CfM: Antrag auf Änderung LHundG NRW

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SG

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15. September 2005

Pressemitteilung
Club für Molosser stellt Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes NRW
- Entfernung der Rasselisten -

Als Club für Molosser e.V. vertreten wir bundesweit die Interessen von Züchtern und Haltern der Hunderassen Bordeauxdogge, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastin de los Pirineos und Tosa Inu.

Mit Datum vom 15. September 2005 haben wir beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes gestellt.

Der Club für Molosser e.V. begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Landeshundegesetzes und beantragt,


  • die Fehlfokussierung der Gefahrenabwehr auf bestimmte Hunderassen zu beenden,
  • die Rasselisten des LHundG NRW aufzuheben,
  • den individuell "gefährlichen Hund" (und Halter) als solchen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen, wie in Niedersachsen und Thüringen erfolgreich praktiziert,
  • sinnvolle Präventionsmaßnahmen gegen Bissverletzungen durch Hunde zu fördern.
Nach den jetzt vorliegenden wissenschaftlichen und statistischen Erkenntnissen kann nur durch den Verzicht auf Rasselisten eine tatsächlich wirksame, vollzugsorientierte, rechtssichere, wissenschaftlich und empirisch fundierte Gefahrenabwehr gegenüber gefährlichen Hunden aller Rassen und ihren Haltern gewährleistet werden.

Eine Änderung des Landeshundegesetzes ist aus mehreren Gründen unumgänglich:

I. Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgerichts urteilte im März 2004, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, unterschiedlich behandelte Hunderassen zu beobachten. Sofern nicht gelistete Hunderassen vergleichbar häufig auffällig sind, sind die Rasselisten entweder aufzuheben oder um diese Rassen zu erweitern.

II. Die den Rasselisten zugrundeliegende Annahmen haben sich als falsch erwiesen

Statistisches Material aus acht Bundesländern und eine Vielzahl von inzwischen erschienen wissenschaftlichen Arbeiten insbesondere aus Deutschland, aber auch aus der Schweiz und Österreich widerlegen klar und eindeutig die den Rasselisten zugrunde liegenden Annahmen.

II. 1 Deutsche Schutz- und Gebrauchshunderassen sind bezogen auf ihren Populationsanteil um ein Vielfaches auffälliger als alle im Landeshundegesetz erfassten Rassen

Die Populationsgrößen dreier deutscher Schutz- und Gebrauchshunderassen wurden bisher drastisch überschätzt, während die Auffälligkeit der Rassen ebenso drastisch unterschätzt wurde. Hunde der Rasse Deutsche Schäferhunde und ihre Kreuzungen beißen bundesweit 1,98-fach und damit doppelt so häufig zu, wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde, die bundesweite Auffälligkeit von Rottweilern gemessen an ihrer Population beträgt 2,58, die Rasse Dobermann kommt auf den Faktor 2,35.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in Nordrhein-Westfalen durch einen Deutschen Schäferhund verletzt wird, ist 31Mal höher als bei einem Hund des Pitbull-Typus, 57 Mal höher als bei einem Hund der Rasse Bullterrier und 90 Mal höher als bei einem Hund der vom Club vertretenen acht Molosserrassen.

Da in der Wissenschaft eine etwaige Gefährlichkeit dieser drei deutschen Schutz- und Gebrauchshunderassen selbst verneint wird, und als mögliche Ursache für diese hohe Auffälligkeit allenfalls eine Ausbildungsform diskutiert wird, ist eine zusätzliche Listung dieser Rassen keine sinnvolle gesetzgeberische Maßnahme.

II. 2 Die Rasselisten des Landeshundegesetzes sind ersatzlos aufzuheben

Das der Listung unterschiedlichster Rassen zugrundeliegende "Besorgnispotential" hat sich als Irrtum erwiesen.

