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Kennzeichnungspflicht für Hunde in Hamburg
Ab dem 1.04.2006 tritt das vom Parlament verabschiedete Hamburgische Hundegesetz in Kraft. Es regelt das Halten und Führen von Hunden in Hamburg. Wichtigste Konsequenz für alle Hundehalter ist die Pflicht zur Chippung ihres Vierbeiners. Generell gilt: Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31.12.2006 mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung nimmt der Tierarzt vor.
Wer jetzt schon einen Hund hat, kann sich mit der Anmeldung bei seinem zuständigen Bezirksamt bis zum 31.12.2006 Zeit lassen; wer sich allerdings nach dem 1.04.2006 einen Hund anschafft, muss die Anmeldung unverzüglich vornehmen.
Bei den Bezirksämtern werden die Chipnummer und die Halterdaten erfasst. Allerdings bringt dies noch keinen entlaufenen Hund zurück, da die Rückvermittlung von Hunden, vor allem über die Stadtgrenzen Hamburgs hinaus, nicht zu den vorrangigen Aufgaben der Bezirksämter gehört.
Die zusätzliche, kostenlose Registrierung bei TASSO e.V. wird daher dringend empfohlen. Entsprechende Anträge sind beim Tierarzt erhältlich. Noch schneller und einfacher ist die Online-Registrierung unter .
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190 937300 ● Telefax: +49 (0) 6190 937400
eMail: [email protected] ● HomePage:
Kennzeichnungspflicht für Hunde in Hamburg
Ab dem 1.04.2006 tritt das vom Parlament verabschiedete Hamburgische Hundegesetz in Kraft. Es regelt das Halten und Führen von Hunden in Hamburg. Wichtigste Konsequenz für alle Hundehalter ist die Pflicht zur Chippung ihres Vierbeiners. Generell gilt: Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31.12.2006 mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung nimmt der Tierarzt vor.
Wer jetzt schon einen Hund hat, kann sich mit der Anmeldung bei seinem zuständigen Bezirksamt bis zum 31.12.2006 Zeit lassen; wer sich allerdings nach dem 1.04.2006 einen Hund anschafft, muss die Anmeldung unverzüglich vornehmen.
Bei den Bezirksämtern werden die Chipnummer und die Halterdaten erfasst. Allerdings bringt dies noch keinen entlaufenen Hund zurück, da die Rückvermittlung von Hunden, vor allem über die Stadtgrenzen Hamburgs hinaus, nicht zu den vorrangigen Aufgaben der Bezirksämter gehört.
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