- bolli
DR hat einen Vorschlag zu einem HUNDE-HALTER-GESETZ gemacht.
Dazu wünschen wir uns mal eine Diskussion, die teilweise schon hier stattgefunden hat, aber nicht ganz zum eigentlichen Thema "Holland"passt http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...477-helft-den-kampfschmusern-holland-120.html
Erläuterung zu unseren Vorstellungen eines Hundehaltergesetzes:
Dass was ich in die Diskussion geworfen habe, sind Eckpunkte und kein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf. Dazu bin ich nicht in der Lage, bin ja nun mal kein Jurist. Des Weiteren sehe ich das aus der Ecke der Politik. Die Jahre 2000 ff. haben mir gezeigt, dass damals alle guten Vorschläge verworfen wurden, Fachleute falsch zitiert wurden und wir alle in die Ecke der spinnerten „Kampfhundfreude“ gestellt wurden. Wir alle, die SoKas hatten, mussten uns teilweise schon entwürdigende Behandlungen gefallen lassen, immer in der Angst damals, unsere Hunde zu verlieren. Spitzenplatz hatte damals mit Sicherheit Hessen und Hamburg. Bayern als Sonderfall braucht man wohl hierbei nicht zu erwähnen, denn dort schlugen die Uhren schon immer anders zum Nachteil der Hundehalter.
Nun nach fünf Jahren LHG NRW war ich der Meinung dass es angebracht wäre zu überdenken, ob es noch der Situation angemessen ist, ein Hundegesetz zu haben. Ich bin weiterhin der Meinung, dass es der Situation sehr viel mehr zuträglich ist, ein Gesetz zu haben, dass sich auf die Halter fokussiert und nicht auf die Hunde. Aus dieser Überlegung heraus ist der Vorschlag entstanden.
Wenn ich hier von einem Hundeführerschein rede, dann natürlich nicht in der Form der heutigen SoKaHalter Prüfungen. Denn dieser Multiple Choice Fragenbogen, der z.B. hier in Köln verwandt wird, ist zum größten Teil völlig sinnlos. Er bringt kaum Lernerkenntnis.
Was ich außerdem im Hinterkopf habe ist, dass es über andere Mechanismen doch möglich sein müsste, das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu entspannen. Ok, nicht alle Hundehalter werden dazu gebracht werden können, sich sozial zu verhalten, aber es sollte doch möglich sein durch Erkenntnisgewinn (Lerngewinn) mehr Hundehalter dazu zu bewegen. Das würde in der gesellschaftlichen Wahrnehmung uns, die wir Hunde haben, doch schon ein ganzes Stück weiterbringen.
Außerdem habe ich die Vision, dass es doch möglich sein müsste, etwas zu installieren, das bundesweit gilt. Das ist zwar langfristig gedacht, aber im Zuge der Föderalismusdiskussion nicht ganz aus der Welt. Denn das würde bedeuten, dass in allen Bundesländern man gleich behandelt wird und nicht solchen Repressionen unterliegt wie zum Beispiel in Bayern. Ich habe diese Frage auch bereits in Berlin angesprochen und bin natürlich auf gewaltige Skepsis gestoßen. Das hält mich aber nicht davon ab, auch hier die Diskussion darüber in Gang zu halten.....
Hier nun einzelne Punkte, die unserer Meinung nach wichtig sind:
1. Voraussetzung ist, dass das LHG NRW entfällt.
Das ist ja unstrittig.
2. Alle Hundehalter müssen einen so genannten Hundeführerschein machen; hierbei ist es völlig egal, welche Rasse der Hund hat.
Hier so glaube ich zumindest gibt es ja auch keine strittige Diskussion.
3. Damit würde die Rasseliste entfallen
Das ist eins der großen Positivas dieser Regelung.
4. Für jeden Hund muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Glaube ich, auch unstrittig.
5. Jeder Hund muss gechipt sein und in ein Register eingetragen sein, z.B. Tasso.
Wohl auch unstrittig.
6. Der Hundeführerschein besteht aus zwei Teilen – einem theoretischen und einem praktischen Teil
Erst beide Teile zusammen ergeben ein ganzes. Denn nur ein, wie auch immer gearteter Sachkundenachweis, führt ja noch nicht dazu, dass es ein Teamverständnis zwischen Hund und Halter gibt. X-AntiVirus: checked by AntiVir MailGuard (Version: 8.0.0.18; AVE: 8.1.0.30; VDF: 7.0.3.174)
7. Die Prüfung hierzu muss wissenschaftlich gestützt sein.
Dass sollte der große Unterschied zwischen der bisherigen Regelung und einer zukünftigen sein.
8. Im theoretischen Teil muss bei dem Hundehalter Grundsätze des Rudelverhaltens, die Körpersignale des Hundes, Umgang mit Hunden in der Familie und das sozialverträgliche Verhalten bei Hundehaltung geprüft werden.
Diese Prüfung setzt natürlich einen vor geschalteten Lernprozess voraus, in einer Hundeschule o.ä.
