Bundesrat will Kampfhunde-Gesetz verschärfen
Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr ein noch schärferes Gesetz gegen gefährliche Hunde gefordert. Die Länderkammer rief deshalb den Vermittlungssauschuss an. Die Länder wollen nicht nur den Import, sondern auch das Halten gefährlicher Hunde unter Strafe stellen.
Meldung vom 21.12.2000
Kampfhunde im Vermittlungsausschuss
Bundesrat verlangt Nachbesserung des Gesetzesentwurfs
Berlin (AP)
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss sich mit dem Thema Kampfhunde beschäftigen. Die Länderkammer rief am Donnerstag in Berlin das Gremium mit dem Ziel an, den Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde nachzubessern. Unter anderem wird ein «Hundeführerschein» verlangt, also einen Sachkundenachweis auch von privaten Tierhaltern.
Das Gesetz soll unter anderem den Import gefährlicher Hunde regeln. Vorgesehen ist ein absolutes Einfuhrverbot für die Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Rassen. Das Verbot soll auch für Kreuzungen gelten. Verstöße gegen das Einfuhrverbot sind mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Das Gesetz sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen Aggressionssteigerungen auftreten werden.
Der Bundesrat forderte erneut, nicht nur das Züchten und den Handel, sondern auch das Halten gefährlicher Hunde unter Strafe zu stellen. Es sei nicht einzusehen, weshalb der Halter eines Tieres, der durch Abrichtung und Erziehung die Aggressivität des Hundes womöglich noch gesteigert habe oder es in keiner Weise beherrscht, straffrei ausgeht, der Züchter des Tieres aber verurteilt werden soll.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 22. Dezember 2000 editiert.]
Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr ein noch schärferes Gesetz gegen gefährliche Hunde gefordert. Die Länderkammer rief deshalb den Vermittlungssauschuss an. Die Länder wollen nicht nur den Import, sondern auch das Halten gefährlicher Hunde unter Strafe stellen.
Meldung vom 21.12.2000
Kampfhunde im Vermittlungsausschuss
Bundesrat verlangt Nachbesserung des Gesetzesentwurfs
Berlin (AP)
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss sich mit dem Thema Kampfhunde beschäftigen. Die Länderkammer rief am Donnerstag in Berlin das Gremium mit dem Ziel an, den Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde nachzubessern. Unter anderem wird ein «Hundeführerschein» verlangt, also einen Sachkundenachweis auch von privaten Tierhaltern.
Das Gesetz soll unter anderem den Import gefährlicher Hunde regeln. Vorgesehen ist ein absolutes Einfuhrverbot für die Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Rassen. Das Verbot soll auch für Kreuzungen gelten. Verstöße gegen das Einfuhrverbot sind mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Das Gesetz sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig soll es verboten sein, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen Aggressionssteigerungen auftreten werden.
Der Bundesrat forderte erneut, nicht nur das Züchten und den Handel, sondern auch das Halten gefährlicher Hunde unter Strafe zu stellen. Es sei nicht einzusehen, weshalb der Halter eines Tieres, der durch Abrichtung und Erziehung die Aggressivität des Hundes womöglich noch gesteigert habe oder es in keiner Weise beherrscht, straffrei ausgeht, der Züchter des Tieres aber verurteilt werden soll.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 22. Dezember 2000 editiert.]