Bundesverfassungsgericht bestätigt Kampfhunde-Gesetze

Ninchen

KSG-Ostwestfale™
20 Jahre Mitglied
bei hundejo.de gefunden

Bundesverfassungsgericht bestätigt Kampfhunde-Gesetze

Karlsruhe, 06.12.2001

Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, Teile des Gesetzes auszusetzen. Hundezüchter hatten versucht, das Gesetz zu stoppen, da ihnen aus Zucht- und Einfuhrverboten Nachteile entstünden. Die Richter entschieden, dass die Gefahr durch Kampfhunde zu groß sei, um auf Züchter-Interessen eingehen zu können. Die Umsetzung des Gesetzes dürfe nicht verzögert werden.

LG
Ninchen
beaniebaby.gif



bild09.jpg
 
Habe noch keine Post diesbezüglich vom VDH erhalten, ich nehme aber an, das es dabei um den Antrag auf Aussetzung des Zuchtverbotes geht, dieser war aber nur ein Teil der Klage und es war von Anfang an relativ klar, das der abgelehnt wird. Die eigentliche Klage ist meines Wissens noch nicht verhandelt worden und es dürfte noch lange dauern, bis dies geschieht.
Gruss
bones

imgProxy.asp
 
Es ist sicherlich noch sehr fraglich, ob in der
Hauptsache verhandelt wird, denn viele Klagen werden
vom Gericht mit der Begründung:"Keine Aussicht auf
Erfolg" erst gar nicht angenommen...
 
Es bleibt uns eh nix anderes übrig als abzuwarten,ich gebe die Hoffnung noch nicht auf das der Rotti wieder von der Kat 1 runter kommt!!!
ren05.gif
 
Sorry Rottilove,

Kat 1 ? Geseke liegt doch von Bad Wünnenberg/Haaren gar nicht weit entfernt - ist das nicht mehr NRW?

LG Melli
 
Sorry, aber es geht glaube ich nicht darum ob der Rotti nun in Kat 1, 2 oder sonst was ist sonder darum das man die Gefährlichkeit von Hunden grundsätzlich nicht nach ihrer Rasse beurteilen kann !

Wenn wir uns da nicht einig sind, so nach dem Motto „Ich bin noch mal davon gekommen, der Rest ist mir doch Wurscht“ dann können wir die Sache gleich vergessen ! Wegen meiner Polly (8,5kg) müsste ich mich hier jedenfalls nicht engagieren.


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Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

Nächte Sitzung AK Tierschutz Mi. 12.12. 18:00 Uhr Nds. Landtag Han.: Artgerechte (?) Haltung von Zirkustieren

cu Wolf
 
Die Entscheidung des BGH besitzt sich auf das BUNDESGESETZ ! Und zudem nur auf den von den Klägern gestellten Eilantrag, dieses Gesetz vorerst außer Kraft zu setzen. (Schließlich kann man eine Kastration nicht rückgängig machen und den Ausfall eines Züchters für mehrere entgangene Zuchtjahre auch nicht.)
Genauers findet ihr unter Hundejo.de, Presse vom 6. und 7.12.
Mit den VOs hat das, meiner Meinung nach, erst einmal gar nichts zu tun. Ich hoffe jedoch, dass bei einer endgültigen Entscheidung durch die hoffentlich diese Rassenliste gekippt wird ("Daumendrück"), danach die anderen VOs zu kippen sind.

Caro-BX
 
Hallo,

ihr findest auch genauere Infos unter: dann unter aktuelles. Es geht "nur" um die einstweilige Verfügung. Na ja, wenn das jetzt ewig dauert, hat es sich eh erledigt mit unseren Rassen
frown.gif

Ach ja, ich bin übrigens Klägerin B. die gleich zu Anfang genannt wird
frown.gif
Wir müssen weiter hoffen. Stimmt es eigendlich, das Landesrecht vor Bundesrecht geht??

liebe Grüße Manuela+Bullis


kssunshine.jpg

Keep your face to the sunshine, and you cannot see the shadows.

 
Ja Meli das ist schon richtig,aber laut des neuen Gesetzentwurfes sollten ja 14 Hunde in der Kat 1 bleiben die Kat 2 sollte ganz wegfallen und somit der Rotti in die 1 hochrutschen
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolf II:
Sorry, aber es geht glaube ich nicht darum ob der Rotti nun in Kat 1, 2 oder sonst was ist sonder darum das man die Gefährlichkeit von Hunden grundsätzlich nicht nach ihrer Rasse beurteilen kann !

[/quote]

Lieber Wolf ich glaube darüber haben wir uns wohl alle schon einen´´Wolf``disskutiert und sind uns wohl auch einig das Du recht hast,aber mir als Rottiliebhaber liegt das nun mal besonders am Herzen
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolf II:
Sorry, aber es geht glaube ich nicht darum ob der Rotti nun in Kat 1, 2 oder sonst was ist sonder darum das man die Gefährlichkeit von Hunden grundsätzlich nicht nach ihrer Rasse beurteilen kann !

Wenn wir uns da nicht einig sind, so nach dem Motto „Ich bin noch mal davon gekommen, der Rest ist mir doch Wurscht“ dann können wir die Sache gleich vergessen ! Wegen meiner Polly (8,5kg) müsste ich mich hier jedenfalls nicht engagieren.

Gebe dir vollkommen recht, das hatten wir aber schon am Anfang der Diskussion, der Zusammenhalt der Hundebesitzer?
Habe es hier eigentlich selten so erfahren:"..hauptsache meiner....".

Gruss Gerry
[/quote]



Die Menschen, denen wir eine Stütze sind, geben uns halt im Leben.
 
Und ich bin Klägerin K.
Schon ein Unding,daß die Presse das eher wußte als wir Kläger....
und der Beschluß wurde mir bis heute noch nicht zugestellt!
Hammerhart.........
Na ja - wir haben ja noch die Chance das Hauptsacheverfahren in 1 oder 2 Jahren zu gewinnen.....
Gruß Margrit


Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
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