Besuchshund mit WT

Melanie F

KSG-Sherlock-Rafft-Nix™
10 Jahre Mitglied
:hallo:

da ich ja nun öfter in BaWü bin will ich auch nu ganz sicher gehen.

Mein GG hat sich direkt bei der Stadt informiert...ich darf Spike ohne MK führen in BaWü....

Nuuuun lese ich als "Lieber-10-mal-irgendwo-Nachfragerin" bei Hund und Halter folgendes:

(2) Soweit sich Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nur vorübergehend im Urlaubs- und Durchreiseverkehr in Baden-Württemberg aufhalten, gelten hierfür die Pflichten zur sicheren Beaufsichtigung und Überlassung des Hundes nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Leinen- und Maulkorbzwang nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4.

1. Ein Kampfhund ist in BaWü nur ein Listi ohne WT, richtig ?
2. Mit WT ist es nur ein gefährlicher Hund, richtig ?
3. Spike hat WT ....also kein Kampfhund, richtig ?

Ich steig da nicht durch :unsicher:

Nun sagt die Behörde in Mannheim, er darf OHNE MK laufen.... stimmt das nun auch ?


dann noch eine weitere Frage.... darf man zwei Staffs zugleich ausführen, also nur eine Person ?

:hallo:
 
  • 24. April 2024
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Hi Melanie F ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich wohn zwar in BW, kenn mich aber mit den Besuchshundegesetzte leider nicht aus.
Aber in BW ist es normal so geregelt, wenn der Hund einen WT hat, muss er keinen MK tragen. Ob aber ein WT von einem anderen Bundesland anerkannt wird, liegt in ermessen der Stadt/ Gemeinde. Wie es bei Besucherhunde mit der Anerkennung des WT aussieht weiß ich nicht, wenn aber Mannheim sagt, sie erkennen ihn an, dann ist dein Hund in BW MK-befreit. Leinenzwang bleibt allerdings.
In BW darf man zum Glück gleichzeitig so viele Hunde führen, auch Sokas wie du willst.

Ich würde halt sicherheitshalber eine Bestätigung vom erfolgreichen WT mitführen. Für in BW lebenden Sokas ist das so wieso Pflicht, wie es bei Besucherhunde aussieht weiß ich wieder nicht, aber sicher ist sicher.

Meines Wissens nach ist ein gelisteter Hund (Staff, Pit, Bullterrier) ohne WT ein gefährlicher Hund, der mit MK laufen muss. Ein Listenhund mit WT ist und bleibt ein "Kampfhund" für die Behörden, aber die Gefährlichkeit wurde wiederlegt und er gilt somit nicht mehr als gefährlich. D.h. ein Soka mit WT darf ohne MK laufen. Leinenbefreiung bekommt man nur auf Antrag, wenn man Glück hat.
 
Oh super, dankeschön ! :hallo:

Ok...mein Zeug bzgl, dass ich ihn halten darf muss ich eh mit rumschleppen! Also Erlaubnis und MK - befreiung etc pp.

Das man Zwei auf einmal ausführen darf ist super :)
 
meines Wissens nach isses genauso wie Wiesel sagt: Leinenzwang, Wt mitführen (für den Fall der Fälle), aber ausführen darf man gleichzeitg so viele wie möglich.....
Bei meinem Hund hat in all den Jahren noch nie jemand nach dem WT gefragt, wohne aber auch in der schwäbischen Pampa!:lol:
 
meines Wissens nach isses genauso wie Wiesel sagt: Leinenzwang, Wt mitführen (für den Fall der Fälle), aber ausführen darf man gleichzeitg so viele wie möglich.....
Bei meinem Hund hat in all den Jahren noch nie jemand nach dem WT gefragt, wohne aber auch in der schwäbischen Pampa!:lol:

Da muss ich dir zustimmen bezüglich der "Papiere zeigen".
Auch in der nächst größeren Stadt (Ulm) sind wir oft mit unseren Hunden, aber nach der Erlaubnis und Co. wurden wir noch nie gefragt.
Hier in Ehingen schlich mal ein Polizeiwagen sehr auffällig um mich herum und starrte Anny an. Ich winkte der Polizei freundlich zu und schon fuhren sie weiter. Ich hab ja nix zu verbergen... Die einzige Polizei, die mich anhält ist meine Verwandtschaft, die erkundigt sich immer wie es den Mädls (=Hunden) geht und wie mir mitm Haus vorran kommen:lol:
Aber trotzdem hab ich eine Kopie von der Haltererlaubnis immer dabei. Man weiß ja nie...
 
