Bundesweites Importverbot Deutschland

*maren*

10 Jahre Mitglied
Hallo,

wer von Euch kennt sich ganz gut mit rechtlichen Fragen aus?

Wir sind deutsche Staatsbürger und wohnen zur Zeit in Österreich. Wir möchten uns einen Staffordshire Bullterrier kaufen. Nun sollte man ja bei einem jungen Hund davon aus gehen, dass man so ca. die nächsten 15 Jahre mit seinem Liebling verbringt. Das ist eine lange Zeit und man weiß ja nie genau, wie sich Leben entwickelt und wo man evtl. mal einen Job findet.

Da es in Deutschland ein bundesweites Importverbot für SOKAS gibt, würden wir vermutlich einen in Österreich gekauften Hund nicht mit nach Deutschland bekommen.
Jetzt haben wir überlegt uns in Deutschland einen zu kaufen, weil hier hätten wir kein Problem ihn an zu melden. Können wir ihn dann notfalls wieder mit nach Deutschland nehmen? Es ist ja ein deutscher Hund. Wir hatten auch schon überlegt ihn vom Züchter mit FCI/VDH-Papieren zu kaufen. Dann dürfte es doch eigentlich kein Import sein oder?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG, Maren!
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi *maren* ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn er einen deutschen Chip hat und vom deutschen Züchter gemeldet, sprich als sein Welpe anerkannt wurde, darf er wieder nach Deutschland !
Ich habe hier einen Bullterrier, der mit 10 Wochen zu uns nach Frankreich kam.
Laut Ordnungsamt ist eine Wieder-Einwanderung kein Problem...
 
Wäre jetzt interessant, ob das auch für einen deutschen TS-Hund gilt.
 
bei dem kann man doch auch nachweisen dass er aus deutschland kommt oder?
bzw TS Hunde haben doch auch einen deutschen chip

Coco z.b. hat einen deutschen Chip
 
Alles was aus Deutschland ist, darf immer wieder nach Deutschland rein !
Ob ein Chip reicht, ist wiederrum eine Sache,bei denen ich nicht Bescheid weiß...eigendlich ja schon, oder ?
Unsere hatten deutsche FCI-Papiere, nur eben auf Frankreich umgeschrieben...da hätte es keine Probleme gegeben !
 
Alles was aus Deutschland ist, darf immer wieder nach Deutschland rein !
Ob ein Chip reicht, ist wiederrum eine Sache,bei denen ich nicht Bescheid weiß...eigendlich ja schon, oder ?

Das glaube ich nicht, weil es legal ist, länderübergreifend Mikrochips einzusetzen. Nimmst Du also einen Chip mit deutscher Länderkennung, heisst das lediglich, das er in Deutschland produziert wurde und nicht zwingend, das der damit gechipte Hund deutscher Herkunft ist.

Ich würde mich zumindest lieber nicht darauf verlassen. :hallo:
 
Bei nem Hund aus nem deutschen TH hat man ja den Übernahmevertrag, der beweist, dass der Hund aus Deutschland stammt (das gleiche bei Papieren vom deutschen Züchter), also kann er jederzeit wieder zurück nach D. :hallo:
 
Da es in Deutschland ein bundesweites Importverbot für SOKAS gibt, würden wir vermutlich einen in Österreich gekauften Hund nicht mit nach Deutschland bekommen.
Richtig. Zumindest dann nicht, wenn dieser Hund auch in Österreich geboren wurde.

Jetzt haben wir überlegt uns in Deutschland einen zu kaufen, weil hier hätten wir kein Problem ihn an zu melden.
:unsicher: Habt Ihr einen festen Wohnsitz in Deutschland? Falls ja, in welchem Bundesland?

