Bürger sind empört über die Heimkehr des Kampfhundes

Cerstin

Crimlaer sind empört über die Heimkehr des Kampfhundes



Skepsis gegenüber Maulkorb- und Leinenpflicht / Opfer erschüttert Von Petra Schenk Crimla. Die Gefahr sei wieder nach Crimla zurückgekehrt, sagte Bürgermeister Bernhard Grunitz, als er von der Entscheidung seines Amtskollegen in Weida erfuhr. "Weida ist unsere erfüllende Gemeinde. Ich hätte es normal gefunden, wenn man mit mir gesprochen hätte, aber nichts", zeigte sich Grunitz verärgert. Stein des Anstoßes ist die Entscheidung des Weidaer Bürgermeisters Werner Beyer (parteilos), den Kampfhund Boss aus dem Tierheim Weida wieder zu seinem Eigentümer nach Crimla zu geben, obwohl der Staffordshire Bullterrier einen Pfleger angegriffen hatte und der Eigentümer die Fähigkeit zur Haltung eines so gefährlichen Hundes bislang nicht nachgewiesen hat.

Die Nachricht ging um wie ein Lauffeuer. Die Crimlaer seien empört, fasst Grunitz seine Gespräche zusammen. Auch ihm ist unverständlich, warum der gefährliche Hund seinem Besitzer zurückgegeben wird. Den Auflagen wie Maulkorb und Leinenpflicht stehen die Crimlaer skeptisch gegenüber. "Wenn der Hund mal Gassi gehen muss, ist fraglich, ob mit Maulkorb und Leine", gibt Frank Asmus zu Bedenken. Und auch Hilde Schleicher bekräftigt die Zweifel: "Der Hund lebt nur im Haus. Da ist gar kein Garten dran." Gleich über die Straße hinweg liegt ein Wiesenstück. Gisela Schöppe sei etwas mulmig, wenn sie am Haus des Hundehalters vorbeigeht, sagt sie. Sie schlingt die Jacke enger um sich und schaut verstohlen zur Eingangstür. "Wenn die Tür offen steht, kann der Hund sofort raus, was dann?", fragt die Crimlaerin. Auch die Nachbarschaft sei sprachlos gewesen. Es habe schon Überlegungen gegeben, mit Unterschriften gegen die Entscheidung zu protestieren.

Als "Frechheit und unzumutbar", bezeichnet Barbara Hirsch, Verkäuferin der Bäckerei Treibmann, die Sache. Sie hatte Ende Mai den jungen Pfleger blutüberströmt gefunden. Der Staffordshire Bullterrier hatte ihm beide Unterarme aufgebissen. Der Hund hatte seit diesem Angriff im Tierheim gelebt und ist nun wieder am Ort des Geschehens. Für Schwester Susann eine angsteinflößende Situation. Der Pflegevertrag für die Mutter des Hundehalters sei gekündigt, sagte sie. Vier Wochen müsse der Dienst noch weiter laufen und nicht immer könnten die Mitarbeiter des Pflegedienstes Julia Rzegotta zu zweit arbeiten. Der Eigentümer habe versprochen, den Kampfhund wegzusperren, so Schwester Susann.

"Der Hund gehört eingeschläfert", spricht Petro Wondrak aus Seifersdorf aus, was viele denken. Der Hund sei eine Gefahr, betont der Jäger. Thomas Bonitz aus Crimla will sich kein Urteil darüber erlauben. Er wisse das alles nur aus den Erzählungen der Eltern, die darüber aber sehr erbost seien. So wie die Eltern des verletzten Pflegers. Der junge Mann kann die praktischen Anforderungen in seinem Beruf nicht mehr erfüllen. Heben sei kaum möglich, Schreiben ginge langsam wieder. Mit Hilfe der Berufsgenossenschaft sei ihr Sohn jetzt in einer Umschulung, sagt der Vater. Die Nachricht vom heimgekehrten Kampfhund habe ihn aber zutiefst erschüttert.

