doch nur mit ihr quatschen und VIELLEICHT ne normale Freundschaft aufbauen, DAS war das höchste der Gefühle an was ich gedacht hab. Och Menno :unsicher:
 
Ich finde dein Anliegen sonderbar. Stell dir vor es ruft dich ein Expartner an und möchte mit dir durchkauen was vor 2 oder 3 Jahren war. Welchen Sinn sollte das haben ?
 
Ich finde dein Anliegen sonderbar. Stell dir vor es ruft dich ein Expartner an und möchte mit dir durchkauen was vor 2 oder 3 Jahren war. Welchen Sinn sollte das haben ?

Yep, das habe ich mir auch gedacht! Auch wenn die Reaktion von der Dame vielleicht so ein ganz kleines bisschen überzogen ist...
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Darf mir das EWMA Auskunft geben?“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
In Schufa-Hausen vermutlich.;)
Antworten
19
Aufrufe
835
helki-reloaded
helki-reloaded
L
vielleicht wendest du dich mit deinem anliegen einfach mal an einen anwalt. und wiedermal sei hier lars weidemann von hund und halter geannt...
Antworten
4
Aufrufe
1K
deti
Yannik
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
484
Yannik
mailein1989
  • Gesperrt
Auf Wunsch der Erstellerin geschlossen.
Antworten
59
Aufrufe
5K
Marion
A
ohne euch hier aus dem OT vertreiben zu wollen, aber hat die Frau die Wohnung jetzt bekommen und falls ja mit oder ohne Photo? (sorry wenn das schon geklärt wurde, hab aber keine Lust mich durch 3 seiten "wie kann man nur ein Photo von sich an Fremde weitergeben?" zu wühlen... ;))
2 3
Antworten
40
Aufrufe
5K
alphatierchen
alphatierchen
Zurück
Oben Unten