Bundesgesetz laut NJW verfassungswidrig

Micha

Hi!

In einem Artikel der NJW (Neue juristische Wochenschrift) wird das Bundesgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) als ganz klar verfassungswidrig kommentiert.

Nachzulesen in der Ausgabe 39/2001, 2834 "v. Coelln: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB". Laden kann man sich die betreffenden Seiten bei Hund und Halter unter: und dort unter: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB...

Nach der Lektüre dieses Artikels sehe ich einer Verfassungsklage wieder zuversichtlicher entgegen!

Micha
 
Danke Micha, habe den Artikel gelesen. Zwar fürchterliches Juristendeutsch und der Satz am Ende schlimm:*es zeugt von einer gewissen Ironie dass gerade in der Bekämpfung der gefährliche Hunde dieser Artikel des GG zur Anwendung kommt*,aber immerhin gibt es Hoffnung, dass das Bundesgesetz verfassungswidrig ist.
Schoen!!!
Bora
 
Hi Bora!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von KsBora:
der Satz am Ende schlimm:*es zeugt von einer gewissen Ironie dass gerade in der Bekämpfung der gefährliche Hunde dieser Artikel des GG zur Anwendung kommt*
[/quote]

Ja, der Satz ist schlimm. Er zeigt, dass der Autor alles andere als ein "Kampfhunde"-Freund ist. Andererseits ist er aber auch positiv zu werten. Denn wenn ein "Kampfhunde"-Gegner bei juristischer Bewertung ganz klar zum Schluss kommt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, dann ist die Hoffnung sehr berechtigt, dass auch die Verfassungsrichter so befinden werden. Man kann mindestens nicht sagen, dass er den Kommentar aus Sympathie zu den soKas geschrieben hat. Leider kann es aber bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe Jahre dauern. Bis dorthin sind die soKas wahrscheinlich schon ziemlich ausgestorben.

Micha
 
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