Hey!

Ich greife das Thema mal auf. :)

Angenommen ich habe einen Hund, der in NRW eine vorläufige Maulkorbbefreiung hat, durch den regelmäßigen Besuch einer Hundeschule.
Gilt diese dann auch in BW? Oder muss dort dann der Maulkorb getragen werden?
Und wenn der Hund gar nichts hat, muss er ganz klar den Mk tragen, richtig?

Gibt es ansonsten noch irgendetwas, was ganz besonders zu beachten ist, wenn man ein paar Tage mit einem Staff nach BW (schäbische Alb) reist?

Ich wühle mich momentan durch sämtliche Gesetze etc. Komme da teilweise etwas durcheinander, deswegen frage ich hier einfach mal direkt nach. :hallo:
 
Meines Wissens nach ist ein gelisteter Hund (Staff, Pit, Bullterrier) ohne WT ein gefährlicher Hund, der mit MK laufen muss. Ein Listenhund mit WT ist und bleibt ein "Kampfhund" für die Behörden, aber die Gefährlichkeit wurde wiederlegt und er gilt somit nicht mehr als gefährlich. D.h. ein Soka mit WT darf ohne MK laufen. Leinenbefreiung bekommt man nur auf Antrag, wenn man Glück hat.


falsch. ein listi der kat. 1 ist OHNE WT ein "kampfhund" mit ablegen des Wt´s hat er die eigenschaften als "kampfhund" widerlegt und gilt als normaler hund mit leinenzwang. die MUSS die gemeinde aufheben, wenn sie sich weigert, reicht ein schreiben vom anwalt ( aussage RA lars weidemann ) von daher darf ein hund mit WT von privat zu privat verkauft werden. der test ist in BaWü hundgebunden und nicht hund/halter gebunden.

kat. 2 sind gefährliche hunde und bleiben sie auch, allerdings ohne MK zwang. EIN vorfall und ein WT ist fällig und dann kann er eingestuft werden.

WT´s aus anderen BL´n werden von gemeinde zu gemeinde aktzeptiert, es gibt im normal fall keine probleme, wenn der WT dem von BaWü angeglichen ist.

hat mannheim damit kein problem, dann eine bescheinigung geben lassen, dann bist du BaWü weit raus.

wenn du in NRW die befreiung wegen der HuSchu hast, gilt das in BaWü nicht. ich persönlich würde anraten, wenn man öfter in BaWü ist, einfach einen WT in einer guten gemeinde machen. kann man alles hinbekommen...;)
 
meines Wissens nach isses genauso wie Wiesel sagt: Leinenzwang, Wt mitführen (für den Fall der Fälle), aber ausführen darf man gleichzeitg so viele wie möglich.....
Bei meinem Hund hat in all den Jahren noch nie jemand nach dem WT gefragt, wohne aber auch in der schwäbischen Pampa!:lol:

da hast du recht, HORB ist ja noch mittelalterlicher als der ort, wo ich wohne...:lol:
 
Hey!

Gibt es ansonsten noch irgendetwas, was ganz besonders zu beachten ist, wenn man ein paar Tage mit einem Staff nach BW (schäbische Alb) reist?



schön was sagen, wenn ihr hier seid :hallo:

ich würde die vorläufige Befreiung mit mir führen und gegebenfalls nen MK auch dabei haben...

Als Nina mit Lu immer hier war (NDS ist ja nüscht) haben wir nen MK dabei gehabt und sie ohne laufen lassen...
 
ich habe noch nie gehört, dass es irgendwo schwierigkeiten gab, SOLANGE man sich nicht im ballungsgebiet wie z.b. stuttgart aufgehalten hat. freiburger ecke ist etwas schwieriger, aber auf der alb sind sie echt easy... soviel freies gebiet, hier können sie auch ohne leine laufen, interessiert normalerweise kein schwein..:D

wörterlexikon einpacken oder dolmetscher mitnehmen :lol: und auch ich würde mich freuen, wenn ihr euch meldet.. :hallo:
 
Wir sind vom 24.12. bis ca. 28./29.12.2011 in BaWü. :hallo:
Florians Großeltern und sein Onkel wohnen dort. Besser gesagt in Böttingen, auf dem Heuberg. In der Nähe von Tuttlingen. Sagt euch das was?
Unter kommen wir wohl in Mahlstätten (richtig geschrieben ?).
Flo ist mein persönlicher Dolmetscher (er hat dort seine Kindheit verbracht). :love:

Der Hund würde zu dem Zeitpunkt hier höchstwahrscheinlich noch keine vorläufige Maulkorbbefreiung. Was dann heißen würde, dass er in BaWü auch den Maulkorb tragen müsste. :( Hier ist auch eine Maulschlaufe erlaubt. Wie sieht das in BaWü aus?
 
