Darf jede Gemeinde eine eigene Rasseliste erstellen?

Bulli-Maus

KSG-Küchenhilfe™
10 Jahre Mitglied
Da ich ja nach einer neuen Wohnung suche, schau ich immer bei den einzelnen Gemeinden die in Frage kommen, was für Rassen auf der Liste stehen und wie hoch der Steuersatz ist. Nun habe ich bisher immer nur die 3 in RLP üblichen Listis (StaffBull, AmStaff und Pitbull) auf den sogenannten Kapfhundlisten der einzelnen Gemeinden gefunden. Doch nun ist mir gerade eben dieser nette Text von einer Gemeinde in RLP unter gekommen:

(1)
Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
(2)
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
1.Pit-Bull-Terrier
2.American Staffordshire-Terrier
3.Staffordshire-Bull-Terrier
4.Fila Brasileiro
5.Mastino Napolitano
6.Bordeaux Dogge
7.Mastino Espanol
8.Dogo Argentino
9.Römischer Kampfhund
10.Chinesischer Kampfhund
11.Bandog
12.Tosa Inu

Meine Frage ist nun, ob das mit diesen vielen gelisteten Rassen seine Richtigkeit hat, und ob sich nicht die Gemeinde nach der Rasseliste des Landes richten muß?
 
Gemeinden dürfen keine eigene Liste verwenden - nur bei der Besteuerung dürfen sie das handhaben wie sie wollen. Im Zweifelsfall dürften sie sogar für nen Westie 1000 Euro Steuer verlangen, der noch nie was getan hat :sauer:

L.G. Scotty
 
Hi Silvie! Also Müßten sie nach dem Landesrecht von Rheinland Pfalz ihre 12 gelisteten Rassen auf 3 runterschrauben?
Und wie ist das mit dem Westie gemeint? Dürfen die grundlos festlegen, das der Hund x von Frau y auf einmal statt dem Betrag .. den Betrag .... zahlen muß?
 
Irrtum hat Milan geschrieben - leider hat er aber Recht, Landesrecht hat nix mit der Besteuerung zu tuen, wenn sich die Gemeinde einbildet es gibt zuviele Hunde der Rasse xy, dann darf sie dafür mehr Steuern verlangen und regelnd einzugreifen.

L.G. Silvie
 
Ups, hab das Scotty überlesen. Tschuldige Milan ich wollt dich nicht verweiblichen! ;)

Aber es geht ja nicht nur um den 8-fach höheren Satz, sondern darum, das diese Gemeinde 9 Rassen mehr als gefährlich gelistet hat, als die Landeshundeverordnung aufführt.
 
dürfen sie, wenn sie NUR die erhöhte Steuer verlangen. wesenstest, ect. dürfen sie nicht

Silvie M. ist inner Wanne

P.S. und den Bullterrier? haben se den vergessen?
 
Ja :D den haben sie zum Glück wechgelassen, der soll ja da als neues Familienmitglied mit hinziehen, wenns mit der Wohnung was wird. Aber ich hab mich über die Liste schon erschrocken, da keine andere mir bekannte Gemeinde eine eigene Liste führt, sondern sich nur an die vom Land vorgegebenen 3 Rassen hält. Ich hab trotzdem mal ne lieb fragende Mail deswegen geschrieben, schaden kanns ja nie.

Und leider verlangen sie nur die Steuer, ohne Wesenstest, Sachkunde etc. :( Ist also wohl nichts dran zu rütteln.

Aber nicht, das die auf die Idee kommen, wenn ich da wohn, den Bulli mit draufzusetzen *graus*
 
das könnte dir rein theorethisch passieren, event. ist aber möglich (wie hier in Bayern) durch Gutachten/Wesenstest das mit Negativzeugnis ein "normaler" hund draus wird und nur die "normale" Hundesteuer fällig wird.

Ist aber hier auch nicht in jeder Gemeinde so - da kocht jeder sein eigenes Süppchen.
 
Ich denke, das bezieht sich nur auf die Steuer oder?
Wem dem so ist, dann meine Meinung:

Schau dir mal die Hundesteuersatzung von Worms an:

Total bescheuert, aber du kannst dagegen nix machen.
Die könnten theoretisch auch nen Pudel draufsetzen.

Bulli-Maus schrieb:
Hi Silvie! Also Müßten sie nach dem Landesrecht von Rheinland Pfalz ihre 12 gelisteten Rassen auf 3 runterschrauben?
Nein, sie können für soviele Rassen Kampfi-Steuer nehmen, wie sie wollen, das ist alleine Sache der Gemeinde / Stadt.
Du mußt nur für die 3 gelisteten Rassen zusätzlich noch die Sachkundeprüfung etc. machen.


Bulli-Maus schrieb:
Und wie ist das mit dem Westie gemeint? Dürfen die grundlos festlegen, das der Hund x von Frau y auf einmal statt dem Betrag .. den Betrag .... zahlen muß?
Ja! So ist es.


Wenn die Gemeinde allerdings diese Hunde als gefährlich einstuft und verlangt, das du dafür auch eine Sachkundeprüfung etc. machst, dann würde ich mich persönlich dagegen wehren, da nur 3 Rassen gelistet sind.
 
Ok, danke Midivi, jetzt weiß ich bescheid!
 
Bulli-Maus schrieb:
Hi Und wie ist das mit dem Westie gemeint? Dürfen die grundlos festlegen, das der Hund x von Frau y auf einmal statt dem Betrag .. den Betrag .... zahlen muß?
Die Gemeinde darf für eine Rasse 'x', gem. zuvor verabschiedeter Steuersatzung, eine höhere Steuer verlangen. Nicht aber für Hund 'x'. Es sei denn, er ist zuvor auffällig geworden und die Steuersatzung umfasst einen Passus für individuell gefährliche Hunde.