03.10.2003


 
  • 29. März 2024
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OSTTHÜRINGER Zeitung

Kampfhund aus Crimla wieder im Tierheim

Landratsamt zwingt zur Rückgabe Weida. (p.s.) Der Staffordshire Bullterrier aus Crimla ist zurück im Tierheim. Gestern gegen Mittag hatte sein Besitzer ihn wieder zurückgebracht. Andernfalls wäre der Hund per Polizei gesucht und sicher gestellt worden. Grund für die Rückorder war eine Auflage des Greizer Landratsamtes.

"Das Landratsamt fungierte als Fachaufsicht für die Stadt Weida", erklärte Karin Lange, Sprecherin des Landratsamtes. In Greiz war zuvor die Aufforderung des Landesverwaltungsamtes eingegangen, den Hund sicher zu verwahren. "Der Hund ist gefährlich. Wir haben von zwei Beißfällen Kenntnis", sagte Petra Freytag, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. Der Staffordshire Bullterrier habe schweren Personenschaden verursacht und sei sowohl nach der Thüringer als auch nach der Bundesgefahrenhundeverordnung als gefährlich einzustufen, so Frau Freytag.

Für Weidas Bürgermeister Werner Beyer (parteilos) eine unangenehme Sache. Am Donnerstag hatte er dem Stadtrat gesagt, er sei aufgefordert worden, über die Tötung des Hundes zu entscheiden. Dies werde aber erst durch das Landratsamt geprüft, so Karin Lange. So hat es auch im Schreiben an den Bürgermeister gestanden. "Ich bin entmachtet worden", sagte Werner Beyer gestern. Die Vorgehensweise der Beamten habe ihn verärgert.

Am 26. September hatte Weidas Bürgermeister per Chefentscheid den Hund unter Auflagen an seinen Besitzer übergeben. Der Hund hatte Ende Mai einen Krankenpfleger im Hause des Hundehalters angegriffen und ihm beide Unterarme aufgebissen. Die Bürgermeisterentscheidung zur Freilassung des Hundes hatte den Bescheid seines Ordnungsamtes über die Verwahrung des gefährlichen Staffordshire Bullterrier im Tierheim außer Kraft gesetzt. Dabei war er schon rechtskräftig. Denn der Einspruch des Hundehalters gegen den Ordnungsamtsbescheid war zurückgenommen worden (wir berichteten). Landesverwaltungsamt und Landratsamt haben nun die Bürgermeisterentscheidung wieder aufgehoben.

Die Rückgabe des Hundes gestaltete sich dennoch schwieriger als vermutet, denn die Leiterin des Weidaer Tierheims, Manuela Geißler, lehnte die Wiederaufnahme des Kampfhundes ab. Sie beruft sich auf ein tierärztliches Attest. Der Hund sei blasenkrank geworden im Tierheim, die Zwinger dort nicht beheizt. Der kalte Betonfußboden sei dem Tier nicht zuzumuten, so Frau Geißler. Ein anderes Tierheim wurde gefunden.

Jetzt ist das Landratsamt am Zuge. Dort müssen Akten gewälzt und Gutachten unter die Lupe genommen werden. In Greiz fällt dann die Entscheidung über Leben und Tod des Kampfhundes. Kommentar

07.10.2003

 
Bullterrier zerfleischt Krankenpfleger den Arm

Von Wiebke Wildt Für Karsten G. ist der 30. Mai 2003 "der schlimmste Tag meines Lebens", sagte er gestern im Amtsgericht Gera. Kurz nach sieben Uhr früh fuhr der Krankenpfleger zu einer schwerkranken Patientin nach Crimla (Landkreis Greiz). Im Haus lebt auch der Sohn der Frau - Herbert Z. - sein American Staffordhire Terrier und eine gute Freundin von Z.

Karsten G. hatte gerade mit der Versorgung der alten Dame begonnen, als sich die Tür einen Spalt öffnete. "Auf einmal stand der Hund da. Ich habe ihn kurz angesehen, dann raste er auf mich zu", so der 33-Jährige.

Was dann passierte, kann der Pfleger nur mit Mühe und um Fassung ringend schildern. Der Hund hatte sich minutenlang in seinem Unterarm verbissen. "Ich hatte Todesangst. Wenn man den Kopf sieht, den eigenen Arm darin und das Blut spritzt . . ."

