Bin stocksauer!!!

Sammy

15 Jahre Mitglied
Gestern schauten wir echt nicht schlecht, als wir den Briefkasten öffneten:

Ein Brief vom Kreisveterinäramt - Betreff: Tierhaltung.
Sie seien auf uns aufmerksam gemacht worden und seien deshalb gestern an unser Tür zwecks Ortsbesichtigung gewesen, leider habe niemand geöffnet ...

Da hat uns doch jemand tatsächlich jemand das Veterinäramt auf den Hals gehetzt!!!

Ich habe da natürlich sofort angerufen und nachgefragt, die Dame vom Amt teilte mir mit, das wir angeblich zu viele Tiere in einer zu engen Wohnung hielten und die Tiere auch nicht tierschutzgerecht behandelt würden :verwirrt:

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus für uns alleine zur Miete (ca. 100-120 qm) + abgeschlossenen Hof von ca. 140 qm. Mein Mann arbeitet nachts, ich tagsüber, so das bis auf max. 2-3 Stunden täglich, die wir uns schon mal überschneiden, immer einer da ist. Wir haben derzeit 3 Hunde und 3 Katzen, außerdem 1 Chamäleon und ein Froschterrarium. 2 Hunde und 2 Katzen sind aus dem TH bzw. von Tierschutzorgas (Katzen) mit den entsprechenden Kontrollen.

Unsere Hunde bellen und jaulen nicht und auch sonst geht´s denen prima. Schlafen nebst uns und den Katzen in unserem Bett und haben jede Menge Auslauf. Natürlich werden sie regelmäßig geimpft und entwurmt und was man sonst halt so normalerweise macht...

Die Dame Amt war auch darüber informiert, dass wir in der Vergangenheit hin und wieder von einer Tierschutzorga Pflegehunde für ein paar Tage, längstens 1-2 Wochen da hatten. Seit Januar haben wir keine Pflegis mehr hier gehabt und jetzt wo Atze bei uns eingezogen ist, wird so schnell auch keiner mehr hinzukommen.

Ob wir für die Pflegestelle den § 11 hätten, fragte sie mich... den würden wir dafür benötigen :verwirrt:
Seit wann benötigt man den für die ehrenamtliche Hilfe für eine Tierschutzorga, wenn man nicht regelmäßig und nur für ganz kurze Zeit mal einen Hund in Pflege nimmt??? Dann würde das ja jeder benötigen, der hin und wieder mal den Hund seines Bekannten in den Ferien oder am WE zu sich nimmt!!! Ich habe die Hunde ja auch nicht selber vermittelt, sondern die Tierschutzorga.

Wir gehen im Moment ganz stark davon aus, dass dies alles auf unsere "nette" Gegenübernachbarin zurückzuführen ist. Die hat nämlich panische Angst vor unseren "gefährlichen" Hunden und erst recht, seit sie unseren Mini-Bulli Atze gesehen hat, der vor ein paar Wochen zu uns gezogen ist ...
Sie hat zwar selber 2 Hunde, aber die hat sie überhaupt nicht unter Kontrolle und ergreift jedesmal, wenn ihr ein Hund im Feld entgegenkommt, die Flucht, notfalls springt sie einfach in irgendein Feld rein :rolleyes: Und das macht sie bei jedem Hund, nicht nur bei unseren!

Selbst, wenn ich nur die Hoftüre öffne oder mit dem Auto einparke und sie ist gerade vor ihrem Haus, läuft sie panisch davon ! Das letzte Mal konnte ich mir leider einen Kommentar hierzu nicht verkneifen, als sie mit ihrer Mülltonne weglief, die sie gerade vors Haus stellen wollte: Was soll das denn? Unsere Wauzis fressen doch gar keinen Müll!" habe ich laut vor mich hergesagt...

Ich habe ja keine Ahnung, was das soll, aber ich darf mir jetzt erst einmal Urlaub nehmen, damit die Dame unser Tiere vor Ort begutachten kann und sich ein Bild von deren Haltung macht ... allerdings warte ich da jetzt seit gestern mittag auf einen entsprechenden Rückruf wegen der Terminvereinbarung... die wollte ursprünglich sofort heute vormittag noch vorbeikommen ...

