6 Monate Bewährung wegen beißendem Pitbull
Der schwarze Pitbull wurde mittlerweile in einem speziellen Tier-Asyl in Essen verschlossen. Sein Besitzer, der 36-jährige Fliesenleger Gerhard B. mit einem ellenlangen Vorstrafen-Register 17 Eintragungen - kämpft um ihn, sammelt in seiner Derendorfer Nachbarschaft Unterschriften, dass Don ein überaus liebes und umgängliches Tier sei. Familie J. jedoch - Vater, Mutter und zwei Söhne mit ihren Freundinnen lernte den Pitbull am 13. März vorigen Jahres von einer ganz anderen Seite kennen - und dies hat sie bis heute nicht verarbeitet.
Die Familie hat gerade die Gesellenprüfung von Sohn Andy (22) gefeiert. Gerhard B. ist mit Don unterwegs - die Leine hat er nicht um des Hundes, sondern um seinen Hals gelegt. Unvermittelt stürzt das Tier auf Andys Freundin Kathleen zu, springt an ihr hoch. Sie stürzt rücklings gegen ein Auto, fällt zu Boden, der Hund steht zähnefletschend über ihr. Um ihn abzuwehren, tritt ihn Andy in den Unterleib - jetzt stürzt sich das Tier auf ihn, beißt ihn in den Oberarm und ins Gesicht. Nun will der Vater, Heinz J. (47), dem Sohn zur Hilfe eilen und wird das dritte Opfer der Bestie: Sie beißt den Kaufmann in den Oberarm - die Wunde geht bis auf den Knochen. Nun will auch Mutter Anita (44) einschreiten - das rasende Tier springt sie an, erwischt zum Glück nur ihre Handtasche - die Hausfrau fällt in Ohnmacht.
"Wäre ich nicht eingeschritten", sagt Heinz J. am Dienstag vor Gericht in Düsseldorf - "mein Sohn wäre gestorben." Immer wieder habe man in Richtung des Halters geschrien: "Helfen Sie uns doch" - doch der Fliesenleger habe, so sagen Zeugen, "untätig und grinsend" daneben gestanden. Erst nach einigen qualvollen Minuten habe B. ihn schließlich an die Leine gelegt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde B., der zum Tatzeitpunkt knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Dagegen legte Familie J. als Nebenkläger Berufung ein - sie forderte eine höhere Bestrafung. Doch die Kammer erkennt anders: Der Vorsatz sei B. nicht nachzuweisen - sie bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.
Der schwarze Pitbull wurde mittlerweile in einem speziellen Tier-Asyl in Essen verschlossen. Sein Besitzer, der 36-jährige Fliesenleger Gerhard B. mit einem ellenlangen Vorstrafen-Register 17 Eintragungen - kämpft um ihn, sammelt in seiner Derendorfer Nachbarschaft Unterschriften, dass Don ein überaus liebes und umgängliches Tier sei. Familie J. jedoch - Vater, Mutter und zwei Söhne mit ihren Freundinnen lernte den Pitbull am 13. März vorigen Jahres von einer ganz anderen Seite kennen - und dies hat sie bis heute nicht verarbeitet.
Die Familie hat gerade die Gesellenprüfung von Sohn Andy (22) gefeiert. Gerhard B. ist mit Don unterwegs - die Leine hat er nicht um des Hundes, sondern um seinen Hals gelegt. Unvermittelt stürzt das Tier auf Andys Freundin Kathleen zu, springt an ihr hoch. Sie stürzt rücklings gegen ein Auto, fällt zu Boden, der Hund steht zähnefletschend über ihr. Um ihn abzuwehren, tritt ihn Andy in den Unterleib - jetzt stürzt sich das Tier auf ihn, beißt ihn in den Oberarm und ins Gesicht. Nun will der Vater, Heinz J. (47), dem Sohn zur Hilfe eilen und wird das dritte Opfer der Bestie: Sie beißt den Kaufmann in den Oberarm - die Wunde geht bis auf den Knochen. Nun will auch Mutter Anita (44) einschreiten - das rasende Tier springt sie an, erwischt zum Glück nur ihre Handtasche - die Hausfrau fällt in Ohnmacht.
"Wäre ich nicht eingeschritten", sagt Heinz J. am Dienstag vor Gericht in Düsseldorf - "mein Sohn wäre gestorben." Immer wieder habe man in Richtung des Halters geschrien: "Helfen Sie uns doch" - doch der Fliesenleger habe, so sagen Zeugen, "untätig und grinsend" daneben gestanden. Erst nach einigen qualvollen Minuten habe B. ihn schließlich an die Leine gelegt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde B., der zum Tatzeitpunkt knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Dagegen legte Familie J. als Nebenkläger Berufung ein - sie forderte eine höhere Bestrafung. Doch die Kammer erkennt anders: Der Vorsatz sei B. nicht nachzuweisen - sie bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.