Besucherhund in Brandenburg (Dobi) - welche Auflagen?

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Hi.

Aus aktuellem Anlass (und obwohl ich mir Stein und Bein geschworen habe, um Brandenburg einen großen Bogen zu machen) müsste ich mal wissen, welche Auflagen meine Dobis als Besucherhunde in Brandenburg haben?

Wir haben für 1 Woche ein Ferienhaus in Brandenburg (ganz dicht an Berlin dran - ca. 30 Minuten) gemietet, weil Berlin selbst nicht finanzierbar war.

Das Häuschen hat 2500 qm Garten, komplett umzäunt (aber nicht sehr hoch, ca. 1 Meter).

Ich habe vor, in dieser Woche mit den Hunden viel im Garten zu toben und für den großen Spaziergang über die Grenze rüber nach Berlin zu fahren, da sind Dobis ja nicht gelistet. Gibts in Berlin eigentlich Leinenzwang (in den Randgebieten, in die Stadt nehmen wir die Hunde nicht mit)?
Eigentlich sind meine Hunde mindestens 3 Gassigänge täglich gewöhnt, aber ich denke mal eine Woche im 2500 qm-Garten mit nur einem Gassigang am Tag (in Berlin) wird sie nicht umbringen.

Aber falls ich doch mal mit den Hunden vom Grundstück runter und in den angrenzenden Wald will:

- Muss MK drauf? Wesenstest oder Negativzeugnis haben wir nicht, da der Dobi hier in NRW kein Listenhund ist.
- reicht evtl. ein Halti? Ist das anerkannt als MK-Ersatz?
- könnte es Probleme geben, weil der Zaun zu niedrig ist?
(Yembi springt nicht über den Zaun und Jago wird an einer 20-Meter-Leine bleiben müssen, der würde nämlich springen...)
- sonst irgendwas, das ich beachten müsste?

Gruß
tessa
 
  • 18. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Tessa,

so ich versuch´s mal. Ohne Gewähr. Bin zu doof die URL zu kopieren.


Wichtigstes: §2 Abs 5
Gefährliche Hunde die außerhalb Brandenburgs gehalten werden, haben am Halsband Namen und Adresse des HH + die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen.
HH hat die entprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Sinngemäß:
Nicht mehr als 3 Hunde von einem HH zu führen.
Grundstück: Ausbruchsicher eingefriedet. Höhe ist nicht definiert.

Wald: Generelle Anleinpflicht, egal zu welcher Jahreszeit.(Ich hasse es)

Halti ist nach meinem Wissensstand kein Maulkkorbersatz.

Keine generelle Leinenpflicht. Aber (zu)viele Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet Leinenpflicht erlassen. Evt. vor Ort nachfragen. Am besten vorher und gegen"googeln". Hier sitzen auch nicht immer die "fittesten" im Amt

Berlin: entgegen der landläufigen Meinung besteht KEINE generelle Leinenpflicht.
Aber sinngemäß: bei Menschen"ansammlungen" an die Leine. Kann also bei stark genutzen Fußwegen als "Leinenpflicht" ausgelegt werden, Berlin ist schließlich zu voll.
Ansonsten hier wie da, daß übliche: Fußgängerzonen, Zuwege Mehrfamilienhäuser etc.
Habe die Berliner VO nicht "griffbereit".
Habe ich was vergessen?

darf ich Fragen in welcher Gegend Ihr Urlaub macht? Vielleicht trifft man sich??

LG andrea und 4 Fußhupen
 
Hi, nachgeschlagen,

§15 Abs 8 LWaldG Brandenburg = Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden.
 
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