Micha
Hi!
In einem Artikel der NJW (Neue juristische Wochenschrift) wird das Bundesgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) als ganz klar verfassungswidrig kommentiert.
Nachzulesen in der Ausgabe 39/2001, 2834 "v. Coelln: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB". Laden kann man sich die betreffenden Seiten bei Hund und Halter unter: und dort unter: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB...
Nach der Lektüre dieses Artikels sehe ich einer Verfassungsklage wieder zuversichtlicher entgegen!
Micha
In einem Artikel der NJW (Neue juristische Wochenschrift) wird das Bundesgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) als ganz klar verfassungswidrig kommentiert.
Nachzulesen in der Ausgabe 39/2001, 2834 "v. Coelln: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB". Laden kann man sich die betreffenden Seiten bei Hund und Halter unter: und dort unter: Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB...
Nach der Lektüre dieses Artikels sehe ich einer Verfassungsklage wieder zuversichtlicher entgegen!
Micha