Mal sehen, ob uns das Amt nach der Kontrolle den Namen verrät, von demjenigen, der uns angezeigt hat ...
Das kannst'e knicken. Sowas faellt unter den Datenschutz. Jemand der derart sensible Informationen rausgibt, wird direkt gekegelt, wenn das rauskommt.
Doch, ich habe nachgefragt:
Über einen Anwalt habe ich das Recht, Akteneinsicht zu bekommen! Weiss aber noch nicht, ob das den Aufwand und die Kosten wert ist ... wenn die sich da anonym gemeldet haben, habe ich ja eh nix davon...
Natürlich, logo geht das, hatte ich Dir ja bereits weiter oben geschrieben, nicht ohne Grund - geht aber eben nur, wenn die Kontrolle zu 100 % positiv für Dich verlief - wie bei Dir geschehen - Glückwunsch übrigens !!! :
Vet.-Amt hat mir gesagt, wenn Anzeige erstattet wird (und der muss das Vet.-Amt ja nachgehen) und die Kontrolle ergibt KEINERLEI Ansatz / Mängel - die Anzeige stellt sich also als völlig haltlos heraus, dann (aber auch nur dann) bist Du berechtigt, den Namen Desjenigen zu erfahren, der die Anzeige erstattet hat. Ich weiss nur nicht mehr, ob die Leute vom Vet.-Amt DIR das direkt sagen oder ob Dein Anwalt Akteneinsicht erhält.
Ansonsten würde ich definitiv Akteneinsicht fordern, sonst tust Du evtl. der Nachbarin sogar in dem Punkt Unrecht und es war vielleicht doch noch Jemand anderes, von dem Du es nicht vermutest. Frag doch bitte mal einen Anwalt, was es Dich kostet, wenn er für Dich das Vet.-Amt anschreibt und Akteneinsicht fordert. Ist doch nur ein kleiner Brief, kann nicht die Welt kosten, ehrlich nicht.
Und dazu :
Zitat von Wolfdancer (und noch Jemand, glaub ich
vermutlich ist das anonym angezeigt worden, also nicht nachweisbar wer es war. wenn doch bekannt, dann gieß bloß nicht öl ins feuer !!!!!
Sorry, das ist Bullshit. Es existiert ein kompletter Vorgang beim Amt zu der Angelegenheit Tierhaltung Sammy - natürlich inklusive komplettem Namen und Adresse des Anzeigerstatters. Das Vet.-Amt nimmt definitiv keine anonymen Anzeigen entgegen und wird aufgrund dessen tätig. Ironie an : Dann hätten sie auch verdammt viel zu tun, wenn jedes Lieschen Müller ganz anonym mal schnell der Berta Müller, ihrer so verhassten Schwester, so eins auswischen könnte... Ironie aus
Das Vet.-Amt gibt den Namen des Anzeigenden nicht an den Angezeigten heraus, also bleibt für den, der kontrolliert wird, der Name erstmal im Dunklen (oder das Vet.-Amt gibt sogar bei bestimmten Härtefällen bei der Kontrolle an "ist anonym angezeigt worden", aber dann nur, um Leute zu schützen - Stichwort Schläger etc. in direkter Verwandtschaft / Nachbarschaft).
Aber logisch HAT das Vet.-Amt den Namen + Anschrift und MUSS diesen rausgeben, spätestens, wenn es :
- zu einer Gerichtsverhandlung kommt, der Angezeigte sich vertreten lässt anwaltlich und dann Akteneinsicht fordert
- oder eben, wenn die Kontrolle absolut zufriedenstellend verlief und der Kontrollierte (zu Recht) wissen möchte, wer ihn/sie grundlos angezeigt hat
Ich würde Dir massiv abraten, ein Schreiben, was Deine Privatangelegenheiten betrifft, an Deinen Gartenzaun zu hängen. Musst Du Dich rechtfertigen ? Bist Du wem Rechenschaft schuldig ? Möchtest Du die Nachbarn unterhalten ? Nö, würde ich nicht tun. Das hast Du echt nicht nötig, oder ?
Ich würde herausfinden, wer das war - das wäre mir auch durchaus 50 Euro für den Anwalt wert... und dann würde ich - wenn ich das weiss - mir Denjenigen zur Brust nehmen, auf die eine oder andere Weise, bei passender Gelegenheit.