Besoffener in fremder Wohnung: Polizei läßt Diensthund beißen

Andreas

Pinneberg

Hund brachte Betrunkenen zur Räson

Elmshorn - Ausgerechnet mit einem neuen Diensthund der Polizei hat sich ein 29 Jahre alter Mann in Elmshorn angelegt. Sieger der Auseinandersetzung: Schäferhund Beryn, der nach Auskunft der Beamten seinen ersten Einsatz "mit Bravour bestanden hat".

Die Ordnungshüter waren zu Hilfe gerufen worden, nachdem der deutlich alkoholisierte 29-Jährige sich geweigert hatte, eine Wohnung an der Meteorstraße zu verlassen. Dort hatte er zusammen mit dem gastgebenden Paar reichlich hochprozentigen Getränken "zugesprochen".

Die Aufforderung der Beamten, sich auszuweisen, kam der 29-Jährige aus den neuen Bundesländern nicht nach. Stattdessen beschimpfte er die Polizisten und ging auf den Diensthund los, versuchte, ihm die Schnauze zuzuhalten. Daraufhin biss der Schäferhund dem Angreifer in beide Arme und zerstörte dessen Pullover. Der 29-Jährige aus Baunatal verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle der Polizei. (kol)
erschienen am 2. Feb 2004 in Pinneberg



Also da saufen sich drei die Köppe zu und als sie hackevoll sind, wird der Gast von den Gastgebern rausgeschmissen. Er geht aber nicht. Kommt in Deutschland betimmt tausend Mal jedes Wochenende vor.

Die Polizei kommt, nimmt auch gleich den Schäferhund aus dem Auto mit rein und läßt diesen in Reichweite des Besoffskis.

Die "Aufforderung sich auszuweisen" war ja wohl nur larifari - es ging darum, dass er die Wohnung verlassen sollte, mit oder ohne Ausweis vorzeigen.

Hätte man diese Situation nicht ohne Hund besser - deeskalierend - angehen können? Bekanntermaßen sind Volltrunkene enthemmt, übermütig, unberechenbar und neigen zu unbedachten Aktionen.

"ging auf den Diensthund los, versuchte, ihm die Schnauze zuzuhalten" ist selbstverständlich nicht in Ordnung, aber es ist eine der typischen unbedachten Sachen, mit denen man bei Volltrunkenen rechnen muß.

Sicher wird er mit zwei zerbissenen Armen weniger renitent geworden sein - so ist der "bravourös bestandene Beißeinsatz" sicherlich genau im Sinne der Polizei aufgegangen. Aber war der Beißeinsatz wirklich nötig?
Hätte man ihn mit psychologischem Geschick vielleicht gewaltfrei hinauskomplimentieren können? Hätte man ihn mit "einfacher körperlicher Gewalt" hinausbringen können? Die Beamten können sich mit Handschuhen und Schutzweste entsprechend ausrüsten. Der Hund ist Tritten und Schlägen schutzlos ausgesetzt. Ich würde einen derartigen Beißeinsatz auf absolute Ausnahmefälle beschränken ... oder vielleicht sogar Diensthunde, die zum Beißen ausgebildet sind, ganz abschaffen?
 
  • 25. April 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich bin mit einem Diensthundeführer verheiratet und kann Dein Statement ehlich gesagt nicht nachvollziehen.
Viele haben nunmal vor einem Hund weitaus mehr Respekt als vor einer Uniform, gtreu dem Motto "Der darf mir eh nix". Ich für meinen Teil bin jedenfalls immer heilfroh wenn Männe ohne Blessuren davonkommt weil sein Dienshund vor ihm stand. Oder soll er ihn lieber im Auto lassen und sich eine aufs Maul hauen lassen? Um sich dann in der Verhandlung auch noch fragen zu lassen warum er als Hundeführer ohne Hund in den Einsatz geht?
Im übrigen hat der Hund bei Einsatzbeginn im Regelfall einen Beißkorb, den der Beamte erst abnimmt wenn eine Eskalation zu erwarten ist.
Keine Dienst-Schutzhunde mehr... schon mal einen Castor mitgemacht oder besoffene Hooligans auseinanderdividiert?... In welcher Welt lebst Du?
 