9. Im praktischen Teil, der an den Wesenstest NRW angelehnt sein kann, muss das interaktionäre Verhalten Hund-Halter angeprüft werden. Es soll nicht der Hund Ziel dieses Testes sein, sondern das Gespann Halter-Hund. Hierbei kann der Halter entscheiden, ob er eine generelle Leinenbefreiung erreichen will. (Bemerkung zur Differenzierung: Statt Wesenstests plädiere ich für differenzierte Gutachten, differenziert nach dem jeweiligen Ethnogramm des Hundes. Die verschiedensten Hunderassen dürfen nicht weiter einheitlichen Tests unterzogen werden, dies ist kynologisch nicht zu vertreten, daran arbeitet derzeit auch die Bundestierärztekammer. Getestet werden sollte nur die "inadäquate" Beißbereitschaft bzw. eine Kommunikationsstörung. Tester müssen bundeseinheitlich mit viel höheren Standards ausgebildet werden.)
Hieraus geht deutlich hervor, da es sich um das Gespann Halter-Hund handelt, dass dieser Teil pro Hund gemacht werden sollte. Denn der Hund A kann ganz anders reagieren als der Hund B.
10. Der theoretische Teil muss vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen.
Hiermit wird u.a. Vorbeugung getroffen von dem „Weihnachtsgeschenkartikel“ Hund. Hunde, die dann sehr oft im Sommer in den Tierheimen landen, weil sie nun doch zu viel Arbeit machen und man dann doch lieber ohne diesem Anstrengungsfaktor Hund in den Urlaub fahren will. Die zu dieser Zeit an den Autobahnen angebundenen Hunde sprechen für sich. Dieser Teil muss nur ein mal im Leben gemacht werden.
11. Der praktische Teil spätestens 6 Monaten nach der Anschaffung des Hundes.
Über den Zeitpunkt kann man sich ja auseinandersetzen. Ob 6 Monate gut gewählt sind, bleibt dahin gestellt.
12. Nach bestandener Prüfung erhält der Halter einen bundesweit gültigen Hundeführerschein.
Damit wären die auch total negativen und überzogenen LHG’s auszuhebeln, z.B. Bayern.
13. Hundehalter, die die theoretische Prüfung nicht bestehen, dürfen sich keinen Hund anschaffen.
Ok, recht restriktiv, aber ich denke ganz im Sinn der Hunde und der Gesellschaft.
14. Die Prüfungen (praktische und theoretische) dürfen zweimal wiederholt werden.
Halte ich für notwendig. Hier müssen dann natürlich Verwaltungsvorschriften gefunden werden.
15. Sollte die theoretische Prüfung bestanden sein aber nach Wiederholung nicht die praktische, muss der Hund wieder an die Stelle abgegeben werden, die den Hund abgegeben hat.
Damit werden auch die Züchter und Tierheime in die Verantwortung genommen. Damit es nicht, wie heute üblich, dazu kommt, dass alle möglichen Hunde als „Familienhunde“ an die Frau/den Mann gebracht werden. Auch die Tierheime müssen über rassespezifische Eigenschaften aufklären. Zum Beispiel beim Herdenschutzhund, Hütehund u.a. Es brauchen ja wohl nicht viele worte verloren werden über Hunde, die völlig falsch am Platz sind, wie sehr viele Border Collies.
16. Nach 12 Monaten kann dann die ganze Prozedur wiederholt werden.
Muss meiner Meinung sein, jeder muss mehrere Chancen haben.
17. In das Gesetz müssen Übergangsregeln eingearbeitet werden.
Hier habe ich klarerweise Hundehalter im Blick, die schon lange Hunde vorfallsfrei haben. Auch denke ich, dass eventuell auch die entsprechende Behörde Einzelfallentscheidungen treffen könnte. Es wäre ja geradezu hirnrissig, wenn jemand, der z.B. Prüfungen im Hinblick auf das LHG abgelegt hat, diese noch einmal tun muss.
18. Eventuell können Sonderegelungen für Menschen über 65 Jahre erarbeitet werden.
Ich sage hier nicht umsonst: eventuell.
19. Wer bei der bisher geltenden Gesetzgebung tierquälerisch aufgefallen ist, darf nicht zu der Prüfung zugelassen werden.
Darüber muss wohl auch nicht diskutiert werden. Allerdings wären die Kommunen auch zu verpflichten, das dann auch uzu überprüfen. Denn die Sache mit Volkan in Hamburg ist ja passiert, weil der Hundehalter gar keinen Hund halten durfte und die Hamburger Innenbehörde das nicht überprüft hat.
20. Hunde dürfen vom Züchter und den Tierheimen nur nach dieser Gesetzgebung abgegeben werden.
Das ist eine zwangsläufige Folge des Vorschlages.
21. Der Straßenkauf von Hunden wird verboten.
Ist wohl auch unstrittig. Ist ja auch heute schon nicht erlaubt.
