Mittwoch 3. Juli 2002, 15:45 Uhr
Grundsatzurteil über Kampfhundeverordnungen erwartet - Erste Zusammenfassung (mehr Einzelheiten)
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Berlin (AP) Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat am Mittwoch die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Länderverordnungen zum Schutz vor Kampfhunden begonnen. Die Richter haben vor allem zu klären, ob die Rasse eines Hundes als einziges Kriterium für seine Gefährlichkeit gelten kann. Zudem geht es darum, ob die Listen mit gefährlichen Hunderassen ausreichend abgegrenzt sind und ob die Beschränkungen für Kampfhunde wie Zuchtverbot oder Maulkorbzwang dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das Urteil wird noch am Mittwoch
erwartet.
Konkret entscheidet das Gericht über einen Rechtsstreit zwischen Tierschützern und dem Land Niedersachsen.
Im Mai vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Lüneburg die Kampfhundeverordnung Niedersachsens
teilweise außer Kraft gesetzt. Unter anderem entschieden die Richter, dass Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden dürfen, wenn die individuelle Ungefährlichkeit des einzelnen Hundes
nachgewiesen wird.
Gegen dieses Urteil legte die Landesregierung Revision ein. Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer machte
in der Verhandlung deutlich, dass es über die generelle Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Es sei zwar «nicht fern liegend», dass es Rassen gebe, die eher zu Aggressivität neigen.
Es sei aber nicht geklärt, ob eine etwaige genetische Veranlagung maßgebliche Ursache für Beißattacken sei.
«Die Wissenschaft lässt uns teilweise im Stich, bislang», sagte Bardenhewer.
Die Vertreter der am Prozess beteiligten Tierschützer und Hundebesitzer pochten darauf, dass die konkrete Gefahr einer bestimmten Hunderasse nicht belegt werden könne. Das hätten so genannte Wesenstests ergeben. Auch die in der Hundeverordnung vorgesehen Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Tieren seien unverhältnismäßig und teilweise sogar kontraproduktiv. Die Vertreter der niedersächsischen Landesregierung verteidigten die in der Hundeverordnung vorgesehenen Maßnahmen als geeignete und taugliche Mittel, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Vor zwei Jahren waren nach mehreren Attacken von Kampfhunden auf Menschen in allen Bundesländern Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen worden, die der Niedersachsens ähneln.
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