Andreas schrieb:


Also da saufen sich drei die Köppe zu und als sie hackevoll sind, wird der Gast von den Gastgebern rausgeschmissen. Er geht aber nicht. Kommt in Deutschland betimmt tausend Mal jedes Wochenende vor.

Die Polizei kommt, nimmt auch gleich den Schäferhund aus dem Auto mit rein und läßt diesen in Reichweite des Besoffskis.

Die "Aufforderung sich auszuweisen" war ja wohl nur larifari - es ging darum, dass er die Wohnung verlassen sollte, mit oder ohne Ausweis vorzeigen.

Hätte man diese Situation nicht ohne Hund besser - deeskalierend - angehen können? Bekanntermaßen sind Volltrunkene enthemmt, übermütig, unberechenbar und neigen zu unbedachten Aktionen.

"ging auf den Diensthund los, versuchte, ihm die Schnauze zuzuhalten" ist selbstverständlich nicht in Ordnung, aber es ist eine der typischen unbedachten Sachen, mit denen man bei Volltrunkenen rechnen muß.

Sicher wird er mit zwei zerbissenen Armen weniger renitent geworden sein - so ist der "bravourös bestandene Beißeinsatz" sicherlich genau im Sinne der Polizei aufgegangen. Aber war der Beißeinsatz wirklich nötig?
Hätte man ihn mit psychologischem Geschick vielleicht gewaltfrei hinauskomplimentieren können? Hätte man ihn mit "einfacher körperlicher Gewalt" hinausbringen können? Die Beamten können sich mit Handschuhen und Schutzweste entsprechend ausrüsten. Der Hund ist Tritten und Schlägen schutzlos ausgesetzt. Ich würde einen derartigen Beißeinsatz auf absolute Ausnahmefälle beschränken ... oder vielleicht sogar Diensthunde, die zum Beißen ausgebildet sind, ganz abschaffen?

Die Aufforderung, sich auszuweisen halte ich für absolut okay. Das ist nunmal Pflicht und ganz umsonst ist es nicht. Immerhin wird sowas vermerkt und so stellt man schneller fest, ob der bereits bekannt ist.

Polizist ist ein verdammt harter Job und wenn du für jeden Betrunkenen erst ein psychologisches Gespräch führen musst, kannst du die nächsten Aufträge, die auch schon warten, zeitlich gar nicht mehr ausführen. Wenn du jeden Tag mit Besoffenen zu tun hast, hast du auch gar keine Lust mehr, dich auf Gespräche einzulassen. Vor allem denke ich: Wenn der wirklich so dicht war, nützt da auch kein Reden mehr, weil es nicht mehr ankommt. Die Gastgeber haben das sicher auch schon versucht.

Warum ist ein Schäferhund Schlägen und Tritten wehrlos ausgesetzt und Menschen nicht? Ich sehe das ziemlich nüchtern. Immerhin hat sich ja rausgestellt, dass der Schäferhund sich sehr wohl wehren konnte. Nur weil er gebissen hat, muss er ja nicht gleich abgerichtet sein. Wenn ein Hund angegriffen wird, wird sich jeder mit Bissen wehren. Meiner Meinung nach haben sie ihn auch nicht in Reichweite des Besoffenen gelassen - ein Diensthund ist nun mal dazu da, bei einem Einsatz dabei zu sein - und der ist ja nicht an einer Flexleine rumspaziert, sondern der Besoffene auf ihn zugestürmt und wollte die Schnauze zupressen, d.h. er war zu dicht am Hund und nicht umgekehrt.

Also ich finde nix schlimm an dem Artikel, wie du merkst :)
Kaze
 
Andreas schrieb:

Hätte man diese Situation nicht ohne Hund besser - deeskalierend - angehen können? Bekanntermaßen sind Volltrunkene enthemmt, übermütig, unberechenbar und neigen zu unbedachten Aktionen.