22. Der Hundehalter muss einen Kaufnachweis oder Übernahmenachweis über den Hund bei der Prüfung vorlegen.
Ist wohl auch keine Frage.
23. Die Einfuhr von Hunden an den Halter direkt bedürfen einer Erlaubnis.
Hier soll dem Überhandnehmen der Importe ein Riegel vorgeschoben werden. Ohne auch nur die Verdienste des Auslandstierschutzes in Frage stellen zu wollen, so habe ich aber den Eindruck, dass der Import aus den tierschutzrelevanten Ländern überbordert. Ständig werden Hunde aus den verschiedensten Ländern (früher waren es nur die Länder im Süden, jetzt auch die Länder des ehemaligen Ostblocks) nach Deutschland verbracht, über offizielle und auch inoffizielle Wege. Im Normalfall aber immer nur Hunde, von denen man meint, sie auch vermitteln zu können. Leiden darunter tun die seit langem in Tierheimen einsitzenden Hunde. Außerdem sind so manche Tierschützer recht sorglos. Sie vermitteln direkt an zukünftige Halter, über Bild (ach wie süß!), kümmern sich in keiner Weise um dass Hundeverhalten (in vielen Teilen sehr verstörte Hunde). Und die neuen Halter merken dann plötzlich wie wenig familiengerecht dann so ein Hund aus Teneriffa, Polen oder Rumänien ist. Täglich bekomme ich doch Hilferufe aus den verschiedensten Ländern. Was ist die Konsequenz, der Hund landet früher oder später im Tierheim. Ich denke, dass muss unterbunden werden.
Das nun die wichtigsten Dinge wie sie mir vorschweben. Ich denke, dass das ganze nicht so unrealistisch ist und auch nicht eine nicht zu vertretende Belastung für Hundehalter ist. Die Listenhundehalter haben das ja auch mehr oder weniger klaglos über sich ergehen lassen müssen. Und ich kann von mir sagen, ich habe es überlebt, mein Hund auch. Warum nun nicht auch die Halter anderer Hunde, im Sinne auch des Tierschutzes.
Was aber noch dazu gehört, sind einige flankierende Regelungen, bzw. Gesetze.
1. Es muss dringend der Beruf des Hundetrainers als anerkannter Beruf installiert werden. Es muss aufhören, dass jeder der einen Hund hat meint, als Hundetrainer arbeiten zu können. Hier muss Lehrstoff, Ausbildung und Prüfung erarbeitet werden.
Ich denke, wer eine solche Verantwortung hat, Hunde zu erziehen, bzw. zu trainieren, muss hierzu ausgebildet sein. Heute ist ja so, dass sich jeder Hundetrainer nennen kann, wenn er z.B. nur Erfahrung mit seinen Hunden hat und sich aber prädestiniert fühlt, dass zu machen. Hierzu muss dann natürlich ein Curriculum erarbeitet werden. Ich weiß, dass die bekannten und die guten Hundetrainer dies begrüßen würden.
2. Eine weitere Überlegung ist, Hundezuchten in Deutschland für zwei Jahre X-AntiVirus: checked by AntiVir MailGuard (Version: 8.0.0.18; AVE: 8.1.0.30; VDF: 7.0.3.174) auszusetzen, einfach aus dem Grund, damit die Tierheime wieder leerer werden.
Wahrscheinlich wegen der großen Lobby nicht durchsetzbar, hielte ich aber für eine gute Regelung.
3. Ein Heimtierzuchtgesetz muss, nachdem es schon lange gefordert wird, erstellt werden.
Dies wird ja nun schon seit vielen, vielen Jahren gefordert.
4. Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen, die Hundesteuer abzuschaffen. Auf Grund des neuen Hundehaltergesetzes entfällt damit nicht nur die so genannte Kampfhundsteuer.
Hier kann es sich nur um eine Empfehlung handeln, da die Kommunen frei sind in ihren Entscheidungen, ob sie Hundesteuer einziehen, wenn ja in welcher Höhe und auch, ob sie eine so genannte „Kampfhundsteuer“ einziehen. Die Hundesteuer allerdings ist nur eine Möglichkeit, Geld einzunehmen, denn sie ist völlig unzeitgemäß. Sie muss über kurz oder lang abgeschafft werden, wie seinerzeit die Zündholzsteuer.
