Partei Mensch Umwelt Tierschutz - DIE TIERSCHUTZPARTEI -
Jürgen Gerlach
Bundesvorsitzender
69483 Wald-Michelbach, Hauptstraße 87 a
Tel.-Nr. 49 (0) 6207 920426
Fax-Nr. 49 (0) 6207 920427
Mobilfunk Nr.: 49 0171 4273961
e-Mail: [email protected]
Internet:
Jürgen Gerlach, Vorsitzender, Hauptstr. 87 a, 69483 Wald-Michelbach
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Wirtschafts- und Ordnungsamt
Frau Ziehm
Hammer Str. 36
22041 Hamburg
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
- Az.: W/Wi 112-45/01/03 LV HH LHV Chico 19. Jan. 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ziehm,
wir erhielten Kenntnis vom Fall „Chico“, des ehemaligen Besitzers, Herrn Erdeniz Yilmas. Der Hund wurde gemäß Schreiben des Rechtsamtes, Widerspruchsausschuss, des Bezirksamtes Wandsbek vom 03. Jan. 2003 bereits im März 2001 durch die Freie und Hansestadt Hamburg eingezogen und somit dem bisherigen Besitzer entzogen.
Wir wissen ferner, dass Chico im September des Jahres 2001 einem Wesenstest unterzogen wurde, obwohl absolut nicht feststeht, dass er einer Rasse angehört (Rasseverordnung - Rassegesetz), die einer auf unwissenschaftliche Weise zustande gekommenen Rasseliste zufolge als gefährlich für Menschen und Tiere eingestuft wird.
Das absolut freundliche und ungefährliche Tier musste auf Veranlassung der Stadt Hamburg in Gefangenschaft im berüchtigten „Endlager“ Hamburg-Harburg in Einzelhaft viele Monate verbringen. Uns liegen Videoaufnahmen dieses grauenhaften „Endlagers“ vor. Aus diesen ist erkennbar, dass die Haltungsbedingungen - wahrscheinlich bewusst - so gewählt wurden, um zu erreichen, dass alle einsitzenden Tiere über kurz oder lang umgebracht werden können. So die Intention des Hamburger Bürgermeisters und seines Innensenators, der verkünden ließ, alle Hunde ausländischer Rassen (die Rasselisten enthielten ausschließlich ausländische Hunderassen) sollen umgebracht werden, wo immer sie anzutreffen seien.
Wir wissen ebenso, dass im Dezember 2002 ein erneuter Wesenstest durchgeführt wurde, dessen Ausgang aufgrund der Haltung dieses friedfertigen Hundes durch die Stadt Hamburg wohl feststand. In diesem „Gutachten“ stellen die Gutachter fest, dass Hunde und im vorliegenden Fall Chico in seinem Verhalten durch die Umgebung also auch durch die Haltungsbedingungen geprägt werden. Wenn dieses Tier lange Zeit in Isolationsfolter gehalten wird, dann muss sich sein Verhalten - wunschgemäß ? - verändern.
Jedes Lebewesen ist wertvoll - jedes Leben ist eines hohen Einsatzes wert. Dies gilt sowohl für Menschen als auch für Tiere. Der Gesetzgeber in Deutschland hat dieses ethische Grundprinzip spätestens dadurch anerkannt, dass er den Schutz der Tiere, also auch des Hundes Chico, als Staatsziel in unsere Verfassung, das Grundgesetz, aufgenommen hat. Nähre Einzelheiten regelt das Tierschutzgesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verstoßen gegen beide, das Tierschutzgesetz und unser Grundgesetz, wenn Sie die ungerechtfertigte Tötungsabsicht aufrechterhalten. Da es feststeht, dass Chico äußerst schädlichen Einflüssen durch Sie, die Stadt Hamburg, ausgesetzt war, und dadurch sein Verhalten vorübergehend verändert hat, besteht die ethische Verpflichtung, Chico zu resozialisieren und einem nochmaligen Wesenstest zu unterziehen. Töten und auf den Müll werfen ist grundsätzlich und ganz bestimmt in diesem Fall keine ethisch vertretbare Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gerlach
D/LV Hamburg
gef.
