Keine Kampfhundesteuer in Bielefeld
Ab 1. Januar 2001 müssen Hundebesitzer in Bielefeld höhere Steuern bezahlen. Das hat der Finanzausschuss des Rates gestern beschlossen. Der erste Hund kostet dann 192 Mark, 216 Mark je Hund muss zahlen, wer zwei Hunde hält, 240 Mark je Hund sind bei drei und mehr Hunden fällig. Auf eine besondere Steuer für Kampf- oder andere gefährliche Hunde wird der Rat verzichten.
Ohne größere Diskussion nahm der Ausschuss gestern den Vorschlag der Verwaltung an. Die hatte darauf hingewiesen, dass zuletzt 1990 die Hundesteuer in Bielefeld erhöht worden war. Während andere Städte in den Folgejahren immer mal wieder an der Steuerschraube drehten, bleib in Bielefeld alles wie es war. Deshalb liegt die Stadt mittlerweile weit unter den Sätzen vergleichbarer Städte.
Auch in Bielefeld seien allerdings die Verwaltungs- und Personalkosten erheblich gestiegen und andererseits der Anteil der Hundesteuer am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts gesunken. Deshalb sei eine Erhöhung gerechtfertigt, glauben Verwaltung und Politik.
Die Hundesteuer hat auch den "ordnungspolitischen Nebenzweck, die Hundehaltung einzudämmen." Der könne aber nicht mehr greifen, wenn wegen der gestiegenen Einkommen die Steuerhöhe kaum noch ins Gewicht falle.
Die bisherige Steuerbefreiung für blinde, taube, und sonst hilflose Mitbürger bleibt bestehen. Neu ist, dass nun auch Rettungshunde von der Steuer befreit sind. Hundebesitzer mit einem niedrigeren Einkommen müssen nur einen auf 25 Prozent ermäßigten Steuersatz bezahlen. Ebenfalls bestehen bleibt die Ermäßigung für Wachhunde.
Von einer besonderen Kampfhundesteuer will der Bielefelder Rat aus einer ganzen Reihe von Gründen absehen. Nicht zuletzt deshalb, weil es fraglich ist, dass eine erhöhte Steuer zusätzlich zur Landeshundeverordnung lenkenden oder abschreckenden Charakter entwicklen könnte.
Dazu käme der Verwaltungsaufwand: Die Rassen von 10.500 Hunden müssten erfasst werden.
Ab 1. Januar 2001 müssen Hundebesitzer in Bielefeld höhere Steuern bezahlen. Das hat der Finanzausschuss des Rates gestern beschlossen. Der erste Hund kostet dann 192 Mark, 216 Mark je Hund muss zahlen, wer zwei Hunde hält, 240 Mark je Hund sind bei drei und mehr Hunden fällig. Auf eine besondere Steuer für Kampf- oder andere gefährliche Hunde wird der Rat verzichten.
Ohne größere Diskussion nahm der Ausschuss gestern den Vorschlag der Verwaltung an. Die hatte darauf hingewiesen, dass zuletzt 1990 die Hundesteuer in Bielefeld erhöht worden war. Während andere Städte in den Folgejahren immer mal wieder an der Steuerschraube drehten, bleib in Bielefeld alles wie es war. Deshalb liegt die Stadt mittlerweile weit unter den Sätzen vergleichbarer Städte.
Auch in Bielefeld seien allerdings die Verwaltungs- und Personalkosten erheblich gestiegen und andererseits der Anteil der Hundesteuer am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts gesunken. Deshalb sei eine Erhöhung gerechtfertigt, glauben Verwaltung und Politik.
Die Hundesteuer hat auch den "ordnungspolitischen Nebenzweck, die Hundehaltung einzudämmen." Der könne aber nicht mehr greifen, wenn wegen der gestiegenen Einkommen die Steuerhöhe kaum noch ins Gewicht falle.
Die bisherige Steuerbefreiung für blinde, taube, und sonst hilflose Mitbürger bleibt bestehen. Neu ist, dass nun auch Rettungshunde von der Steuer befreit sind. Hundebesitzer mit einem niedrigeren Einkommen müssen nur einen auf 25 Prozent ermäßigten Steuersatz bezahlen. Ebenfalls bestehen bleibt die Ermäßigung für Wachhunde.
Von einer besonderen Kampfhundesteuer will der Bielefelder Rat aus einer ganzen Reihe von Gründen absehen. Nicht zuletzt deshalb, weil es fraglich ist, dass eine erhöhte Steuer zusätzlich zur Landeshundeverordnung lenkenden oder abschreckenden Charakter entwicklen könnte.
Dazu käme der Verwaltungsaufwand: Die Rassen von 10.500 Hunden müssten erfasst werden.