Hat schon wer sowas erlebt? Muss ich da auf irgendwas besonders achten??? Was ist z.B. mit dem kurzzeitigen Unterbringen vom Hund in einem Zimmer-Kennel (wg. Zerstörungsanfällen) während unserer Abwesenheit? Ist doch nicht verboten oder? Ich meine, Cheyenne geht da gerne rein und schläft da immer drinne, auch wenn wir zuhause sind ...
Hat die Dame Recht mit dem § 11 auch für nur sporadische und kurzzeitige Betreung von Hunden?

Mensch, bin immer noch stinkesauer:sauer:
Wir haben uns zwar nix vorzuwerfen, aber wer weiss, wie die Dame vom Amt so drauf ist ... !
Sammy
 
  • 28. März 2024
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Hi Sammy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann deinen Ärger verstehen..aber wenn du nix zu verbergen hast, lass sie halt guggen, oder ?

Ich finds ehrlich gesagt sogar gar nicht so schlecht, daß die ihren Job offenbar ernstnehmen und solchen Vorwürfen nachgehen. Daß die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind, können die ja nicht wissen.

Tolle Nachbarin haste da aber..*grummel*
 
Wir wurden auch mal beim OA angezeigt.

Wir wohnen in einem 2 Familienhaus oben wir, unten Eltern.

Bei uns kam ein Schreiben vom Amt, dass angezeigt worden wäre, dass sich ein Kampfhund auf dem Gelände befinden würden und nun wollten sie wissen ob:

a) der Hausbesitzer (mein Vater) davon in Kenntis gesetzt wurde (das Schreiben ging an ihn, der Hund war auf mich angemeldet) und

b) der Hunda ngemeldet wäre?

Da hätten sie einfach mal in ihre Akten geschaut, die Kleine war zu dem Zeitpunkt über 2 Jahre bei und und die Vermietergenehmigung (von meinem Paps) lag dem Amt auch vor.

Nicht aufregen über so viel Schwachsinn, es bringt einfach nichts.
 
der größte schweinehund im land ist und bleibt der denunziant:sauer:

und leider stimmt es auch, dass wenn du als pflegestelle arbeiten möchtest, du den §11 schein brauchst.
 
Kann mir jemand sagen, wo das genau mit dem 11er als (sporadische und kurzzeitige) Pflegestelle steht?
 
Mich fragend anschließ:

Dann brauch ich den diesen Sommer auch wenn ich meines Nachbarn Hundi für 2 Wochen aufnehme weil dieser in den Urlaub fährt???? Was oder wo ist eigentlich dieser komische Paragraph???
 
bei deinem zuständigen ordungsamt,gemeinde oder kreisverwaltung. so jedenfalls ist das bei uns in schleswig-holstein. wenn du für eine tierhilfsorganisation und oder tierheim als pflegestelle eingesetzt werden sollst oder willst, mußt du ebenfalls die sachkunde nachweisen.(selbst wenn du schon seit jahrzehnten selbst hunde hast) das ist politik auch wenns keiner versteht.
 
§11 Tierschutzgesetz:



Ich denke nicht, das man diesen erfüllen muss, wenn man für wenige Tage/Wochen einen Hund "zu besuch" hat - weiß dies aber nicht genau.
 
§2 wird bei dir wohl nicht zutreffen, denn du bist ja keine Tierpension öä.
 
tjaaaa, da steh mal einfach drüber ....
ich kenne diese spiele auch!
was hier schon los war, könnt bücher schreiben!
bisher waren immer alle zufrieden und begeistert.
das ende diese "kontrollen" ist, dass man mich mittlerweile von amtsseite gelegentlich hinzuzieht, wenn es um kontrollen geht ...... ;)

steh drüber und fertig!
ich mache es mittlerweile so, dass ich jeder veränderung hier dem o-amt mitteile.
damit baue ich quasi vor.