Die Rasseliste unter § 3 Abs. 2 LHundG ist aufzuheben:

Im Gegensatz zu den Schutz- und Gebrauchshunderassen Deutscher Schäferhund, Rottweiler und Dobermann beträgt die Auffälligkeit der unter § 3 Abs. 2 erfassten Rassen Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie der Hunde des Pitbull-Typus und ihrer Kreuzungen bundesweit nur das 1,29-fache ihrer Population.


Bezogen auf ihre Population verursachen Staffordshire Bullterrier und Bullterrier in Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Bissverletzungen als Hunde der Rassen Deutscher Schäferhund, Rottweiler oder Dobermann.


Die Rasseliste unter § 10 Abs. 1 LHundG ist aufzuheben:

Die Auffälligkeit der vom Club für Molosser e.V. vertretenen Hunderassen Bordeauxdogge, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastin de los Pirineos und Tosa Inu liegt bundesweit weit unter ihrem Populationsanteil, Hunde dieser Rassen werden nur halb so oft auffällig, wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde.

Bezogen auf ihre Population verursachen Hunde der vom Club für Molosser vertretenen Rassen in Nordrhein-Westfalen nicht nur bei weitem weniger Bissverletzungen als Hunde der Rassen deutscher Schäferhund, Rottweiler oder Dobermann. Sie liegen diesbezüglich auch nicht höher als andere vom Landeshundegesetz nicht erfasste Rassen wie zum Beispiel der Deutsch Drahthaar.


Die Fehlfokussierung auf "gefühlte" statt tatsächliche Gefahren, die mit Rasselisten untrennbar verbunden ist, verhindert jegliche Erkennung und Identifizierung tatsächlicher konkreter Gefahrenquellen und verunmöglicht ein frühzeitiges präventives Eingreifen.

Die Gefahrenabwehr gegen tatsächlich individuell gefährliche Hunde (und vor allem Halter) krankte bereits vor der Einführung der Rasselisten nicht an unzureichender Gesetzgebung, sondern am Vollzugsdefizit der zuständigen Behörden, welches durch die oben angeführte Fehlfokussierung seit fünf Jahren noch vergrößert und immer weiter auf den Irrweg einer Rassenbeobachtung gelenkt wird. Überdies bindet diese Fehlfokussierung die ohnehin knappen Vollzugsressourcen und schränkt dadurch einen Vollzug tatsächlich notwendiger Gefahrabwehrmaßnahmen (gegenüber individuell tatsächlich gefährlichen Hunden und Hundehaltern) ein.

III. Rasselisten verhindern keine Bissverletzungen

Studien aus der Schweiz und Österreich weisen nach, dass 80 % der Bissverletzungen durch eigene oder dem Opfer bekannte Hunde, überwiegend im häuslichen Umfeld, verursacht werden. Dort greifen die rassenbezogene Maßnahmen des Landeshundegesetzes nicht. 60 % der Opfer sind Kinder. Wirksame Maßnahmen zu Prävention sind nur Aufklärung von Kindern, Eltern, Bürgern und vor allem die Förderung von Sachkunde und Problembewußtsein der Hundehalter aller Rassen.

IV. Vorbildliche Gesetzgebung in Niedersachsen

Wir beantragen für Nordrhein-Westfalen die Übernahme der niedersächsischen Gesetzgebung über das Halten von Hunden, da diese von ausgewiesenen Fachleuten gestaltet wurde und zu überaus positiven Erfahrungen geführt hat. Erst ein Verzicht auf Rasselisten ermöglicht - wie in Niedersachsen seit 2003 erfolgreich praktiziert - präventives Eingreifen bei auffälligen Hunden und Haltern aller Rassen.

Auf unseren Internetseiten finden Sie unsere vollständige Stellungnahme mit allen ausgewerteten Quellen. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir Ihnen alle ausgewerteten Urteile, Studien etc. soweit möglich als Internetquellen zum weiteren Nachlesen angegeben:



Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Pawlik
1. Vorsitzender
Club für Molosser e.V.
 