(31.07.2007: Steuerzahlerbund fordert: Weg mit der Hundesteuer. Fachmann: Der Verwaltungsaufwand ist viel zu hoch — Lenkungsfunktion der Abgabe wird ebenfalls bezweifelt. Rochlitz (fp). Mittelsachsen. Die erheblichen Unterschiede bei der Hundesteuer verursacht nicht nur bei Tierliebhabern für erhebliches Kopfschütteln. Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler in Chemnitz: „Die Hundesteuer ist eine so genannte Bagatellsteuer und gehört einfach abgeschafft.“ Bislang wurden schon acht dieser Steuern abgeschafft, darunter die Tee- , Zucker- und Salzsteuer (alle 1993). Schreiter begründet die radikale Forderung damit, dass der Verwaltungsaufwand viel zu hoch sei. Außerdem bezweifelt er die Lenkungsfunktion der Steuer. Quelle: )
(25.07.2007: Wie viel ist mir mein Hund Wert? POLIXEA-Kommunal erklärt wieso es überhaupt eine Hundesteuer gibt. Der Hund ist des Deutschen liebstes Haustier, Freund in allen Lebenslagen, Beschützer und ein ziemlicher Kostenbringer. Nicht nur, dass Hasso ordentlich gefüttert werden muss. Auch die Hundesteuer schlägt zu Buche. Je nach Wohnort kann sie bis zu 150 Euro pro Jahr betragen. Immer wieder klagen Hundehalter, weil sie dafür von den Kommunen wenig zurückbekommen. Nicht jede Stadt stellt z.B. Hundetoiletten bereit. Die Halter sind jedoch oft der Meinung, für ihre Steuer gebühre ihnen eine Gegenleistung. POLIXEA Kommunal erklärt die Hintergründe. Die Deutsche Geschichte ist auch eine Geschichte der Hundesteuer. Bereits im Jahre 1500 gab es ein sogenanntes „Hundekorn“. Durch eine Kornabgabe konnten sich die Bauern von der Hundegestellungspflicht im Rahmen von Jagdfrontdiensten freikaufen. Im Jahre 1810 wurde zum ersten Mal die heutige Hundesteuer erhoben. Damals galt es als Luxus, ein Tier zum eigenen Vergnügen zu besitzen. Daher war die Hundesteuer auch eine Luxussteuer. Innerhalb der EU gibt heute es immer weniger Länder die überhaupt noch eine Hundesteuer erheben. Frankreich zum Beispiel hat sie im Jahre 1979 abgeschafft, England 1990. Zudem sind die Hundesteuern in Deutschland im letzten Jahr, im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern, gestiegen. Ein Umstand, der bei bundesrepublikanischen Hundehaltern für Unmut sorgt. Laut Gesetz wird durch die Hundesteuer, die Hundehaltung besteuert. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, d.h. sie wird für den Aufwand erhoben, den der Hundehalter für eine artgerechte Tierhaltung tagtäglich aufbringen muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Halter sich sein Tier auch leisten, insbesondere ordentlich ernähren und pflegen kann. Zusätzlich soll durch die Hundesteuer die Zahl der Hunde in einer Stadt begrenzt werden. Entgegen der allgemeinen Annahme wird die Hundesteuer nicht wegen der Kosten erhoben, die anfallen, um den Kot der Tiere zu beseitigen. Diese werden über die Gebührenhaushalte (z.B. Abfall) abgeglichen. Trotzdem gibt es für die Kommunen keinen Zwang Hundetoiletten aufzustellen, denn eine Steuer verlangt nie eine Gegenleistung. Das Aufstellen von Hundetoiletten erfolgt immer auf freiwilliger Basis und ist ein Dienst am Bürger. Allein in Hamburg verursachen 40000 Vierbeiner übrigens täglich zwölf Tonnen entsorgungsbedürftiges Material. Erhoben wird die Steuer von der Kommune. Daher variieren die Höhe der Hundesteuer von Stadt zu Stadt. So viel muss ihnen ihr Hund in den einzelnen Kommunen Wert sein: Saarbrücken: 85,92€, München: 76,80€, Stuttgart: 108€, Wiesbaden: 75€, Leipzig: 96€, Dortmund: 144€, Köln: 141€, Essen: 141,12€, Hannover: 120€, Schwerin: 76,50€. )
Wenn nun auch die Frage gestellt wird, wer das bezahlen soll (Hundeführerschein). Klar muss das der Hundehalter bezahlen, aber wenn die Hundesteuer z.B. wegfallen sollte, ist das mehr als ausgeglichen.
Ich weiß, dass das ganze ein riesiges Paket ist, aber wer ich bin der Meinung, dass man endlich versuchen muss, nicht Flickschusterei zu betreiben, sondern eine Komplettlösung zu diskutieren.
Ich würde mich freuen, wenn ich zu den einzelnen Punkten Verbesserungen o.ä. von Euch erhalten könnte. Denn das Ganze ist eine diskutierbare Vorlage und nicht in Zement gegossen.
Außerdem möchte ich Euch alle davon befreien zu glauben, an der Demo am 17.05. teilzunehmen würde zwangsläufig bedeuten, hierzu zu zustimmen. Das ist nur ein Diskussionsaspekt unter der Prämisse, dass es nun endlich was Tragbares (für uns und auch andere) im Hinblick auf unser aller Hunde erfolgen muss. Die Demo am 17.05. hat den Hauptaspekt „Gegen Diskriminierung, Misshandlung und Tötung von Hunden“ insbesondere in den Niederlanden (RAD). Aber auch Frankreich wird zur Sprache kommen müssen, obwohl wir hier bisher keinerlei differenzierte Aussagen von der französischen Seite bekommen haben.
