Bin stocksauer!!!

.... oder ähnliche Einrichtung, bedeutet doch auch das es eine Wohnung sein könnte.

Laut gerade von mir eingestelltem Urteil gilt das tatsächlich auch für Pflegestellen (also Privatpersonen), da ein Pflegestellenkonzept als tierheimähnliche Einrichtung bzw. Haltung betrachtet wird.

Mit so einem Urteil hätte ich nicht gerechnet :uhh:
Das betrifft doch aber nur die besondere Problematik solcher Orgas, die ihre Schützlinge ausschließlich in Pflegestellen unterbringen, weil sie gar kein Tierheim führen.
Nimmt man dagegen einen Hund aus einem Tierschutzverein auf, der ein Tierheim führt, nur um diesem Tier den Zwinger zu ersparen, stellt sich das Problem mit der Genehmigung nicht, oder?
 
  • 29. März 2024
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Hi UlrikeB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich bin Mitglied in einer Tierschutzorga, die auch den 11er besitzt, jedoch habe ich nicht für diese, sondern für eine andere Tierschutzorga spontan die Pflegis aufgenommen ...und die ist erst seit dem 13.3.08 offiziell ein e.V..

Ich habe vor offiziellen Eintrag als e.V. (aber während der Beantragungsphase) die Pflegis von denen gehabt, also mehr oder weniger dann von einer Privatperson, oder?!

Naja, der eine Verein hat ja mit den Tieren eines anderen Vereins nichts zu tun. Also auch deren Sachkunde nichts.
Wenn du Tiere für eine Privatperson zur Pflege aufnimmst, könnte es tatsächlich so aussehen, dass sie von dir die Sachkunde verlangen können. Denn in dem Urteil wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in einem Privathaushalt lebende Vermittlungstiere als "tierheimähnlich" gelten. Steht dahinter kein Verein, der deshalb quasi für dich diese Voraussetzungen erfüllt, werden sie wohl tatsächlich dich auffordern.
 
Nimmt man dagegen einen Hund aus einem Tierschutzverein auf, der ein Tierheim führt, nur um diesem Tier den Zwinger zu ersparen, stellt sich das Problem mit der Genehmigung nicht, oder?

Wird ein TH geführt, hat dort mindestens einer wenn nicht sogar die ganze Manschaft die Sachkunde nach §11. Denn die brauchst du ja auch für Tierheime.;)
 
Naja, dann kann mir da eigentlich jetzt auch nicht mehr viel drohen, da ich

a) derzeit und auch in naher Zukunft keine Pflegis mehr aufnehme
b) die Vorsitzende der entsprechende Orga mittlerweile den § 11 haben müßte
(war soweit ich weiß Voraussetzung für die Eintragung des e.V.)
 
Hab mir das jetzt mal durchgelesen und das darf doch nicht wahr sein :(
Das beste ist ihr macht eine Anzeige wegen Verleumdnung gegen die "nette" Nachbarin...das kann ja nicht angehen.
Wir drücken euch ganz fest die daumen,das sich alles schnellstmöglich klärt :)

P.s.: Habt ihr euren kleinen Ausreißer wieder eingefangen bekommen? :)
 
Hallo Sammy,

ich könnte mir gut vorstellen, so wie Du das schilderst, dass es Deine Nachbarin ist. Vereinbaren mit dem Amt einen Termin, dann wird vermutlich eine oder zwei TÄ kommen und sich Deine Tiere und die Umgebung anschauen. Beantworte einfach alle Fragen höflich und offen und zeig, dass Du nichts zu verbergen hast.

Wenn Du jetzt keine Pflegehunde hast, dann ist auch diese Paragr. 11 Geschichte kein Thema, denke ich. Wenn das Thema darauf kommt, würde ich es sagen, wie es ist. Dass Du schon mal kurz einen Hund in Pflege hattest, Dir dies nicht bewusst war - und dass Du Dich inzwischen informiert hast und keine Aufnahme eines Pflegehundes in Kürze ansteht. Und falls sich dies ändert, wirst Du vorher den Paragr. 11 machen. Ich denke, dann kann Dir daraus Niemand einen Strick drehen.

