BORDEAUXDOGGE KOMMT VON DER HESSISCHEN RASSELISTE

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Hi Gemeinde,

Wernerchen Klinger ist von den Toten auferstanden und meldet sich u.a. mit folgender Aussage zurück:

DIE BORDEAUXDOGGE KOMMT VON DER HESSISCHEN RASSELISTE


Große Nachrichten aus dem Hessischen Innenministerium, dass am 27. März 2002
in dem Normenkontrollverfahren AZ II 3 R - 3 d 10/17 - 41/00, Klinger gegen
das Land Hessen
wie folgt schrieb: (Originalauszug -
Anmerkungen in Klammern)

In dem Normenkontrollverfahren Klinger : das Land Hessen nehme ich wie folgt
Stellung:

Dem Eindruck, der durch den schriftsätzlichen Vortrag des Bevollmächtigten,
die vom Land Hessen geführte Statistik könne Ungereimtheiten aufweisen,
eventuell entstehen kann, wird vorsorglich entschieden entgegen getreten.
Das Land Hessen hat keinerlei Interesse, die geführte Statistik in
irgendeiner Weise unkorrekt zu führen (hört, hört). Schließlich ist die
Statistik im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichteshofes vom 29. August
2001 auch gegen das Land verwandt worden (war das etwa derselbe Prozess von
Herrn RA Stück, bei dem das einzige Argument des Hessischen
Innenministeriums aus der Statistik bestand???).

Dass das Land weder Hundehalter noch Sachverständige benennen kann, hat
insbesondere zwei Gründe: (Na, jetzt bin ich aber gespannt...!)

1. Allein vom Aufwand her ist es nicht möglich, Halter und beteiligte
Sachverständige beim Ministerium zu registrieren. Das Ministerium erhält von
den Ordnungsbehörden über die Landräte und die Regierungspräsidien reines
Zahlenmaterial. Es ist daher im Grundsatz nicht möglich, einen gemeldeten
Einzelfall auf beteiligte Personen zurück zu führen.
(Wir hatten moniert, dass die bis dahin bekannten 2 Bordeauxdoggen in Hessen
niemanden bekannt sind und hatten um Beweis dieser Behauptung des IM
gebeten. Dies führte dann zu der empörten reaktion, als ob der IM in der
Argumentation vor gericht besser gestellt ist. Die diesbezügliche
Argumentation ist dann auch grundsätzlich falsch. Was sollte den IM daran
hindern, seine Ordnungsämter und Gutachter anzuweisen, Namen und Gutachten
von durchgefallenen Wesenstest "im Interesse des Schutzes der Bevölkerung"
an ihn in Kopie zu senden. Auch im Nachhinein ist es ein geringer Aufwand,
dies zu ermitteln, da es ja nur 47 Gutachter in Hessen gibt. Es dürfte für
den hessischen IM ungleich leichter sein, diese Fakten in einem Prozess
darzulegen, als für einen einzelnen Bürger zu beweisen, dass sein Hund
keiner gefährlichen Rasse angehört, zumal der Innenminister sich
ausschließlich auf diese
Rassen-Argumentation verlegt hat. Dann sollte er auch diesbezüglich
Statistik-Behauptungen beweisen können, denn seine Statistik ist nun einmal
eine "Partei-Statistik", d.h., kommt von keiner neutralen Institution.)

2. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Ministerium nicht möglich,
Halter und Sachverständige zu registrieren. (Wie bitte, wie ist dann z.B.
die Liste der empfohlenen Sachverständigen zu erklären, die in jedem
hessischen Ordnungsamt ausliegen, mit der ausdrücklichen schriftlichen
Anweisung an die Ordnungsämter, in Hessen keinen anderen Sachverständigen zu
akzeptieren???)
Das Ministerium führt seit Juli 2000 eine Statistik über bei der
Wesensprüfung durchgefallene Hunderassen und Kreuzungen (die keinerlei
Auskunft über Umfeld und Lebens-Umstände des Hundes gibt) und über
gefährliche Vorkommnisse mit Hunden. Ziel der Statistik ist es, Rückschlüsse
auf die Gefährlichkeit einzelner Rassen und Kreuzungen zu ziehen (wie
bescheuert muß man sein, um nicht zu merken, dass man dies nicht nach Rassen
ordnen kann???)
Für das Erreichen dieses Zieles bedarf es nicht der registrierung von
Halter, Ort der Haltung und tätig gewordenen Sachverständigen (sondern nur
1-2 Gramm gesunden Menschenverstandes)
Deren registrierung wäre daher unzulässig. (Dann allerdings ist dieses
Argument - da nicht beweisbar - auch nicht gerichtlich verwertbar!)
Das Land hat offen erklärt, dass ihm im Einzelnen die Gründe für die vier
getöteten Bordeauxdoggen (es werden immer mehr, beim letzten Schreiben des
IM waren es noch zwei durchgefallene BX und davon 1 getöteter BX !!!!!)
nicht bekannt sind. Vom 15. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2001 wurden in
Hessen 233 Hunde teils auf Grund der Verordnung, teils aus anderen Gründen
(ja, z.B. Wohnungskündigungen, offene gesellschaftliche Anfeindungen der
Familien, zu wenig Geld für die horrenden Strafsteuern,
Arbeitsplatzprobleme, Depressionen etc.) auch der Gefahrenabwehr getötet.
Weder hat das Land hier etwas zu verbergen (das wäre ja etwas ganz Neues)
noch vom Antragsteller hinein zu interpretieren.