Peter-Chr. Löwisch
Journalist (DJU)
Dazu wünschen wir uns mal eine Diskussion, die teilweise schon hier stattgefunden hat, aber nicht ganz zum eigentlichen Thema "Holland"passt http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...477-helft-den-kampfschmusern-holland-120.html
Erläuterung zu unseren Vorstellungen eines Hundehaltergesetzes:
Dass was ich in die Diskussion geworfen habe, sind Eckpunkte und kein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf. Dazu bin ich nicht in der Lage, bin ja nun mal kein Jurist. Des Weiteren sehe ich das aus der Ecke der Politik. Die Jahre 2000 ff. haben mir gezeigt, dass damals alle guten Vorschläge verworfen wurden, Fachleute falsch zitiert wurden und wir alle in die Ecke der spinnerten „Kampfhundfreude“ gestellt wurden. Wir alle, die SoKas hatten, mussten uns teilweise schon entwürdigende Behandlungen gefallen lassen, immer in der Angst damals, unsere Hunde zu verlieren. Spitzenplatz hatte damals mit Sicherheit Hessen und Hamburg. Bayern als Sonderfall braucht man wohl hierbei nicht zu erwähnen, denn dort schlugen die Uhren schon immer anders zum Nachteil der Hundehalter.
Nun nach fünf Jahren LHG NRW war ich der Meinung dass es angebracht wäre zu überdenken, ob es noch der Situation angemessen ist, ein Hundegesetz zu haben. Ich bin weiterhin der Meinung, dass es der Situation sehr viel mehr zuträglich ist, ein Gesetz zu haben, dass sich auf die Halter fokussiert und nicht auf die Hunde. Aus dieser Überlegung heraus ist der Vorschlag entstanden.
Wenn ich hier von einem Hundeführerschein rede, dann natürlich nicht in der Form der heutigen SoKaHalter Prüfungen. Denn dieser Multiple Choice Fragenbogen, der z.B. hier in Köln verwandt wird, ist zum größten Teil völlig sinnlos. Er bringt kaum Lernerkenntnis.
Was ich außerdem im Hinterkopf habe ist, dass es über andere Mechanismen doch möglich sein müsste, das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu entspannen. Ok, nicht alle Hundehalter werden dazu gebracht werden können, sich sozial zu verhalten, aber es sollte doch möglich sein durch Erkenntnisgewinn (Lerngewinn) mehr Hundehalter dazu zu bewegen. Das würde in der gesellschaftlichen Wahrnehmung uns, die wir Hunde haben, doch schon ein ganzes Stück weiterbringen.
Außerdem habe ich die Vision, dass es doch möglich sein müsste, etwas zu installieren, das bundesweit gilt. Das ist zwar langfristig gedacht, aber im Zuge der Föderalismusdiskussion nicht ganz aus der Welt. Denn das würde bedeuten, dass in allen Bundesländern man gleich behandelt wird und nicht solchen Repressionen unterliegt wie zum Beispiel in Bayern. Ich habe diese Frage auch bereits in Berlin angesprochen und bin natürlich auf gewaltige Skepsis gestoßen. Das hält mich aber nicht davon ab, auch hier die Diskussion darüber in Gang zu halten.....
Hier nun einzelne Punkte, die unserer Meinung nach wichtig sind:
1. Voraussetzung ist, dass das LHG NRW entfällt.
Das ist ja unstrittig.
2. Alle Hundehalter müssen einen so genannten Hundeführerschein machen; hierbei ist es völlig egal, welche Rasse der Hund hat.
Hier so glaube ich zumindest gibt es ja auch keine strittige Diskussion.
3. Damit würde die Rasseliste entfallen
Das ist eins der großen Positivas dieser Regelung.
4. Für jeden Hund muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Glaube ich, auch unstrittig.
5. Jeder Hund muss gechipt sein und in ein Register eingetragen sein, z.B. Tasso.
Wohl auch unstrittig.
6. Der Hundeführerschein besteht aus zwei Teilen – einem theoretischen und einem praktischen Teil
Erst beide Teile zusammen ergeben ein ganzes. Denn nur ein, wie auch immer gearteter Sachkundenachweis, führt ja noch nicht dazu, dass es ein Teamverständnis zwischen Hund und Halter gibt. X-AntiVirus: checked by AntiVir MailGuard (Version: 8.0.0.18; AVE: 8.1.0.30; VDF: 7.0.3.174)
7. Die Prüfung hierzu muss wissenschaftlich gestützt sein.
Dass sollte der große Unterschied zwischen der bisherigen Regelung und einer zukünftigen sein.
8. Im theoretischen Teil muss bei dem Hundehalter Grundsätze des Rudelverhaltens, die Körpersignale des Hundes, Umgang mit Hunden in der Familie und das sozialverträgliche Verhalten bei Hundehaltung geprüft werden.
Diese Prüfung setzt natürlich einen vor geschalteten Lernprozess voraus, in einer Hundeschule o.ä.
