Bundesgesetz laut NJW verfassungswidrig

Micha

Hi!

In einem Artikel der NJW (Neue juristische Wochenschrift) wird das Bundesgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) als ganz klar verfassungswidrig kommentiert.

Nachzulesen in der Ausgabe 39/2001, 2834 "v. Coelln: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB". Laden kann man sich die betreffenden Seiten bei Hund und Halter unter: und dort unter: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB...

Nach der Lektüre dieses Artikels sehe ich einer Verfassungsklage wieder zuversichtlicher entgegen!

Micha
 
  • 7. Dezember 2025
  • #Anzeige
Hi Micha ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Danke Micha, habe den Artikel gelesen. Zwar fürchterliches Juristendeutsch und der Satz am Ende schlimm:*es zeugt von einer gewissen Ironie dass gerade in der Bekämpfung der gefährliche Hunde dieser Artikel des GG zur Anwendung kommt*,aber immerhin gibt es Hoffnung, dass das Bundesgesetz verfassungswidrig ist.
Schoen!!!
Bora
 
  • 7. Dezember 2025
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
  • Freundlich
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 25 Personen
Hi Bora!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von KsBora:
der Satz am Ende schlimm:*es zeugt von einer gewissen Ironie dass gerade in der Bekämpfung der gefährliche Hunde dieser Artikel des GG zur Anwendung kommt*
[/quote]

Ja, der Satz ist schlimm. Er zeigt, dass der Autor alles andere als ein "Kampfhunde"-Freund ist. Andererseits ist er aber auch positiv zu werten. Denn wenn ein "Kampfhunde"-Gegner bei juristischer Bewertung ganz klar zum Schluss kommt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, dann ist die Hoffnung sehr berechtigt, dass auch die Verfassungsrichter so befinden werden. Man kann mindestens nicht sagen, dass er den Kommentar aus Sympathie zu den soKas geschrieben hat. Leider kann es aber bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe Jahre dauern. Bis dorthin sind die soKas wahrscheinlich schon ziemlich ausgestorben.

Micha
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bundesgesetz laut NJW verfassungswidrig“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

W
Folgende Mail habe ich gestern von unserem Mitstreiter bekommen: "das Interview hat gestern im SWR-Studio Koblenz stattgefunden. Die Ausstrahlung erfolgt über SWR 2 am Dienstag, den 16. März 2004 um 12.30 Uhr in der Sendung "Zeitlupe", also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Urteil schon bekannt...
Antworten
3
Aufrufe
723
Wolfgang
W
LillyoftheValley
Ich nehme an, sie meint DAS Bundesgesetz: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
5
Aufrufe
1K
Wolfgang
W
Puppyclip
Na da bedanke ich mich doch mal bei allen diesen Vereinen, die somit meine Klage für die American Pit Bull Terrier bezahlen! Gruß und Hut ab Margrit Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
Antworten
8
Aufrufe
2K
Margrit
M
S
Achtung,die bisherigen Durchführungsverordnungen lassen u.a. folgende Ausnahmen zu: 1.Ein im Inland erlaubter Hund darf Aus- und Einreisen, allerdings Papiere über den Hund mitführen. 2. Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen bis zu 6 Wochen mit Listenhunden EINREISEN, dies gilt für...
Antworten
4
Aufrufe
649
Wilfried Hoffmann
W
Moe
Eingeschläfert, weil er einen anderen Hund totbeisst? Natürlich ist das nicht zu entschuldigen, aber direkt einschläfern??? Ich dachte, es geht um "Menschenschutz" Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Gruss bones Du musst registriert sein, um diesen...
Antworten
1
Aufrufe
957
bones
Zurück
Oben Unten