behauptungen waren unter anderem:
ich würde züchten (weil ich mir mal erlaubt habe welpen zu nehmen)
ich halte hunde in der garage (die zu einem zwinger umgebaut und vom amt abgenommen ist!)
meine hunde kommen nie raus (wie würden haus und hof dann wohl aussehen)
ich habe gefährliche hunde (welche mir von orgas anvertraut und gemeldet waren! keine listenhunde)
mein kind wäre gefährdet (ich arbeite mit meinen hunden therapeutisch in diversen einrichtungen OFFIZIELL)
ich halte zu viele tiere auf zu engem raum (alle "unterbringungen" liegen über der norm)
meine hunde sind zu dünn (es sind schlittenhunde und ein malinois ...)
ich mißhandle meine hunde (das haben die vorbesitzer meist schon erledigt ...)

was mir auch sehr gefallen hat:
ICH BEKOMME HUNDE VON EINER FRAU AUS NEM TIERHEIM UMSONST ZUGESPIELT UND VERSCHERBEL DIE DANN FÜR GELD WAS ICH MIT IHR TEILE ....
das werden dann wohl die hund gewesen sein, die im th null chance hatten und zu mir kamen um evtl. vermittlungsfähig zu werden ?!! einer brauchte 2 jahre um klar zu kommen ...... es hat sich gelohnt !!

einige der "vorwürfe hat auch eine userin hier mal behauptet :eg:
der hit, dass die mich null kennt, nicht meine wohngegebenheiten, ich sehr wohl aber ihre früheren und fast gek***t habe als ich sah wie ihre tiere lebten!

im übrigen habe ich einen solchen schein, der mich zudem befähigt eine tierpension zu leiten .......
 
Im Grunde geht es da "ums Betreiben einer tierheimähnlichen Einrichtung" laut Aussage von unserem Vetamt. Ob du da nun einen Hund beherbergst oder 10( die dir nicht gehören) ist wohl erstmal egal. Haben musst du diesen §. Wie das allerdings aussieht, wenn man ne Urlaubsbetreung OHNE BEZAHLUNG für nen Hund übernimmt weiss ich nicht!
Aber theoretisch muss wohl jede TierschutzPS diesen § haben!Soweit mein Stand der Information!

Lg, Tanja:hallo:
 
wenn du den hund deiner freundin, freund oder eines bekannten oder eltern für eine bestimmte zeit in pflege nimmst, brauchst du selbstverständlich keinen §11 schein!!

den brauchst du nur, wenn du für eine tierhilfsorg. und oder tierheim als pflegestelle arbeiten willst.
 
Zitat:[/I]§ 11
Wer
1. .......
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
3. ......
......

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zitatende

Also ich halte meine Wohnung weder für ein Tierheim, noch für eine ähnliche Einrichtung ... das ist unser Zuhause und dort wurden die Pflegis kurzzeitig gehalten, nicht in einem separaten Raum, Zwinger oder was ähnlichem. ..
also brauche ich den 11er jetzt doch nicht oder was :verwirrt:

Sackunde liegt natürlich sowieso vor !
 
Hi,

die Damen vom Tierschutz (damals Ludwigshafen) hatte ich auch schon im Haus.

Angeschwärzt worden war ich vom Nachbarn schräg gegenüber.

Ich würde zwei Riesenviecher von gefährlichen Hunden in einer Miniwohnung ohne Auslauf und ohne Futter halten.

Die Damen standen plötzlich und völlig unangemeldet vor der Tür. Natürlich wußte ich, daß ich sie nicht hätte reinlassen brauchen, aber was hatte ich zu verbergen?

Die begutachteten kurz die damals 80 qm-Wohnung mit Balkon (im 4-Familien-Haus), wurden von den Hunden (damals hatte ich noch meinen Bandit, da konnte jeder in die Wohnung) freundlich begrüßt, anschließend gab ich noch unsere Gassizeiten bekannt: Drei Stunden täglich, davon 1 Stunde durch einen gewerbl. Gassigeher (der das auf Nachfrage auch bestätigt hätte) und 2 Stunden durch mich.

Dann noch der Keller: Bis unter die Decke voll mit Hundefutter :albern: .