"ging auf den Diensthund los, versuchte, ihm die Schnauze zuzuhalten" ist selbstverständlich nicht in Ordnung, aber es ist eine der typischen unbedachten Sachen, mit denen man bei Volltrunkenen rechnen muß.

Sicher wird er mit zwei zerbissenen Armen weniger renitent geworden sein - so ist der "bravourös bestandene Beißeinsatz" sicherlich genau im Sinne der Polizei aufgegangen. Aber war der Beißeinsatz wirklich nötig?

Ich bin ganz deiner Meinung Andreas,dieser Beißeinsatz war absolut unnötig!!
Dann hätten sie ihn ja auch gleich mit massiven Stockschlägen aus der Wohnung prügeln können,wäre ebenso daneben gewesen!
Hätte eine Privatperson so gehandelt würde sie dafür vor Gericht stehen!
Als Geschädigter würde ich mir einen guten Anwalt nehmen,die Chancen stehen gut!
Wenn ein Polizeibeamter bei jedem Einsatz mit Betrunkenen seinen Hund zum Zuge kommen läßt weil er selbst nicht die Nerven oder Zeit hat dann muß er in Pension gehen!

Ich habe selbst 12 J. lang einen DSH der Schutzhundklasse drei geführt,hätte ich diesen auf jede betrunkene Person gehetzt die mich belästigt oder mir sogar versucht an die Jacke zu greifen hätte der Hund einiges zu tun gehabt :D !!
Einen abgerichteten Schutzhund auf einen Menschen zu Hetzen ist in meinen Augen nur dann gerechtfertigt wenn Gefahr für mein eigenes Leben besteht und ich nicht in der Lage bin dieser Situation anders zu Begegnen bzw. zu Flüchten!!


Gruß

Dobifreund
 
GEHETZT??

Der Besoffene wankte auf den Hund zu, wollte ihm die Schnauze zupressen und der Hund hat gebissen - das ist ein absolut normaler Fall und in meinen Augen hat das gar nichts mit Beissbefehl zu tun.
Jeder Hund hat das Recht zuzubeissen, wenn er so definitiv angegriffen wird - auch ohne die Erlaubnis des Besitzers.

Ihr habt zwar Recht, als Privatperson würde das ganz genau nachgeprüft werden, aber ich find die Reaktion absolut okay und für mich trifft die Polizisten keine Schuld.
lg,
Kaze
 
Zerbissene Arme? Wo steht das denn? Ich las: zerstörter Pullover...*kopfkratz*

Hund wurde gehetzt? Wo stand das? Ich las, dass der Hund sich gewehrt hat und das ziemlich angemessen angesichts eines lediglich kaputten Pullovers.

Dobifreund: Zwischen SchHIII und Diensthund liegen WELTEN.;)
 
Andreas,
du sprichst von zwei 'zerbissenen Armen'. Aber wenn der Hund wirklich schlimm zugebissen hätte, hätte der Betrunkene die Nacht nicht in der Ausnüchterungszelle, sondern im Krankenhaus verbracht. Laut Bericht war es ja auch 'nur' der Pullover.

Ob es vertretbar war den Hund beissen zu lassen kann man, glaube ich, nicht wirklich sagen, weil hier wohl keiner bei dem Vorfall dabei war.
Aber wenn der Betrunkene schon auf den Hund 'losgeht' ...

Und selbst wenn es sich (was ich eigentlich nicht wirklich glaube) um schwarze Schaffe gehandelt hat und der 'Hundeeinsatz' völlig unsinnig war, ist das noch lange nicht die Regel.
Warum sollte man dann alle Diensthunde, die auch zum Schutz eingesetzt werden, abschaffen?
 
Kaze schrieb:
Der Besoffene wankte auf den Hund zu, wollte ihm die Schnauze zupressen und der Hund hat gebissen - das ist ein absolut normaler Fall und in meinen Augen hat das gar nichts mit Beissbefehl zu tun.
Jeder Hund hat das Recht zuzubeissen, wenn er so definitiv angegriffen wird - auch ohne die Erlaubnis des Besitzers.

