CDU will Tierheim-Kampfhunde einschläfern
Dortmund/NRW, 26.9.01
Tierheim-Kampfhunde zur Not einschläfern
Um die Probleme des überfüllten Tierheims zu lösen, schließt die CDU-Ratsfraktion auch drastische Maßnahmen nicht mehr aus. In einem Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss wollen die Christdemokraten fordern, sogenannte Kampfhunde, also Hunde der Kategorie 1 der Landeshundeverordnung, die nach sechs Monaten im Tierheim nicht an einen neuen Halter vermittelt werden konnten, einzuschläfern. Die CDU führt vor allem Kostengründe für ihren Vorschlag an. Denn jeder Tierheimhund verursache Kosten von 45 Mark pro Tag.
Zugleich regt die Fraktion an, zur Ermittlung von Steuersündern, die ihre Hunde nicht korrekt angemeldet haben, private Unternehmen als "Fahnder" einzusetzen. Dies könnte die seit langem geforderte Hundezählung ergänzen.
Ruhr Nachrichten - 26. 09. 2001
via groos@tierheim-olpe.de
Ergänzend dazu:
Gesetz ist Gesetz. "Da kann nicht einer kommen und Tiere töten, nur weil sie 45 Mark pro Tag kosten". Amtstierarzt Dr. Alfred Bialas wertet den CDU-Kampfhunde-Antrag eindeutig: "Ganz klar ein Verstoß gegen das geltende Bundestierschutzgesetz."
Und weder mit ihm noch mit irgendeinem anderen Veterinärmediziner zu machen. Denn gesunde Tiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch mit dem Gewissen nicht zu vereinbaren. Vor allem, weil die 36 Kampfhunde im städtischen Tierheim alle lieb seien und eine Wesensprüfung bestanden haben.
Töten, sagt der Amtstierarzt, sei nur erlaubt, wenn das Tier verhaltensgestört bissig, unheilbar krank oder stark leidend sei und Medikamente nicht mehr helfen. "Eine Kommune kann nicht ihre eigenen Spielregeln machen und zur Massentötung übergehen."
Die CDU versteht die Aufregung nicht. Schließlich sei der Antrag zur Überprüfung der Tierheimsatzung nicht nur aus Kostengründen gestellt worden, sondern hauptsächlich zum Wohl der Hunde. Denn eine Vermittlung sei wegen der strengen Auflagen der Landeshundeverordnung und der 1200 Mark teuren Kampfhundesteuer erschwert worden. Die Tiere würden in den engen Boxen lebenslang hinter Gittern dahinvegetieren. Ratsmitglied Reppin: "Vor diesen Leiden will die CDU die Hunde schützen!"
Nur in einem Punkt sind sich Tierschützer und CDU-Politiker einig: Schuld an der Kampfhunde-Misere ist die hohe Steuer. Tierschützerin Scheffer: "Die muss weg. Nicht die Hunde."
Ergänzend:
Die CDU-Fraktion hat gestern Post vom Tierschutzverein bekommen: fünf Exemplare des aktuellen Tierschutzgesetzes. Dort können die Christdemokraten nachlesen, aus welchen Gründen Hunde eingeschläfert werden dürfen. Jedenfalls nicht, weil sie die falsche Rassen haben - und sogenannte Kampfhunde sind. Die will die CDU nämlich einschläfern lassen, wenn sie nach einem halben Jahr im Tierheim nicht vermittelt werden (wir berichteten).
"Eine bodenlose Frechheit. Und diese Partei nennt sich christlich", ist Erika Scheffer, Vorsitzende des Tierschutzvereins, über den CDU-Antrag an den Finanzausschuss entsetzt. Besonders, weil die Politiker mit der geforderten Tötung gegen geltenes Recht verstoßen.
Dortmund/NRW, 26.9.01
Tierheim-Kampfhunde zur Not einschläfern
Um die Probleme des überfüllten Tierheims zu lösen, schließt die CDU-Ratsfraktion auch drastische Maßnahmen nicht mehr aus. In einem Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss wollen die Christdemokraten fordern, sogenannte Kampfhunde, also Hunde der Kategorie 1 der Landeshundeverordnung, die nach sechs Monaten im Tierheim nicht an einen neuen Halter vermittelt werden konnten, einzuschläfern. Die CDU führt vor allem Kostengründe für ihren Vorschlag an. Denn jeder Tierheimhund verursache Kosten von 45 Mark pro Tag.
Zugleich regt die Fraktion an, zur Ermittlung von Steuersündern, die ihre Hunde nicht korrekt angemeldet haben, private Unternehmen als "Fahnder" einzusetzen. Dies könnte die seit langem geforderte Hundezählung ergänzen.
Ruhr Nachrichten - 26. 09. 2001
via groos@tierheim-olpe.de
Ergänzend dazu:
Gesetz ist Gesetz. "Da kann nicht einer kommen und Tiere töten, nur weil sie 45 Mark pro Tag kosten". Amtstierarzt Dr. Alfred Bialas wertet den CDU-Kampfhunde-Antrag eindeutig: "Ganz klar ein Verstoß gegen das geltende Bundestierschutzgesetz."
Und weder mit ihm noch mit irgendeinem anderen Veterinärmediziner zu machen. Denn gesunde Tiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch mit dem Gewissen nicht zu vereinbaren. Vor allem, weil die 36 Kampfhunde im städtischen Tierheim alle lieb seien und eine Wesensprüfung bestanden haben.
Töten, sagt der Amtstierarzt, sei nur erlaubt, wenn das Tier verhaltensgestört bissig, unheilbar krank oder stark leidend sei und Medikamente nicht mehr helfen. "Eine Kommune kann nicht ihre eigenen Spielregeln machen und zur Massentötung übergehen."
Die CDU versteht die Aufregung nicht. Schließlich sei der Antrag zur Überprüfung der Tierheimsatzung nicht nur aus Kostengründen gestellt worden, sondern hauptsächlich zum Wohl der Hunde. Denn eine Vermittlung sei wegen der strengen Auflagen der Landeshundeverordnung und der 1200 Mark teuren Kampfhundesteuer erschwert worden. Die Tiere würden in den engen Boxen lebenslang hinter Gittern dahinvegetieren. Ratsmitglied Reppin: "Vor diesen Leiden will die CDU die Hunde schützen!"
Nur in einem Punkt sind sich Tierschützer und CDU-Politiker einig: Schuld an der Kampfhunde-Misere ist die hohe Steuer. Tierschützerin Scheffer: "Die muss weg. Nicht die Hunde."
Ergänzend:
Die CDU-Fraktion hat gestern Post vom Tierschutzverein bekommen: fünf Exemplare des aktuellen Tierschutzgesetzes. Dort können die Christdemokraten nachlesen, aus welchen Gründen Hunde eingeschläfert werden dürfen. Jedenfalls nicht, weil sie die falsche Rassen haben - und sogenannte Kampfhunde sind. Die will die CDU nämlich einschläfern lassen, wenn sie nach einem halben Jahr im Tierheim nicht vermittelt werden (wir berichteten).
"Eine bodenlose Frechheit. Und diese Partei nennt sich christlich", ist Erika Scheffer, Vorsitzende des Tierschutzvereins, über den CDU-Antrag an den Finanzausschuss entsetzt. Besonders, weil die Politiker mit der geforderten Tötung gegen geltenes Recht verstoßen.