9. Im praktischen Teil, der an den Wesenstest NRW angelehnt sein kann, muss das interaktionäre Verhalten Hund-Halter angeprüft werden. Es soll nicht der Hund Ziel dieses Testes sein, sondern das Gespann Halter-Hund. Hierbei kann der Halter entscheiden, ob er eine generelle Leinenbefreiung erreichen will. (Bemerkung zur Differenzierung: Statt Wesenstests plädiere ich für differenzierte Gutachten, differenziert nach dem jeweiligen Ethnogramm des Hundes. Die verschiedensten Hunderassen dürfen nicht weiter einheitlichen Tests unterzogen werden, dies ist kynologisch nicht zu vertreten, daran arbeitet derzeit auch die Bundestierärztekammer. Getestet werden sollte nur die "inadäquate" Beißbereitschaft bzw. eine Kommunikationsstörung. Tester müssen bundeseinheitlich mit viel höheren Standards ausgebildet werden.)
Hieraus geht deutlich hervor, da es sich um das Gespann Halter-Hund handelt, dass dieser Teil pro Hund gemacht werden sollte. Denn der Hund A kann ganz anders reagieren als der Hund B.
10. Der theoretische Teil muss vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen.
Hiermit wird u.a. Vorbeugung getroffen von dem „Weihnachtsgeschenkartikel“ Hund. Hunde, die dann sehr oft im Sommer in den Tierheimen landen, weil sie nun doch zu viel Arbeit machen und man dann doch lieber ohne diesem Anstrengungsfaktor Hund in den Urlaub fahren will. Die zu dieser Zeit an den Autobahnen angebundenen Hunde sprechen für sich. Dieser Teil muss nur ein mal im Leben gemacht werden.
11. Der praktische Teil spätestens 6 Monaten nach der Anschaffung des Hundes.
Über den Zeitpunkt kann man sich ja auseinandersetzen. Ob 6 Monate gut gewählt sind, bleibt dahin gestellt.
12. Nach bestandener Prüfung erhält der Halter einen bundesweit gültigen Hundeführerschein.
Damit wären die auch total negativen und überzogenen LHG’s auszuhebeln, z.B. Bayern.
13. Hundehalter, die die theoretische Prüfung nicht bestehen, dürfen sich keinen Hund anschaffen.
Ok, recht restriktiv, aber ich denke ganz im Sinn der Hunde und der Gesellschaft.
14. Die Prüfungen (praktische und theoretische) dürfen zweimal wiederholt werden.
Halte ich für notwendig. Hier müssen dann natürlich Verwaltungsvorschriften gefunden werden.
15. Sollte die theoretische Prüfung bestanden sein aber nach Wiederholung nicht die praktische, muss der Hund wieder an die Stelle abgegeben werden, die den Hund abgegeben hat.
Damit werden auch die Züchter und Tierheime in die Verantwortung genommen. Damit es nicht, wie heute üblich, dazu kommt, dass alle möglichen Hunde als „Familienhunde“ an die Frau/den Mann gebracht werden. Auch die Tierheime müssen über rassespezifische Eigenschaften aufklären. Zum Beispiel beim Herdenschutzhund, Hütehund u.a. Es brauchen ja wohl nicht viele worte verloren werden über Hunde, die völlig falsch am Platz sind, wie sehr viele Border Collies.
16. Nach 12 Monaten kann dann die ganze Prozedur wiederholt werden.
Muss meiner Meinung sein, jeder muss mehrere Chancen haben.
17. In das Gesetz müssen Übergangsregeln eingearbeitet werden.
Hier habe ich klarerweise Hundehalter im Blick, die schon lange Hunde vorfallsfrei haben. Auch denke ich, dass eventuell auch die entsprechende Behörde Einzelfallentscheidungen treffen könnte. Es wäre ja geradezu hirnrissig, wenn jemand, der z.B. Prüfungen im Hinblick auf das LHG abgelegt hat, diese noch einmal tun muss.
18. Eventuell können Sonderegelungen für Menschen über 65 Jahre erarbeitet werden.
Ich sage hier nicht umsonst: eventuell.
19. Wer bei der bisher geltenden Gesetzgebung tierquälerisch aufgefallen ist, darf nicht zu der Prüfung zugelassen werden.
Darüber muss wohl auch nicht diskutiert werden. Allerdings wären die Kommunen auch zu verpflichten, das dann auch uzu überprüfen. Denn die Sache mit Volkan in Hamburg ist ja passiert, weil der Hundehalter gar keinen Hund halten durfte und die Hamburger Innenbehörde das nicht überprüft hat.
20. Hunde dürfen vom Züchter und den Tierheimen nur nach dieser Gesetzgebung abgegeben werden.
Das ist eine zwangsläufige Folge des Vorschlages.
21. Der Straßenkauf von Hunden wird verboten.
Ist wohl auch unstrittig. Ist ja auch heute schon nicht erlaubt.
22. Der Hundehalter muss einen Kaufnachweis oder Übernahmenachweis über den Hund bei der Prüfung vorlegen.
Ist wohl auch keine Frage.