Wenn aber nicht nach Pflegehunden gefragt wird, würde ich an Deiner Stelle nicht das Thema anschneiden, denn es geht ja um die Haltung der Tiere, die JETZT da sind. ;)

Ach ja, ganz am Rande - unser Vet.-Amt hat mir gesagt, wenn Anzeige erstattet wird (und der muss das Vet.-Amt ja nachgehen) und die Kontrolle ergibt KEINERLEI Ansatz / Mängel - die Anzeige stellt sich also als völlig haltlos heraus, dann (aber auch nur dann) bist Du berechtigt, den Namen Desjenigen zu erfahren, der die Anzeige erstattet hat. Ich weiss nur nicht mehr, ob die Leute vom Vet.-Amt DIR das direkt sagen oder ob Dein Anwalt Akteneinsicht erhält. Aber - je nachdem, wie Derjenige ist, der bei Euch kontrolliert, wenn die Kontrolle ergebnislos verlaufen ist und Du hast einen netten Eindruck - dann frage doch einfach mal, ob sie wenigstens mit Ja oder nein antworten können, wenn Du einen Namen in den Raum stellst ;) Wenn sie einigermassen nett sind (und die Meisten sind es, ärgern sich nur drüber, dass sie mal wieder umsonst rumgeschickt wurden), dann werden sie Dir schon einen Hinweis geben. Dann weisst Du für Dich Bescheid.

Und - das Schöne - sollte DANN nochmal irgend Jemand, möglichst besagte Nachbarin (falls sie es jetzt war) wegen Dir beim Amt anrufen, dann werfen die dort einen Blick in die Akte und lassen den Anrufer an die Wand laufen ;)

Ärgerlich und schlimm trotzdem allemale, sowas :(
 
definitiv NICHT anzeigen!!
vermutlich ist das anonym angezeigt worden, also nicht nachweisbar wer es war.
wenn doch bekannt, dann gieß bloß nicht öl ins feuer !!!!!
freu dich, dass sich das amt davon überzeugt, dass es deinen tieren gut geht!
biete kaffee an und lass jeden versuch, irgendetwas zu rechtfertigen sein!!
du sagst, du hast dir nichts vorzuwerfen, also brauchst du dich auch für nichts zu rechtfertigen!
lass die gucken und fragen, fertig.
du bekommst dann gesagt und schriftlich ein formular, in dem geschrieben und gestempelt steht, was bei dir zustand ist (auch änderungen, falls sie der meinung sind!).
das solltest du dann laminieren und sichtbar für die nachbarn an deinen zaun hängen .... *g*
so bist du schnell aus der nummer raus.
und: grüße deine nachbarin in zukunft besonders freundlich - das ärgert sie mehr als alles andere :D
 
Ich würde mir auch überlegen ob und vorallem WEN ich anzeige. Denn da gibt es ja das fiese Dinge, dass selbst wenn du gewinnst und der andere verurteilt wird die Gerichtskosten zu tragen, du noch nicht aus dem Schneider bist, denn wenn der zahlungsunfähig ist dann bitten die dich zur Kasse!!! Also würde ich vorher erstmal prüfen wie finanzkräftig der ist den ich verklagen will.

Außerdem ist das Ärger über Monate, wenn nicht sogar Jahre hinweg, denn man ja auch nicht unbedingt haben muss...
 
hm hast du denn ml versucht mit der nachbarin zu reden - oder ihr mal infomaterial zugesteckt, vielleicht kommt di emal was runter dann hast du ruh, b ei allem berechtigtem ärger, wenn du jetzt nett zu ihr gehst ( ihr einen Kuchen backst und sie freundlich aufklärst ) ist nämlich sie die doofe:eg:

Ich habe hier mit einigen verstockten Alten ( dorf) freundlich geredet Vorurteile abgebaut und inzwischen sind sie zum größten teil Eibe fans..
 
Zitat:
Zitat von UlrikeB
Ganz sicher braucht man keine §11-Genehmigung, wenn man mal ein Tier für eine Tierschutzorganisation in Pflege nimmt!

