Brandenburg: Jäger soll Hund kaltblütig hingerichtet haben.

Moe

20 Jahre Mitglied
Seelow - Nachrichten

„Ben einfach hingerichtet“
Manschnow (kai) Der Ben hatte was. Von seiner Mutter die Größe einer Dogge,
vom Vater das Schäferhundfell und den treuen Blick. Mischling Ben war ein
lustiger Kerl und der große Liebling von Familie Guder aus Manschnow. Nun ist
Ben tot. Ein Jäger hat den Hund erschossen. Kaltblütig hingerichtet, sagt
Margarete Guder. Sie hat den Waidmann angezeigt.


Den Tag, an dem ihr Hund umkam, wird Margarete Guder nicht vergessen. Ben
war von der Leine, durfte ein bisschen auslaufen. Auf der gewohnten
Spazierstrecke zwischen Neumanschnow und dem Deich. Und der Hund lief und
sprang, wie es ihm im Blut lag. Bis er plötzlich außer Sichtweite war. Was dann
passierte, kann Margarate nur nach Hörensagen nachvollziehen. „Der Jäger hat
Ben mit seinem Jeep übers Feld gejagt und Schüsse auf ihn abgefeuert. Bis der
Hund völlig abgehetzt, zitternd und ungedeckt am Rand einer tiefen Grube stand.
Dann landete der Jäger einen fabelhaften Blattschuss.“ Für die Manschnowerin ist
der Fall klar. Ein Mensch, „der einem friedlichen Tier in die flehenden Augen sieht,
und es dann kaltblütig erschießt“, sollte sich nicht Jäger nennen dürfen, sagt sie.
„Hunde sind doch schließlich kein Jagdwild.“


Jörg Thielbeer, so heißt der von Guders gescholtene Weidmann, hat die
Geschichte anders in Erinnerung. An diesem Tag war er im Revier unterwegs. Er
habe den frei laufenden Hund gesehen. Kilometerweit vom Dorf entfernt. „Die
Rehe sind schon in Panik gewesen. Ein Kitz hat der Hund angesprungen. Er hat
nicht versucht es zu reißen, es aber umgeworfen. Weit und breit war kein
Mensch zu sehen. Da habe ich mehrere Warnschüsse abgegeben und dann den
Fangschuss“, erzählt Thielbeer gegenüber der MOZ. Den Hund zu erlegen, sieht
er als seine Pflicht als Jäger an. Auch wenn es ihm im Nachhinein leid tut, wie er
sagt.
Von Pflicht spricht auch Jörg Korb, der Vorsitzende vom Hegering „Mittleres
Oderbruch“. Der Manschnower Fall ist ihm bekannt, er hat die unterschiedlichen
Versionen gehört. Zwar will sich Korb – weil die Polizei ermittelt – nicht in das
Verfahren einmischen. Doch er warnt vor Vorverurteilung, verweist auf das
Landesjagdgesetz (siehe Infokasten). „Die Jäger sind keine Hundemörder. Doch
sie müssen das Wild vor Wilderern schützen. Dazu zählen auch wildernde Katzen
und Hunde. Was nicht jeder weiß: Katzen, die weiter als 200 Meter von
befriedeten Objekten enrfernt frei herumlaufen, gelten per Gesetz als Wilderer. Bei
Hunden ist der Hof schon die Grenze.“ Wer mit seinem Hund spazieren gehe,
befinde sich also in der Regel sofort auf jagdbaren Flächen, so Korb. Ausnahmen
bildeten lediglich Parks, Friedhöfe und andere befriedete Flächen. Deshalb rät der
Jäger den Hundehaltern, ihre vierbeinigen Lieblinge in jedem Fall anzuleinen. Korb
betont, dass der Jäger auf Hunde nur schießen dürfe, wenn sie das Wild hetzen.
Und er erst das Frauchen oder Herrchen im Terrain sucht. „Viele Menschen
wissen einfach nicht, dass ihre Hunde wildtauglich sind und allem instinktiv
nachrennen, was sich bewegt. Doch diese Unwissenheit schützt eben nicht.“


Für Margarete Guder steht dagegen fest, dass ihr Hund grundlos erschossen
worden ist. „Ben war sehr zutraulich, fraß mit den Katzen aus einem Topf. Weil er
kein rohes Fleisch wollte, musste ich ihm alles kochen. Auch im Hühner- und
Entenstall ging er ein und aus, ohne je ein Tier zu jagen. Und vom Wild hat er bei
Spaziergängen nie Notiz genommen.“ Dass die Manschnowerin ihren Hund besser
an der Leine geführt hätte, meint auch Ulrich Kübler von der unteren Jagdbehörde,
bei der Guders den Fall ebenfalls angezeigt haben. Entscheidend sei zwar, ob der
Hund wildert, im Zweifelsfall reiche es allerdings auch, wenn das Tier nicht unter
Einfluss seines Halters sei. „Dann ist es Ermessensfrage. Aber ich gehe davon
aus, dass die Jäger nicht wahllos schießen“, so Kübler. Er selbst will für 99,9
Prozent der Jäger in Märkisch-Oderland die Hand ins Feuer legen. Der Hundetod
am Deich werde für seine Behörde erst zum Fall, wenn die Ermittlungen ergeben,
dass gegen das Jagdgesetz verstoßen worden ist. Dann gebe es eine Anhörung,
als Strafen drohten Bußgelder oder bei groben Verstößen gar der Entzug des
Jagdscheins. Kübler: „Bislang hat es im Landkreis wenige derartige Fälle gegeben.
Immer ist es bei unbewiesenen Behauptungen gebliebenen.“
Donnerstag, 27. Dezember 2001 (18:11 Uhr)



snoopytree.gif
 
  • 23. April 2024
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Hi Moe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Hund lief frei.
Der Hund hat sich außer Sichtweite der Hundeführerin bewegt. Sie war nicht in der Lage ihn zurückzurufen.

Vielleicht hat er das Kitz nicht in böser Absicht angesprungen. Vielleicht aber doch???
Das weiß niemand.

Der Jäger hatte in diesem Fall das Recht den Hund zu erschießen, so leid es mir für den Hund auch tut
frown.gif
Er äußert auch sein Bedauern darüber.

watson
 
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Joo ... das ist natürlich ein sowohl hin- als auch ausreichender Grund für einen Abschuss :hmm:
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Melde dich bitte bei Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Weidemann, das geht alles auch telefonisch und per Mail. Er hat da wirklich große Erfahrung und schon so manchem geholfen! Alles Gute
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Das waren dann alle, die gedacht haben "Och, uns passiert das schon nicht. Nur den anderen..." Tja, und der Hund darf's dann ausbaden... :wand:
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Du hast natürlich absolut recht! Das sollte ich noch editieren! Danke dir! :) Er ist auf deren Website & Facebook erneut ausgeschrieben, aber ansonsten gibt es da keine große Hilfe, das ist natürlich sehr belastend. Besonders auch für den Hund, der wirklich toll ist und einfach eine souveräne...
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