23. Die Einfuhr von Hunden an den Halter direkt bedürfen einer Erlaubnis.
Hier soll dem Überhandnehmen der Importe ein Riegel vorgeschoben werden. Ohne auch nur die Verdienste des Auslandstierschutzes in Frage stellen zu wollen, so habe ich aber den Eindruck, dass der Import aus den tierschutzrelevanten Ländern überbordert. Ständig werden Hunde aus den verschiedensten Ländern (früher waren es nur die Länder im Süden, jetzt auch die Länder des ehemaligen Ostblocks) nach Deutschland verbracht, über offizielle und auch inoffizielle Wege. Im Normalfall aber immer nur Hunde, von denen man meint, sie auch vermitteln zu können. Leiden darunter tun die seit langem in Tierheimen einsitzenden Hunde. Außerdem sind so manche Tierschützer recht sorglos. Sie vermitteln direkt an zukünftige Halter, über Bild (ach wie süß!), kümmern sich in keiner Weise um dass Hundeverhalten (in vielen Teilen sehr verstörte Hunde). Und die neuen Halter merken dann plötzlich wie wenig familiengerecht dann so ein Hund aus Teneriffa, Polen oder Rumänien ist. Täglich bekomme ich doch Hilferufe aus den verschiedensten Ländern. Was ist die Konsequenz, der Hund landet früher oder später im Tierheim. Ich denke, dass muss unterbunden werden.
Das nun die wichtigsten Dinge wie sie mir vorschweben. Ich denke, dass das ganze nicht so unrealistisch ist und auch nicht eine nicht zu vertretende Belastung für Hundehalter ist. Die Listenhundehalter haben das ja auch mehr oder weniger klaglos über sich ergehen lassen müssen. Und ich kann von mir sagen, ich habe es überlebt, mein Hund auch. Warum nun nicht auch die Halter anderer Hunde, im Sinne auch des Tierschutzes.
Was aber noch dazu gehört, sind einige flankierende Regelungen, bzw. Gesetze.
1. Es muss dringend der Beruf des Hundetrainers als anerkannter Beruf installiert werden. Es muss aufhören, dass jeder der einen Hund hat meint, als Hundetrainer arbeiten zu können. Hier muss Lehrstoff, Ausbildung und Prüfung erarbeitet werden.
Ich denke, wer eine solche Verantwortung hat, Hunde zu erziehen, bzw. zu trainieren, muss hierzu ausgebildet sein. Heute ist ja so, dass sich jeder Hundetrainer nennen kann, wenn er z.B. nur Erfahrung mit seinen Hunden hat und sich aber prädestiniert fühlt, dass zu machen. Hierzu muss dann natürlich ein Curriculum erarbeitet werden. Ich weiß, dass die bekannten und die guten Hundetrainer dies begrüßen würden.
2. Eine weitere Überlegung ist, Hundezuchten in Deutschland für zwei Jahre X-AntiVirus: checked by AntiVir MailGuard (Version: 8.0.0.18; AVE: 8.1.0.30; VDF: 7.0.3.174) auszusetzen, einfach aus dem Grund, damit die Tierheime wieder leerer werden.
Wahrscheinlich wegen der großen Lobby nicht durchsetzbar, hielte ich aber für eine gute Regelung.
3. Ein Heimtierzuchtgesetz muss, nachdem es schon lange gefordert wird, erstellt werden.
Dies wird ja nun schon seit vielen, vielen Jahren gefordert.
4. Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen, die Hundesteuer abzuschaffen. Auf Grund des neuen Hundehaltergesetzes entfällt damit nicht nur die so genannte Kampfhundsteuer.
Hier kann es sich nur um eine Empfehlung handeln, da die Kommunen frei sind in ihren Entscheidungen, ob sie Hundesteuer einziehen, wenn ja in welcher Höhe und auch, ob sie eine so genannte „Kampfhundsteuer“ einziehen. Die Hundesteuer allerdings ist nur eine Möglichkeit, Geld einzunehmen, denn sie ist völlig unzeitgemäß. Sie muss über kurz oder lang abgeschafft werden, wie seinerzeit die Zündholzsteuer.
