Bewährung wegen beißendem Pitbull

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
6 Monate Bewährung wegen beißendem Pitbull


Der schwarze Pitbull wurde mittlerweile in einem speziellen Tier-Asyl in Essen verschlossen. Sein Besitzer, der 36-jährige Fliesenleger Gerhard B. mit einem ellenlangen Vorstrafen-Register 17 Eintragungen - kämpft um ihn, sammelt in seiner Derendorfer Nachbarschaft Unterschriften, dass Don ein überaus liebes und umgängliches Tier sei. Familie J. jedoch - Vater, Mutter und zwei Söhne mit ihren Freundinnen lernte den Pitbull am 13. März vorigen Jahres von einer ganz anderen Seite kennen - und dies hat sie bis heute nicht verarbeitet.
Die Familie hat gerade die Gesellenprüfung von Sohn Andy (22) gefeiert. Gerhard B. ist mit Don unterwegs - die Leine hat er nicht um des Hundes, sondern um seinen Hals gelegt. Unvermittelt stürzt das Tier auf Andys Freundin Kathleen zu, springt an ihr hoch. Sie stürzt rücklings gegen ein Auto, fällt zu Boden, der Hund steht zähnefletschend über ihr. Um ihn abzuwehren, tritt ihn Andy in den Unterleib - jetzt stürzt sich das Tier auf ihn, beißt ihn in den Oberarm und ins Gesicht. Nun will der Vater, Heinz J. (47), dem Sohn zur Hilfe eilen und wird das dritte Opfer der Bestie: Sie beißt den Kaufmann in den Oberarm - die Wunde geht bis auf den Knochen. Nun will auch Mutter Anita (44) einschreiten - das rasende Tier springt sie an, erwischt zum Glück nur ihre Handtasche - die Hausfrau fällt in Ohnmacht.

"Wäre ich nicht eingeschritten", sagt Heinz J. am Dienstag vor Gericht in Düsseldorf - "mein Sohn wäre gestorben." Immer wieder habe man in Richtung des Halters geschrien: "Helfen Sie uns doch" - doch der Fliesenleger habe, so sagen Zeugen, "untätig und grinsend" daneben gestanden. Erst nach einigen qualvollen Minuten habe B. ihn schließlich an die Leine gelegt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde B., der zum Tatzeitpunkt knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Dagegen legte Familie J. als Nebenkläger Berufung ein - sie forderte eine höhere Bestrafung. Doch die Kammer erkennt anders: Der Vorsatz sei B. nicht nachzuweisen - sie bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz.
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
na Hilfe !

6 Monate auf Bewährung ?
Vorsrafenregister, alkoholisiert, tatenlos zugesehen ?
Ich hätte nicht Richter sein dürfen und hoffe, der Kerl bekommt nie wieder einen Hund in die Hand !!!

Vera

dazzler1.gif
 
Das ist nun mal die deutsche Rechtsprechung. Mich wundert da gar nix mehr.



Beckersmom
newangel.gif
 
Hey Leute,

unsere Deutsche Rechtsprechung kann aber auch anders.
Vor ca. 16 Jahren hatten wir zwei einjährige DSH-Rüden. Die beiden sind bei uns auf die Straße (damals nicht viel Verkehr) gelaufen. Dort kamen zwei Radfahrer. Mein Bruder hat die beiden Rüden zurück gerufen. Einer kam sofort, der andere blieb stehen und wollte sich die Radfahrer anschauen. Die Frau hat es mit der Angst bekommen, und hat nach dem Rüden getreten. Daraufhin hat der Rüde ihr die Sehne aus dem Fuß geholt. Es war wirklich nicht lustig. Wir haben die Frau natürlich sofort ins Krankenhaus gebracht, und sie täglich zum Arzt gefahren. Sie hat meinen Burder angezeigt. Tja, und mein Bruder ist Verurteilt worden und ist durch diesen Vorfall - Vorbestraft! Der Richter meinte das es eine Vorsätzliche schwere Körperverletzung gewesen wäre.
Jetzt ist die Frage was ist vorsätzlich? Übrigens noch zur Aufklärung, der Hund war kurz vor der ersten Rettungshundeprüfung!
Einerseits hätte der Rüde genauso wie der andere sofort kommen müssen, aber andererseits, so meine ich, hätte dir Frau den Hund nicht treten müssen. Naja, und ich denke wir haben ja sofort gehandelt und haben sie ins Krankenhaus gebracht usw.
So ist das halt in Germany.

