Sehr geehrte Fr. Steindl, sehr geehrter Herr Dr. Fellinger,
fast unbemerkt von der Oeffentlichkeit ist in Dänemark ein neues Hundegesetz in Kraft getreten, das vom Umfang und (grausamer) Konsequenz meines Wissens nach das härteste Hundegesetz in Europa ist.
Es betrifft nicht nur dänische Hundehalter (und natürlich insbesondere deren Hunde), sondern auch die Hunde von Touristen, es werden keine Ausnahmen gemacht.
Erklärtes Ziel ist es - entgegen aller Expertenratschläge und der Stellungnahme der dänischen Tierärztevereinigung - , die unten aufgeführten 13 Hunderassen in Dänemark auszurotten und die Tötungen (auch von Welpen) haben bereits begonnen.
Wichtig ist nun, alle Tierärzte über die neue Gesetzgebung zu informieren, damit sie Patientenhalter, die mit Hund nach Dänemark reisen wollen, entsprechend aufklären können.
Falls nicht schon geschehen bitte ich Sie, diese Information an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.
Die Information zum neuen Hundegesetz von der Seite der dänischen Botschaft in Deutschland (
) lautet:
Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie
nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:
1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen
vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die
Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine
Einschläferung des Tieres entscheiden
.
Boerboel-Besitzer, die in Dänemark leben, informieren auf ihrer Homepage:
Hier die neusten Infos über die Lage in Dänemark
Noch ein Hinweis,lt. Hansen - Partei Fokus - für Besucherhunde:
Der Besitzer eines Hundes muss nachweisen können:
1. Wann wurde der Hund gekauft
2. Wo wurde der Hund gekauft
3. Falls Mischling - welche Rasse ist es! (das könnte schwierig werden)
ansonsten kann die dänische Polizei den Hund beschlagnahmen und der Besitzer hat dann das Recht, die erforderlichen Nachweise innerhalb eines Monats zu erbringen!
Hund bleibt derweil in Gewahrsam!!!!
Dann hat der Besitzer das Recht, gegen die Beschlagnahmung (auch innerhalb eines Monats) zu klagen - selbstverständlich ausschliesslich nach dänischem Recht und mit dänischen Kosten!
Aber nicht nur die aufgelisteten Rassen sind gefährdet, wie das hier verlinkte PDF einer dänischen Zeitung sehr deutlich zeigt (
), sondern auch völlig unbeteiligte Rassen und deren Mischlinge.
Da darüberhinaus die Polizei die Entscheidungsgewalt hat und nicht etwa Fachleute, kann die Situation für eine Vielzahl von Hunden äusserst kritisch werden.
Aufgrund der unglaublichen Vorgänge in Dänemark hat sich auf Facebook eine Interessengemeinschaft gegründet, die Europaweit gegen Rasselisten und Diskriminierung vorgehen will -
Infos dazu und Neuigkeiten sind auf Facebook zu finden:
Hier die Facebook Gruupen
Und eine Petition mit der Bitte um Weiterleitung und Unterzeichnung
Im Anhang finden Sie einen Aufklärungs-Flyer zur freundlichen Verwendung und Weiterverteilung. Die Seite 2 des Flyers ist als Abreissblatt gedacht.
Bei Fragen zu den Vorgängen in Dänemark bitte ich Sie, sich an Meike Wollenweber (
[email protected] ) zu wenden.
Mit freundlichen Grüssen,