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Bundesverfassungsgericht bestätigt Kampfhunde-Gesetze
Karlsruhe, 06.12.2001
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, Teile des Gesetzes auszusetzen. Hundezüchter hatten versucht, das Gesetz zu stoppen, da ihnen aus Zucht- und Einfuhrverboten Nachteile entstünden. Die Richter entschieden, dass die Gefahr durch Kampfhunde zu groß sei, um auf Züchter-Interessen eingehen zu können. Die Umsetzung des Gesetzes dürfe nicht verzögert werden.
LG
Ninchen
Bundesverfassungsgericht bestätigt Kampfhunde-Gesetze
Karlsruhe, 06.12.2001
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, Teile des Gesetzes auszusetzen. Hundezüchter hatten versucht, das Gesetz zu stoppen, da ihnen aus Zucht- und Einfuhrverboten Nachteile entstünden. Die Richter entschieden, dass die Gefahr durch Kampfhunde zu groß sei, um auf Züchter-Interessen eingehen zu können. Die Umsetzung des Gesetzes dürfe nicht verzögert werden.
LG
Ninchen