Bewährungsstrafe wegen Tierquälerei
Wegen Tierquälerei und Tötung von drei Hunden ist ein 50-jähriger Mann gestern vom Amtsgericht Schwedt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sprach das Gericht ein Tierhalteverbot aus.
Die Mitangeklagte Ehefrau und ehemalige Leiterin des Tierheims Zichow (Uckermark) wurde freigesprochen. Ihr konnte eine Beteiligung an der Tierquälerei nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Nach Auffassung des Gerichtes hat der Mann im März 2002 die Tiere auf dem Gelände des Tierheimes geschlagen und lebendig begraben (die RUNDSCHAU berichtete). Gutachter bestätigten vor Gericht, dass die Tiere durch die Schläge betäubt wurden und sie später im Grab erstickt sind. Die beiden Angeklagten machten keine Aussagen zu den Vorwürfen. (dpa/ta)
Artikel vom 19.09.2003 01:04
Quelle: Lausitzer Rundschau ,
KOTZ
Wegen Tierquälerei und Tötung von drei Hunden ist ein 50-jähriger Mann gestern vom Amtsgericht Schwedt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sprach das Gericht ein Tierhalteverbot aus.
Die Mitangeklagte Ehefrau und ehemalige Leiterin des Tierheims Zichow (Uckermark) wurde freigesprochen. Ihr konnte eine Beteiligung an der Tierquälerei nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Nach Auffassung des Gerichtes hat der Mann im März 2002 die Tiere auf dem Gelände des Tierheimes geschlagen und lebendig begraben (die RUNDSCHAU berichtete). Gutachter bestätigten vor Gericht, dass die Tiere durch die Schläge betäubt wurden und sie später im Grab erstickt sind. Die beiden Angeklagten machten keine Aussagen zu den Vorwürfen. (dpa/ta)
Artikel vom 19.09.2003 01:04
Quelle: Lausitzer Rundschau ,
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