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Hi SG ... hast du hier schon mal geguckt?
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Im Grunde finde ich das ja auch toll, aber meiner Meinung nach wird dort ein bisschen viel gegen andere Rassen gehetzt (Schäferhund, Rottweiler, Dobermann) :(

Das liest sich in meinen Augen ein bisschen wie: nehmt die Molosser runter und setzt andere Rassen drauf. Auch wenn in anderen Sätzen von der Abschaffung der Rasselisten geredet wird.

Außerdem sollte der Club für Molosser doch wissen, das in NRW der Rotti auf der Liste steht :verwirrt:

Vielleicht bekomme ich gerade was in den falschen Hals (schließlich habe ich einen Rotti, der hier schlecht geredet wird) aber für mich liest sich das nicht so toll. Wobei der Grundsatz, die Rasselisten abzuschaffen vollkommen richtig ist!
 
Ich würde es gut finden wenn die Rasselisten abgeschafft werden aber ich hab da mal ne Frage:

Wir haben einen Mischling zwischen Bullmastiff und Rottweiler, sind wir dann trotzdem noch an die Liste gebunden???
 
Ich drücke auch ganz fest die Daumen:dafuer: Halt uns auf dem laufenden!!

Biggi
 
Wäre schön wenns was bringen würde, ich persönlich glaube aber, das der Antrag nix bringt, weil die Politiker eh schon wissen das die Rassenlisten Scheissendreck sind, sie aber ganz einfach sich nciht trauen gegen die öffenltiche Meinung anzugehen.
Wird leider so sein.
Letztendlich helfen da nur Gerichte :sauer:
 
Bo-Buc schrieb:
Wir haben einen Mischling zwischen Bullmastiff und Rottweiler, sind wir dann trotzdem noch an die Liste gebunden???

Klar, es stehen ja beide Rassen auf der Liste! Aber auch wenn Du einen Rottweiler-Labbi-Mix hättest, wäre es ein Liste2-Hund, weil ja Mischling aus einem.

Zitat:
§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

Quelle:
 
Rotti:
Warum steht der dann auf Liste 2 in NRW? Nach der "Rassenlogik" müsste der - wenn überhaupt - auf Liste 1.

Es hilft zum Verständnis (u.a. bzgl. "Hetze gegen andere Hunderassen") übrigens auch, wenn man alle 25 Seiten liest - das dauert dann allerdings ein bißchen länger.

Rotti-BM-Mix:
Ist das nicht ein Appenzeller-BM-Mix?

Gerichte:
Auch vor den Gerichten werden wir uns den Statistiken stellen müssen. Es schadet also wohl kaum, wenn man sich frühzeitig mit ihnen befasst. Möglicherweise wurde die Stellungnahme unter Zuhilfenahme von Experten so abgefasst, dass sie bundesweit gerichtsverwertbar ist?
 
Rotti:
Warum steht der dann auf Liste 2 in NRW? Nach der "Rassenlogik" müsste der - wenn überhaupt - auf Liste 1.

Steh gerade wohl aufm Schlauch? Was meinst Du damit :verwirrt:


Es hilft zum Verständnis (u.a. bzgl. "Hetze gegen andere Hunderassen") übrigens auch, wenn man alle 25 Seiten liest - das dauert dann allerdings ein bißchen länger.

...

Gerichte:
Auch vor den Gerichten werden wir uns den Statistiken stellen müssen. Es schadet also wohl kaum, wenn man sich frühzeitig mit ihnen befasst. Möglicherweise wurde die Stellungnahme unter Zuhilfenahme von Experten so abgefasst, dass sie bundesweit gerichtsverwertbar ist?