Das wollte Midivi aber sich auch zum Ausdruck bringen.;)
 
Auf die Gefahr hin mich hier wieder als Hetzer unbeliebt zu machen oder Befürworter der Erweiterung der Rasselisten um den SH zu sein, ist mir aufgefallen, das in KEINER Gemeinde der SH auf diesen Steuerlisten zu finden ist. Es sieht so aus als gäbe es in diesen Gemeinden jede Menge SH-Halter unter den Gemeinderäten. Obwohl der SH in allen Beißstatistiken vorn zu finden ist wird er überall ausgespart, ein Schelm der Böses dabei denkt.
 
Ich würde ihn auch eher auf der Liste sehen, als einige von den anderen Rassen, und ich habe einige Erfahrungen mit Schäferhunden machen müssen... Die meisten waren dolle unschön, doch sei hier auch gesagt, das meine erste Hündin auch ein Schäfermix war, doch niemals auch nur einen Menschen/anderen Hund angeknurrt geschweigedenn gebissen hätte und das obwohl sie in der Kindheit von Menschen gequält wurde!
 
Silviak88 schrieb:
doch in Italien ist der DSH überall gelistet :)

Auch mit den gleichen Auflagen und Folgen wie hier in Deutschland?

Ich will überhaupt keine Listen, aber wenn sie schon sein müssen?, schon da sind, dann bitte gleiches Recht und Gleichheit für Alle, denn wie schon gesagt(gefragt), wo hier in Deutschland, in welcher Gemeinde steht der SH auf irgendeiner Liste wodurch der SH-Halter(nicht der einzelne Hund, der aufgefallen ist, sondern die ganze Population) höhere Steuern bezahlen muß?
Ich denke mal, das kein Gemeinderatsmitglied für seinen eigenen Hund die Steuern anhebt.
Das beste Beispiel ist dafür Berlin. Obwohl der Staff. Bulli in ganz Deutschland "gefährlich" ist (Kraft Gesetz), ist er in Berlin von der Liste der gefährlichen Hunde runter, denn ein Hundehalter mit 2 Staff. Bullis hat oder hatte sehr gute Kontakte in den Senat (SPD) und Ratzfatz war diese Rasse von der Liste. Kein MK. keine Leine, kein Wesenstest, kein polizeiliches Führungszeugnis und kein Sachkundenachweis.

Meine Meinung ist, das es überall so ist.
 
Aber wie erklärst du dir dann gleich 12 angeblich gefährliche Hunde in einer kleinen Gemeinde? Meine Vermutung ist, das da alle die Hunde draufstehen, die vielleicht in der Gemeinde vertreten sind, deren Rasse sich "böse" anhört und wo sich einfach Geld mit verdienen lässt :sauer: Eine Frechheit ist das! Und ich hab immer noch keine Antwort von denen... :unsicher: Sind doch nur Sesselpupser, da hätten die doch binnen eines Tages auch mal eine kleine Mail beantworten können. Aber bei denen mahlen die Mühlen ja eh langsamer als sonst wo anders.
 
@ Bulli-Maus
Was erwartest Du? Womit sollen diese Sesselpupser die Gefährlichkeit einzelner RASSEN begründen? Zum Glück gibt es jetzt schon genug Studien,Statistiken usw. die das Gegenteil beweisen das dies (Gefährlichkeit, Beißkraft, Beißverhalten und womit sie sonst noch kommen/kamen) nicht der Fall ist.
 
Bulli-Maus:
Viele der Sachbearbeiter haben überhaupt keine Ahnung.
Als wir damals uns einen Hund anschaffen wollten und uns vorab in der Gemeinde erkundigten sagte der Mensch zu mir: So einen Hund kriegen sie überhaupt nicht genehmigt, sie haben gar kein berechtigtes Interesse o. ä.
Das war im Jahr 2001 und eigentlich sollte man meinen das ein Sachbearbeiter in einem Jahr seit Bestehen der Hundeverordnung wissen sollte über was er redet.
Ich habe dann Danke gesagt und habe das Innenministerium RLp angeschrieben.
Dort kam ich an eine supernette Frau, die mir alles ausführlich erklärte und mir Infomaterial zusendete und mir versprach den Sachbearbeiter anzurufen und ihn mal aufzukären, wie der Hase läuft.
Keinen Tag später bekam ich die Rückmeldung von ihr und den Hinweis ich soll den Herrn nochmal anrufen. Und siehe da: Plötzlich war alles kein Problem mehr. Weder die Anmeldung eines Tierheimhundes, noch die Genehmigung für den Gentle Leader nach bestandenem Sachkundenachweis :D
Da wir uns aber dann einen Bulli-Mix holten betraf uns das ja dann doch nicht
Als wir uns aber dann als Zweithund einen Staffi anschafften und ich auf die Gemeinde ging und sagte: Guten Tag, mein Name ist.......ich will hier den Hund anmelden.....da sagte er: Aaaaaah ja, sie kenne ich noch, kommen sie rein, wir machen das..... :lol:

Man sollte sich immer vorab schlau machen wie das Alles zu handhaben ist.
Viele Sachbearbeiter wimmeln nämlich Unwissende mit irgendwelchen Unwahrheiten ab und diese Leute denken kann, das sie keine Chance auf so einen Hund haben.
Das habe ich seit meiner Tierheim-Tätigkeit des öfteren erlebt.
Erst wenn dann jemand anruft der sich auskennt kommt dann die Kehrtwende um 180 Grad und auf einmal ist ja alles kein Problem mehr :unsicher:
 
Da du ja ganz bei mir in der Nähe wohnst, darf ich fragen um welche Gemeinde es sich handelt???
 
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