Bitte um Hilfe - Bullterrier kaufen/halten NRW

Suriel

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen. Ich lebe in Nord-Rhein Westfalen und würde mir nun, da ich Umgezogen bin sehr gerne einen Standard Bullterrier holen. Als ich damals ein Auslandssemester in der Schweiz gemacht habe, hatte meine Gastfamilie 3 zuckersüße Bullterrier und ich habe mich sofort in sie verliebt.
Im Umgang und auch in der Erziehung mit Hunden habe ich viel Erfahrung. Seit ich 2 Jahre alt bin hatte meine Familie immer große Deutsch Kurzhaar Hunde. Mit unserem letzten habe ich den Begleithundeschein gemacht.
Nur leider ist der Bullterrier in NRW ein Listenhund und es gibt viele Anforderungen und Probleme beim Kauf und der Haltung. Überall lese ich dass man einen Bullterrier nur privat mit einem Tierschutzvertrag kaufen und auch ordnungsgemäß anmelden darf. Kann dieser Tierschutzvertrag nur von einem Tierheim ausgestellt werden ? Hat jemand Erfahrung mit dem Prozess?

Bin für jede Hilfe, Erfahrungsberichte sehr Dankbar.
 
  • 24. April 2024
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Hi Suriel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, einen Bullterrier kannst du nur aus einem Tierheim übernehmen.

Vorsicht gilt in NRW auch beim Miniatur Bullterrier: Wird er zu groß, kann es Ärger geben.
 
Züchter ist in NRW verboten. Du musst also in ein Tierheim, um einen Bullterrier halten zu wollen.

Zudem brauchst du einen Sachkundenachweis, ein reines Führungszeugnis und die Erlaubnis des Vermieters, sofern kein Hauseigentum.
 
Überall lese ich dass man einen Bullterrier nur privat mit einem Tierschutzvertrag kaufen und auch ordnungsgemäß anmelden darf. Kann dieser Tierschutzvertrag nur von einem Tierheim ausgestellt werden ?

Das liest du nicht richtig. Du darfst dir keinen Bullterrier mit Tierschutzvertrag kaufen, du darfst nur einen Bullterrier aus dem Tierschutz übernehmen.
Also nur aus dem Tierheim oder einem ähnlich organisiertem Tierschutzverein. Die Übernahme/Kauf von einer Privatperson/Züchter ist und bleibt verboten, egal was für ein Vertrag aufgesetzt wird.
 
In NRW ist es immerhin möglich, einen Bullterrier zu halten, das ist das Gute.

Wie schon erwähnt wurde: Du musst einen Bullterrier aus einem Tierheim oder aus einer Tierschutzorganisation in Deutschland holen, alles andere ist illegal, also jeder Kauf von Privat, vom Züchter, sogar wenn Dir ein Bullterrier "zuläuft" oder Du ihn "geschenkt bekommst", und auch wenn Dir eine Privatperson einen "Tierschutzvertrag" ausstellt, auch das ist illegal und einen solchen Hund bekommst Du nicht genehmigt. Es geht tatsächlich nur ein Hund, der in Deutschland in einem Tierheim oder in einer anerkannten Tierschutzorga sitzt. Die Einfuhr eines Bullterriers aus dem Ausland nach Deutschland ist verboten.

Die Vorgehensweise ist wie Folgt: Du schaust in Tierheimen und bei Tierschutzorgas wie z.B. Bullterrier in Not etc. nach einem für Dich passenden Bullterrier. Wenn Du einen gefunden hast und die Tierschutzorganisation signalisiert, dass Du den Hund bekommen würdest, machst Du erstmal beim Veterinäramt Deines Wohnortes den "großen Sachkundenachweis für Listenhunde". Ohne den dürftest Du mit dem Hund nicht Gassi gehen. Diesen Sachkundenachweis muss im Übrigen jeder machen, der mit Deinem Bulli auch nur ausnahmsweise mal Gassi gehen möchte. Dass Du einen "Begleithundschein" hast, interessiert leider niemanden, der ist in dem Fall nichts wert.

Dann brauchst Du noch für die Tierschutzorga eine Bescheinigung Deines Vermieters (wenn Du kein Eigentum hast), dass Du in der Wohnung einen Bullterrier halten darfst.
Gechipt ist ein Hund aus dem Tierschutz immer, das musst Du nicht extra machen.

Du musst für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dann musst Du am Ordnungsamt Deines Wohnortes eine Haltungsgenehmigung beantragen, unter Vorlage des Sachkundenachweises und der Haftpflichtversicherung und des Chipnachweises des Hundes. Wenn Du diese Haltungsgenehmigung bekommen hast, kannst Du den Hund aus dem Tierschutzverein holen.

Der Hund hat dann auf jeden Fall Maulkorb- und Leinenpflicht, auch wenn er schon einen "Wesenstest bestanden" hat, denn in NRW gibt es keinen Wesenstest, nur einen "Verhaltenstest" und der ist an das Gespann Hund und Hundeführer gebunden. Wenn Du mit dem Bulli den Verhaltenstest bestehst, dann darfst Du ihn ohne Maulkorb führen. Wenn noch jemand den Hund ausführen möchte ohne Maulkorb, dann muss der auch mit dem Hund den Verhaltenstest bestehen.

Du siehst, es ist schwierig aber nicht unmöglich.

Gruß
tessa
 
Sehr gut erklärt, tessa. Ich glaube da ist wirklich alles erwähnt, was zu beachten ist. :dafuer:
 
Dann musst Du am Ordnungsamt Deines Wohnortes eine Haltungsgenehmigung beantragen, unter Vorlage des Sachkundenachweises und der Haftpflichtversicherung und des Chipnachweises des Hundes

Polizeiliches Führungszeugnis muss auch dabei sein.
 
Ja das ist wirklich sehr sehr hilfreich. Ich danke euch vielmals ! Werde das genau so angehen.
 
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D
Melde dich bitte bei Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Weidemann, das geht alles auch telefonisch und per Mail. Er hat da wirklich große Erfahrung und schon so manchem geholfen! Alles Gute
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bxjunkie
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J
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Amy1985
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Das das nicht wahr ist kann man so auch nicht sagen. Es ist nur nicht offensichtlich.
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kitty-kyf
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Marion
Das würde Sinn machen, aber Couch gesucht-FB funktioniert tadellos. Die neue Gruppe hat nichts mit Tierschutz zu tun. Ich hab mal den Admin der Gruppe angeschrieben, ob es das Problem schon einmal gab.
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Marion
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Dieser Hund war ein Chow-Chow-American-Stafford-Mischling. Ist im Tierheim geboren, der Vater war auch bekannt. Geboren 1999 und lief ab 2000 offziell als Hollandse-Herder-Chow-Chow-Mix, hat auch nie jemand angezweifelt. ;) Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Gruß tessa
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