CDU lehnt Leinenzwang ab
Verschärfte Auflagen sollen nur für vier Rassen gelten
Von Florentine Anders
Die CDU-Fraktion hat gestern den Gesetzesentwurf der SPD in seinen Kernpunkten abgelehnt. Damit scheint eine Verabschiedung der Senatsvorlage durch das Abgeordnetenhaus wieder in weiter Ferne. Leinenzwang und eine Rasseliste in der bisherigen Form werde es mit der CDU nicht geben, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Roland Gewalt. Die Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) reagiert mit Unverständnis: «Wir werden an den Grundzügen des Entwurfs nicht rütteln», sagte der Sprecher der Senatorin, Klaus-Peter Florian.
Nach den Vorschlägen der CDU sollen auch einige Kampfhunde wie alle anderen Artgenossen in Zukunft wieder frei und ohne Maulkorb im Stadtgebiet umherlaufen können. Die Liste der gefährlichen Hunde soll von bisher zwölf auf vier Rassen eingeschränkt werden. Gemäß der Bundesrichtlinie zählt die CDU lediglich die Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier zu den gefährlichen Rassen. Alle anderen Vierbeiner sollen nur dann an die Leine, wenn fremde Personengefährdet oder belästigt sein könnten. «Das gilt zum Beispiel auf Spielplätzen oder Fußgängerpassagen», sagt Gewalt.
Das Hundegesetz soll ähnlich wie die Straßenverkehrsordnung zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichten. Verstöße dagegen könnten mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Mark geahndet werden. Bleibt auch hier die Frage, wie diese Regelung konsequent durchgesetzt werden kann. Die CDU will auf keinen Fall die Polizei zusätzlich belasten, sagte Gewalt. Für die Hunde müssten in erster Linie die Bezirke zuständig sein.
Die Sachkundeprüfung soll nach den Vorstellungen der CDU für alle Hundehalter zur Pflicht gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Tiere einen Chip unter die Haut implantiert bekommen, der wichtige Daten über Halter und Hund enthält.
Für die Hundeexpertin und sicherheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion kommt der «plötzliche Sinneswandel» der CDU völlig überraschen. «Der Senat hatte dem Entwurf einstimmig und ohne Enthaltungen zugestimmt», sagte Frau Fischer. Auch Eberhard Diepgen habe seine Hand gehoben. Offenbar sei die CDU vor der Hundelobby in die Knie gegangen, meint Heidemarie Fischer. Die Liste auf vier Rassen zu beschränken, würde das gesamte Gesetzesvorhaben in Frage stellen. «Dann bleiben wir lieber bei der derzeitigen Verordnung, die ja schon Erfolge gezeigt hat», sagt Frau Fischer.
Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung sind die Bissvorfälle seit Inkrafttreten der Verordnung im Juli vergangenen Jahres um 20 Prozent zurückgegangen. 5430 Kampfhunde wurden bei den Veterinärämtern gemeldet, 3725 von ihnen haben berreits eine Unbedenklichkeitsplakette erhalten. Bis Ende des Jahres 2000 wurden 1540 Verfahren wegen Verstößen gegen die Verordnung eingeleitet.
Quelle:
Berliner Morgenpost online vom 15.03.01
Verschärfte Auflagen sollen nur für vier Rassen gelten
Von Florentine Anders
Die CDU-Fraktion hat gestern den Gesetzesentwurf der SPD in seinen Kernpunkten abgelehnt. Damit scheint eine Verabschiedung der Senatsvorlage durch das Abgeordnetenhaus wieder in weiter Ferne. Leinenzwang und eine Rasseliste in der bisherigen Form werde es mit der CDU nicht geben, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Roland Gewalt. Die Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) reagiert mit Unverständnis: «Wir werden an den Grundzügen des Entwurfs nicht rütteln», sagte der Sprecher der Senatorin, Klaus-Peter Florian.
Nach den Vorschlägen der CDU sollen auch einige Kampfhunde wie alle anderen Artgenossen in Zukunft wieder frei und ohne Maulkorb im Stadtgebiet umherlaufen können. Die Liste der gefährlichen Hunde soll von bisher zwölf auf vier Rassen eingeschränkt werden. Gemäß der Bundesrichtlinie zählt die CDU lediglich die Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier zu den gefährlichen Rassen. Alle anderen Vierbeiner sollen nur dann an die Leine, wenn fremde Personengefährdet oder belästigt sein könnten. «Das gilt zum Beispiel auf Spielplätzen oder Fußgängerpassagen», sagt Gewalt.
Das Hundegesetz soll ähnlich wie die Straßenverkehrsordnung zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichten. Verstöße dagegen könnten mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Mark geahndet werden. Bleibt auch hier die Frage, wie diese Regelung konsequent durchgesetzt werden kann. Die CDU will auf keinen Fall die Polizei zusätzlich belasten, sagte Gewalt. Für die Hunde müssten in erster Linie die Bezirke zuständig sein.
Die Sachkundeprüfung soll nach den Vorstellungen der CDU für alle Hundehalter zur Pflicht gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Tiere einen Chip unter die Haut implantiert bekommen, der wichtige Daten über Halter und Hund enthält.
Für die Hundeexpertin und sicherheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion kommt der «plötzliche Sinneswandel» der CDU völlig überraschen. «Der Senat hatte dem Entwurf einstimmig und ohne Enthaltungen zugestimmt», sagte Frau Fischer. Auch Eberhard Diepgen habe seine Hand gehoben. Offenbar sei die CDU vor der Hundelobby in die Knie gegangen, meint Heidemarie Fischer. Die Liste auf vier Rassen zu beschränken, würde das gesamte Gesetzesvorhaben in Frage stellen. «Dann bleiben wir lieber bei der derzeitigen Verordnung, die ja schon Erfolge gezeigt hat», sagt Frau Fischer.
Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung sind die Bissvorfälle seit Inkrafttreten der Verordnung im Juli vergangenen Jahres um 20 Prozent zurückgegangen. 5430 Kampfhunde wurden bei den Veterinärämtern gemeldet, 3725 von ihnen haben berreits eine Unbedenklichkeitsplakette erhalten. Bis Ende des Jahres 2000 wurden 1540 Verfahren wegen Verstößen gegen die Verordnung eingeleitet.
Quelle:
Berliner Morgenpost online vom 15.03.01