Ich machte den zwei Frauen nen Kaffee, quetschte sie ein bissel aus (besagter Nachbar muß wohl hartnäckig immer wieder angerufen haben und gefragt haben, wann die Hunde endlich "wegkämen"), und die Frauen meinten nur: "Mit sowas verschwenden wir mal wieder unsere Zeit, die haben hier den Himmel auf Erden, und anderswo geht es einem Tier wirklich dreckig und jeder schaut weg!"

Es scheint gar nicht so unüblich zu sein, daß aus purer Boshaftigkeit beim Tierschutz angerufen wird, weil man hofft, dass die vielleicht irgend was finden, was sie beanstanden. Darum geht es den Anrufern silbstverständlich NICHT ums Wohl der Tiere, sondern um Nachbarschaftsstreitigkeiten.
 
wenn du den hund deiner freundin, freund oder eines bekannten oder eltern für eine bestimmte zeit in pflege nimmst, brauchst du selbstverständlich keinen §11 schein!!

den brauchst du nur, wenn du für eine tierhilfsorg. und oder tierheim als pflegestelle arbeiten willst.

Ganz sicher braucht man keine §11-Genehmigung, wenn man mal ein Tier für eine Tierschutzorganisation in Pflege nimmt!

In §11 des Tierschutzgesetzes geht es um die Zucht und das Halten von Tieren
- zu Versuchszwecken
- in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- gewerbsmäßig

und um den Handel mit Tieren.


Dafür würde man eine §11-Genehmigung benötigen, aber doch nicht für den "privaten Tierschutz", wenn man mal ein Tier in Pflege nimmt.

Ich selbst hatte schon manchmal Hunde in Pflege von solchen Tierschutzorganisationen, in denen ich selbst Mitglied bin. Dann ist man ohnehin auf der sicheren Seite, weil so etwas dann zu den typischen "Tätigkeiten" eines Vereinsmitglieds gehört.

Grüße,
 
du muß doch die von dir sogenannten pflegis irgendwo herbekommen oder?
sind das pflegis von privatpersonen? oder von tierheimen o.ä.?
sind es pflegis von einer oder mehrerer personen die gleichzeitig bei dir sind?
ist es immer 1 pflegi zur zeit von einer privatperson(bekannten) dann ist alles ok und du brauchst keinen §11 schein.
sind es mehrere pflegis gleichzeitig, mußt du einen gewerbeschein und §11 schein beantragen.
wenn es aber auch nur ein einziger pflegi eines tierheims o.ä. ist, brauchst du den §11 schein.

willkommen im behördendschungel:hallo:
 
Also ich halte meine Pensionshunde und die Pflegehunde aus dem Tierheim ohne Zwinger bei mir im Haus und dafür mußte ich die Genehmigung gemäß §11 einholen.
.... oder ähnliche Einrichtung, bedeutet doch auch das es eine Wohnung sein könnte.
 
Zum §11 steht auf dieser Seite alles, was man als Pflegestelle wissen sollte. Die haben ja nunmal auch schon die Gerichtsverfahren dazu hinter sich. Faktisch muss wenigstens eine Person in einem TSV diese Sachkunde besitzen, wenn man Tiere aufnimmt. Gibt es diese nicht oder man ist nicht einmal Mitglied in einem Verein, kann ein Vet.- Amt natürlich auch von einer "privaten Pflegestelle" diese Sachkunde fordern.

 
.... oder ähnliche Einrichtung, bedeutet doch auch das es eine Wohnung sein könnte.

Laut gerade von mir eingestelltem Urteil gilt das tatsächlich auch für Pflegestellen (also Privatpersonen), da ein Pflegestellenkonzept als tierheimähnliche Einrichtung bzw. Haltung betrachtet wird.
 
Also ich bin Mitglied in einer Tierschutzorga, die auch den 11er besitzt, jedoch habe ich nicht für diese, sondern für eine andere Tierschutzorga spontan die Pflegis aufgenommen ...und die ist erst seit dem 13.3.08 offiziell ein e.V..

Ich habe vor offiziellen Eintrag als e.V. (aber während der Beantragungsphase) die Pflegis von denen gehabt, also mehr oder weniger dann von einer Privatperson, oder?!
 
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