da ich ja nun öfter in BaWü bin will ich auch nu ganz sicher gehen.
Mein GG hat sich direkt bei der Stadt informiert...ich darf Spike ohne MK führen in BaWü....
Nuuuun lese ich als "Lieber-10-mal-irgendwo-Nachfragerin" bei Hund und Halter folgendes:
(2) Soweit sich Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nur vorübergehend im Urlaubs- und Durchreiseverkehr in Baden-Württemberg aufhalten, gelten hierfür die Pflichten zur sicheren Beaufsichtigung und Überlassung des Hundes nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Leinen- und Maulkorbzwang nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4.
1. Ein Kampfhund ist in BaWü nur ein Listi ohne WT, richtig ?
2. Mit WT ist es nur ein gefährlicher Hund, richtig ?
3. Spike hat WT ....also kein Kampfhund, richtig ?
Ich steig da nicht durch
Nun sagt die Behörde in Mannheim, er darf OHNE MK laufen.... stimmt das nun auch ?
dann noch eine weitere Frage.... darf man zwei Staffs zugleich ausführen, also nur eine Person ?