Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Einen teuren Spaziergang mit ihrem kleinen Hund unternahm Leserin Marie-Luise Crass. Weil sie ihren Mischling beim Gassigehen im Park unangeleint laufen ließ, baten sie zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit 25 E zur Kasse.
"Ein bisschen abgezockt von der Stadt" fühlt sich Frau Crass. Denn die Ordnungshüter hätten ihr mitgeteilt, dass sie nichts hätte zahlen müssen, wäre ihr Hündchen auf einem Bürgersteig ohne Leine gelaufen. Eine richtige Auskunft, sofern der Bürgersteig nicht etwa zu einer Einkaufsstraße gehört. Ein Blick ins Info-Faltblatt der Stadt zum Landeshundegesetz (liegt in den Bürgerbüros aus und geht allen Haltern mit dem Hundesteuerbescheid zu) bringt Klarheit:
Für alle Hunde gilt Anleinpflicht (mit einer höchstens 1,5 Meter langen Leine) auf allen der Öffentlichkeit zugänglichen Grünflächen, zudem in Fußgängerzonen und auf Straßen oder Plätzen ähnlichen Publikumsverkehrs, in U-Bahnanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Veranstaltungen. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen ebenfalls nur angeleint mitgeführt werden. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen und in Badeanstalten gilt Hundeverbot.
Wer gegen die Anleinpflicht verstößt und erwischt wird, muss zahlen: Für kleine Hunde (bis 20 kg und bis 40 cm Schulterhöhe) sind 25 E zu berappen, bei großen Hunden kostet´s in innerörtlichen Bereichen 30 E, auf Spielplätzen, in Parks oder Fußgängerzonen 35 E. Wer mit einem Fifi gassi-geht, der zur Liste der "gefährlichen Hunde" oder der "Hunde bestimmter Rassen" gehört, muss bei Missachtung der Anleinpflicht Strafen zwischen etwa 250 und 400 E fürchten.
In Bochum gibt´s übrigens fünf als Hundewiesen ausgezeichnete Grünflächen: Auf den Anlagen Schmechtingswiese (Bereich Agnesstraße), Kruppwald (Bereich Blücherstraße) und Wiesental (Bereich Wiesenstraße) sowie im Park Westerholt (Westerholtstraße) und im Grünzug Ölbachtal (Ümminger See). raka
16.01.2004 Von Ralf Kalscheur
"Ein bisschen abgezockt von der Stadt" fühlt sich Frau Crass. Denn die Ordnungshüter hätten ihr mitgeteilt, dass sie nichts hätte zahlen müssen, wäre ihr Hündchen auf einem Bürgersteig ohne Leine gelaufen. Eine richtige Auskunft, sofern der Bürgersteig nicht etwa zu einer Einkaufsstraße gehört. Ein Blick ins Info-Faltblatt der Stadt zum Landeshundegesetz (liegt in den Bürgerbüros aus und geht allen Haltern mit dem Hundesteuerbescheid zu) bringt Klarheit:
Für alle Hunde gilt Anleinpflicht (mit einer höchstens 1,5 Meter langen Leine) auf allen der Öffentlichkeit zugänglichen Grünflächen, zudem in Fußgängerzonen und auf Straßen oder Plätzen ähnlichen Publikumsverkehrs, in U-Bahnanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Veranstaltungen. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen ebenfalls nur angeleint mitgeführt werden. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen und in Badeanstalten gilt Hundeverbot.
Wer gegen die Anleinpflicht verstößt und erwischt wird, muss zahlen: Für kleine Hunde (bis 20 kg und bis 40 cm Schulterhöhe) sind 25 E zu berappen, bei großen Hunden kostet´s in innerörtlichen Bereichen 30 E, auf Spielplätzen, in Parks oder Fußgängerzonen 35 E. Wer mit einem Fifi gassi-geht, der zur Liste der "gefährlichen Hunde" oder der "Hunde bestimmter Rassen" gehört, muss bei Missachtung der Anleinpflicht Strafen zwischen etwa 250 und 400 E fürchten.
In Bochum gibt´s übrigens fünf als Hundewiesen ausgezeichnete Grünflächen: Auf den Anlagen Schmechtingswiese (Bereich Agnesstraße), Kruppwald (Bereich Blücherstraße) und Wiesental (Bereich Wiesenstraße) sowie im Park Westerholt (Westerholtstraße) und im Grünzug Ölbachtal (Ümminger See). raka
16.01.2004 Von Ralf Kalscheur