Bei der Besoffene wankte auf den Hund zu geht es schon los.......bei einem abgerichtetem Hund unterbinde ich dies als HF!
Mein Hund ließ sich weder von wankenden noch von nüchternen fremden Menschen auch nur berühren,es sei denn ich sagte ihm ausdrücklich er sollte Freundlich sein!
Was meinst du wie oft ich bei Bekannten saß und ein angetrunkener Nachbar oder Kollege kam und versuchte immer wieder den Hund anzufassen??
Der Hund bleckte die Zähne vom feinsten aber Betrunkene versuchen es immer wieder :sauer: !!
Der Hund lag bei Fuß links an meiner Seite!(Nichtmal mein Mann durfte an meine Handtasche ;) )!
Wenn ich jemandem zwei -oder dreimal sagen mußte er soll den Hund in Ruhe lassen,......dann bin ich lieber gegangen!
Würde ich sitzenbleiben und der Hund würde nachdem ich den Idioten mehrfach aufgefordert habe den Hund in Ruhe zu lassen beissen,......ja was dann?
Der Idiot wird durch seine Bissverletzung und den Schock schlagartig nüchtern und schreit nach der Polizei usw.!
Diese Idioten trifft man irgendwann nüchtern wieder und dann haben sie Angst vor dem Hund! "Kennen wir uns nicht irgenwoher"? Ja von Klaus aber ich bin frühzeitig gegangen weil du den Hund nicht in Ruhe gelassen hast!
Nüchtern sind diese Leute froh und dankbar das man schlimmeres verhindert hat!

Du bist der Meinung jeder Hund hat das Recht zuzubeissen wenn er angegriffen wird?
Irrtum,ich als Halter habe dies zu unterbinden!!
Hund läuft im Garten und ein Kind schlägt den Hund über oder durch den Zaun,Hund beißt ohne über den Zaun zu gehen......sein gutes Recht?
Nein ich als Halter habe entweder meinen Garten und Zaun so zu gestalten das fremdes Kind nicht an den Hund ran kann oder ich muß beaufsichtigen!!

Der Hund hat überhaupt kein Recht zu beissen! Ich als Halter habe Schaden von anderen Lebewesen abzuhalten und dies mit aller Kraft ,es sei denn ich habe ein Messer im Rücken stecken oder einen Schädelbasisbruch dann widerrum ist es OK!

Solange ich nicht in meinem Leben gefährdet bin habe ich mit aller Kraft Schaden von anderen Lebewesen sowie ihrem Eigentum abzuwenden ansonsten bin ich in vollem Umfang haftbar!!
So sieht es aus und nicht anders!

Gruß

Dobifreund
 
ein diensthundeführer ohne hund im einsatz? soll das in zukunft so aussehen?:verwirrt:
 
Puppyclip schrieb:
Dobifreund: Zwischen SchHIII und Diensthund liegen WELTEN.;)

@Puppyclip,
das kann schon angehen,ich weiss nicht welche Ausbildung Diensthunde haben.
Aber ich habe meinen Hund sowie andere auf dem Platz gesehen (Figurant mit Vollschutz)
und könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren diesen Hund aus lapidaren Gründen auf jemanden zu Hetzen oder auch nur nach eigenem Ermessen walten zu lassen!

Dies ist in meinen Augen der Unterschied zwischen verantwortungvollem Halter und Spinner!!

Sicher kann ich mit einem SchHIII Hund so richtig auf die Kacke hauen das die Fetzen fliegen,aber ich kann diesen auch bei Fuß nehmen um mich zu schützen und mich schadlos zurückziehen!

Dem Betrunkenen tut es am nächsten Tag schon leid falls er überhaupt noch weiss was los war,meine Sicht der Dinge!

Für mich liegt der Schwerpunkt auf schadlos zurückziehen,geht es nicht darum das man sich schadlos hält?

Hätte jemand versucht nach mir zu Schlagen hätte der Hund das in der Aktion gestopt,die Person hätte es niemals geschafft mich zu berühren.....ich habe aber nach Möglichkeit versucht das es garnicht soweit kommt (und auch der angetrunkene oder nicht ernstzunehmende Angreifer schadfrei bleibt ;) )!!Weil halt nicht ernstzunehmend!

