Ich sehe das Problem auch darin, selbst wenn es deiner/eurer Meinung nicht häufig vorkommt, dass wenn es vorkommt, viele Leute vor dem Ruin stehen.Ehm, ich hab ja nicht gesagt, dass es gar nicht vorkommt, nur dass die Zahl nicht gestiegen ist... SinaundMalle
Ja, na klar, das ist ein Riesenproblem! Ich stehe ja nun eher auf Mieterseite (was heißt eher, ich stehe auf der Mieterseite) und wenn ich dann Leute hab, die entweder dermaßen hohe Mietschulden haben, dass es einfach nicht mehr wirtschaftlich wäre, diese zu übernehmen, oder aber die Leute sich nicht bewegen und/oder eine Wohnfähigkeit schlicht nicht vorhanden ist und somit ein Erhalt der Wohnung auch nicht- das tut mir häufig so dermaßen leid für die Vermieter. Bei den großen Gesellschaften störts mich nicht groß, aber der kleine Privatvermieter, dessen Existenz da ebenso mit dran hängt...und wenn ich denen dann mitteilen muss, dass die Rückstände nicht übernommen werden und ich jetzt ihen Mieter im Zweifel auch noch zu Gericht schicke, weil der Vermieter in seiner Verzweiflung das Schloß ausgebaut hat, damit der Mieter eine Einstweilige Verfügung erwirken kann, und ich dem Vermieter aus Datenschutzgründen nichtmal sagen darf, weswegen die Rückstände nicht übernommen werden, der Vermieter also weiterhin vor einem säumigen Mieter sitzt und auch noch eine räumungsklage einleiten muss (was weitere Kosten verursacht)- das tut mir dann so dermaßen leid!!
Aber, um hier keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: In den meisten Fällen ist eine Klärung und eine Übernahme der Rückstände möglich!! Und ich arbeite nicht mit Ottonormalmieter, sondern mit suchtkranken Menschen, die einfach andere Pririotäten haben und das Geld für andere Dinge brauchen. Aber es sind wenige, auf ganz Bremen bezogen!
Ich denke auch, wenn man sich vorher etwas erkundigt oder auch mit dem eventuellen Leistungsträger (vzw dem Mieter) vereinbart, dass die Miete direkt überwiesen wird (kann man zB schon in den MV mit aufnehmen), ist man recht sicher.
Bei ALGII-Empfängern besteht natürlich immernoch die Gefahr, dass sie entweder in Arbeit kommen und de Miete damit nicht mehr gesichert ist oder den Folgeantrag nicht stellen, aber das ist eine verschwindend geringe Anzahl.
Bei Leuten über 65 oder dauerhaft voll erwerbsunfähigen Menschen, die Leistungen nach dem SGBXII beziehen, ist das Risiko damit mehr als gemindert, da kann dann eigentlich nix mehr passieren.
LG
Sina