Irgendwie gelang es G. in den überdachten Innenhof des Hauses zu kommen - mit dem Hund am Arm. Dort hatte er bei seiner Ankunft Herbert Z. - nach einem ausgiebigen Trinkgelage schlafend - am Tisch sitzen sehen. Als Z. zu sich kam, ließ der Hund ab. Karsten G. rannte auf die Straße und brach zusammen. In letzter Minute wurde er vor dem Verbluten gerettet. Im Klinikum folgten fünf Operationen, vier in den ersten sechs Tagen. Die rechte Hand konnte erhalten, nicht aber ihre Funktionstüchtigkeit gerettet werden. Das Aus für den Beruf.

Eine ganz andere Sicht auf die Dinge hat Herbert Z. Für ihn ist alles nur eine "Verkettung unglücklicher Umstände". "Eine schlimme Sache, sicher", räumt der Rechtsanwalt aus Greiz ein. Aber eben nicht vorhersehbar. Auch in seinem Verhalten kann der 48-jährige Jurist keine Pflichtwidrigkeit erkennen.

Er habe mit dem Pflegedienst abgesprochen, dass der Hund weg ist, wenn die Pfleger kommen, gesteht Z. Seine Bekannte habe den Hund nach der Feier an jenem 30. mit in die erste Etage genommen und die Tür hinter sich verschlossen. Wahrscheinlich habe der Hund das Wimmern der alten Frau gehört und "sein Rudelmitglied schützen" wollen. Hunde reagieren nun mal, wenn man sie ansieht oder wegläuft, behauptete der Anwalt.

"Sie haben als Besitzer eines Hundes Pflichten, die Sie als Halter und Rechtsanwalt eigentlich kennen müssten", reagierte der Richter auf die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten. Er verurteilte Herbert Z. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss Z. 3600 Euro an G. zahlen. Der Staatsanwalt hatte neun Monate gefordert.

"Boss ist nicht der fromme Familienhund", so der Richter. Er hatte 2001 schon einmal ein zehnjähriges Mädchen verletzt. "Sie waren zwar körperlich da, aber geistig nicht in der Lage, sich um das Tier zu kümmern", hielt der Richter dem alkoholgewöhnten Z. entgegen. Der hatte eine Stunde nach dem Vorfall einen Atemalkoholwert von 1,85 Promille. Und: "Es gibt kein Feierverbot für Hundehalter. Aber entweder müssen sie das Tier vor dem Gelage sicher wegsperren oder eher mit trinken aufhören."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Z. prüft, ob er Rechtsmittel einlegt.
26.04.2004


Nun hätten wir alle Hunderassen durch, oder?
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier

Sicher ist wohl nur, dass der Halter ein erhebliches Alkoholproblem hat und dass solche Leute grundsätzlich keine Hunde halten dürfen sollten. Auch dann nicht, wenn sie Juristen sind.

Tragisch ist es, dass gerade ein Angehöriger eines helfenden Berufes seine Berufsfähigkeit verloren hat.

Wie lange muß sich das wohl schon vorher angekündigt und aufgeschaukelt haben....
Pflegedienst kommt täglich, Hund wird weggesperrt, hört wie der Kranke wimmert und sieht hinterher den Pfleger weggehen. Und irgendwann war der Tag, an dem der Hund endlich die Möglichkeit sah, dem Eindringling, der jeden Tag sein Rudelmitglied zum Stöhnen brachte, zu vertreiben....

Wie unfähig und besoffen muß man sein, um solche sich ankündigende Vorfälle nicht zu erkennen. Unbescholtenheit reicht als Voraussetzung zur Hundehaltung nicht aus. Auch Zuverlässigkeit und Sachkunde müßten Pflicht sein. Ebenso wie ich alle 5 Jahre auf Drogen- und Alkoholprobleme untersucht werde, um meinen Busschein verlängert zu bekommen, ist eine solche Zuverlässigkeits-Überprüfung auch für Halter von größeren Hunden zu fordern. Spätestens dann, wenn das Halter-Hund-Gespann schon mal auffällig waren.
 
