Wieso durfte er die Waffe weiter verschenken, wenn er den Besitzschein abgeben mußte ?
weil die Waffenbesitzkarte nur den Besitz regelt aber nicht das Eigentumsverhältnis,
Besitz = tatsächliche Gewalt ausüben
Eigentum = inhaber der eigentumsrechte, muss nicht zwangsläufig besitzer sein...
wenn dem typen die WBK entzogen wurde hat er keine erlaubniss das Gewehr zu besitzen blieb aber eigentümer und konnte des gewehr einem anderen berechtigten überschreiben...
du kannst, zum beispiel, bei jedem waffenhändler eine/mehrere waffen kaufen, er darf sie dir aber erst mitgeben wenn du eine waffenrechtliche erlaubnis vorlegst.
dann bist du eigentümer aber der händler bleibt besitzer
das macht vor allem bei anfängern sinn, wenn zb ein händler sein geschäft bei einem schießstand hat. der händler behält dann die waffe und übergibt sie dem "anfänger" (idr gegen rücklage des perso) fürs training und wenn der fertig ist gibt er sie wieder zurück. das spiel geht solang bis der eigentümer die erwerbs u besitzberechtigung vom amt erteilt wird.
btw: das gewehr hätte ihm vom "patenkind" nicht zurückgegeben werden dürfen, laut dt. affengesetz gilt seit 2003, dass waffen nur an personen verliehen werden dürfen, die die für diese waffenart erforderlichen besitzerlaubnis haben...
das patenkind kann sich auch schonmal von seiner wbk verabschieden.