Können wir ihn dann notfalls wieder mit nach Deutschland nehmen? Es ist ja ein deutscher Hund.
Prinzipiell ja! . Wichtig der §2.
(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Wir hatten auch schon überlegt ihn vom Züchter mit FCI/VDH-Papieren zu kaufen. Dann dürfte es doch eigentlich kein Import sein oder?
Hier könnte es Probleme geben, wenn Du diesen Hund nach dem Kauf nicht auch in Deutschland angemeldet hast. Freunde oder Familienmitglieder werden hier vermutlich kein Ersatz sein.

Um möglichst 100%ig sicher zu gehen, würde ich mit rechtlichen Rat holen.
Grüße Klaus
 
Zudem könnt Ihr in einigen Bundesländern auch keinen Hund vom Züchter (z.B. NRW) oder generell keinen Staffbull anmelden (z.B. Bayern).

Mein Stand ist, daß der Hund hier gemeldet gewesen sein muß. Ich dachte immer, das heißt beim OA, gegebenenfalls mit Haltegenehmigung falls notwendig.

Das macht ein Züchter mit Welpen - denke ich mir - ja sicher eher nicht. Ob eine Wurfmeldung beim Verband o.ä. reicht?

Ich würde um ganz sicher zu gehen beim Innenministerium nachfragen und es mir schriftlich geben lassen.
 
@Kangalklaus

Aber mit einer Abstammungsurkunde ist genug nachgewiesen, dass der Hund vorher schon "deutscher Staatsbürger :)lol:) " war.

:hallo:
 
Zudem könnt Ihr in einigen Bundesländern auch keinen Hund vom Züchter (z.B. NRW) oder generell keinen Staffbull anmelden (z.B. Bayern).


Ich hatte meinen zwar nicht vom Züchter, aber von Privat und da sogar die Übergabe erst unmittelbar kurz vor dem Umzug nach NRW auf mich schreiben lassen. Wenn der Hund schon vorher in Besitz war, kann man problemlos nach NRW ziehen. :)

Bayern ist ja eh ausgeschlossen mit Kat.1 Hunden !
 
@Kangalklaus

Aber mit einer Abstammungsurkunde ist genug nachgewiesen, dass der Hund vorher schon "deutscher Staatsbürger :)lol:) " war.
Das schon, jedoch nicht unbedingt, ob es auch Dein Hund war, den Du schon einmal in Deutschland angemeldet hast.
Und um hier auch die letzten Unklarheiten auszuräumen, eben mein Hinweis auf fundierten rechtlichen Rat.
Wenn das bei Dir (oder jemanden anderem) funktioniert hat, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass das immer und überall klappt.
Grüße Klaus
 
Das schon, jedoch nicht unbedingt, ob es auch Dein Hund war, den Du schon einmal in Deutschland angemeldet hast.

Meines Wissens nach ist es nicht notwendig, daß der Hund vorher auf mich gemeldet war (s. auch Mids Hinweis auf Tierschutzhunde).

Aber wie gesagt und Du ja auch empfiehlst: Kompetenten Rat einholen!
 
Ich muss jetzt mal ganz unbedarft fragen, gesetz den Fall ich wohne momentan in osterreich. Fahre nach De ins Tierheim und übernehme von dort einen dt.Staff mit deutschem impfbuch etc.

Wer will denn irgendwann mir die Haltung untersagen, wenn ich in 5 Jahren nach De ziehe und den hund anmelde. Da fragt doch keiner! Hauptsache dt.Papiere.
Selbst an der Grenze will doch keiner etwas von mir?


Oder??????
 
Ich persönlich denke , es würde so lange nix machen wie man in ein Bundesland zieht ohne Liste. Probleme würde es erst geben z.B. in NRW .

Meine Empfehlung wäre auch der RA .