Zugegeben ist dem Antragsteller, dass das über die Bordeauxdoggen vorhandene
Zahlenmaterial nicht besonders aussagefähig ist. Auch ist sich das Land
durchaus der Problematik bewusst, aus einem einzigen beim Wesenstest
durchgefallenen Hund wauf alle Vertreter einer Rasse zu schließen (also: 1.
Seit Wann, und 2. wieso ist es jetzt wieder nur noch 1 Vertreter einer
Rasse, es hieß doch vorher 4 BX???)

(Die nachstehenden Ausführungen lasse ich wegen Ihrer Würze und Relevanz für
alle Rassen unkommentiert!)

Ebenso wenig ist es wenig aussagefähig, bei weniger als zehn getesteten
Hunden einer Rasse
die Durchfallquote prozentual zu errechnen und daraus Schlüsse ableiten zu
wollen. Daher ist bei den Kreuzungen mit den Rassen Fila Brasiliero und
Mastin Napoletano kein Prozentsatz der negativ geprüften Hunde angegeben.
Wie oben ausgeführt verfolgt das Land mit der Führung der Statistik den
Zweck, Erkenntnisse zu erhalten und Schlüsse ziehen zu können. Eine
Aufforderung, die Berechtigung der weiteren "Listung" einzelner in § 2 Abs.
1 der Verordnung aufgeführten Rassen zu prüfen, enthält auch das Urteil des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29.08.2001 - dort Seite 40 - . Auf
Grund der aus der bisherigen Gesamtrstatistik hervorgehenden Daten zur
Bordeauxdogge hält das Land deren Aufführung in der Liste der für gefährlich
erklärten Hunderassen in der derzeit in Arbeit befindlichen Neufassung der
Hundeverordnung nicht mehr für gerechtfertigt. In der Rassenliste des
Entwurfes ist sie daher nicht mehr aufgeführt. Die Verordnung wird mit
einiger Wahrscheinlichkeit noch im ersten halben Jahr in Kraft treten.

Im Auftrag
Gez. Uf-Hilscher


ABSCHLUSSKOMMENTAR: Die Bordeauxdogge soll also rauskommen. Na schön, aber
1. läuft der Prozess weiter bis zu einem befriedigenden Urteil, denn diese
Unrechtsverordnung hat bei uns enorme Kosten verursacht, und 2. was ist mit
allen anderen Hunderassen.
Wann endlich hört das RASSENDENKEN bei deutschen beamten und Ministern auf!
Irgendwann wird sich auch Hessen für die heutige Zeit, Gesetze und
Verordnungen schämen.

Kann das jemand bestätigen?


Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
  • 29. März 2024
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Wolfgang,

ich weiß lediglich, daß am 29.4.2002 vorm VGH Kassel diese Klage zum Urteil ansteht.

Aber ich weiß nichts von einer geplanten neuen Verordnung!?????! Wie auch, hier gibts ein rechtskräftiges Urteil.

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
hi


ich weiß nur das die bx dogge NICHT mehr in nrw auf die liste kommt weder auf 1 noch auf 2

bis dann nadine und dasy
 
dachte ich auch @ vera... kanada wars, oder? naja, die sind da halt pingelig, da kann man nicht einfach mal so einwandern...
biggrin.gif




LG
Ninchen


Jackrussel1.gif
 
Hallo Ghostface,

gucks Du einfach ma da:

Aber nicht erschrecken
wink.gif




Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Also....nachdem ich heute etwas rumtelefoniert habe - konnte ich folgendes erfahren:

IM "Puffier" bastelt wohl tatsächlich an einer neuen Hunde-VO, die dem VGH-Urteil Kassel gerecht werden soll. Die Rassenliste soll gekürzt werden (evtl. fallen sämtliche Molosser raus, dafür könnten andere drauf kommen. Ganz genaues weiß man noch nicht.
Sobald ich mehr weiß, geb ich Laut
wink.gif



Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
dann bin ich mal gespannt was puffie da bastelt...ja
und wernerchen ist immer noch nicht mit seiner hundertschaft ausgewandert..na sowas
biggrin.gif
biggrin.gif

lg tna&hugo

anibull2.gif


"Problematisch am Fernsehen ist nicht, daß es uns unterhaltsame Themen präsentiert, problematisch ist, daß es jedes Thema als Unterhaltung präsentiert." (N. Postman / Wir amüsieren uns zu Tode)
 
Aber Mastif, Mastino Napoletano, Mastino Espanol ect stehn weiterhin drauf oder ???
LOL

"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"


WeR ReChTsChReIbUnG fInDeT dArF sIe bEhAlTeN!
 
hi

wenn du jetzt nrw meinst dann ja aber sie kommen auf 2 nicht mehr auf 1

bis dann nadine und dasy
 
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