Bußgeld 550 € weil der Maulkorb nicht drum war!!!!!

Staff-Joyce

10 Jahre Mitglied
Hallo,

mir ist am 17.07.2009 folgendes passiert ich hatte einen Staff-Mix von meiner Tande zur pflege ich bin mit dem Hundi raus gegangen und ca 30 meter von der Haustür entfernt kam hat mich die Polizei angehalten und sagte mir das seit 03.2009 ein neues Gesetzt rausgekommen ist für Gefährliche Hunde dies besagt Maulkorb zwang usw usw usw ich sagte tut mir leid der ist nur zur pflege er hat sich meine personalien aufgeschrieben und sagte er bleibt bei einer Verwahrnung und ich solle mich bitte daran halten.Der hat auch einfach festgelegt das es ein Kampfhund ist und nicht jeder kann "mit so einem Köter raus gehen" das waren seine worte!!! Am 20.01.10 bekomme ich einen Anhörungsbogen wo ich diese Angaben wiederholen sollte das habe ich getan und am 06.02.10 habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten wo drin steht das ich bitte 550€ zahlen solle.

Ich versteh nicht was das soll!!!!

Ich habe die kleine am 01.08.2006 aus dem Halleschen Tierheim geholt und muss 720€ Steuern zahlen.Aus Beruflichen gründen habe ich Sie für das Jahr 2009 zu meiner Tande gemeldet und habe Sie am 01.01.2010 wieder zu mir geholt. Sie ist Versichert,Gechipt,Steuer,am 20.03. ist der WT.

Wo ich die kleine geholt habe war sie 11 Monate jung und ihre Zitzen hingen auf dem Boden da sie schon Welpen geboren hatte Ihr wurden Zigaretten im Gesicht ausgedrückt Der TA aus dem Tierheim sagte sie wurde anhand der wunden die sie hatte wo sie gefunden wurde sehr dolle gequält worden sein.Sie hatte vor allem angst was sich nur bewegt hat ich habe sie sehr gut erzogen und ich merke jeden Tag wie dankbar sie mir ist!

Ich versteh einfach nicht wenn man noch nie auffällig war wieso man dann gleich so eine krasse Geldbuße bekommt.

Ich habe wiederspruch eingelegt und meine Anwältin sagt das es laut Gesetzt richtig ist aber die Buße viel zu hoch angesetzt ist.

Ich werde das Geld nicht zahlen.....!


Was sagt Ihr dazu??

Hat sowas schon mal einer erlebet?

Grüße

Staff-Joyce:hallo:
 
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Hi Staff-Joyce ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo erstmal und herzlich willkommen :hallo:
Klar sind es krasse Gesetze mit den SoKas, und es ist den Hütern eben dieser Gesetze egal, ob jemand schon mal auffällig war oder nicht, es wird leider immer gnadenlos "hingelangt", als Halter/in eines "solchen" Hundes muss man immer zwingend über alle Gesetzlichkeiten sich im Vorfeld informieren, sonst erlebt man Überraschungen wie diese...
Liebe Gruesse
 
Naja. Nur wer die Farben der Ampel nicht kennt, muß sich trotzdem verantworten, wenn er bei Rot rüber fährt...
Hier ist nicht die Frage, wie wir das finden, noch wie wir finden was der Beamte gesagt hat, sondern eher, was ist das Gesetz. Da kommt es natürlich drauf an, in welchem Bundesland du lebst, wie die Gesetze da sind, und in welchem BL deine Tante lebt...
Du hast ihn in Halle aus dem Th, dann deiner Tante gegeben? und als du auf der Straße angehalten wurdest, hast du angegeben, du hättest ihn zur Pflege?
Ein bißchen verworren das Ganze.
Also hier in NRW braucht man eine Haltergenehmigung, einen Sachkundenachweis, eine Versicherung um einen Listenhund zu halten und einen Sachkundenachweis um ihn zu führen.
Außerdem hat der Hund Maulkorb-und Leinenzwang, es sei denn, man erarbeitet mit ihm über eine Prüfung die Befreiung.
Rein sachlich ist die Sache nicht nur verworren sondern je nach Bundesland hast du dich zweifach strafbar gemacht, indem du erstens mit dem Hund raus gegangen bist obwohl du keinen Sachkundenachweis hast, zweitens....der Hund hatte keinen Maulkorb.
Du holst das alles seit dem 1.1.2010 nach, sehr lobenswert, aber das Kind ist letztes Jahr in den Brunnen gefallen und dafür mußt du zahlen....
Wenn du zu dem BL was sagst, wo das passiert ist, können wir mehr dazu sagen...
 
