Coronavirus – keine Ansteckungsgefahr für Haustiere!

Weils schwer umsetzbar ist, kann man natürlich auch gleich falsche Angaben machen :dafuer:
Eigentlich sollte es im eigenen Interesse sein das man im Ernstfall erreicht werden kann.. Aber bis 3 denken is ja vielen nicht gegeben..
mich nervt es das die Dienstleister immer mehr Aufgaben des Staates übernehmen sollen und auch wenn sie keine Handhabe haben am Ende noch die doofen sind und Bußgelder zahlen müssen..
 
  • 25. April 2024
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Hi Manny ... hast du hier schon mal geguckt?
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Eigentlich sollte es im eigenen Interesse sein das man im Ernstfall erreicht werden kann.. Aber bis 3 denken is ja vielen nicht gegeben..
mich nervt es das die Dienstleister immer mehr Aufgaben des Staates übernehmen sollen und auch wenn sie keine Handhabe haben am Ende noch die doofen sind und Bußgelder zahlen müssen..
Da stimm ich dir zu.
Rechtlich gesehen ist es schwierig - ein Restaurant- oder Hotelbesitzer (der wahrscheinlich schon eher, auch wegen Meldeschein) hat kein Recht den Ausweis zu sehen.
Das kann echt Zündstoff sein.
Andererseits soll er ja nur auf Plausibilität achten, wenn ich das richtig verstehe.

MMn sollten nur die bestraft werden, die falsche Angaben machen. Aber dafür dann so richtig.
 
Eigentlich sollte es im eigenen Interesse sein das man im Ernstfall erreicht werden kann.. Aber bis 3 denken is ja vielen nicht gegeben..
mich nervt es das die Dienstleister immer mehr Aufgaben des Staates übernehmen sollen und auch wenn sie keine Handhabe haben am Ende noch die doofen sind und Bußgelder zahlen müssen..

Sollen sie ja nicht laut Artikel. Zumindest nicht in Restaurants, um die es da ging.
 
Da stimm ich dir zu.
Rechtlich gesehen ist es schwierig - ein Restaurant- oder Hotelbesitzer (der wahrscheinlich schon eher, auch wegen Meldeschein) hat kein Recht den Ausweis zu sehen.
Das kann echt Zündstoff sein.
Andererseits soll er ja nur auf Plausibilität achten, wenn ich das richtig verstehe.

MMn sollten nur die bestraft werden, die falsche Angaben machen. Aber dafür dann so richtig.
Doch wir haben das Recht den Ausweis zu verlangen dank des Meldegesetzes..

Und gerade weil wir ja eh schon alle Daten haben, nervt es mich extrem das wir diese blöden Listen führen müssen welches Zimmer zu welcher Zeit an welchem Tisch sitzen muß :wand:
 
Sind bei euch schon missbräuchliche Zugriffe auf die Daten bekannt geworden.
Nochmal eine kleine Anekdote aus Thüringen/Wartburgkreis, offiziell haben wir ja kein Corona-Problem hier.

1 Lehrerin und 5 Schüler sind nachweislich positiv in einem Gymnasium, alle 6. Klassen, also der gesamte Jahrgang wird in Quarantäne geschickt... GETESTET wird aber nicht.
Begründung vom Gesundheitsamt:
1. die Fälle sind in den Familien verankert, die Kinder haben sich also nicht in der Schule angesteckt :gruebel:
2. Auf die Dauer der Quarantäne hat der Test keinen Einfluss, sind ja eh zu Hause :wand:
3. So ein Test ist ja nur eine Momentaufnahme ;)
und 4. Solange die Kinder keine typischen Symptome haben ist ein Test unnötig :eek:

Die Eltern der betroffenen Kinder finden das nicht so witzig.

So, und dann schauen wir nochmal auf die offiziellen Zahlen in Thüringen, aktive Fälle 194 :tuedelue:

und schon brauchen wir keine Einschränken mehr ;)
Damit befeuert man so dermaßen, dass man sich nicht meldet, wenn man Symptome hat...
 
Doch wir haben das Recht den Ausweis zu verlangen dank des Meldegesetzes..

Und gerade weil wir ja eh schon alle Daten haben, nervt es mich extrem das wir diese blöden Listen führen müssen welches Zimmer zu welcher Zeit an welchem Tisch sitzen muß :wand:
Bei reinen Restaurants oder Kneipen ist das aber wohl nicht zulässig, oder? Mir hat vor ca. einem Jahr eine Kassiererin erzählt, sie dürften aus Datenschutzgründen nicht mal mehr die Unterschrift auf dem Kassenbon mit der auf der EC- oder Kreditkarte abgleichen :eek:.
 