Sorry, soviel Zeit hab ich jetzt leider nicht gehabt. Mir fiel es nur auf. Aber sie beziehen sich ja auf die Gesetze in Niedersachsen und Thüringen. Da gibts ja keine Rasselisten, sondern der individuell gefährliche Hund wird beurteilt. Und das find ich ja auch gut. Wir haben hier auch einen durchgeknallten DSH rumlaufen. Aber deswegen sind für mich nicht alle Schäfer so. Und bei Rottis gilt das gleiche. Klar muß man sich den Statistiken stellen, aber nicht so rasseverachtend.

Aber vielleicht habe ich gerade auch nur was in den falschen Hals bekommen.
 
@ Sabine:
Lies es einfach mal ganz, irgendwann in Ruhe, z.B. auf dem Klo. Für die höhere Auffälligkeit von Rottis (und Schäfern) wird ein Grund diskutiert, der nichts mit den Rottis selbst zu tun hat - und schon gar nichts mit Dir oder Deinem Rotti.
 
SG schrieb:
@ Sabine:
Lies es einfach mal ganz, irgendwann in Ruhe, z.B. auf dem Klo. Für die höhere Auffälligkeit von Rottis (und Schäfern) wird ein Grund diskutiert, der nichts mit den Rottis selbst zu tun hat - und schon gar nichts mit Dir oder Deinem Rotti.

Mach ich ;)
Ich hab ja schon geschrieben, daß ich vielleicht beim ersten Überfliegen was in den falschen Hals bekommen habe.
So, nun geh ich aufs Klo lesen :D
 
@ Bo Buc:

Bitte mal einen Appenzeller anschauen, und einen Rottweiler.
Würde man einen Appenzeller-Mischling von einem Rotti-Mischling unterscheiden können?
Wenn nicht - wer kann dann beweisen, dass es kein Appenzeller-Mischling ist?
 
SG schrieb:
@ Bo Buc:

Bitte mal einen Appenzeller anschauen, und einen Rottweiler.
Würde man einen Appenzeller-Mischling von einem Rotti-Mischling unterscheiden können?
Wenn nicht - wer kann dann beweisen, dass es kein Appenzeller-Mischling ist?

Danke für den Tipp, habe mir gerade Bilder von beiden Rassen angeschaut und wenn ich ganz genau hinschaue kann ich sogar Ähnlichkeiten erkennen, auch die bei Buc zu sehen sind.

Jetzt habe ich aber nochmal ne Frage ( nur rein theoretischerweise ), könnte man B uc noch als z.B. Appenzeller - Mix ausweisen obwohl er überall als Rotti - BM - Mix eingetragen ist???:unsicher:
Sowas könnte man doch nur durch ein Gutachten bestätigen lassen oder???
 
Ich kannte mal jemanden, dem haben zwei (völlig normale) Tierärzte bestätigt, dass er einen Labrador-Whippet-Mix hat. Also wird das wohl so sein, auch wenn das Tierheim irrtümlich von einem Listie ausging.Sowas wie ein Gutachten wäre schon nötig, aber bei einem so einfachen Fall genügt wahrscheinlich der Haustierarzt. Ich weiß ja nicht, wo Du den Hund her hast - vielleicht bestätigen diejenigen Dir auch, dass sie sich geirrt haben. Meist kennt bei Mischlingen ja keiner den Vater, oft auch keiner die Eltern überhaupt.
Habe die letzten Jahre kaum Rottweiler-Mischlinge gesehen, aber die Appenzeller werden immer mehr...wüsste nicht, wie ein Amtsvet das solide begründen sollte, dass es ein Rotti-Mix ist. In NRW legen Ordnungsämter bei solchen Fällen auch oft keinen Wert auf Haarspalterei, solange ihnen was einigermaßen Solides schriftlich vorliegt.
 
Wir haben Buc über BIN vermittelt bekommen und in dem Vertrag ist ein BM - Rotti - Mix eingetragen worden. Ich glaube nicht das die sich da so geirrt haben.:verwirrt:
 
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