Gruß

munky2.gif

www.de-adit.de

Astrid und die Sabberbande
 
Ich denke mal, daß bei einer Gerichtsverhandlung ein gewisser Handlungsspielraum zur Festsetzung der Strafe gegeben ist (was nicht einige Urteile entschuldigen soll).
Tja, was ist Vorsatz? In meinen Augen eigentlich, wenn ich es geplant habe, also habe ich den Vorsatz gefaßt irgendetwas so oder so zu machen. Oder wenn ich mir über die Auswirkungen meiner Handlungen bewußt bin und diese trotzdem so durchführe, daß ein Schaden entsteht.

watson
 
Muss man den Vorsatz nicht auch beweisen? *fragendguck*

Also fahrlässig hätte ich ja noch verstanden, aber vorsätzlich?

Wiedem auch sei, es ist traurig, daß es immer wieder "die Falschen" trifft, und die die es verdient hätten mit nem "blauen Auge" davon kommen *kopfschüttel*

Liebe Grüße

Sunny the
littleangel.gif
erm.gif


Melanie & Staff-Bull Darius
bl_paw.gif

Mail to: [email protected]

[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 08. Dezember 2000 editiert.]
 
Da sind wir wieder bei der traurigen Wahrheit, daß man sich wohl unter dem Einfluß von Alkohol als Schuldminderung alles erlauben kann. Soviel zum Rechtsstaat Deutschland
frown.gif


Gegen die vorsätzliche KV hätte ich auf jeden Fall Einspruch erhoben im Fall von Astrid. Mal sehen, ob ich mein Schulwissen noch zusammen bekomme:

Vorsatz: der Verursacher begeht die Tat mit Wissen und Wollen, d.h. der Schadenseintritt ist gewollt.

bedingter Vorsatz: der Schadenseintritt ist abzusehen und wird als solcher billigend in Kauf genommen.

fließend in die unbedingte(?) Fahrlässigkeit: der Schaden könnte eintreten, wird aber als solcher nicht erwartet (oder so ähnlich).

Fahrlässigkeit: der Schadenseintritt ist nicht abzusehen und es wird nicht damit gerechnet.

Da gibts noch was mit der Eintritt des Schadens ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben usw.

Werde mir das morgen in meinem Ordner im Geschäft nochmal genau durchlesen und hier dann editieren. Nur mal grob als Vorab.
Die KSG ist ja ein richtiger "Nachhilfelehrer"
wink.gif


as-gum.gif

shevoice
 
Hallo Shevoice,

danke für die Nachhilfe
smile.gif

oder zur Aufbesserung des Allgemeinwissens
biggrin.gif
biggrin.gif


Gruß

munky2.gif

www.de-adit.de

Astrid und die Sabberbande
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bewährung wegen beißendem Pitbull“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

F
Dann ist deine Frage ja beantwortet. Wenn die dir einen Hund geben, dann wird die Bewährung ja kein Problem sein.
Antworten
22
Aufrufe
2K
kitty-kyf
kitty-kyf
Podifan
Kann man das nur gucken, wenn man Sky hat? Die Beschreibung ist zwar gruselig, aber vllt. ist es ja besser als da steht. :) ...
Antworten
3
Aufrufe
951
Cira
Pennylane
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Jedes Jahr finden tausende Hunde nach dem Verlust ihres Zuhauses eine vorübergehende Bleibe in deutschen Tierheimen und warten auf den richtigen Menschen. Vier Pfoten auf Bewährung Ein neues Zuhause für Tierheimhunde soll all jenen...
Antworten
0
Aufrufe
2K
Pennylane
Pennylane
Podifan
Ach das ist Pitbulls and Parolees, oder? Hab ich auch schon ein paar Folgen von gesehen... :)
Antworten
2
Aufrufe
3K
Momopo
MaHeDo
Naja der wurde wegen was anderes verurteilt dazu, hätte mich auch gewundert wenn endlich mal das Gesetz wegen Tierquälerei und die dazugehörigen Strafen ordentlich ausgereizt hätte...
Antworten
1
Aufrufe
737
Wiwwelle
Wiwwelle
Zurück
Oben Unten