Aus eigener ERfahrung kann ich das nicht bestätigen, ich habe ja viele Jahre lang als Pflegestelle für diverse Vereine gearbeitet - hier in Baden-Württemberg ist es Ermessen des Amtsveterinärs, ob er eine Prüfung nach §11 verlangt oder nicht.

Da ich immer nur allerhöchstens zwei Vierbeiner (und sonst keine Tiere) zur gleichen Zeit betreut habe, war es meinem zuständigen Amtsveterinär "zuviel Aufwand" für eigentlich kein Ergebnis, da er bei dieser Klein-Pflegestellen-Tätigkeit davon ausgeht, dass die zuständige Orga des Tieres "mein Wirken" beurteilen kann...
 
Zitat:
Zitat von UlrikeB
Ganz sicher braucht man keine §11-Genehmigung, wenn man mal ein Tier für eine Tierschutzorganisation in Pflege nimmt!

Aus eigener ERfahrung kann ich das nicht bestätigen, ich habe ja viele Jahre lang als Pflegestelle für diverse Vereine gearbeitet - hier in Baden-Württemberg ist es Ermessen des Amtsveterinärs, ob er eine Prüfung nach §11 verlangt oder nicht.


Nach dem von Martina zitierten Urteil bin ich mir auch gar nicht mehr so sicher, dass man privat keine §11-Genehmigung braucht :unsicher:
 
Danke für die aufmunternden Worte :)

Anzeigen werde ich die nicht, aber ich werde auch keinerlei Rücksicht mehr nehmen, sollte mir die Dame noch einmal im Feld begegnen! Bisher habe ich ihr zuliebe dann meist einen Ausweichweg genommen, damit sie nicht so in Panik verfällt, aber die Zeiten sind vorbei:eg:
Gestern hat sie uns wieder durch ihr Fenster durch die Gardinen beobachtet und gemeint, wir sehen das nicht ... ich habe ihr daraufhin grinsend zugewunken.

Vor einigen Tagen ist sie mit dem Regenschirm auf 2 Pony´s losgegangen, auf denen die Kinder vom Chef meines Mannes saßen, nur weil diese über die Straße zur Weide ritten und sie dort mit ihrem Hund ging. Die Kinder wären beinahe runtergefallen! Irgendwie erinnert mich die Tussi an die "rosarote Plüschregenschirm-Attacken-Lady" von Sylvia und Momo :rolleyes:
Meiner Meinung nach gehört die echt in Behandlung!

Am Anfang war die auch noch ganz umgänglich und ich habe ihr damals auch erklärt, was wir machen (auch über die Pflegehunde) und ihr aufgezeigt, dass die Hunde total friedlich sind. Angeblich fand sie das gut. Dabei hat sie mir gegenüber auch zugegeben, dass sie sich mit ihren Hunden überfordert fühlt, weil die Hündin absolut unsicher sei und dadurch auch agressiv. Damals habe ich mehrere Hundeschulen empfohlen, aber davon wollte sie absolut nichts wissen. Danach erfolgte kein weiteres Gespräch, nur die üblichen Grüßereien, wenn man sich sah, wobei sie halt ständig in Panik verfällt, wenn sie uns sieht. Und das ist eben bei allen so, nicht nur bei uns ... die ist dafür im ganzen Dorf bekannt:unsicher:

Ich denke, die hat sich da mittlerweile reingesteigert und als jetzt noch Bulli Atze bei uns einzog, war´s wohl zuviel ...

Ich lass das jetzt mal in aller Ruhe auf mich zukommen.
Mit der Tierärztin wollte ich für morgen einen Termin machen, aber leider bekomme ich die Dame seit Dienstag nicht mehr ans Telefon.
Mal sehen, ob uns das Amt nach der Kontrolle den Namen verrät, von demjenigen, der uns angezeigt hat ...


Soweit ich mich jetzt schlau gemacht habe, ist es wohl so, dass ich keinen § 11 - Genehmigung benötige als Pflegestelle, wenn der Verein, für den ich die Pflegis aufgenommen habe, eine hat.

Werde dann weiter berichten!