Da stimm ich dir zu.
Rechtlich gesehen ist es schwierig - ein Restaurant- oder Hotelbesitzer (der wahrscheinlich schon eher, auch wegen Meldeschein) hat kein Recht den Ausweis zu sehen.
Das kann echt Zündstoff sein.
Andererseits soll er ja nur auf Plausibilität achten, wenn ich das richtig verstehe.

MMn sollten nur die bestraft werden, die falsche Angaben machen. Aber dafür dann so richtig.

Abgesehen davon, dass ich sowieso selten in Restaurants etc. bin: Diese ganze Melderei würde ich nur dann mitmachen, wenn ich sicher wüsste, dass ich zeitnah und unkompliziert einen Test auf das böse C machen könnte. Ich kann es mir einfach nicht leisten, mal eben 2 Wochen in Quarantäne zu verbringen, nur weil ich eventuell in 50 Meter Entfernung eines Infizierten gesessen habe :kp:.
 
„Haftet“ der Gastronom dafür, dass Gäste ihre korrekte Anschrift angeben?

Sie sind verpflichtet, die Vorgabe der Gästedatenerfassung umzusetzen. Sie haben hier eine Mitwirkungspflicht, das bedeutet: Sie müssen die Kontaktdaten aufnehmen beziehungsweise von den Gästen die dafür vorgesehenen Datenerfassungsbögen ausfüllen lassen.

Eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder nach sich ziehen kann, begehen Sie, wenn Sie „grob fahrlässig“ oder willentlich gegen eine der Auflagen verstoßen. Das bedeutet, Sie müssen alles Erforderliche und Ihnen Zumutbare getan haben, um Ihre Mitwirkungspflicht zu erfüllen.

Im Klartext: Wenn Sie die Daten Ihrer Gäste gar nicht erfassen, verstoßen Sie willentlich gegen die Auflage. Wenn Sie falsche Daten aufnehmen, obwohl Sie das hätten richtig machen können, ist dies grob fahrlässig.

Dass der „Kaiser von China“ oder „Daisy Duck“ Ihren Betrieb aufsucht, ist zum Beispiel augenfällig unwahrscheinlich. Wenn Sie solche Kreationen bemerken, handeln Sie sofort und bestehen Sie darauf, dass die „prominenten“ Gäste den Erfassungsbogen korrekt ausfüllen.

Schwieriger ist es bei ganz normalen bürgerlichen Namen... Eines ist allerdings ganz klar: Gastronomen sind nicht befugt, sich Ausweisdokumente oder ähnliches vorlegen zu lassen. Identitätsfeststellungen fallen in den Aufgabenbereich der staatlichen Organe!

Wenn Sie die Gäste per Aushang und mündlichem Hinweis über die Gästedatenerfassung aufgeklärt haben, und Ihnen nichts Ungewöhnliches bei den Daten auffällt, haben Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt und können nicht weiter belangt werden.

Quelle: Dehoga Hessen

Ein Wirt darf also von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn er die Korrektheit von Kontaktdaten anzweifelt? Der Hotel- und Gastronomieverband (Dehoga) Hessen sieht das anders. „Gastronomen haben nicht das Recht, sich Ausweise zeigen zu lassen“, sagt Hauptgeschäftsführer Julius Wagner im Gespräch mit unserer Zeitung.


Ich denke man sollte in seinem ureigensten Interesse die Meldedaten angeben, ich sehe das Problem mal wieder nicht..

 
Ich sehe das Problem schon. Zumindest, wenn die Polizei auf die Daten zurückgreifen kann, wie sie es schon getan hat.
 
Dann geht man halt nicht in Restaurants? :kp: Zwingt einen doch keiner. Ich seh immer noch kein Problem.
 
Das wird dann die Leute freuen, die ihren Lebensunterhalt mit der Arbeit im Restaurant bestreiten. Es werden einige Leute nicht mehr essen gehen, wenn so mit ihren Daten umgegangen wird.

MMn dürften die Adressen nur zu genau dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben werden und zwar zur Nachverfolgung im Infektionsfall. Hätte man das am Anfang der Maßnahme festgelegt, hätten sich vielleicht auch nicht so viele Leute schwer getan, ihre richtigen Daten anzugeben.
 
Da ich nichts zu verheimlichen habe, ist es mir völlig egal ob die Polizei darauf zugreifen kann..
Es ist korrekt das nicht Hinz und Kunz die Daten einsehen soll, aber dafür haben wir ein entsprechendes Gesetz. Und tatsächlich gehe ich derzeit nur dort essen wo ich dem Betreiber vertraue :kp:

@lupita11 Nein das Recht haben Gastronomen tatsächlich nicht. Deswegen verstehe ich eben auch nicht warum nicht genauer aufgeteilt wird sondern eben viel zu viele Bereiche über eine Verordnung abgedeckt werden..
Zeit genug ist ja inzwischen vergangen..