Als "Frechheit und unzumutbar", bezeichnet Barbara Hirsch, Verkäuferin der Bäckerei Treibmann, die Sache.

Ein Uimsichwerfen von starken Worten. Kein Gedanke daran, der Hundehalter könnte aus dem Unglück gelernt haben und alles tun um in Zukunft Gleiches zu verhindern.

Wenn aber die Unerzogenen Kinder solcher Leute ihre Mitschüler quälen, das mit voller Absicht, und in Gruppen, dann bekommen von unseren Gerichten die Haupttäter Bewährungsstrafen mit lächerlichen Auflagen und die Mitläufer werden zu Dauerarrest verurteilt. Alle aber kommen wieder nachhause und niemand regt sich auf.



Ciao Erwin
 
Erwin,
was nützt es dem verletzten Pfleger das der Hundebesitzer aus der Sache etwas gelernt haben könnte?Und was soll diese Einstellung, wenn die einen die einen Mitschüler verprü-
geln "davonkommen" ( deiner subjektiven Meinung nach ) dann soll auch ein fahrlässiger
Hundehalter seinen auffällig gewordenen HUnd wiederbekommen.Haben die prügelnden
Schüler deiner Meinung nach nicht gelernt oder wo ist hier die Richtschnur?Die Welt besteht nicht nur aus Hunden die ungerecht behandelt werden.Hund gut-Mensch böse?Nee,
Erwin so schwarz-weiss ist die Welt nicht.Auch wenn Medien und Politiker diese Thema in
Mensch gut-Hund böse umdrehen und missbrauchen....wir sollten uns auf dieses Niveau
nicht begeben.
Ansonsten bin ich Andreas Meinung, auch wenn ich der Erklärung warum der Hund biss nicht so ganz folgen kann.Ein beissender Hund ist für mich nicht o.k., da langt ins Zimmer
sperren nicht aus.Was nützt mir im übrigen ein beissender Hund im Hof, wenn ich die Hälfte der Arztkosten tragen darf?
Ich finde das es den sokas kein bisschen nützt, wenn bei jedem Vorfall die Angelegenheit
zu Gunsten des Tieres heruntergespielt wird, das ist unglaubwürdig und Wasser auf die
Hundehassermühlen.

Michael
 
Michael, dem verletzten Pfleger nutzt es gar nichts, genauso wenig wie es dem schikanierten Schüler was nutzt.
Da wird auch gar nichts heruntergespielt, sondern nur auf das Messen mit zweierlei Maß hingewiesen.
Wie sich ein Kind oder ein Hund benimmt ist Ergebnis der Erziehung, die das Kind oder der Hund genossen hat.
Wird ein Hund gewalttätig, dann wird der Halter des Hundes zu Recht bestraft, der Hund meistens hingerichtet.
Werden Kinder gewalttätig, dann geschieht den verantwortlichen Eltern gar nichts, den Kindern und Jugendlichen fast nichts.
Wie sich ein Hund gegenüber Kleineren und Schwächeren zu benehmen hat, kannst du auf dem angehängten Bild sehen.

Ciao Erwin
 
Andreas schrieb:
Sicher ist wohl nur, dass der Halter ein erhebliches Alkoholproblem hat
Woraus schließst du das? Nur daraus daß der Mann am betreffenden Tag (nach einer Feier) alkoholisiert war? Oder hab' ich was überlesen...

Alexis
 
Hi Al,


Alexis schrieb:
Woraus schließst du das?

"hielt der Richter dem alkoholgewöhnten Z. entgegen. Der hatte eine Stunde nach dem Vorfall einen Atemalkoholwert von 1,85 Promille

wobei ich mir mit dem Atemalkoholwert jetzt selbst nicht mehr sicher bin:
Ist der doppelt so hoch wie die BAK?

ich frag mal Google ...
Anzeige der Ergebnisse bei Atemalkoholmessungen
Hier handelt es sich in jedem Falle um Atemalkohol-Messwerte und nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen - um Blutalkohol-Messwerte.
Um aber etwaige Angaben über die AAK Werte in vergleichbaren Einheiten angeben zu können, werden die in Promille angegebenen Ergebnisse mit einem Korrelationsfaktor (1 / 2,1) in die Einheit Milligramm Ethanol pro Liter Atemluft zurückgerechnet. (mg / l)
Dabei gibt es Abweichungen von diesem Korrelationsfaktor je nach Höhe der Konzentration.
Bei dem Korrelationsfaktor gibt es zudem länderspezifische kleine Abweichungen.