LG, Sammy

@Redangel:
Ja!!! :D Jessie ist seit letztem Wochende wieder bei uns - nach 4 endlosen Wochen!!!
Eine nette Dame hat ihn in ihrem Garten gesehen und uns dann angerufen. Er hat zwar einiges abgenommen und eine Entzündung im Kiefer, aber er hat sich megagefreut, als er wieder bei uns war und hat die Hunde erst einmal alle mit einer "Kopfnuss" begrüßt:love:
 
Aus eigener ERfahrung kann ich das nicht bestätigen, ich habe ja viele Jahre lang als Pflegestelle für diverse Vereine gearbeitet - hier in Baden-Württemberg ist es Ermessen des Amtsveterinärs, ob er eine Prüfung nach §11 verlangt oder nicht.

Da ich immer nur allerhöchstens zwei Vierbeiner (und sonst keine Tiere) zur gleichen Zeit betreut habe, war es meinem zuständigen Amtsveterinär "zuviel Aufwand" für eigentlich kein Ergebnis, da er bei dieser Klein-Pflegestellen-Tätigkeit davon ausgeht, dass die zuständige Orga des Tieres "mein Wirken" beurteilen kann...

Ich geh davon aus, dass das in Ba- Wü genauso gehandhabt wird wie überall. Wo kein Kläger da kein Richter. Und hätte dich jemand angezeigt, wie in diesem Fall, wäre wohl auch dir ein Schreiben des Vet.- Amts ins Haus geflattert und auch euer zuständiger Veterinär hätte sich in Bewegung setzen müssen. Das Tierschutzgesetz gilt ja nun mal bundesweit, diese Sachkunde nach §11 ist nicht regional unterschiedlich geregelt. Wenn sowas erstmal aktenkundig ist, dann läuft das komischerweise auch immer. Im traurigen Gegensatz zu den Fällen, die in meinen Augen wichtiger wären.
 
Habe die Dame endlich erreicht und wir haben einen Termin für morgen nachmittag vereinbart...
 
Ende gut, alles gut :D

Die Dame vom Veterinäramt war hier und war total begeistert von unseren Tiere, besonders hat ihr gefallen, dass alle so toll miteinander klarkommen! Die haben auch ihre beste Seite gezeigt und lagen gerade alle zusammen im Korb und schmusten, als sie da war: 3 Hunde und 2 Katzen neben und aufeinander ohne irgendwelches Gebrummel oder so was :love:

Sie hat sich die Tiere angeschaut, mit ihnen geschmust und sich das Haus zeigen lassen und meinte, hier wäre mehr als genügend Platz für alle. Sie hat sich auch die Impfpässe und Futtervorräte sowie die Katzenklos angeschaut und alles für okay befunden.
Auch den Zimmerkennel von Cheyenne fand sie in Ordnung und den § 11 hat sie gar nicht mehr erwähnt ...

Bin echt am überlegen, ob ich die Bescheinigung vom Amt kopieren und meiner netten Nachbarin einfach mal in den Briefkasten werfen sollte ...

Sammy
 
Mal sehen, ob uns das Amt nach der Kontrolle den Namen verrät, von demjenigen, der uns angezeigt hat ...

Das kannst'e knicken. Sowas faellt unter den Datenschutz. Jemand der derart sensible Informationen rausgibt, wird direkt gekegelt, wenn das rauskommt.

Bin echt am überlegen, ob ich die Bescheinigung vom Amt kopieren und meiner netten Nachbarin einfach mal in den Briefkasten werfen sollte ...

Wuerd' ich nicht machen, aber die Idee von oben, das einzulaminieren und an den Zaun zu haengen, fand ich cool :eg:
 
Mal sehen, ob uns das Amt nach der Kontrolle den Namen verrät, von demjenigen, der uns angezeigt hat ...

Das kannst'e knicken. Sowas faellt unter den Datenschutz. Jemand der derart sensible Informationen rausgibt, wird direkt gekegelt, wenn das rauskommt.

Doch, ich habe nachgefragt:
Über einen Anwalt habe ich das Recht, Akteneinsicht zu bekommen! Weiss aber noch nicht, ob das den Aufwand und die Kosten wert ist ... wenn die sich da anonym gemeldet haben, habe ich ja eh nix davon...
 
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