BW: Kastration wirklich nötig?

Richy

20 Jahre Mitglied
Hallo,

hab heute einen Brief vom Ordnungsamt bekommen mit dem Hinweis ich sollte eine Bestätigung vom TA einreichen, das mein kleiner Kastriert ist.

Ist er aber nicht, und irgendwie wollen wir das auch nicht. Ich hab ihn jetzt 2 Jahre und jetzt fällt denen das langsam auf...

Der Breif beruft sich natürlich auf die Verordnung, aber ich kann darin nicht lesen, dass eine Kastration zwangsweise erfolgen muss. Steht ja nur drin, darf nicht geüchtet werden usw...

Einen Wesentest habe ich auch noch nicht gemacht, weil in der Stadt hier eben noch nie was war, und wir quasi völlig "normal" gelebt haben.

Also die Frage, wie kann ich die Kastration umgehen? Reicht das einen Wesenstest zu machen damit er nicht mehr als Anlagehund läuft, oder muss das ganze gernerell nicht sein weils eben nicht direkt drinsteht?

Für jede Hilfe dankbar
Richy+Hund
 
ich würde mich an Deiner Stelle auf das Urteil des OVG Lüneburg v. 30. Mai 2001 zum Landeshundegesetz in Niedersachsen berufen, dass den Kastrationszwang für wesensgetestete Hunde für nichtig erklärt hat.

Auszug aus der Presseerklärung des OVG:

Für nichtig zu erklären sei allerdings das Gebot der Unfruchtbarmachung der Hunde, die den Wesenstest bestanden hätten (§ 1 Abs. 4 GefTVO), da eine übergangsweise weitere Anwendbarkeit dieser Vorschrift nicht gerechtfertigt werden könne.
Das BVerwG in Berlin ( (BVerwG 6 CN 6.01) vom 03.07.2002)hat die Landeshundeverordnung dann gekippt,weil das Landwirtschaftsministerium zu so weitreichenden Erlassen nicht ermächtigt ist und das Polizeigesetz ,auf das sie sich berufen haben,als Grundlage unzulässig ist.
Meines Wissens wurde auch in BW das Polizeigesetz als Grundlage für die LHVO herangezogen.
Schick doch mal ´ne Mail an Shevoice.Sie weiss das sicher.

<small>[ 09. November 2002, 10:08: Beitrag editiert von: Dobi ]</small>
 
Hallo,
also wenn ich mich nicht täusche ist es so:
- Liste 1 Hund ohne Wesenstest : Kastration
- Liste 1 Hund mit Wesenstest: Kastration nicht nötig
Liste 2 Hund: Kastration nicht nötig.
Also so habe ich es in Erinnerung. Aber schau noch mal in dem Thread den Bickrottis angegeben hat oder ruf einfach auf dem Ordnungsamt an und frag nach auf welche Paragraphen die sich beziehen.

gruß
manu mit Tom
 
Stimmt, bei wesensgetesteten Hunden muß keine Kastration mehr erfolgen. Eigentlich gibt es über die LHVO auch kein Zuchtverbot, leider wurde das wiederum durch das Bundesgesetz vorgeschrieben.
 
Hallo Richie,

sofern dein Hund in BaWü als "Kampfhund" eingestuft wurde, (Liste 1 gem. §1 Abs. 2), verlangt die Gemeinde (leider) zu recht die Kastration. Da hilft nur schnellstmöglich Verhaltenstest absolvieren, bei Anmeldung hierzu Aufschub der Kastration beantragen und nach bestandenem Verhaltenstest ist die Kastration hinfällig.

Sollte dein Hund jedoch unter Liste 2 (siehe § 1 Abs. 3) fallen und nicht durch einen Vorfall als "Kampfhund" eingestuft worden sein, darf die Gemeinde die Kastration nicht verlangen.

Warum hast du denn bisher den Test nicht absolviert? Hast du dir die PolVO vorher nicht mal genau angesehen?

Bei uns in der Gemeinde haben am Freitag Hundehalter eines Liste 2 Hundes die Aufforderung bekommen, bis Mitte Dezember die Kastrationsbestätigung einzureichen. Allerdings wurde dieser Hund nach einem Beißvorfall (mit anderem Hund!) als Kampfhund eingestuft und fällt somit unter das Kastrationsgebot. Allerdings wurde nach dem Beißvorfall kein Verhaltenstest angeordnet bzw. durchgeführt. Ich lese jedoch aus der PolVO §1 Abs. 4 dass dieser auf jeden Fall vor Einstufung als "Kampfhund" durchzuführen ist.

Sollte der Nachweis nicht pünktlich vorgelegt werden, ist bereits ein Ordnungsgeld angedroht. Wird der Hund allerdings zum Verhaltenstest gemeldet und besteht diesen, wird die Kastrationsauflage aufgehoben.

Da die Hündin voraussichtlich nächsten Monat läufig wird, habe ich empfohlen, vom TA ersteinmal eine Bestätigung zu holen, dass zur Zeit die Kastration nicht durchgeführt werden kann, sondern frühestens in einigen Monaten. Bin mal gespannt, was dabei rumkommt. Drücke Hund und Halter auf jden Fall die Daumen.

Caro-BX
 
Hallo,

danke für die Antworten, ich werd gleich mal mit dem OA telefonieren.

Den Wesentest hab ich bisher nicht gemacht, weil sich in unserer Stadt absolut keiner wegen den Hunden aufregt. Ich denke wir haben hier verhältnissmässig viel Glück.

Richy
 
Nicht kastriert? Mist - die Kastration war ausgesetzt, ist aber jetzt wieder Auflage - also wirst Du wohl entweder den WT machen müssen oder die Auflagen erfüllen
frown.gif
 
Hallo She und die anderen,

alles kein Problem... ich muss mich wirklich über die Stadt wundern, in diesem Punkt sind die wirklich gut.

Also OA angerufen, alles kein Problem, WT machen und gut ist. Er hat mir gleich noch Mut gemacht und erzählt, das aus Leonberg kein Hund den Test versiebt hat. Ausserdem gibts nach einem persönlichen Gespräch mit dem OA eine Leinenbefreiung für gewisse unbewohnt Gebiete im Stadtgebiet (Wiesi, Wald und so).

Was vielleicht für andere noch interessant ist: man kann auch in Zukunft noch einen "Kampfhund" bekommen bzw. die Erlaubniss dafür.

Da die Hund nur ab 6 Monate als KH gelten kann man einen kurzen aus den TH problemlos halten, der WT muss dann eben vor dem erreichen der 6 Monate gemacht werden, dann war der Hund in Gesetzesaugen niemals ein KH und man darf ihn folglich halten.

Vielleicht ist das ein alter Hut, mich hats aber gewundert.

Gruß
Richy
 
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