Ich bin jedenfalls unheimlich froh wenn ich in 4 Wochen erstmal den Kopf etwas frei kriegen kann...
 
Eben. Und soweit ich weiß, ist auch nirgends geregelt, dass man einen Test machen darf, wenn man unter die betroffenen Gäste fällt, oder?
Also laut Auskunft meines Arztes ja er darf testen sobald man Kontakt hatte...
Ich denke das Problem ist das viele Ärzte keine Lust auf‘s testen haben, weil es ziemlich mies bezahlt ist..
 
Das wird dann die Leute freuen, die ihren Lebensunterhalt mit der Arbeit im Restaurant bestreiten. Es werden einige Leute nicht mehr essen gehen, wenn so mit ihren Daten umgegangen wird.

MMn dürften die Adressen nur zu genau dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben werden und zwar zur Nachverfolgung im Infektionsfall. Hätte man das am Anfang der Maßnahme festgelegt, hätten sich vielleicht auch nicht so viele Leute schwer getan, ihre richtigen Daten anzugeben.

Aber das wurde doch festgelegt? Also Aussage hier war, dass es ausschließlich zur Rückverfolgung genutzt wird. Halten sich aber nicht daran und es wurde von der Polizei auf Daten zugegriffen. Und das geht mMn überhaupt nicht!
 
Luxemburg ist aufgrund seiner Krankenversorgungsstruktur da im Vorteil: Wenn ein Arzt eine Untersuchung anordnet, die im Labor bearbeitet wird, geht der Betroffene in ein Laboratoire, um sich z.B. Blut abnehmen zu lassen. Die gibt es in großer Dichte, wir mit 2000 Einwohnern haben auch einen. Die Labors sind von 7-11 Uhr geöffnet und dem Arzt wird nach der Auswertung das Ergebnis geschickt. Diese Labors konnten natürlich in das große Testen eingebaut werden. Zusätzlich gab und gibt es die Teststationen an den Bundesstraßen, wo die Bevölkerung sich nach persönlicher Einladung der Regierung kostenlos testen lassen konnte. Das haben sie gut gemacht, finde ich. Chris und ich wurden in einem Abstand von 6 Wochen getestet

Wenn ich einen Test brauche/möchte, gibt es zwei Möglichkeiten: Ich habe Symptome und mein Hausarzt verschreibt mir einen Test. Am nächsten Morgen gehe ich ins Labor und habe spätestens 12 Stunden später das Ergebnis. Alternativ möchte ich mich testen lassen, weil ich aus dem Urlaub komme oder in ein Land reisen möchte, mache ich auf der Bürgerseite von Luxemburg einen Termin an einer Teststation meiner Wahl. Ich bekomme nach der Online-Anmeldung eine Einladung, die ich ausdrucken muss und zusammen mit meinem Pass und meiner Sozialversicherungskarte vorzeigen muss, wenn ich den Test mache. Bisher habe ich nie warten müssen, bevor ich getestet wurde und das Ergebnis kommt innerhalb von 12 Stunden. Das ist zumindest meine Erfahrung, obwohl die Tester/innen sagen, dass es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis das Ergebnis da ist. Das Ergebnis wird per sms mitgeteilt mit Link zu einer Seite, wo man das Ergebnis ausdrucken kann.
Übrigens kennt Luxemburg keine Quarantäne. Egal woher jemand kommt, er kann sich frei bewegen, solange er sich an die Regeln hält.

Luxemburg testet großzügig auf freiwilliger Basis. Ich kenne aber niemanden, der sich nicht auf Einladung der Regierung hat testen lassen. Auch dadurch (aber nicht nur) haben wir hohe Zahlen. Das große Problem ist meiner Meinung nach, dass die zweite Welle uns im Spätsommer/Herbst erwischt, wo die Menschen viel mehr drinnen sind als im Frühling.
 
Reisewarnung seit 22Uhr für ganz Belgien .
Gilt besonders auch für die Grenzregionen NRW und RLP.
Gebuchte Urlaube können kostenfrei storniert werden .

Schönen Dank an alle menschlichen Tut - Nixe !:wtf:
 
Aber das wurde doch festgelegt? Also Aussage hier war, dass es ausschließlich zur Rückverfolgung genutzt wird. Halten sich aber nicht daran und es wurde von der Polizei auf Daten zugegriffen. Und das geht mMn überhaupt nicht!
Meine Herren die wollen Namen und Adresse haben und keine Sozialversicherungsnummer. Mehr gibt man bei einer telefonischen Bestellung beim heimischen Pizzabäcker auch nicht an :rolleyes:
Und wenn keiner mehr ein Restaurant besuchen will, weil man diese Angaben nicht machen will, schiebt man nicht die Schuld auf den Staat, sondern sucht sie vielleicht mal bei sich selber.
 
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