Ähem?
wie jetzt?
Durch 2,1 teilen?
Dann wären es bloß noch 0,88 Promille Blutalkohol...
Oder rechnet das Gerät schon um?

Noch mal gegooglet...
Da dem Zeugen POK Z starker Atemalkoholgeruch beim Angekl. auffiel, führte er mit diesem gegen 22.05 Uhr einen Atemalkoholtest durch. Nachdem das Gerät einen Atemalkoholwert von 1,58 Promille angezeigt hatte, wurde dem Angekl. um 23.59 Uhr im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Deren Untersuchung ergab einen mittleren BAK von 1,15 Promille.

....war dieser nach Überzeugung des Sen. allein auf Grund der festgestellten BAK (zur Tatzeit 1,34 Promille) nicht mehr in der Lage, das Motorboot sicher zu führen.

...
Jedenfalls für den Führer eines Motorsportbootes auf dem Bodensee geht der Sen. davon aus, dass ab einer BAK von 1,3 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Eine solche ist dann gegeben, wenn die psychophysische Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge seiner Alkoholisierung so stark herabgemindert ist, dass er den jeweiligen Anforderungen des Verkehrs nicht mehr durch rasches, angemessenes und zielbewusstes Handeln zu genügen vermag und insbesondere beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen nicht mehr schnell und sicher genug reagieren kann

Also der Bootsführer hatte eine AAK von 1,58 (gegenüber 1,85 des Hundeführers) und der Bootsführer hatte zwei Stunden später einen Blutwert von 1,15 Promille.

Was für mich wichtig ist:
rasches, angemessenes und zielbewusstes Handeln
muß nicht nur ein Sportführer, sondern auch ein Hundehalter können, sofern er einen Hund hat, der schon mal gebissen hat und zudem Besucher in seiner Wohnung sind.

Kann jemand die Sache mit AAK und BAK mal richtig erklären?
 
Aha, danke, das 'alkoholgewöhnt' habe ich tatsächlich überlesen.
Deinen vorletzten Satz unterschreibe ich natürlich.

Alexis
 
Crimlaer Fall geht in die zweite Runde

Crimlaer Fall geht in die zweite Runde
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Hundebesitzer legt Berufung gegen Urteil ein Gera (p.s.). Herbert Z. und die Staatsanwaltschaft haben beide Berufung gegen das Urteil vom 26. April eingelegt, war von Ulrich Messner vom Geraer Amtsgericht zu erfahren. Damit ist der Fall des Crimlaer Hundebesitzers noch nicht abgeschlossen. Herbert Z. war wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 3600 Euro an das Opfer Karsten G. verurteilt worden (wir berichteten). "Das Urteil ist unter unserer Forderung geblieben, deshalb sind wir in Berufung gegangen", begründete Oberstaatsanwalt Thomas Villwock die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate gefordert. In zweiter Instanz müsse nun das Landgericht die Hauptverhandlung nochmals durchführen, so Villwock weiter. Ende Mai vergangenen Jahres war Karsten G. vom Kampfhund des Herbert Z. angefallen worden, als der junge Mann die Mutter pflegen wollte. Dem Pfleger waren beide Unterarme aufgebissen worden. Zum Zeitpunkt des Angriffs schlief Z. alkoholisiert im Haus.

Der Staffordshire Bullterrier war nach einer Einweisung ins Tierheim Weida in die Obhut der Bekannten des 48-jährigen Hundebesitzers übergeben worden. Z. selbst hatte kein Fähigkeitszeugnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen. Der Kampfhund hatte bereits 2001 ein 10-jähriges Mädchen verletzt.

Eine erneute Verhandlung könnte in etwa zwei bis drei Monaten stattfinden, sagte Oberstaatsanwalt Villwock.

04.05.2004
 
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