Ich habe sie am 01.08.2006 aus dem TH geholt hatte sie somit 2,5 jahre habe sie aus beruflichen gründen meiner tande überschrieben für das jahr 2009 und nun habe ich sie wieder geholt. Ich war das jahr 2009 im ausland und konnte sie nicht mitnehmen und eh ich sie in eine pension gebe lass ich sie doch lieber in der familie oder??
Versicherung,Chip,Steuern das besteht schon alles seit dem ich sie aus dem TH geholt habe.

Diesen WT-Termin konnte ich erst anfang 2010 machen da unsere TÄ nicht so schnell hinterher kommen mit dem testen.

Ich komme aus Sachsen Anhalt.

Wir brauchen auch keine Sachkunde ich muss nur diesen Test nachweisen und dann habe ich auch automatisch eine Maulkorb befreiung.
 
Ich finds verworren. Weiß auch nicht so recht was davon glaubhaft ist.

Fakt ist es gibt Gesetze, ob die uns passen oder nicht ist egal. Du hast dich nicht dran gehalten also musst du zu zahlen so ist das nun mal. Du hast es ja gewußt dass du sie mit MK führen musst bis zum WT.

Außerdem warum hat deine Tante nicht längst den WT mit ihr gemacht?
 
Was ist den verworren?

ich habe einen hund aus dem TH geholt habe sie für ein Jahr meiner tande gegeben da sie haus mit grundtsück hat.

Ich war im auslandseinsatz oder hätte ich sie für das jahr ins heim geben sollen?

Wenn man bei rot über die ampel fährt muss man ja auch nicht in den knast wenn das nicht das 10 mal gewessen ist oder?

Ich sage ja auch nicht das dass gesetzt schlecht ist aber ich finde es einfach nur häftig das es gleich so hoch geahndet wird.
 
Musst du in den Kanst ;) ne du musst eine Geldstrafe zahlen weil dich nicht an Gesetze gehalten hast. Du wußtest es doch dass du zahlen musst.

Übrigens kann dir im Wiederholungsfalle auch der Hund abgenommen werden weil deine zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann.
 
Wenn eine Anwältin sagt bei einem "erst Täter" ist diese summe zu hoch angesetzt wird da was dran sein denk ich mal!

Die hätten auch 50,150,250 verhängen können.

Aber ne die wollen nur Kohle machen.

Ich wusste garnicht das die leute hier so für das gesetzt sind und das alles gut finden.

wenn es nach mir ginge würde ich diese ganze kampfhunde kacke abschaffen und mit dem menschen test durchführen somit hätte man das "problem" eher im griff.

Aber nein die tiere sind böse und gefährlich und müssen unter voller konrtoller stehen.

das ist für mich einfach unklar.
 
Ich finde es nicht gut, verdreh mir nicht die Worte ;) aber solange es das Gesetz gibt sollte man sich (zumindest da wo andere Leute sind) zum Wohle der Hunde dran halten.
 
nein seit 03.09. und 07.09. war das mit mir.

der beamte sagte noch das gesetzt ist neu lesen sie sich das durch und gut ist und dann kommt nach 7 monaten so ein schriftstück.

mein staff wurde schon 2 mal von einem pudel angegriffen jedesmal war das tier ohne leine und meiner war an der leine aber sowas wird ja nie gesehen aber wenn meine schnecke mal zubeißen sollte dann ist es wieder ein gefährlicher kampfhund gewesen.

ich war 2007 mit ihr in der polizei hundeschule und dort wurde mir gesagt sollte ich von einen anderen hund angegriffen werden solle ich meinen hund abmachen und die das klären lassen.

das ist ja nach diesem gesetzt nicht mehr möglich also wenn ein andere hund meinen angreift lass ich maulkorb und leine dran und sehe zu wie mein hund platt gemacht wird.

:zufrieden:
 
Verstehe ich das jetzt richtig?

Hund am 1.08.2006 geholt mit 11 Monaten
WT-Termin am 20.03.2010

Warum lässt man so viele Jahre ins Land gehen, ohne einen WT zu machen?
Bevor jetzt wieder die Argumentation mit 2009 und einem Auslandseinsatz losgeht, das hätte VOR 2010 gemacht werden können...

Und sorry, dass im Jahr 2007 und 2008 die "TÄ nicht mit den Terminen hinterher kommen", glaube ich schlicht nicht.

Ob der hohe Bussgeldbetrag verhältnissmässig ist, darüber lässt sich geteilter Meinung sein.
Fakt ist aber dass der Hund unrechtmässig ohne MK geführt wurde, fertig.
 
der beamte hat mich 30 meter vor meiner haustür angehalten und das ist auch noch eine sackgasse also ich war nichtmal auf dem markt oder auf einem fest wo überall menschen sind.
 
Fakt ist aber dass der Hund unrechtmässig ohne MK geführt wurde, fertig.

Genau das ist eben der Punkt, dir war das Gesetz ja bekannt.