Jürgen Gerlach
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Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Wirtschafts- und Ordnungsamt
Frau Ziehm
Hammer Str. 36
22041 Hamburg
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
- Az.: W/Wi 112-45/01/03 LV HH LHV Chico 19. Jan. 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ziehm,
wir erhielten Kenntnis vom Fall „Chico“, des ehemaligen Besitzers, Herrn Erdeniz Yilmas. Der Hund wurde gemäß Schreiben des Rechtsamtes, Widerspruchsausschuss, des Bezirksamtes Wandsbek vom 03. Jan. 2003 bereits im März 2001 durch die Freie und Hansestadt Hamburg eingezogen und somit dem bisherigen Besitzer entzogen.
Wir wissen ferner, dass Chico im September des Jahres 2001 einem Wesenstest unterzogen wurde, obwohl absolut nicht feststeht, dass er einer Rasse angehört (Rasseverordnung - Rassegesetz), die einer auf unwissenschaftliche Weise zustande gekommenen Rasseliste zufolge als gefährlich für Menschen und Tiere eingestuft wird.
Das absolut freundliche und ungefährliche Tier musste auf Veranlassung der Stadt Hamburg in Gefangenschaft im berüchtigten „Endlager“ Hamburg-Harburg in Einzelhaft viele Monate verbringen. Uns liegen Videoaufnahmen dieses grauenhaften „Endlagers“ vor. Aus diesen ist erkennbar, dass die Haltungsbedingungen - wahrscheinlich bewusst - so gewählt wurden, um zu erreichen, dass alle einsitzenden Tiere über kurz oder lang umgebracht werden können. So die Intention des Hamburger Bürgermeisters und seines Innensenators, der verkünden ließ, alle Hunde ausländischer Rassen (die Rasselisten enthielten ausschließlich ausländische Hunderassen) sollen umgebracht werden, wo immer sie anzutreffen seien.
Wir wissen ebenso, dass im Dezember 2002 ein erneuter Wesenstest durchgeführt wurde, dessen Ausgang aufgrund der Haltung dieses friedfertigen Hundes durch die Stadt Hamburg wohl feststand. In diesem „Gutachten“ stellen die Gutachter fest, dass Hunde und im vorliegenden Fall Chico in seinem Verhalten durch die Umgebung also auch durch die Haltungsbedingungen geprägt werden. Wenn dieses Tier lange Zeit in Isolationsfolter gehalten wird, dann muss sich sein Verhalten - wunschgemäß ? - verändern.
Jedes Lebewesen ist wertvoll - jedes Leben ist eines hohen Einsatzes wert. Dies gilt sowohl für Menschen als auch für Tiere. Der Gesetzgeber in Deutschland hat dieses ethische Grundprinzip spätestens dadurch anerkannt, dass er den Schutz der Tiere, also auch des Hundes Chico, als Staatsziel in unsere Verfassung, das Grundgesetz, aufgenommen hat. Nähre Einzelheiten regelt das Tierschutzgesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verstoßen gegen beide, das Tierschutzgesetz und unser Grundgesetz, wenn Sie die ungerechtfertigte Tötungsabsicht aufrechterhalten. Da es feststeht, dass Chico äußerst schädlichen Einflüssen durch Sie, die Stadt Hamburg, ausgesetzt war, und dadurch sein Verhalten vorübergehend verändert hat, besteht die ethische Verpflichtung, Chico zu resozialisieren und einem nochmaligen Wesenstest zu unterziehen. Töten und auf den Müll werfen ist grundsätzlich und ganz bestimmt in diesem Fall keine ethisch vertretbare Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gerlach
D/LV Hamburg
gef.