Gruß

Dobifreund
 
ob ein normalHH einen schutzhund3-hund führt und auf wen hetzt, oder ob diensthundeführer mit ihren dienst-schutzhund im einsatz waren, ist doch ein unterschied oder?
 
@scully,
sicher das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht aber auch der Diensthundeführer hat seinen Hund nur im Notfall einzusetzen und ansonsten Schaden abzuwenden :D !


Gruß

Dobifreund
 
Hmm, es war nicht meine Absicht, hier einen Streit auszulösen.

Mein Anliegen ist es, das Ansehen von Hunden in der Öffentlichkeit zu steigern und allgemein jede Auseinandersetung ohne Gewalt oder mit möglichst geringer Gewaltanwendung zu lösen. Nicht nur auf dies Beispiel bezogen, sondern grundsätzlich.

Die Angabe " biss der Schäferhund dem Angreifer in beide Arme und zerstörte dessen Pullover" steht so im Bericht. Ich habe vielleicht übertrieben, dass ich daraus "zerbissene Arme" gemacht habe. Aber ganz unverletzt wird er bei Bissen in beide Arme wohl nicht davongekommen sein, vermute ich. Es stand da ja nicht "schnappte nach den Pulloverärmeln" sondern "biss in die Arme". Gut - ich weiß es nicht, wir alle wissen es nicht, jedenfalls hat der Hund den Mann gebissen.

Die Fakten in dem Bericht scheinen zu besagen, dass der Mann sich zwar rechtswidrig benommen hat, aber nicht gewalttätig war, bevor die Polizisten mit Hund erschienen.

Klar, ich kann jede rechtswidrige Handlung mit Drohung oder mit Gewalt "lösen".

Sicher habe ich auch Verständnis dafür, dass der Umgang mit Besoffenen sehr unangenehm sein kann (habe lange genug Rettungsdienst gemacht).

Trotzdem denke ich, dass die Polizisten, die sich ja ihren Job ausgesucht haben und die auch unter anderem für solche Situationen geschult werden, besonnen handeln müssen.

Ich sehe es auch so, wenn die Polizisten so überarbeitet und gestresst sind, dass sie einen Einsatz lieber gleich mit Gewalt oder Drohung anfangen, statt es zunächst im Guten zu versuchen, dann sollten sie lieber eine Kur oder eine Veranstaltung mit einem Polizeipsychologen beantragen.

(sorry für den Bandwurmsatz)
Damit will ich nicht die Schwierigkeit und die Gefährlichkeit des Berufes in Abrede stellen. Trotzdem - ein moderner Polizist kann besseres als nur knüppeln und Gewalt anwenden.

Klar gibt es Fälle, wo nur (Gegen)-Gewalt hilft. Aber es gibt auch viele Fälle, wo Gewalt vermeidbar ist.

Ohne Hund hätte kein "Schnauze-zuhalten" passieren können. Vielleicht wäre er einfach gegangen? Gut, vielleicht auch nicht, aber dann hätte man ihm immer noch Handschellen anlegen können und ihn rausschubsen können.

Den Vergleich mit Schlagstock finde ich treffend. Oder gleich mit Pfefferspray? Da merkt man doch, dass diese Mittel offensichtlich unangemessen gewesen wären. Auch das sichtbare Mitführen dieser Sachen (im Vergleich zum Hund), das wirkt doch eher provozierend als deeskalierend?

Was ich mir vorstellen könte, ist ein laut bellender Polizeihund (meine Erfahrung, dass die meistens im Einsatz vor Aufregung bellen). - dazu könnte passen, dass der Besoffski - in völliger Verkennung der Lage aufgrund seiner Promille - dem Hund die Schnauze zuhalten wollte, um Ruhe zu haben.

Bei aller Abneigung gegen solche Leute, die sich volllaufen lassen und sich daneben benehmen, finde ich trotzdem, dass man sie korrekt behandeln muß.