§1(4) Die Ortspolizeibehörde stützt die Entscheidung, dass die Vermutung nach Absatz 2
widerlegt worden ist, oder die Feststellung nach Absatz 1 oder Absatz 3, dass die Eigenschaft
als Kampfhund vorliegt, regelmäßig auf das Ergebnis einer Prüfung. Zuständig für
die Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt;
es stellt eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus. Die Prüfung wird von
einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem sachverständigen Beamten
des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt; eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen
werden. Die Feststellung der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes
über die Eigenschaft als Kampfhund steht bei Hunden, deren Halter sich nur vorübergehend
im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, der Entscheidung nach Satz 1
gleich.
§4(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2
und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie
gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am
Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden
kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich
entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen.
(4) Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, und gefährliche Hunde müssen außerhalb
des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

Sagt doch eigentlich alles, oder?
Kat.2 Leine, aber kein MK
Kat.1 Leine, MK, mit WT kein MK

WT ist mitzuführen (§4, Abs. 5)
Befreiung von der Leinenpflicht kann durch die zuständige Ortspolizeibehörde gewährt werden. Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo Du Dich vorwiegend aufhältst (da Du ja keinen Wohnsitz in BaWü hast).

Ehrlich gesagt würde ich mir wegen 4 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr nicht so nen Kopf machen. Etwas vorsichtiger sein als sonst und gut wär's. :kp:
 
maulschlaufe ist in BaWü nicht erlaubt, allerdings muss ich K.Stummel recht geben... tuttlingen ist recht easy, keinen kopf machen und gut. Stadt meiden... dort ist wald und viel, viel fläche... wenig bebaut und wenn, dann kleine orte.. :D
 
Okay, dann werden wir sicherheitshalber einen Mk mitnehmen.
Dort ist es ja wirklich sehr weitläufig mit vielen Grünflächen.

Vielleicht bekommen wir ja wirklich ein Treffen hin? :hallo:


ich gehe davon aus, es geht um die Joy?
Ähm....nö?!
Die gehört doch zu Ricky. :love:
 
falsch. ein listi der kat. 1 ist OHNE WT ein "kampfhund" mit ablegen des Wt´s hat er die eigenschaften als "kampfhund" widerlegt und gilt als normaler hund mit leinenzwang. die MUSS die gemeinde aufheben, wenn sie sich weigert, reicht ein schreiben vom anwalt ( aussage RA lars weidemann ) von daher darf ein hund mit WT von privat zu privat verkauft werden. der test ist in BaWü hundgebunden und nicht hund/halter gebunden.

Rosi, was meinst du mit "die"? Die Eigenschaft "Kampfhund! und somit der Leinenzwang?
 
falsch. ein listi der kat. 1 ist OHNE WT ein "kampfhund" mit ablegen des Wt´s hat er die eigenschaften als "kampfhund" widerlegt und gilt als normaler hund mit leinenzwang. die MUSS die gemeinde aufheben, wenn sie sich weigert, reicht ein schreiben vom anwalt ( aussage RA lars weidemann ) von daher darf ein hund mit WT von privat zu privat verkauft werden. der test ist in BaWü hundgebunden und nicht hund/halter gebunden.

Rosi, was meinst du mit "die"? Die Eigenschaft "Kampfhund! und somit der Leinenzwang?

das ist ja immer das, jeder meint, der leinenzwang bleibt zwingend bestehen. genau das war auch mein gedanke. laut lars ist es aber so, der hund hat die eigenschaften mit dem WT widerlegt und gilt dann als NORMALER hund ( ich weiß, hört sich bescheuert an ) von daher MUSS die gemeinde den leinenzwang auf ANTRAG aufheben. welch eine grundlage gibt es noch für den leinenzwang, wenn der hund es widerlegt hat.. richtig, keinen grund.:sauer: bei uns in BaWü wird die kampfhundeeigenschaft ja nur VERMUTET und sie kann widerlegt werden.. ergo... v:unsicher: das heißt, leinenzwang kann nur dort gelten, wo dies für alle hunde gilt.. :hallo:
 
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