Hallo,
darf man eigentlich einen Listi draußen (z. B. an einem Geschäft) anbinden und ihn sozusagen aus den Augen lassen? Begeht man da nicht eine Ordnungswidrigkeit? Denn was ist, wenn jemand den Hund mitnimmt? Oder einfach abbindet? Oder oder oder....?
Gibt es darüber vielleicht ein Urteil? Möglichst natürlich aus NRW.
darf man eigentlich einen Listi draußen (z. B. an einem Geschäft) anbinden und ihn sozusagen aus den Augen lassen? Begeht man da nicht eine Ordnungswidrigkeit? Denn was ist, wenn jemand den Hund mitnimmt? Oder einfach abbindet? Oder oder oder....?
Gibt es darüber vielleicht ein Urteil? Möglichst natürlich aus NRW.