Ich hätte es korrekt und angemesen gefunden, wenn der zweite Beamte den Mann vom Anfassen des Polizeihundes abhält. Der Hundeführer hätte seinen Hund abliegen lassen können und sich dazwischenstellen können. (Perfekten Gehorsam setze ich bei einem Polizeihund voraus.) Bei einem tatsächlichen Angriff auf die Polizisten wäre die erste Maßnahme gewesen, mit zwei Beamten ihn zu fesseln und ggf. zu Boden zu bringen. Aber die sind ja nicht mal angegriffen worden.

Glücklicherweise ist nichts schlimmes passiert, ich nehme an, dass der Gebissene zunächst verbunden und danach in die Ausnüchterungszelle verbracht wurde.

Mir widerstrebt es, hier einen Hund als Angstmachobjekt degradiert zu sehen.
 
Oje,
der Hund ist doch nicht auf den Betrunkenen gehetzt worden, das war einfach ein Unfall (??), obwohl Unfall nicht die richtige Bezeichnung dafür ist. Wahrscheinlich ging alles so schnell, dass der HF gar nicht mehr eingreifen konnte. Dumm gelaufen eben!
Eingreifen des HF meine ich jetzt nicht diesbezüglich, dass er seinen Hund noch vom Beißen hätte abhalten können, sondern dass er den Angriff dieses Mannes auf den Hund verhindern hätte können.
Das war doch nicht so eine Situation wie z.B. bei einer Demonstration oder einem Fußballspiel, wo der Beißkorb eben drauf ist. Davon mal abgesehen, das nützt auch nicht viel.
Ich weiß so ganz speziell gar nicht, ob mir ein Biss lieber wäre als ein in den Körper gerammter Beißkorb!
Unser Rambolein, der 2002 seine Diensthundeprüfung mit Bravour bestand, hat vorher auch schon gebissen. Das war wirklich ein sehr heikles Ding!
Seine Diensthundeführerin hatte ihn ja erst seit ein paar Wochen und er hatte noch keine Prüfung, war also noch kein verbeamteter Polizeihund.
Sie hatte ihn dabei, als eine Demonstration zu "begleiten" war. Rambo war im Auto und das Ding mit der Demo zog sich hin. Die HF ging zum Auto um ihn zwischendurch mal rauszulassen und wurde im selben Moment von hinten angegriffen. Auto aufmachen, Hund rausspringen, Angriff von hinten war eigentlich alles zeitgleich. Und der Rambo biss den Angreifer.
Rein rechtlich hat der Hund nix falsch gemacht. Aber man kann das ja auch anders sehen, wenn man bürokratisch vorgeht. Gott sei Dank hatte die Sache keine Folgen und der Hund ist jetzt Beamter mit Pensionsanspruch (wirklich!, 25 Euro im Monat, wenn er dann mal nicht mehr im Dienst ist)!
Anders als das sehe ich den beschriebenen Vorfall eigentlich auch nicht. Auch Polizeihunde sind eben nur Hunde.
Und mit SchH3 oder so hat das gar nichts zu tun, den Vergleich finde ich absurd, das eine sind Sportler, das andere eben Polizeibeamte.
 
Andreas schrieb:
Hmm, es war nicht meine Absicht, hier einen Streit auszulösen.

Mein Anliegen ist es, das Ansehen von Hunden in der Öffentlichkeit zu steigern und allgemein jede Auseinandersetung ohne Gewalt oder mit möglichst geringer Gewaltanwendung zu lösen. Nicht nur auf dies Beispiel bezogen, sondern grundsätzlich.
Mir widerstrebt es, hier einen Hund als Angstmachobjekt degradiert zu sehen.