Warum hat deine Tante keine WT mit dem Hund gemacht?

Nochmal ich heiße das NICHT gut.
 
wie kann ich 2006 2007 2008 einen WT machen wenn das gesetzt seit 03.09. in SACHSEN ANHALT gilt!!!!!

Die tests sind 10.2009 bei uns angelaufen!! und wenn ich im Januar mir einen termin hole und mir gesagt wird es ginge erst 20.03. was soll ich da machen!!??

Alle die einen test gemacht haben sollten wissen das dass der besitzer machen muss also ich und wenn ich nicht da bin kann ich das nicht ? oder?
 
Ich glaube hier ist keiner so glücklich mit den Auflage. Aber sie sind nun mal da und man sollte sich daran halten wenn man den Hund weiter behalten möchte.

Das hat nichts damit zu tun ob die Leute hier im Forum für oder gegen die Auflagen sind.

Fakt ist nun mal das genug Hunde eingezogen werden und in den Heimen landen weil die Halter sich eben NICHT an die Auflagen gehalten haben.

Sei froh das es NUR ne Geldstrafe ist. Und sieh zu das du die notwendigen Auflagen zeitnah erfüllst.
 
Wie weit das von deiner Haustür weg war ist doch völlig egal, ob nun 30 m, 300 m oder 3 km :unsicher: - du hast die Hündin ohne MK in der Öffentlichkeit geführt, fertig. Fakt ist du hast gegen ein (schon länger) bestehendes Gesetz verstoßen und es liegt nun mal in der Natur der Strafe, dass Strafen abschrecken sollen, indem sie weh tun.

Es liegt bei dir selbst, dich über bestehende Gesetze zu informieren (das fällt unter deine Bürgerpflicht ;) ) - es setzt sich ja auch niemand in ein Auto und fährt ohne Führerschein und jammert dann wenn er bestraft wird *och das war doch das erste Mal*).

Klar würds mich auch ärgern soviel zahlen zu müssen, aber wenn jeder Strafen aus der Portkasse zahlen könnte, dann würden sie kaum Sinn machen, das ist nun mal so.

Ich finde dass Du noch verhältnismäßig glimpflich davon kommst - in anderen Bundesländern würde dir der Hund wegen Unzuverlässigkeit sogar weggenommen werden können.
 
wie kann ich 2006 2007 2008 einen WT machen wenn das gesetzt seit 03.09. in SACHSEN ANHALT gilt!!!!!

Die tests sind 10.2009 bei uns angelaufen!! und wenn ich im Januar mir einen termin hole und mir gesagt wird es ginge erst 20.03. was soll ich da machen!!??

Alle die einen test gemacht haben sollten wissen das dass der besitzer machen muss also ich und wenn ich nicht da bin kann ich das nicht ? oder?

Jetzt schrei mal nicht so rum, Dein Bundesland habe ich in der Tat überlesen.

Du hast ja sicher einen schriftlich Bescheid bzw. eine Terminbestätigung, oder?
Den würde ich mal der Anwältin übergeben...vielleicht kann man dann wenigstens eine Milderung erreichen...

Tja, und nichts desto Trotz schützt Unwissenheit vor Strafe nicht...
 
Wie sagt man so schön? Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz...

Keiner hier begrüsst die Auflagen betreffend der Sokas... aber Du hast nun mal gegen geltendes Gesetz verstossen...

Und so nebenbei, wenn Dir irgendwo gesagt wird (gibt es eine Polizeihundeschule in Deutschland) Du kannst Deinen Hund ab der Leine lassen dann viel Spass wenn es soweit kommt... mit dem Soka bist Du immer am kürzeren Hebel...
 
inzwischen hast du hier ein bißchen rumgelesen hoffe ich,
du hast mitgekriegt, dass hier Kampfschmuserfans sind,
die die Gesetze NICHT befürworten, sondern wo möglich dagegen etwas tun.
Aber für das Image der Sokas ist es im Moment gut, wenn man sich an die Auflagen hält.
Alles andere ist Quatsch und kontraproduktiv.
Hier findets keiner gut, keiner findet 550 Euro angemessen und trotzdem mußt du zahlen.
Wenn die Anwältin was machen kann, gut.
Ich finde deine Geschichte immernoch verworren.
Gut dass du den Hund deiner Tante gegeben hast während du im Ausland warst.
Aber überschreiben? und dann selbst alles weiter zahlen geht nicht.
War die Tante auch in Sachsen-Anhalt?
Schau mal, du hast in deinem BL noch verhältnismäßig Glück mit den Regelungen, woanders wäre der Hund eingezogen und säße jetzt im Th. Ich sehe auch keinen Grund warum nach anständigem Maulkorbtraining der Hund nicht bis zum Wesenstest mit Maulkorb laufen kann.
 
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