Wir machen es z.B. so , dass von uns gezüchtete SBT, die ins Ausland abgegeben werden , ordnungsgemäß ein Exportpedigree bekommen .
Das Exportpedigree wird vom VDH auf die original Clubahnentafel aufgeheftet und läßt sich somit jeder Zeit entfernen .Exportpedigree wird im Ausland benötigt um den SBT in dem jeweiligen zuständigen Dachverband eintragen zu können zwecks Zucht .
Wir haben letztes Jahr einen SBT aus der Türkei zurück bekommen, der hat dort 4 Jahre gelebt . Hier hat der Zoll Flughafen Frankfurt vom Landratsamt eine schriftliche Genehmigung zu Wiedereinfuhr haben wollen . Der SBT wurde vermittelt nach Niedersachsen,dort hat bei der Anmeldung kein Mensch gefragt woher der Hund kommt.
Da wir in BaWü wohnen war eine einfache Aktion.

Eine andere Anmerkung wäre , wenn viel Geld vorhanden ist , gegen das Importverbot zu klagen. Da hier vom Bundesgerichtshof gefordert worden ist , das Importverbot Gesetz seitens der Bundesregierung im angemessener Zeitraum (5 Jahre) zu überprüfen ist . Dieses ist jedoch nicht geschehen . Hier wäre ein Ansatzpunkt zur Klage . Aktuell besteht anscheinend kein Interesse gegen dieses Gesetz von den Vereinen her zu klagen.
 
Das Importverbot wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtens eingestuft. Gesagt wurde, dass das Importverbot ev. nicht EU-konform sein könnte. Die Vereine selber können nicht klagen, klagen kann immer nur ein Betroffener.

So weit ich weiß, läuft immer noch die Klage der Familie Dettmar gegen das Importverbot für Bullterrier:

Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nach 5 Jahren zu überprüfen, bezog sich auf die gelisteten Rassen.

Vera
 
Eine andere Anmerkung wäre , wenn viel Geld vorhanden ist , gegen das Importverbot zu klagen. Da hier vom Bundesgerichtshof gefordert worden ist , das Importverbot Gesetz seitens der Bundesregierung im angemessener Zeitraum (5 Jahre) zu überprüfen ist . Dieses ist jedoch nicht geschehen . Hier wäre ein Ansatzpunkt zur Klage . Aktuell besteht anscheinend kein Interesse gegen dieses Gesetz von den Vereinen her zu klagen.

Vielleicht liegt es bei den Vereinen daran, dass eben nicht viel Geld vorhanden ist.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bundesweites Importverbot Deutschland“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

helki-reloaded
"Auf Initiative von Brandenburg hat der Bundesrat heute einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gefasst. Damit wird die Bundesregierung gebeten, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage für die...
Antworten
0
Aufrufe
207
helki-reloaded
helki-reloaded
Lewis7
Das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung! Wenn Tierhaltung/Tierschutz an allen Schulen in Bio unterrichtet würde, wär die Situatione der Tiere bestimmt um einiges besser.
Antworten
1
Aufrufe
543
The Martin
T
Lewis7
Hallo, wer steht hinter dem bundesweiten Tierschutznotruf 0700-58 58 58 10 ? Im Jahre 2005 wurde der bundesweite Tierschutz-Notruf gestartet. Viele Jahre wurde dieser von vielen Ehrenamtlichen Mitstreitern erfolgreich geführt. Leider hatte es dann bei den Verantwortlichen zu Streitigkeiten...
Antworten
1
Aufrufe
795
Heli Ditterich
H
D
Erst diese Woche habe ich im Fernsehen gesehen, wie eine Elefantendame trotz schmerzhafter Athrose ohne Behandlung jahrelang vom Zirkus gehalten wurde. Sie konnte schon gar nicht mehr richtig laufen und trotzdem musste sie auftreten. Jetzt ist sie in Osnabrück im Zoo. Einfach schrecklich! Stimme...
Antworten
3
Aufrufe
368
Jerr
J
Schade... na vielleicht triffst du sie ja demnächst nochmal ...
Antworten
34
Aufrufe
3K
baghira226
baghira226
Zurück
Oben Unten