Guten Morgen Andreas,
Streit? Wir haben doch keinen Streit :lol: ,wir sind nur unterschiedlicher Meinung!
Zu deinem obrigen Posting past sehr gut : "wenn es im Kopf nicht ausreicht geht es im Oberarm los" :( ! Leider muß man dazu sagen.
Wenn man mal sieht aus welch lapidaren Gründen massive Gewalt eingesetzt wird fragt man sich doch wie es dann aussieht wenn es ernst wird,oder?
War es ein Unfall dann hat der HF auf seinen Hund nicht geachtet oder hat ihn nicht im Griff.Bei einer Privatperson würde man in Frage stellen ob sie geeignet ist diesen Hund zu Führen!Als Halter ist es meine Pflicht und Aufgabe jeglichen Schaden von anderen Lebewesen abzuhalten und so handhabe ich es auch.
Ich habe immer ein halbes Auge auf meinen Hund und sorge dafür das es nicht zu Unfällen kommt!

Dein letzter obriger Satz gefällt mir sehr gut :Mir widerstrebt es, hier einen Hund als Angstmachobjekt degradiert zu sehen.

@Birgit:es war ein ziviler Schutzhund der sah das überhaupt nicht sportlich!


Gruß

Dobifreund
 
Irgendwie scheinen hier mal wieder Mißverständnisse zu entstehen;)

Ein VPG III Hund hat nichts, aber auch überhaupt nichts, mit einem Diensthund der Polizei gemein.

Im übrigen wird bei der VPG-Ausbildung nicht im Vollschutz gearbeitet. Das sollte jedem Hundesportler, der diesen Sport gewissenhaft betreibt, klar sein.

Ich glaube es schon gelesen zu haben - wäre der Mann tatsächlich gebissen worden, hätte er im Krankenhaus und nicht auf die Polizeiwache übernachtet.
Aber ein zerrissener Pullover und blaue (schmerzhafte) Flecken an den Armen sind auch nicht angenehm.

Was mich hier wirklich interessieren würde...
Warum wird zu so einem - doch harmlosen - Einsatz der Diensthund mitgenommen?
Das kann ich nicht nachvollziehen.

watson
 
Woher weißt Du daß der Einsatz so harmlos war?
Würde ich gerufen um besoffene Streihähne zu trennen wäre mein Hund sicherlich nicht im Auto, sondern an meiner Seite, man nennt das im Polizeidienst "Eigensicherung". Bei einer "tätlichen Auseinandersetzung" muß! der Diensthund sogar mitgeführt werden. Der Diensthund zählt als "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt", ebenso wie Schlagstock und Pfefferspray und Handfesseln. Über den Einsatz entscheidet der Beamte dann situationsbedingt vor Ort. Wäre es also besser gewesen im Falle einer Eskalation den Schlagstock einzusetzen? Pfefferspray scheidet eh aus, da Untersuchungen belegen daß hiermit bei Betrunkenen nur minimale Wirkung erzielt wird.
Im übrigen war ja wohl keiner dabei, und in der Zeitung steht viel...
Solange die Staatsanwaltschaft nicht eigreift steht für mich jedenfalls fest daß sich sowohl die Beamten als auch der Diensthund richtig verhalten haben.
 
Ich finde den Einsatz des Diensthundes sprichwörtlich "unverhältnismäßig". Die Beamten wußten, weshalb sie gerufen wurden und konnten sich auf die Situation (die sicherlich nicht die erste dieser Art war) einstellen. Außerdem waren sie zu zweit.

Sab.
 
watson schrieb:
Irgendwie scheinen hier mal wieder Mißverständnisse zu entstehen;)

Ein VPG III Hund hat nichts, aber auch überhaupt nichts, mit einem Diensthund der Polizei gemein.

Im übrigen wird bei der VPG-Ausbildung nicht im Vollschutz gearbeitet. Das sollte jedem Hundesportler, der diesen Sport gewissenhaft betreibt, klar sein.

@Watson,
wo war von VPG die Rede?

Gruß

Dobifreund
 
Dobifreund, entschuldige bitte, Du hattest ja Schutzhund III geschrieben.

Wie konnte ich das nur mit der VPG III verwechseln :lol:

Gilette, bei mehreren Polizisten gehe ich persönlich davon aus, daß sie mit einem betrunkenen Menschen, zudem noch in einer geschlossenen Wohnung, angemessen "fertig werden".

watson
 
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