(31.07.2007: Steuerzahlerbund fordert: Weg mit der Hundesteuer. Fachmann: Der Verwaltungsaufwand ist viel zu hoch — Lenkungsfunktion der Abgabe wird ebenfalls bezweifelt. Rochlitz (fp). Mittelsachsen. Die erheblichen Unterschiede bei der Hundesteuer verursacht nicht nur bei Tierliebhabern für erhebliches Kopfschütteln. Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler in Chemnitz: „Die Hundesteuer ist eine so genannte Bagatellsteuer und gehört einfach abgeschafft.“ Bislang wurden schon acht dieser Steuern abgeschafft, darunter die Tee- , Zucker- und Salzsteuer (alle 1993). Schreiter begründet die radikale Forderung damit, dass der Verwaltungsaufwand viel zu hoch sei. Außerdem bezweifelt er die Lenkungsfunktion der Steuer. Quelle: )
(25.07.2007: Wie viel ist mir mein Hund Wert? POLIXEA-Kommunal erklärt wieso es überhaupt eine Hundesteuer gibt. Der Hund ist des Deutschen liebstes Haustier, Freund in allen Lebenslagen, Beschützer und ein ziemlicher Kostenbringer. Nicht nur, dass Hasso ordentlich gefüttert werden muss. Auch die Hundesteuer schlägt zu Buche. Je nach Wohnort kann sie bis zu 150 Euro pro Jahr betragen. Immer wieder klagen Hundehalter, weil sie dafür von den Kommunen wenig zurückbekommen. Nicht jede Stadt stellt z.B. Hundetoiletten bereit. Die Halter sind jedoch oft der Meinung, für ihre Steuer gebühre ihnen eine Gegenleistung. POLIXEA Kommunal erklärt die Hintergründe. Die Deutsche Geschichte ist auch eine Geschichte der Hundesteuer. Bereits im Jahre 1500 gab es ein sogenanntes „Hundekorn“. Durch eine Kornabgabe konnten sich die Bauern von der Hundegestellungspflicht im Rahmen von Jagdfrontdiensten freikaufen. Im Jahre 1810 wurde zum ersten Mal die heutige Hundesteuer erhoben. Damals galt es als Luxus, ein Tier zum eigenen Vergnügen zu besitzen. Daher war die Hundesteuer auch eine Luxussteuer. Innerhalb der EU gibt heute es immer weniger Länder die überhaupt noch eine Hundesteuer erheben. Frankreich zum Beispiel hat sie im Jahre 1979 abgeschafft, England 1990. Zudem sind die Hundesteuern in Deutschland im letzten Jahr, im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern, gestiegen. Ein Umstand, der bei bundesrepublikanischen Hundehaltern für Unmut sorgt. Laut Gesetz wird durch die Hundesteuer, die Hundehaltung besteuert. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, d.h. sie wird für den Aufwand erhoben, den der Hundehalter für eine artgerechte Tierhaltung tagtäglich aufbringen muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Halter sich sein Tier auch leisten, insbesondere ordentlich ernähren und pflegen kann. Zusätzlich soll durch die Hundesteuer die Zahl der Hunde in einer Stadt begrenzt werden. Entgegen der allgemeinen Annahme wird die Hundesteuer nicht wegen der Kosten erhoben, die anfallen, um den Kot der Tiere zu beseitigen. Diese werden über die Gebührenhaushalte (z.B. Abfall) abgeglichen. Trotzdem gibt es für die Kommunen keinen Zwang Hundetoiletten aufzustellen, denn eine Steuer verlangt nie eine Gegenleistung. Das Aufstellen von Hundetoiletten erfolgt immer auf freiwilliger Basis und ist ein Dienst am Bürger. Allein in Hamburg verursachen 40000 Vierbeiner übrigens täglich zwölf Tonnen entsorgungsbedürftiges Material. Erhoben wird die Steuer von der Kommune. Daher variieren die Höhe der Hundesteuer von Stadt zu Stadt. So viel muss ihnen ihr Hund in den einzelnen Kommunen Wert sein: Saarbrücken: 85,92€, München: 76,80€, Stuttgart: 108€, Wiesbaden: 75€, Leipzig: 96€, Dortmund: 144€, Köln: 141€, Essen: 141,12€, Hannover: 120€, Schwerin: 76,50€. )
Wenn nun auch die Frage gestellt wird, wer das bezahlen soll (Hundeführerschein). Klar muss das der Hundehalter bezahlen, aber wenn die Hundesteuer z.B. wegfallen sollte, ist das mehr als ausgeglichen.
Ich weiß, dass das ganze ein riesiges Paket ist, aber wer ich bin der Meinung, dass man endlich versuchen muss, nicht Flickschusterei zu betreiben, sondern eine Komplettlösung zu diskutieren.
Ich würde mich freuen, wenn ich zu den einzelnen Punkten Verbesserungen o.ä. von Euch erhalten könnte. Denn das Ganze ist eine diskutierbare Vorlage und nicht in Zement gegossen.
Außerdem möchte ich Euch alle davon befreien zu glauben, an der Demo am 17.05. teilzunehmen würde zwangsläufig bedeuten, hierzu zu zustimmen. Das ist nur ein Diskussionsaspekt unter der Prämisse, dass es nun endlich was Tragbares (für uns und auch andere) im Hinblick auf unser aller Hunde erfolgen muss. Die Demo am 17.05. hat den Hauptaspekt „Gegen Diskriminierung, Misshandlung und Tötung von Hunden“ insbesondere in den Niederlanden (RAD). Aber auch Frankreich wird zur Sprache kommen müssen, obwohl wir hier bisher keinerlei differenzierte Aussagen von der französischen Seite bekommen haben.
Peter-Chr. Löwisch
Journalist (DJU)